Datum: 06.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 2 Gemeindestraßen;
Sanierung des Fischwegs in Taxöldern;
hier: Vergabe der Asphaltierungsarbeiten
Beschluss:
- Der Auftrag für die Oberbauverstärkung der Gemeindeverbindungsstraße „Fischweg“ in Taxöldern wird an die Firma Strabag AG aus Maxhütte-Haidhof mit einem Angebotspreis von 109.817,21 € vergeben.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Auftrag an die Strabag AG aus Maxhütte-Haidhof zu erteilen.
TOP 3 Sanierung altes Rathaus
TOP 3.1 Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 1-3 und 8 (Heizung, Lüftung, Sanitär und MSR); hier Auftragsvergabe
Beschluss:
- Die Planung für die technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 1-3 und 8 (Heizung, Lüftung, Sanitär und MSR) für die Leistungsphasen 1 - 4 wird gemäß dem Honorarangebot vom 22.03.2024 an das Büro Ingenieurbüro Brundobler, Riedenburger Str. 20, 93309 Kelheim vergeben.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
TOP 3 Sanierung altes Rathaus
TOP 3.2 Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 4-6 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen)
hier: Auftragsvergabe
Beschluss:
- Die Planung für die technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 4-6 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen) für die Leistungsphasen 1 - 4 wird gemäß dem Honorarangebot vom 22.03.2024 an das Ingenieurbüro Brundobler, Riedenburger Str. 20, 93309 Kelheim vergeben.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
5. Neubau der Grundschule in Bodenwöhr;
5.1 Rolladen, Sonnenschutz, Verdunkelung, Markisen;
hier: Auftragsvergabe
Beschluss:
- Der Auftrag für Rolladen, Sonnenschutz und Markisen zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Reindl Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH, Hochrainstraße 106, 92421 Schwandorf zu einem Angebotspreis von 60.478,18 € brutto abzüglich eines Nachlasses von 1,5 % vergeben.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Reindl Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH zu erteilen.
5. Neubau der Grundschule in Bodenwöhr;
5.2 Fenster- Fassadenbau Holz und Holzaluminium, Fensterbau Kunststoff, Fenster Aluminium
hier: Auftragsvergabe
Beschluss:
- Der Auftrag für Fenster- Fassadenbau Holz und Holzaluminium, Fensterbau Kunststoff, Fensterbau Aluminium zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Franz Peter, Dr. Winterlingstr. 12, 94234 Viechtach, zu einem Angebotspreis von 247.742,89 € brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Franz Peter zu erteilen.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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3 |
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3.1. Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Imstetten I“ und Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO„Solarpark Imstetten II“
sowie 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat in seiner Sitzung vom 16.04.2024 beschlossen, für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Imstetten I“ und „Solapark Imstetten II“ die Hauptbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Von der nach § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB eröffneten Möglichkeit, die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2
BauGB zeitgleich mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuholen, wird Gebrauch gemacht.
Die Gemeinde Wackersdorf bittet die betroffenen Behörden um Stellungnahme, wenn eine betroffene Person oder Körperschaft durch das Aufstellungsverfahren berührt wird und eine Beteiligung am Verfahren gewünscht wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Imstetten I“ und „Solapark Imstetten II“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.2. Städtebaulicher Vertrag;
hier: Aufstellen eines Bebauungsplanes "Wohnen an der Schwander Höhe"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Herren Michael Ernst und Markus Riegelsberger haben bei der Gemeinde Bodenwöhr vorgesprochen und darum gebeten, für das Grundstück Flurnummer 93 Gemarkung Altenschwand das notwendige Bauleitplanverfahren einzuleiten zu dürfen.
Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des geplanten Baugebietes „Wohnen an der Schwander Höhe“ ist ein städtebaulicher Vertrag. Dieser Vertrag regelt die Kostenübernahme für die notwendige Flächennutzungsänderung und das Aufstellen des Bebauungsplanes. Im Anschluss kann durch den Gemeinderat Bodenwöhr der Aufstellungsbeschluss für das geplante Baugebiet erfolgen.
Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages liegt als Anlage bei.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Wohnen an der Schwandner Höhe“ in der Gemeinde Bodenwöhr zwischen den Herren Michael Ernst und Markus Riegelsberger und der Gemeinde Bodenwöhr auf der Fl.Nr. 93 der Gemarkung Altenschwand wird in der Fassung vom 06.06.2024 genehmigt.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ in der Gemeinde Bodenwöhr mit dem Erschließungsträger abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.3. 30. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 93 Gemarkung Altenschwand;
hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger, Blechhammer haben am 19.12.2023 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 93 und (Teilfläche) Flurnummer 101 der Gemarkung Altenschwand analog mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ gestellt.
Die Flächen waren im Flächennutzungsplan zu früheren Zeiten bereits in ein Mischgebiet Dorf („MD“) integriert. Bei einer großzügigen Flächenrücknahme im Jahr 2015 wurden diese Flächen aus dem Konzept des Flächennutzungsplans zurückgenommen.
Ziel der Vorhabenträger ist der Erlass eines Bebauungsplans, um im Ortsteil Altenschwand Wohnraum für junge Familien oder bauwillige Bauherren zu schaffen.
Um den Bebauungsplan ordnungsgemäß in den Flächennutzungsplan „einzubetten“, muss dieser für die betroffenen Flurnummern in ein allgemeines Wohngebiet („WA“) nach § 4 BauNVO umgewandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Voraussetzung zum Einstieg in das Bauleitplanverfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags. Spätestens vor dem Einstieg in die frühzeitige Beteiligung haben die Antragssteller Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger mit der Gemeinde Bodenwöhr einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In der heutigen Sitzung wurde der Entwurf des städtebaulichen Vertrages bereits behandelt.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand die 30. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.4. Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnen an der Schwandner Höhe" für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand;
hier Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Michael Ernst; Blechhammer; hat am 19.12.2023 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Flurnummer 93 und (Teilfäche) Flurnummer 101 der Gemarkung Altenschwand sowie analog um die Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohnen an der Schwandner Höhe“ gestellt.
Die Flächen waren im Flächennutzungsplan zu früheren Zeiten bereits in ein Mischgebiet Dorf („MD“) integriert. Bei einer großzügigen Flächenrücknahme im Jahr 2015 wurden diese Flächen aus dem Konzept des Flächennutzungsplans zurückgenommen.
Der Antragsteller beabsichtigt im Ortsteil Altenschwand Bauparzellen für zukünftige Neubauten auszuweisen. Der Bebauungsplan soll nach den Plänen des Ingenieurbüros die Kennzeichnung „WA“ (Wohnen allgemein) erhalten.
In der Hauptausschusssitzung vom 13.05.2024 wurde bereits der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand beschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Voraussetzung zum Einstieg in das Bauleitplanverfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags. Spätestens vor dem Einstieg in die frühzeitige Beteiligung haben die Antragssteller Herr Michael Ernst und Herr Markus Riegelsberger mit der Gemeinde Bodenwöhr einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In der heutigen Sitzung wurde der Entwurf des städtebaulichen Vertrages bereits behandelt.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für die Flurnummer 93 der Gemarkung Altenschwand den Bebauungsplan „Wohnen an der Schwandner Höhe“ aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bauantrag;
Tremco CPG Germany GmbH; 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung einer neuen Trafostation und einer neuen Übergabestation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller, die Tremco CPG Germany GmbH; 92439 Bodenwöhr hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Errichtung einer neuen Trafostation und Errichtung einer neuen Übergabestation“ gestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr am 07.05.2024 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr; Werner-Haepp-Straße 1 in einem Gewerbegebiet („GE“). Es handelt sich um das Betriebsgelände der Tremco CPG Germany GmbH. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Das Grundstück ist erschlossen. Die Unterschriften sind nicht vollzählig.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keinerlei Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der Tremco CPG Germany GmbH auf „Errichtung einer neuen Trafostation und einer neuen Übergabestation“ auf der Flurnummer 665/7 Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird unter den Erfordernissen des Beschlussvorschlages Nummer 2 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Neubau der Grundschule Bodenwöhr
hier: Grundsatzentscheidung Lärmschutz für die nächsten Innenausbauausschreibungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauverwaltung der Gemeinde Bodenwöhr, die Schulleitung unserer Grundschule und der Elternbeirat an der Schule haben sich die letzten Monate mit dem bedarfsgerechten und arbeitssicherheitsrelevanten Innenausbau der Unterrichts- und Verwaltungsräume beschäftigt.
Ein modernes, neues Schulgebäude bietet die Möglichkeit, die bestmögliche Ausstattung zu erhalten, was es den Lehrern einfach macht Unterricht zu halten, den Schülerinnen und Schülern eine angenehme Atmosphäre für entspanntes Lernen bietet und den Verwaltungsmitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima. Dazu wurden in den vergangenen Monaten die Schule in Pilsting, Tann, Königswiesen und Burglengenfeld besichtigt, welche ähnliche Baukörper und aktuelle Umsetzungen aufzeigen.
Im Rohbau wurden bereits die Grundlagen für die wichtigste Komponente, dem Lärmschutz, gelegt. Lärmschutzziegel im Untergeschoss und die Holzbauweise im Schulbereich des Erdgeschosses verbessern die Situation gegenüber einem Bestandsgebäude enorm.
Entscheidend ist jedoch der Innenausbau, der über den Boden, die Decke und die Wände das Hauptproblem, die Lärmemissionen, eindämmen soll.
Im Informationsblatt der Deutschen Unfallversicherung wird aufgezeigt, dass Lärmmessungen bis zu 85 dB erreichen, was einer stark befahrenen Straße entspricht. Lange Nachhallzeiten in den Klassenräumen sind für Kinder und Lehrkräfte extrem belastend.
An allen besichtigten Schulen berichteten uns die Architekten, die Schulleitungen und Lehrer, dass die Lärmschutzmaßnahmen die wichtigsten Ausbauschritte sind, bei denen jede denkbare Möglichkeit zur Reduzierung des Schalls umgesetzt werden sollen.
Schallschutz in einer Schule funktioniert über drei Hauptblöcke beim Innenausbau. Die richtige Auswahl des Bodenbelages, Schallschutz beim Deckenausbau und Elemente welche Schall aufnehmen an den Wänden (Filzpinntafeln, Bilder, Regale).
Decke
Decken in öffentlichen Gebäuden werden in der Regel über klassische Gipskartondecken mit Lochmuster zur Schallreduzierung ausgebaut. An der Schule in Königswiesen ist man noch einen Schritt weitergegangen und hat die Lochdecke durch eine Holzfaserdecke ersetzt. Diese Holzfaserdecke lockert die Deckenstruktur nicht nur enorm auf, sondern nimmt aufgrund der vielen Oberflächen in verpressten Holzfasern zusätzliche 10 -15 % mehr Schall auf. Eine spürbare Entlastung beim Besichtigen der Schulräume in Königswiesen. Die Mehrkosten werden durch die Einbaukosten kompensiert und somit erreicht man über diese Deckenart mehr Schallreduzierung als in der herkömmlichen Variante. Die Mehrkosten betragen max. 2-5 % im Vergleich der Lochdecke.
Fußboden
Über den Fußboden ist das größte Potential an Lärmvorsorge zu erreichen. Laufen, Gehen, Stühlerücken aber auch die Reduzierung des Nachhalls können über die großen Flächen enorm beeinflusst werden. Grundsätzlich gilt, je härter der Boden, desto schlimmer die Schallemission. Die ursprüngliche Idee mit Holzböden im Schulgebäude lässt sich unter diesen Vorgaben nur schwer umsetzen. Linoleumböden und Kautschuk erreichen zwar bessere Werte, sind aber aufgrund ihrer weichen Materialanteile druckempfindlich. Die Oberfläche sauber zu halten, ist ebenfalls mit erhöhtem Aufwand verbunden. An den weichen Böden kleben Staubablagerungen, die mit einfacher Wischtätigkeit nicht entfernt werden können.
Bei den Schulbesichtigungen, kam das Thema Kugelgarnfilzboden dann auf die Tagesordnung. Am Anfang skeptisch, überzeugte aber die sofort spürbare Lärmreduzierung in den Räumen. Im Vergleich zu den glatten Bodenbelägen, kann der Kugelgarnfilzboden 30 % mehr Schall schlucken und trägt so entscheidend zu einem guten Raumgefühl bei.
Im Vergleich mit anderen Böden gibt es keinen Mehraufwand bei der Reinigung. Der Boden ist absolut schmutzunempfindlich. Er kann aufgrund seine unruhigen Struktur durch Herausnehmen und neu einfügen ohne sichtbare Stellen repariert werden, wo bei glatten Belägen immer Kanten und Klebestellen zu sehen sind. Er ist resistent gegen Staub und so auch für Allergiker zertifiziert.
Preislich liegt er im unteren Preissegment. Pro m² beträgt der Preis ca. 30 €, Linoleum liegt leicht unter diesem Betrag, Kautschuk mit ca. 45 € pro m² darüber. Stabparkett veranschlagt rund 65 € pro m². Bei allen Böden kommen die Verlegarbeiten hinzu.
Klassenzimmer
An den Wänden wird empfohlen Filzpinnwände in jedem Klassenzimmer anzubringen.
Die Schulleitung unserer Grundschule hat sich mit Ihrem Kollegium dafür ausgesprochen das maximale Potential beim Lärmschutz im neuen Schulgebäude umzusetzen. Nach den Schulbesichtigungen und den eingeholten Informationen spricht sich die Schulleitung für die Ausstattung im Schulgebäude mit Kugelgarnfilzboden sowie der kombinierten Akustikdecke aus Holzfaserplatten und Gipskarton und den Filzpinnwänden in den Klassenzimmern aus.
Die Bauverwaltung und das Architekturbüro Weber sehen enorme Vorteile für den künftigen Unterrichtsbetrieb, da die kombinierte Variante wie vorgeschlagen die Lärmemissionen um 30 -35 % reduziert.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Die Bodenbeläge der Unterrichts- und Schulverwaltungsflächen, der Treppenanlage und der Verkehrswege (Ausnahme Werkraum und Technikbereich) sollen mit Kugelgarnfilzteppich ausgebaut werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 2
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Deckenausführung ist als Kombination aus Holzfaserplatten und Gipskarton zu erstellen.
- In den Klassenräumen sollen große Filzpinnwände als zusätzliches Lärmschutzelement angebracht werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Bodenbeläge, Deckenelemente und
Filzpinnwände in den Leistungsverzeichnissen zur Ausschreibung anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung;
Staatsstraße 2398;
hier: Verkehrsschau am Geh- und Radweg im OT Blechhammer entlang der Neunburger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Wie bereits mehrfach aus Reihen des Gemeinderates angesprochen, wurde die Situation bezüglich des Geh- und Radweges entlang der St. 2398 an der Neunburger Straße im OT Blechhammer im Rahmen einer Verkehrsschau am 15.05.24 mit der PI Neunburg v. W. vor Ort in Augenschein genommen. Das Ergebnis sollte nun mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde für die Sitzung am 06.06.24 abgestimmt werden.
Das Landratsamt Schwandorf hat am 23.05.24 per Mail dringend darauf hingewiesen, dass keine Maßnahmen angeordnet werden dürfen, solange die Ortseinsicht im Rahmen einer Verkehrsschau nicht stattgefunden hat.
Diese Verkehrsschau wurde seitens der Gemeinde Bodenwöhr bereits am 25.04.24 beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch erst am 23.05.24 abgearbeitet, so dass die Gemeinde Bodenwöhr für die Verkehrsschau im Juni nicht berücksichtigt werden konnte.
Folgende Bereiche sind zu prüfen:
Zufahrt Industriestraße:
Bei der neuen Linksabbiegespur im Bereich der Zufahrt St. 2398 – Industriestraße sind die Verkehrszeichen so angeordnet, dass für die Radfahrer auf dem Geh- und Radweg das Verkehrszeichen Z 205 angeordnet ist.
Maßnahme:
Festlegung im Rahmen der Verkehrsschau.
(Die Firma Stahl wurde bereits angeschrieben, dass der Sichtschutzzaun im Kreuzungsbereich entfernt werden solle.)
Zufahrt Forststraße:
Hier wurde vor einiger Zeit das vorhandene Zeichen 205 auf dem Radweg richtigerweise entfernt.
Die Situation ist klar geregelt, der Radfahrer hat hier Vorfahrt. Empfehlung der örtlichen Verkehrsbehörde ist das Anbringen einer roten Fahrbahnmarkierung für den Bereich des Radweges.
Ladestraße:
Hier ist die Situation wie bei der Forststraße. Der Radfahrer hat Vorfahrt. Auch hier wäre es sinnvoll, den Radweg mit roter Markierung zu versehen.
Bahnhofstraße:
Hier ist die Situation wie bei der Forst- und Ladestraße. Der Radfahrer hat Vorfahrt. Auch hier wäre es sinnvoll, den Radweg mit roter Markierung zu versehen.
Die Thematik, dass hier aus der Bahnhofstraße kommende Radfahrer angeblich einfach in den Radweg einbiegen, ohne auf die Vorfahrtsregelung zu achten, ist nicht relevant, da dieser Bereich als reiner Gehsteig ausgewiesen ist und das Befahren des Gehweges somit nicht erlaubt ist.
Die Gemeinde Bodenwöhr kommt in Absprache mit der PI Neunburg zu dem Ergebnis, dass alle Kreuzungsbereiche entlang der St. 2398 im Hinblick auf den Geh- und Radweg richtig beschildert sind. Verwirrend ist die abweichende Regelung in der Industriestraße gegenüber den anderen Bereichen.
Entgegen der Unteren Straßenverkehrsbehörde hält es die Gemeinde und die PI Neunburg für sinnvoll, den jeweiligen Bereich des Geh- und Radweges mit roter Farbe zu markieren.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Verkehrsschau der Örtlichen Verkehrsbehörde mit der PI Neunburg v. Wald.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereiche des Geh- und Radweges auf den jeweils genannten Ortsstraßen (Industriestraße, Forststraße, Ladestraße, Bahnhofstraße) im Rahmen einer Ortseinsicht mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde und dem Staatlichen Bauamt abzustimmen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat Bodenwöhr mitzuteilen und mögliche Maßnahmen zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Medizinisches Versorgungszentrum Sulzbachtal;
hier: Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Kämmerer Thomas Forster stellte in einem Vortrag den aktuellen Sachstand zum Medizinischen Versorgungszentrum „MVZ Sulzbachtal“ vor.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom aktuellen Sachstand zum Medizinischen Versorgungszentrum „MVZ Sulzbachtal“ Kenntnis.
Kenntnisnahme
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Generationenbeirat Bodenwöhr;
hier: Neubestellung eines Mitglieds für die Wahlperiode 2022 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Manuel Eiblmeier wurde auf eigenen Wunsch für die Wahlperiode 2022 bis 2026 in den Generationenbeirat berufen. Nachdem er an den Sitzungen bisher nicht teilgenommen hat, hat der Sprecher des Generationenbeirats mehrmals versucht, mit Herrn Eiblmeier Kontakt aufzunehmen. Nachdem diese Versuche erfolglos blieben, hat die Verwaltung schriftlich nachgefragt, ob weiterhin an der Arbeit im Generationenbeirat Interesse besteht. Da sich Herr Eiblmeier auf dieses Schreiben ebenfalls nicht gemeldet hat, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Eiblmeier aus dem Generationenbeirat abzuberufen.
Als neues Mitglied konnte Herr Michael Wolf, Am Birkerl 35, 92439 Bodenwöhr gefunden werden. Herr Wolf hat bereits signalisiert, dass er sich gerne im Generationenbeirat engagieren möchte.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die vom Generationenbeirat vorgeschlagene Person Michael Wolf wird als Mitglied in den Generationenbeirat bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 berufen.
- Herr Manuel Eiblmeier wird schriftlich über die Abberufung im Generationenbeirat informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (1) 2024
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Datenstand vom 02.02.2025 15:51 Uhr