Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit; Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); Männergesangverein1879 Bodenwöhr e. V. hier: Anschaffung eines Pavillons


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2023. Sitzung des Gemeinderates November, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2023. Sitzung des Gemeinderates November 30.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Männergesangverein 1879 Bodenwöhr e.V. hat am 16. Juli 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung eines Pavillons gestellt.

Für die Anschaffung eines Pavillons, welcher ausschließlich für die Vereinsarbeit genutzt wird, sind Kosten in Höhe von 694,00 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2,0 %
13,88 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2,0 %
13,88 €
hat Anspruch auf Jugendförderung.
c) örtliches Rettungswesen
0,0 % 
-
Der Männergesangsverein e. V. gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
0,0 %
-
Keine Beteiligung.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
2,0 %
13,88 €
Der MGV e. V. hat sich an den Hammerseefesten 2019 und 2022 beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein in den Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
f) Gemeinnützigkeit
2 ,0%
13,88 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
55,52 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag des Männergesangvereins 1879 Bodenwöhr e. V. Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung eines Pavillons einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 55,52 € gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Gemeinderat Christian Lutter hat wegen persönlicher Beteiligung (1. Vorsitzender des Männergesangverein 1879 Bodenwöhr e. V.) gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 09:10 Uhr