Bebauungsplan Nr. 34 "Hammerseecamping" hier: Billigung des Planentwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Hammerseecamping“ für die Flurnummern 666/7 der Gemarkung Bodenwöhr aufzustellen.

Herr Jochen Lutter stellt zur heutigen Sitzung den Antrag die westlichen Flächen seines Campingplatzes mit einem Bebauungsplan zu überplanen. Der Billigungsbeschluss die westlichen Flächen der Flurnummer 666/7 der Gemarkung Bodenwöhr zu einem Sondergebiet Wochenendhaus (§ 10 Abs. 3 BauGB) umzuwidmen wurde am 29.02.2024 gefasst.

Herr Jochen Lutter und Frau Dipl.-Geographin (Univ.) Margot Gerkowski stellen den ersten Planentwurf vor und stehen dem Gemeinderat für Rückfragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34 „Hammerseecamping“ für die Flurnummern 666/7 und 661 der Gemarkung Bodenwöhr in der Fassung vom 29.02.2024.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr