Datum: 28.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Foyer der Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.10.2024 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.10.2024
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.10.2024 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 2.1 Grundstücksangelegenheiten; Flurneuordnung/Dorferneuerung Erzhäuser/Windmais;
hier: Ankauf der Grundstücke Fl.Nrn. 181/1 und 152/2 Gemarkung Erzhäuser
Beschluss:
- Die beiden Grundstückflächen der Fl.Nrn. 152/2 und 181/1 Gemarkung Erzhäuser werden angekauft und nach Wunsch und Beschluss der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Erzhäuser/Windmais der Dorferneuerung in Windmais zur Verfügung gestellt.
- Der in der Sitzung vom 31.10.2024 vorgelegte Entwurf der Notarurkunde des Notars Dr. Bischoff wird genehmigt.
- Der Vereinbarung Nr. 13 zur Förderung des Verkehrswertgutachtens und des Gebäudeankaufs der Fl.Nr. 181/1 Gemarkung Erzhäuser wird zugestimmt.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Notarvertrag und die Vereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 2.2 Baugebiet Wirtskellerweg-Wegäcker, hier: Vergabe der Bauparzelle 8 (Hauptstraße 30 d), Fl.-Nr. 473/53 Gem. Bodenwöhr
Beschluss:
- Die Bauparzelle P8 im Baugebiet Wirtskellerweg-Wegäcker mit einer Größe von ca. 1.200 m² wird an die Familie Spitznas aus Bergisch-Gladbach veräußert.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, das Grundstücksgeschäft beim Notariat Dr. Bischoff in Nittenau abzuwickeln und die Notarurkunde zu unterzeichnen.
TOP 3 Neubau der Grundschule Bodenwöhr; hier: Neuvergabe der Estricharbeiten
Beschluss:
- Der Beschluss vom 25.09.2024 zur Vergabe der Estricharbeiten an die Firma MD Estrichbau GmbH wird aufgehoben.
- Der Auftrag für die Estricharbeiten wird an die Firma Mühlehner GmbH, Aubergweg 10, 94261 Kirchdorf zu einem Angebotspreis von 140.588,74 € brutto mit einem Nachlass von 4% neu vergeben.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
TOP 4 Kreditwesen; hier: Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Beschluss:
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Kredit über 2.000.000,- EUR bei der DZ HYP, Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster zu einem Zinssatz von nominal 3,21 % mit einer 10-jährigen Zinsbindung aufzunehmen.
- Sollte das Angebot der DZ HYP am 04.11.2024 nicht mehr das Günstigste sein, wird der 1. Bürgermeister beauftragt, den Kredit beim nächst günstigeren Anbieter aufzunehmen.
Nachrichtlich teilen wir mit, dass der Kredit mit einem Nominal-Zinssatz von 3,19 % genommen werden konnte.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Feuerwehrwesen;
hier: Beschaffung eines MTW für die Freiwillige Feuerwehr Altenschwand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Mit Schreiben vom 11.06.2023 beantragte die Freiwillige Feuerwehr Altenschwand zur Sicherstellung des Abwehrenden Brandschutzes und des Technischen Hilfsdienstes bei der Gemeinde Bodenwöhr die Ersatzbeschaffung des in die Jahre gekommen Mannschaftstransportwagens – MTW. Begründet wird die Ersatzbeschaffung mit den altersbedingten Schäden, wie zum Beispiel an der Elektronik.
Weitere Eingebungen können dem beigefügten Schreiben der Feuerwehr Altenschwand entnommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ersatzbeschaffung für das Jahr 2026 einzuplanen. Im Jahr 2025 kann mit den verwaltungsinternen Ausschreibungsvorbereitungen begonnen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Altenschwand vom 11.06.2023 auf Ersatzbeschaffung eines neuen MTW Kenntnis.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, einen MTW für die FF Altenschwand im Jahr 2026 zu beschaffen.
- Eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Beschaffung des MTW soll angestrebt werden.
- Die noch intakte Ausstattung aus dem alten Fahrzeug soll nach Möglichkeit in das neue Fahrzeug übernommen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt fristgerecht einen Zuwendungsantrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen und Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauleitplanung;
28. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/26; 584/15; 584/34; 584/15; 584/35; und 584/36 Gemarkung Bodenwöhr
hier: Billigung des Vorentwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 30.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde an das Ingenieurbüro Preishl & Schwan der Auftrag zur Erstellung der notwendigen Planungsunterlagen erteilt. Im Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung ist das ehemalige Seecafé Weinzierl, das Musterhaus der Firma Fischerhaus sowie eine weitere Einzelbauparzelle für eine mögliche Realisierung eines weiteren Musterhauses in den Geltungsbereich eines Mischgebietes („MI“) gerückt. Vorher waren diese Flurnummern teilweise in einem Mischgebiet und hauptsächlich in einem Gewerbegebiet bzw. in einer geplanten Grünfläche.
Der zu ändernde Planungsbereich hat eine Fläche von ca. 0,4 ha. Im weiteren Verfahrensschritt zur rechtlichen Umsetzung der 28. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bodenwöhr hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Vorentwurf des Ingenieurbüros zu genehmigen, und diesen für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange freizugeben.
Das Anhörungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i. V. m. §4a Abs. 2 BauGB ist anschließend von der Verwaltung durchzuführen.
Der ausgearbeitete Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung „Vorwerkstraße“ wird vom Ingenieurbüro Preihsl & Schwan vorgestellt. Anschließend stehen die Verwaltung sowie das Ingenieurbüro für offene Fragen zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Vorentwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Vorwerkstraße“ für die Flurnummern (Teilfläche) 584 und 584/26; 584/38; 584/34; 584/15; 584/35 und 584/36 in der Fassung vom 28.11.2024.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.2. Bauleitplanung;
5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkstraße";
hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr in seiner Sitzung vom 30.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde an das Ingenieurbüro Preishl & Schwan der Auftrag zur Erstellung der notwendigen Planungsarbeiten erteilt. Im jetzigen Vorentwurf zur Bebauungsplanänderung ist das ehemalige Seecafé Weinzierl, das Musterhaus der Firma Fischerhaus sowie eine weitere Einzelbauparzelle für eine mögliche Realisierung eines weiteren Musterhauses in den Geltungsbereich eines Mischgebietes („MI“) gerückt.
Um die baurechtlichen bzw. allgemein rechtlichen Voraussetzungen für die oben genannten zum Teil bereits bestehenden Bauvorhaben zu legalisieren, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ notwendig. Der 1. Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr wurde bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt vom Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen.
Im weiteren Verfahrensschritt der rechtlichen Umsetzung der 5. Bebauungsplanänderung „Vorwerkstraße“ hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Vorentwurf zu genehmigen und diesen für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange freizugeben.
Das Anhörungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i. V. m. §4a Abs. 2 BauGB ist anschließend von der Verwaltung durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ für die Flurnummern 584/26; 584/38; 584/34; 584/15; 584/35 und 584/36 in der Fassung vom 28.11.2024.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.3. Bauleitplanung;
31. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.Nr. 666 Gemarkung Bodenwöhr
hier: "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
|
ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Eine der Haupteinnahmequellen der Gemeinde Bodenwöhr ist die von den örtlichen Unternehmern geleistete Gewerbesteuerzahlung. Das Gewerbe- und Industriegebiet Bodenwöhr bietet ein festes finanzielles- und wirtschaftliches Fundament in der Gemeinde Bodenwöhr. Außerdem bietet das Gewerbe- und Industriegebiet mit seinen vielfältigen Unternehmen vielen Bodenwöhrern ein festes Arbeitseinkommen. Die Weiterentwicklung des Bodenwöhrer Industriegebietes ist somit essenziell. Aktuell sind die Kapazitäten im Gewerbe- und Industriegebiet „erschöpft“. Es gibt keine frei zu vermarktenden Flächen, da diese entweder bebaut oder bereits verkauft sind.
Im nördlichen Teil des Gewerbe- und Industriegebietes schließt sich eine bewaldete Fläche von ~65.500 m² (6,5 ha) an. Diese wird durch die ehemalige Bahntrasse (Bodenwöhr – Rötz) und der ST 2398 eingegrenzt. Der aktuelle Eigentümer der Flächen, die Bayerischen Staatsforsten, haben gegenüber der Verwaltung bereits eine Verkaufsbereitschaft signalisiert. Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um bewaldete Flächen in einem gewachsenen Baumbestand.
