Hauser Ramona und Franz Michaela; 92439 Bodenwöhr hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller Hauser Ramona und Franz Michaela haben am 14.02.2024 einen Bauantrag auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf der Flurnummer 238/24 und 238/25 Gemarkung Altenschwand gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde am 15.02.2024 vom Landratsamt Schwandorf um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten. 

Das Grundstück der Flurnummer 238/24 der Gemarkung Altenschwand entstand durch einen Verkauf des gemeindlichen Grundstücks auf dem ursprünglich die Umsetzung eines Spielplatzes geplant war. Durch Anregungen aus der Bürgerschaft in Altenschwand beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2023 diese Parzelle einer jungen Familie zu Verfügung zu stellen. Dieser Schritt war insoweit zu begrüßen, da es in Altenschwand einen Mangel an verfügbaren Bauplätzen gibt und durch die Bebauung des Grundstücks ebenfalls einer gesunden Nachverdichtung Rechnung getragen wurde.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Frauenäcker III“. Bedingt dadurch, dass auf der Fläche ein Spielplatz geplant war, gibt es für diesen Bauplatz keine planerischen Festsetzungen wie Firstrichtung, Baufenster und Garagenanordnung.

Aus diesem Grunde hat der Entwurfsverfasser einen Antrag auf „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ gestellt. Es wird darum gebeten, dass die Gemeinde Bodenwöhr die Bauherren von folgenden Festsetzungen befreit:
  1. Errichtung des Hauses außerhalb des Baufensters
  2. Errichtung der Doppelgarage/Geräteraum außerhalb des festgelegten Bereichs
  3. Begrüntes Flachdach anstelle Dachneigung wie Hauptgebäude bzw. Pultdach (Nachbarbebauung)
  4. Abweichende Firstrichtung

Den Punkten 1, 2 und 4 kann insoweit zugestimmt werden, weil es für diese Parzelle keine planerischen Festsetzungen gibt und etwaige Festsetzungen auf diesem Grundstück auch in diesem Maße umgesetzt worden wären. Der Beschreibung nach entspricht die Garage einer klassischen Betonfertiggarage, bei welcher erst vor Ort die Möglichkeit besteht, einen den Maßgaben des Bebauungsplans erforderlichen Dachstuhl zu errichten. Hierauf soll aus Kostengründen verzichtet werden. 

Im näheren Umgriff des Bauvorhabens befindet sich bereits ein Einfamilienhaus mit Flachdachausbildung. Der Garage mit begrünter Flachdachausbildung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da auch die Nachbarn der Grenzgarage zugestimmt haben.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Bei der Umsetzung des Bauvorhabens ist für das Baugrundstück ein Wasser- / Kanalanschluss herzustellen. Die anfallenden Kosten für den Grundstücksanschluss haben die Bauherren zu tragen.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die anfallenden Kosten für den eventuell erforderlichen Grundstücksanschluss haben die Bauherren zu tragen

  1. Gegen den Bauantrag der Bauantragssteller Ramona Hauser und Franz Michaela, 92439 Bodenwöhr auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf der Flurnummer 238/24 und 238/25 Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 35 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr