Datum: 25.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Foyer der Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Baugebiet "Am Alten Forstamt"; hier: Erschließungsvertrag mit der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz
4 Baugebiet "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Städtebaulicher Vertrag mit der Firma BayernGrund
5 Energieversorgung Bodenwöhr; Gemeindliche Photovoltaikanlagen und gemeindliche E-Ladesäulen; Jahresabschluss 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der gemeindlichen E-Ladesäulen ; hier: Feststellung der Jahresergebnisse
6 Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
7 Wirtschaftliche Unternehmen; Steuerliche Erfassung eines Betriebes gewerblicher Art; hier: Erfassung des Heizhauses in der Schulstraße
8 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG;
8.1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag des FC-Bayern Fanclubs "Hirschberg-Bazis" auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024
8.2 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG hier: Antrag der JFG Hammersee e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024
9 Bezuschussung der Vereinsarbeit in der Gemeinde Bodenwöhr; Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen) hier: Zuschuss für Ausschankwagen, Spielerkabine und Sprinkleranlage
10 Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Bodenwöhr Nord; Nachrüstung der beiden fehlenden Aufzüge; hier: Vertrag zur kommunalen Mitfinanzierung
11 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.07.2024 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.07.2024 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 2. Feuerwehrwesen; 
hier: Beschaffung Atemschutztechnik für die FFW Bodenwöhr und Altenschwand
Beschluss: 
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Der Auftrag für die Atemschutztechnik für die FFW Altenschwand wird gemäß Angebot (Angebots-Nr. 1104076 vom 20.06.2024) mit einer Angebotssumme in Höhe von 21.398,41 EUR (brutto) an die Firma Kilian Fire & Safety GmbH & Co.KG erteilt.
  2. Der Auftrag für die Atemschutztechnik für die FFW Bodenwöhr wird gemäß Angebot (Angebots-Nr. 1104072 vom 20.06.2024) mit einer Angebotssumme in Höhe von 18.640,16 EUR (brutto) an die Firma Kilian Fire & Safety GmbH & Co.KG vergeben.
  3. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

TOP 3.1 Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; 
hier: Weiterbeauftragung Planungsleistung ELT Leistungsstufe 4 und 5 (Objektüberwachung, Dokumentation und Objektbetreuung)
Beschluss: 
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 4 u. 5 (Elektrotechnik) für die Leistungsstufe 4 und 5, für die Leistungsphasen 8 und 9, gem. Ingenieurvertrag vom 15.02.2021, wird an das Büro Pro Bauherr Burgstraße 1a; 92355 Velburg, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.


TOP 3.2 Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; 
hier: Weiterbeauftragung Planungsleistung Objekt- und Innenraumplanung Leistungsstufe 4 und 5 (Objektüberwachung, Dokumentation und Objektbetreuung)
Beschluss: 
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Die Architektenleistungen für die Leistungsstufe 4 und 5, für die Leistungsphasen 8 und 9 gem. Ingenieurvertrag vom 07.07.2021, werden an das Architekturbüro ARCHITEKT + BERATENDE INGENIEURE WEBER PartGmbB, Marktplatz 10, 94239 Ruhmannsfelden, vergeben. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.





TOP 3.3 Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; 
hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten
Beschluss: 
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Haydn + Oberneder Akustikbau GmbH & Co.KG; Waldstraße 22; 94121 Salzweg zu einem Angebotspreis von 472.035,88 € brutto vergeben. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Haydn + Oberneder Akustikbau GmbH & Co.KG zu erteilen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Baugebiet "Am Alten Forstamt"; hier: Erschließungsvertrag mit der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Für das Bebauungsplangebiet „Am Alten Forstamt“ hat die Gemeinde Bodenwöhr ursprünglich mit der Raiffeisenbank Bruck i. d. Opf. einen Erschließungsvertrag ausgearbeitet und das Notariat Dr. Mächtel in Neunburg v. Wald mit der Beurkundung beauftragt. Der Gemeinderat Bodenwöhr hat am 30.07.2020 Kenntnis vom Vertragsentwurf genommen und mit Beschluss vom 30.07.2020 genehmigt.
Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, den Erschließungsvertrag zu unterzeichnen.

Auf Grund von Veränderungen in der Bankenstruktur kam der Vertragsabschluss nicht zustande, jedoch wurde mit der Erschließung des Baugebietes und der Errichtung der Mehrfamilienhäuser begonnen.

Auf mehrfaches Drängen seitens der Gemeinde Bodenwöhr kam Bewegung in die ungeklärte Vertragslage, mit dem Ergebnis, dass das Notariat Dr. Mächtel den Beurkundungsvorgang an den Kollegen Dr. Bischoff in Nittenau abgegeben hat.

Zusammen mit der Gemeinde Bodenwöhr, der VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz und dem Notariat Dr. Bischoff wurde dann ein neuer Erschließungsvertrag ausgearbeitet, da dieser an die rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden musste.

Nach vielen konstruktiven Abstimmungsgesprächen konnte der Erschließungsvertrag am 22.07.2024 von den Vertragsparteien unterzeichnet und durch den Notar Dr. Bischoff beurkundet werden.

Der Inhalt des Erschließungsvertrages ist dem Gemeinderat Bodenwöhr bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt des Erschließungsvertrages des Notariats Dr. Marcus Bischoff, Nittenau UVZ-Nr. B 1056/2024 und genehmigt diese Urkunde vollinhaltlich ohne Vorbehalt in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Baugebiet "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Städtebaulicher Vertrag mit der Firma BayernGrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr hat auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „In der Ziegelzell“ im Ortsteil Taxöldern beschlossen, für die Erschließung des Baugebietes die Baulanderschließung an eine private Firma zu vergeben. Den Zuschlag für die Erschließungsträgerschaft hat die Firma BayernGrund, Giesinger Bahnhofplatz 2, München erhalten.

Die Gemeindeverwaltung ist mit der BayernGrund bereits in ständigem Austausch und zur Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Erschließungsplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag notwendig.

Dieser ausgearbeitete Städtebauliche Vertrag liegt nun vor und bedarf der Zustimmung des Gemeinderates Bodenwöhr. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Inhalt des Städtebaulichen Vertrages vom 24.07.2024 zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der BayernGrund, München und genehmigt diesen vollinhaltlich.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Städtebaulichen Vertrag mit der BayernGrund für das Baugebiet „In der Ziegelzell“ im Ortsteil Taxöldern zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Energieversorgung Bodenwöhr; Gemeindliche Photovoltaikanlagen und gemeindliche E-Ladesäulen; Jahresabschluss 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der gemeindlichen E-Ladesäulen ; hier: Feststellung der Jahresergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Steuerberater Dipl.-Kfm. (Univ.) Andreas Eckl hat im September 2024 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen) für das Jahr 2023 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 9.253,12 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zu Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 24.933,64 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 9.253,12 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 24.933,64 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Steuerberater Dipl.-Kfm. (Univ.) Andreas Eckl hat im September 2024 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) für das Jahr 2023 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2023 wird mit der Bilanzsumme von 5.237.797,70 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 157.379,39 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Zukünftige Jahresgewinne werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiter marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2023 wird mit der Bilanzsumme von 5.237.797,70 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 157.379,39 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Zukünftige Jahresgewinne werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiter marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Wirtschaftliche Unternehmen; Steuerliche Erfassung eines Betriebes gewerblicher Art; hier: Erfassung des Heizhauses in der Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Für das neu errichtete Heizhaus für das Schulareal Bodenwöhr nebst weiteren Anschlussstellen besteht die Möglichkeit der steuerlichen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Abnehmer der Heizleistung wären in diesem Fall die Hammerseehalle, der Neubau der Grundschule, das ehemalige Hauptschulgebäude sowie die Kinderkrippe. Weiterer Abnehmer ist der TV Bodenwöhr sowie die möglichen Anschlussstellen über Fernwärme der angrenzenden Wohnhäuser.

Der jährliche Jahresumsatz beträgt nach Vorausberechnung der Kämmerei der Gemeinde Bodenwöhr ca. 49.000,- EUR.

Nachteile:

  • Jährlich anzufertigende Steuererklärung
  • Ausweisung der Umsatzsteuer 

Vorteile:

  • Vorsteuerabzug der Investition in Höhe von ca. 175.000,- EUR
  • Ausweisung der Umsatzsteuer nach Einführung § 2b UStG ohnehin notwendig
  • Künftige Investitionen und Reparaturen sind ebenfalls Vorsteuerabzugsfähig
  • Rechnungstellung an die verschiedenen Abnehmer innerhalb der Gemeindeverwaltung ohnehin durch Innere Verrechnungen zu vollziehen

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die steuerliche Erfassung des Heizhauses am Schulareal als Betrieb gewerblicher Art zu beantragen.
  
  1. Die Gemeindeverwaltung wird angewiesen, hierzu notwendige Veranlassungen zu treffen und den Betrieb gewerblicher Art im Haushaltsplan gesondert aufzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö 8
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8.1. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag des FC-Bayern Fanclubs "Hirschberg-Bazis" auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 8.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der FC Bayern-Fanclub "Hirschberg-Bazis" vertreten durch den 1. Vorstand, Herrn Manuel Schuierer, hat mit Antrag vom 11.07.2024 (bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 11.07.2024), die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024 nachträglich beantragt. Antragsfrist ist der 30.06. eines jeden Jahres.

Die verspätete Beantragung des Zuschusses für das Jahr 2024 begründet der FC Bayern-Fanclub "Hirschberg-Bazis" damit, dass dieser aufgrund Krankheit in Vergessenheit geraten ist. Der Verein bittet kulanter Weise um Genehmigung des Antrags.

Für das Jahr 2024 meldet der FC Bayern-Fanclub "Hirschberg-Bazis" zum Stichtag 01.01.2024 
48 Jugendliche. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 3 Betreuer entspricht. Für das Jahr 2024 würde der FC Bayern-Fanclub "Hirschberg-Bazis" insgesamt 510,00 € erhalten (48 Jugendliche + 3 Betreuer á 10,00 €).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag des FC Bayern-Fanclubs "Hirschberg-Bazis" Kenntnis und gewährt nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für das Jahr 2024. Der Auszahlungsbetrag beträgt insgesamt 510,00 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundförderung der Jugendarbeit für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 510,00 € an den FC Bayern-Fanclub "Hirschberg-Bazis" auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8.2. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG hier: Antrag der JFG Hammersee e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 8.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Jugendfördergemeinschaft Hammersee e. V. (JFG), vertreten durch den Kassier, Herrn Wilfried Gramm, hat mit Antrag vom 25.06.2024 (bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 19.08.2024), die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024 nachträglich beantragt. Antragsfrist ist der 30.06. eines jeden Jahres.

Die Jugendfördergemeinschaft (JFG) Hammersee e. V. hat vergessen, den Antrag fristgerecht einzureichen und bittet kulanter Weise um Genehmigung des Antrags.

Für das Jahr 2024 meldet die JFG Hammersee e. V. zum Stichtag 01.01.2024 insgesamt 74 Jugendliche. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 5 Betreuer entspricht. Für das Jahr 2024 würde die JFG Hammersee e. V. insgesamt 790,00 € erhalten (74 Jugendliche + 5 Betreuer á 10,00 €).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der JFG Hammersee e. V. Kenntnis und gewährt ihnen nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für das Jahr 2024. Der Auszahlungsbetrag beträgt insgesamt 790,00 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundförderung der Jugendarbeit für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 790,00 € der JFG Hammersee e. V.  auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Bezuschussung der Vereinsarbeit in der Gemeinde Bodenwöhr; Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen) hier: Zuschuss für Ausschankwagen, Spielerkabine und Sprinkleranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Turnverein „Glück Auf“ Bodenwöhr 1919 e. V. hat drei Anträge für Investitionskostenzuschüsse gestellt.

Die Unterlagen für die Investitionskostenzuschüsse wurden am 24.06.2024 eingereicht. Anträge auf Investitionskostenzuschuss sind laut den Vereinsrichtlinien spätestens ein Jahr nach Durchführung der zuschussbegründeten Maßnahme einzureichen. Da die Investitionen am 25.01.2023, 03.02.2023 und 09.03.2023 durchgeführt wurden, wurde die Antragsfrist nicht eingehalten. Zu spät eingereichte Anträge sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Der Ausschankwagen wurde angeschafft, da der Verein immer weniger Mitglieder hat, um den Verein bei Auf- und Abbau der Feste sowie in der Bar zu unterstützen. 

Der Kauf einer Spielerkabine für den Sportplatz war dringend notwendig, da die vorhandene Spielerkabine bereits morsch war, weil sie vor ca. 20 Jahren aus Holz angefertigt wurde.

Die Anschaffung einer automatischen Sprinkleranlage für den Tennisplatz, war notwendig, um die Tennisplätze gezielt zeitgesteuert und günstig zu bewässern. Dadurch trocknet der Unterbau am Platz nicht mehr aus, was in der Vergangenheit immer wieder zu Schäden führte.

Für die oben genannten Maßnahmen sind dem Turnverein „Glück Auf“ Bodenwöhr e.V. Kosten in Höhe von insgesamt 12.479,99 entstanden. Nach Prüfung der Anträge und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2 %
249,60 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2 %
249,60 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen
0 %

Der Turnverein „Glück Auf“ Bodenwöhr gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
249,60 €
Der Turnverein „Glück Auf“ Bodenwöhr nahm an den letzten vier Bürgerfesten teil. Aufgrund der Corona Pandemie konnte es 2020 und 2021 nicht stattfinden.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
249,60 €
Der Turnverein „Glück Auf“ Bodenwöhr nahm an den letzten vier Hammerseefesten teil. Aufgrund der Corona Pandemie konnte das Hammerseefest 2020 nicht stattfinden. 
f) Gemeinnützigkeit
2 %
249,60 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor
Zuschusshöhe:
1.248,00 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Anträgen der Turnverein „Glück Auf“ Bodenwöhr 1919 e. V. Kenntnis und beschließt, einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 1.248,00 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Bodenwöhr Nord; Nachrüstung der beiden fehlenden Aufzüge; hier: Vertrag zur kommunalen Mitfinanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der vollständige barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bodenwöhr Nord ist seit langer Zeit ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger von Bodenwöhr sowie vieler Fahrgäste aus der Region, die unseren Bahnhof als Start oder Ziel benutzen.
Viel Engagement und Unterstützung ist in die Station Bodenwöhr Nord geflossen. Fast alle Abgeordneten aus Bund und Land haben sich für unseren Bahnhof stark gemacht. So konnte es gelingen, einen Ausbau der Bahnsteige und eine Modernisierung des gesamten Bahnhofes zu erreichen. Leider erfolgte durch den Ausbau der Bahnstation durch die Bahn auf Wunsch der Gemeinde Bodenwöhr nur eine Vorbereitung der beiden Aufzüge um die Bahnsteige vollständig barrierefrei gestalten zu können.
Der Ausbau brachte zwar viele Erleichterungen beim Einsteigen in die Züge, jedoch blieb der Wechsel von einem Bahnsteig zum anderen für Menschen mit Behinderung, Reisende mit Gepäck, Personen mit Fahrrädern oder Kinderwagen schwierig, für manche sogar unmöglich zu schaffen. 
Mit Unterstützung der Politik aus Bund und Land wurde es möglich, dass im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode ein Aktionsprogramm zum vollständigen barrierefreien Ausbau von Bahnstationen verankert wurde.
Nach dem Beschluss am vergangenen Montag gab das Kabinett das Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr bekannt, dass ab sofort dieses Aktionsprogramm verfügbar ist. 
Bis zum Jahr 2028 sollen einzelne Stationen in mehreren Blöcken den vollständigen Ausbau ihrer Bahnhöfe erhalten. Durch das Engagement der Gemeinde Bodenwöhr für die Nachrüstung der beiden fehlenden Aufzüge und unter Einsatz der Politik aus Bund und Land konnte der Bahnhof Bodenwöhr Nord in das Aktionsprogramm aufgenommen werden.
In einem, an den 1. Bürgermeister der Gemeinde Bodenwöhr gerichteten Schreiben, teilte Staatsminister Christian Bernreiter mit, dass der Bahnhof Bodenwöhr Nord ausgebaut wird. Eine besondere Auszeichnung für den Bodenwöhrer Bahnhof diesen Ausbau zu erhalten. 
Im Aktionsprogramm sind die Rahmenbedingungen für den Ausbau sowie die Mitfinanzierung der Kommunen geregelt. In einem Vertrag zur kommunalen Mitfinanzierung durch die Gemeinde Bodenwöhr, der durch das Ministerium ausgearbeitet wird, ist der gemeindliche Anteil auf 20 % der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 festgelegt. Für die Gemeinde Bodenwöhr beträgt der Festbetrag 37.400 €
Sämtliche weiteren Planungskosten, die vollständigen Realisierungskosten des Ausbaus und mögliche Kostensteigerungen werden durch den Freistaat Bayern übernommen.
Auf Nachfrage der Gemeinde Bodenwöhr teilte das Ministerium weiter mit, dass auch für den Unterhalt der Aufzüge keine weiteren Kosten auf die Gemeinde Bodenwöhr zukommen.
Da das Ministerium um schnellstmögliche Rückmeldung des Vertrags zur kommunalen Mitfinanzierung an das Ministerium bittet, haben wir uns entschieden, den Vertrag noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen.

Die Chance den Bahnhof Bodenwöhr Nord durch das neue Aktionsprogramm aufwerten zu lassen gilt unter diesen Bedingungen als einmalig und ist ein zentraler Baustein für den barrierefreien Ausbau im Bereich des ÖPNV. Eine attraktive Bahnhofinfrastruktur vor Ort stärkt das Image des Ortes und die Qualität als Wirtschafts- und Wohnstandort.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr soll für den Bahnhof Bodenwöhr Nord am bayerischen Aktionsprogramm für barrierefreie Stationen teilnehmen.

  2. Dem vom Ministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr vorgelegten Anteil (siehe Anschreiben Staatsminister Bernreiter) zur kommunalen Mitfinanzierung von 20 % der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 und einem daraus errechneten Festbetrag in Höhe von 37.400 € wird zugestimmt. Etwaige Kostensteigerungen werden vom Freistaat übernommen.

  1. Der 1.  Bürgermeister Georg Hoffmann wird beauftragt, die notwendigen Vertragsunterlagen zu unterzeichnen. 

  2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Planung für den Haushalt 2025 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 11
Datenstand vom 22.01.2025 10:52 Uhr