Die zu berücksichtigende Fläche wurde bereits bei Schaffung des Gewerbe- und Industriegebiets Blechhammer aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen, was eine bauleitplanerische Behandlung möglich macht. Das dort existierende Wasserschutzgebiet wurde in einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt erörtert und lässt Gewerbeansiedlungen ohne wassergefährdende Stoffe zu. Konkrete Auflagen und Maßnahmen werden in der Behördenbeteiligung erarbeitet.
Um gegenüber unseren Nachbargemeinden konkurrenzfähig zu bleiben und um die Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage auf einem stabilen Niveau halten zu können bzw. diese Einnahmen zu steigern, schlägt die Verwaltung vor, diese vorgenannte Fläche in einer Flächennutzungsplanänderung in Gewerbe- und Industrieflächen („GI“; § 9; „GE“, § 8 BauNVO) umzuwidmen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die 31. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Blechhammer, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Flächennutzungsplan für die Fl.Nr. 666 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern und im Plangebiet die Merkzeichen Gewerbe/Industrie („GI“) und Gewerbe („GE“) festzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
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4.4. Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 36 "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Blechhammer" für die Fl.Nr. 666 Gemarkung Bodenwöhr
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.Nr. 666 der Gemarkung Bodenwöhr gefasst. Um diese Fläche anschließend auch bebauen zu können, muss auf diese Fläche ein Bebauungsplan für die Verkehrsflächen; Grünflächen; Parzellierung etc. beschlossen werden.
Ziel des Bebauungsplans ist es, bereits in Bodenwöhr ansässigen Firmen bzw. Gewerbetreibenden die Möglichkeit einer Expansion zu geben. Aber auch anderen externen Firmen und Gewerbetreibenden soll die Möglichkeit gegeben werden, sich in Bodenwöhr anzusiedeln und sich hier weiterzuentwickeln.
Wie bereits beim Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans erörtert, kann die Fläche entwickelt werden, da sie nicht Teil des Landschaftsschutzgebiets ist.
Das dort existierende Wasserschutzgebiet wurde in einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt erörtert und lässt Gewerbeansiedlungen ohne wassergefährdende Stoffe zu. Konkrete Auflagen und Maßnahmen werden in der Behördenbeteiligung erarbeitet und in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Als nächsten Schritt wird das Ingenieurbüro einen geeigneten Vorentwurf des Bebauungsplans entwerfen und diesen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen. Nach der Genehmigung schließt sich der im Bauleitplanverfahren festgelegte Ablauf der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung an.
Die Verwaltung schlägt vor, für das Vorhaben „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer II“ den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Das Ingenieurbüro sowie die Verwaltung stehen für offene Fragen zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für die Flurnummer 666 der Gemarkung Bodenwöhr den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer II“ auf Grundlage der im Flächennutzungsplan festgesetzten Bestimmungen nach § 8 BauGB und § 9 BauGB aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
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4.5. Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf
3. Änderung des Bebauungsplans GE "WTF II" sowie 5. Flächennutzungsplanänderung - Erweiterung Gewerbeflächen;
hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
|
ö
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beschließend
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4.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Wackersdorf möchte im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans GE „WTF II“ die Gewerbeflächen zur Ansiedlung neuer Gewerbetreibenden erweitern. Die erste Auslegung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Auslegungsunterlagen fand bereits in der Zeit vom 20.06.2024 – 22.07.2024 statt.
Die Abwägung und Billigung des neuen Entwurfs fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Wackersdorf am 16.10.2024 statt. Aus diesem Grund erfolgt die nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2024.
Sofern der Gemeinde Bodenwöhr durch das Vorhaben etwaige Berührungspunkte in eigenen Planungsangelegenheiten entstehen, kann innerhalb der Auslegungsfrist eine ausführliche Stellungnahme abgegeben werden.
Belange, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist vorgetragen werden, können in der Abwägung unberücksichtigt bleiben. Sollte die Gemeinde Bodenwöhr keine Stellungnahme abgeben, wird das Einverständnis zu o.g. Vorhaben angenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans GE „WTF II“ sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4.6. Stadt Nittenau;
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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4.6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.11.2024 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach etwa 25 Jahren einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Planvorentwurf in der Fassung vom 15.10.2024 durchzuführen.
Die Stadt Nittenau bittet um eine Stellungnahme der Träger und Behörden der öffentlichen Belange.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Gemeindeordnung;
Gebührensatzung für die gemeindlichen Friedhöfe
hier: Änderung der Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung - GO, Art. 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes – KAG und Art. 20 des Kostengesetzes – KG eine Gebührensatzung für die gemeindlichen Friedhöfe.
Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung wurde am 30.11.1994 beschlossen und zuletzt zum 31.07.2019 geändert. Bei der letzten Änderung wurde die Gebührensätze nicht berechnet, sondern nur geringfügig aufgerundet.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Firma Kubus Kommunalberatung und Service GmbH mit der Berechnung zu beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt am 03.03.2021. Zum 17.08.2023 wurden erste Ergebnisse übermittelt, welche vom Gemeinderat Bodenwöhr in der Klausurtagung am 18.09.2023 als unrealistisch bewertet wurden. Daraufhin wurde die Verwaltung mit der Kalkulation beauftragt.
Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der durchgeführten Kalkulation vor und vergleicht diese mit den Ergebnissen der Firma Kubus Kommunalberatung und Service GmbH. Aufgrund der weit zurückliegenden Berechnung im Jahr und den in der Zwischenzeit erfolgten Erweiterungen und Modernisierungen der gemeindlichen Friedhöfe sind Kostensteigerungen in der Gebührensatzung zu berücksichtigen.
Die Firma Kubus Kommunalberatung und Service GmbH berechnete die Gebührensätze für beide gemeindlichen Friedhöfe Taxöldern und Bodenwöhr zusammen in einem „Flächenmodell“ sowie im „Kölner Modell“. Die Gemeindeverwaltung berechnet sowohl eine Mischkalkulation der gemeindlichen Friedhöfe Taxöldern und Bodenwöhr sowie eine einzelne Betrachtung der jeweiligen Friedhöfe, je im „Flächenmodell“ als auch im „Kölner Modell“.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die Gebührensätze der gemeindlichen Friedhöfe in eine Satzung zu bündeln und eine Mischkalkulation als Grundlage zu verwenden. Grundlage sollte das „Kölner Modell“ sein, da hier die gerechteste Aufteilung der Allgemeinen Kosten erfolgt.
Da die Gemeindeverwaltung die Auffassung vertritt, dass die Unterhaltskosten des Friedhofs (Gemeinschaftsgrab- und Urnenanlagen, Grünpflege und Instandsetzung) sich noch mehr am Verursacher orientieren soll, wurde bis zur heutigen Sitzung ein weiterer Vorschlag der Aufteilung zwischen Fläche und den allgemeinen Kosten erarbeitet. Bei der Kalkulation würde uns eine Reduzierung des enormen Pflegeaufwands der Grünstreifen zwischen den Gräbern eine Entlastung der Gebühren bringen. Eventuell folgt durch den heutigen Beschluss noch eine Anpassung der Gestaltungssatzung.
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung über die Benutzung des Friedhofs Bodenwöhr „Klause“ und seiner Bestattungseinrichtungen – FS-Bodenwöhr sowie § 7 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Friedhofes in Taxöldern werden im Falle einer zukünftigen Gebührenänderung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührensatzung, die Kosten nachberechnet oder erstattet. Aufgrund der Gebührenerhöhung ist eine Nachberechnung erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Nachberechnung der Grabgebühren auf die Restlaufzeiten soll unterbleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Situation zu klären. Sollte ein Unterbleiben der Nachberechnung rechtlich nicht möglich sein, ist dem Gemeinderat die Berechnung der Grabgebühren auf die Restlaufzeit erneut zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen.
Abstimmung: 11:1
- Die Gebühren für die gemeindlichen Friedhöfe „Klause“ in Bodenwöhr und Taxöldern sollen nach dem Verwaltungsvorschlag orientiert an der Nutzung und dem Verursacherprinzip berechnet werden. Dabei soll die Variante Friedhofsgebühr und Gebühr für den Pflegeaufwand nach dem Kölner Modell sowie einer Reduzierung der inneren Verrechnung ab 2026 in die Gebührensatzung eingearbeitet werden.
Abstimmung: 11:1
- Die beiden gemeindlichen Friedhöfe in Bodenwöhr und Taxöldern werden jeweils getrennt voneinander in einer eigenen Friedhofssatzung und Gebührensatzung behandelt.
Abstimmung: 12:0
- Die Friedhofsgebührensatzung für den gemeindlichen Friedhof „Klause“ in Bodenwöhr in der Fassung vom 28.11.2024 und der unter Ziffer 2. beschlossenen Kalkulationsvariante wird genehmigt.
Abstimmung: 7:5
- Die Friedhofsgebührensatzung für den gemeindlichen Friedhof Taxöldern in der Fassung vom 28.11.2024 und der unter Ziffer 2. beschlossenen Kalkulationsvariante wird genehmigt.
Abstimmung: 7:5
- Die Gestaltungssatzung für den gemeindlichen Friedhof „Klause“ in Bodenwöhr und für den Friedhof in Taxöldern soll im Sinne einer aufwandsreduzierten Pflege angepasst werden.
Abstimmung: 10:2
- Der Kalkulationszeitraum für die Kalkulation der Gebühren für die gemeindlichen Friedhöfe „Klause“ in Bodenwöhr und in Taxöldern wird auf 4 Jahre gesetzt.
Abstimmung: 10:2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Schülerbeförderung;
Schülerbeförderungsvertrag mit dem Busunternehmen Hauck, Bodenwöhr;
hier: Deutschklasse in Neunburg vorm Wald
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Zum neuen Schuljahr 2024/2025 wurden fünf Schüler aus dem Gemeindegebiet Bodenwöhr durch das Staatliche Schulamt im Landkreis Schwandorf der Grundschule Neunburg vorm Wald zugewiesen. Sprengelschule ist die Grundschule Bodenwöhr. Die Zuweisung wird mit dem Besuch der Deutschklasse begründet. In Bodenwöhr wird diese Unterrichtsform nicht angeboten.
Die Gemeinde Bodenwöhr hat nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) eine Beförderungspflicht, sobald der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer ist. Die Strecke von Neuenschwand bzw. Bodenwöhr ist entsprechend dieser Norm länger als zwei Kilometer.
Um der Schülerbeförderungspflicht nachzukommen bedient sich die Gemeinde Bodenwöhr der Dienstleistungen der Firma Auto-Hauck, Hauptstraße 25-27, 92439 Bodenwöhr. Die Gemeinde Bodenwöhr wählte gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO die Vergabe des Auftrags im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb. Die Leistungen variieren regelmäßig und eine kurzfristige Verfügbarkeit bei der Schülerbeförderung muss gewährleistet sein. Die ortsansässige Firma AUTO-Hauck hat bereits seit vielen Jahren bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner ist und auch kurzfristig auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren kann.
Es kann davon ausgegangen werden, dass eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb für die Gemeinde Bodenwöhr einen Aufwand verursachen würde, der zu dem eventuell möglichen zu erreichenden Vorteil im Missverhältnis stehen würde (§ 8 Abs. 4 Nr. 8 UVgO). Die regelmäßigen Änderungen der Zuweisungen des Staatlichen Schulamtes würden eine mindestens jährliche Anpassung des Vertrages und eine erneute Ausschreibung bedürfen. Der Aufwand hierzu steht nicht im Verhältnis zum möglichen Vorteil.
Der Kostensatz der Firma AUTO-Hauck von 132,- EUR netto je Tag entspricht nach Auffassung der Verwaltung den marktüblichen Preisen. Bei durchschnittlichen 200 Schultagen pro Kalenderjahr, entspricht dies einem Betrag in Höhe von ca. 31.500,- EUR brutto. Als pauschale Zuweisung zu den Kosten der Schülerbeförderung kann für diesen Teilbetrag gemäß (§7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Art. 10a des Finanzausgleichsgesetzes (DVFAG/SchKFrG) vom 04.08.1986 – GVBl S. 262-, zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl. S. 98)) mit einem Förderbetrag in Höhe von ca. 12.500,00EUR gerechnet werden. Der Eigenanteil der Gemeinde Bodenwöhr beträgt somit 19.000,- EUR.
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. veröffentlicht jährlich einen Kostenindex für das private Omnibusgewerbe in Bayern. Hier werden die wichtigsten Kostenarten (Personalkosten, Treibstoffkosten, Reifen/Reparatur/Ersatzteile, Fahrzeugkosten, Abschreibungen und sonstige Kosten) berücksichtigt. Die daraus berechnete Kostenentwicklung (+/-) soll vertraglich aufgenommen werden. Die Anpassung erfolgt jährlich zum Schuljahresbeginn und berechnet sich auf die Kostenentwicklung des vorangegangenen Kalenderjahres.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Vertrag über die Schülerbeförderung von Neuenschwand über Bodenwöhr zum Besuch der Deutschklasse in Neunburg v. W. durch die Firma AUTO-HAUCK in der vorgelegten Fassung.
- Die Möglichkeit der Reduzierung der Fahrten von Bodenwöhr nach Neunburg v. W. und von Neunburg v. W. nach Bodenwöhr soll von der Verwaltung geprüft werden.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Beförderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der Firma AUTO-HAUCK zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Kiosk und Bootsverleih am Badeplatz "Im Seewinkl" in Bodenwöhr;
hier: Neuverpachtung des Kiosks und des Bootsverleihs für das Kalenderjahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der bisherige Pächter des Kiosks am Badeplatz „Im Seewinkl“ Herr Christos Missailidis hat der Verwaltung mitgeteilt, dass er den Betrieb des Kiosks und den Bootsverleih in der kommenden Saison 2025 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr übernehmen kann.
In einem persönlichen Gespräch teilte uns Herr Rene Dahm, Ahornweg 12 b, 93149 Nittenau mit, dass er bereits in dieser Saison am Betrieb des Kiosks und des Bootsverleihs beteiligt war und er deshalb den Kiosk und den Bootsverleih am Badeplatz „Im Seewinkl“ übernehmen würde.
Herr Dahm regte an, den Kiosk am Badeplatz „Im Seewinkl“ ganzjährig zu betreiben. Er sieht im Kiosk und der vorhandenen Terrasse Potential, auch im Winter mit Glühweinverkauf, Kaffee und Kuchen, Grillaktionen usw. für Spaziergänger, Gäste und Einheimische einen Ort zum Verweilen anzubieten.
Die Verwaltung schlägt vor, auch aufgrund des Antrags von Herrn Dahm, den Kiosk ganzjährig zu nutzen, den Pachtzins für Januar bis Dezember 2025 wie bisher bei 600,00 Euro zu belassen.
Die Nebenkosten (Strom, Wasser) sind am Jahresende durch Ablesen der Zählerstände abzurechnen. Monatlich hat der Pächter eine Nebenkosten-Vorauszahlung in Höhe von 150,00 Euro zu leisten.
Der Pachtvertrag soll in einem ersten Schritt nur für das Kalenderjahr 2025 gelten. Der jährliche Pachtzins ist in den darauffolgenden Jahren bei einer möglichen Verlängerung neu zu verhandeln.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Kiosk am Badeplatz „Im Seewinkl“ in Bodenwöhr und der Kahn- und Bootsverleih sowie der Verleih der Stand-Up-Paddle Boarde wird für das Kalenderjahr 2025 an Herrn Rene Dahm, Ahornweg 12 b, 93149 Nittenau verpachtet.
- Der Pachtzins für den Betrieb des Kiosks am Badeplatz „Im Seewinkl“ wird für das Kalenderjahr 2025 auf 600 Euro festgesetzt. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt am Jahresende durch Ablesen der Zählerstände. Der Pächter hat monatlich eine Vorauszahlung der Nebenkosten in Höhe von 150 Euro zu leisten.
- Der Pachtvertrag für den Kiosk am Badeplatz „Im Seewinkl“ und der Pachtvertrag für den Bootsverleih sollen in einem ersten Schritt nur für das Kalenderjahr 2025 gelten. Der jährliche Pachtzins ist in den darauffolgenden Jahren bei einer möglichen Verlängerung neu zu verhandeln.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Pachtvertrag für den Kiosk am Badeplatz „Im Seewinkl“ und den Pachtvertrag für den Bootsverleih abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Notarielle Urkunde:
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
In der Sitzung des Gemeinderats Bodenwöhr vom 31.10.2024 wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt, den Kaufvertrag gemäß Entwurf vom 11.10.2024 mit Frau Maria Spiegler über die Grundstücke Flurstücknummern 152/2 und 181/1 der Gemarkung Erzhäuser abzuwickeln.
Die Beurkundung fand am 04.11.2024 beim Notariat Dr. Bischoff in Nittenau statt. Der Inhalt der Urkunde ist dem Gemeinderat Bodenwöhr bekannt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff in Nittenau vom 04.11.2024 – UVZ-Nr. B 1498/2024 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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9. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024
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28.11.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr