Datum: 05.06.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Foyer der Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.04.2025 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.04.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.04.2025 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 2 Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Antrag von Herrn Christian Pelz auf Teilerlass der Abwassergebühren 2024
Beschluss:
Dem Antrag auf Teilerlass der Abwassergebühren der Eigner-Pelz GmbH & Co. KG in Höhe von 14.979,20 € wird stattgegeben.
TOP 3.1 Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabe der Schlosserarbeiten
Beschluss:
- Der Auftrag für die Schlosserarbeiten zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Metallbau Weiderer GmbH, Gewerbepark 16, 94253 Bischofsmais, zu einem Angebotspreis von 56.266,18 € brutto, vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
TOP 3.2 Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabe der Möbelierung
Beschluss:
- Der Auftrag für die Möblierung zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Mayr Schulmöbel, Mühldorf 2, 4644 Scharnstein zu einem Angebotspreis von 484.944,75 €, brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
TOP 3.3 Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabe der mobilen Trennwände
Beschluss:
- Der Auftrag für die mobilen Trennwände zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die abopart GmbH & Co. KG, Eichenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, zu einem Angebotspreis von 32.701,20 € brutto, vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
TOP 3.4 Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabe der digitalen Tafeln
Beschluss:
- Der Auftrag für die digitalen Tafeln zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Degen GmbH & Co. KG, Hahnenbalz 35, 90411 Nürnberg, zu einem Angebotspreis von 89.545,12 € brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
TOP 4 Errichtung eines Kinderhauses im ehemaligen Hauptschulgebäude; Sanierung und Umnutzung des Hauptschulgebäudes;
hier: Vergabe Objektplanung Leistungsphase 1 und 2
Beschluss:
- Der Auftrag für die Objektplanung Leistungsphase 1 und 2 zur Sanierung und Umnutzung des Hauptschulgebäudes in ein Kinderhaus wird an das Büro Weber Architekten und Ingenieure, Marktplatz 10, 94239 Ruhmannsfelden vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
TOP 5 Kommunale Wärmeplanung;
hier: Auftragserteilung für die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung
Beschluss:
- Die Firma IfE GmbH; Kaiser-Wilhelm-Ring 23a; 92224 Amberg wird zum Angebotspreis von 50.000,23 € brutto mit dem Erstellen der kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfragen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
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ö
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3 |
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3.1. Bauvoranfrage;
Michael Vetter; Nefling 12; 92431 Neunburg v. Wald
hier: Neubau eines Wohngebäudes mit 4 Wohnungen und Flachdach inkl. 4 Stellplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller Herr Michael Vetter hat beim Landratsamt Schwandorf eine Bauvoranfrage über die Errichtung eines „Wohngebäudes mit vier Wohneinheiten und Flachdach inkl. 4 Stellplätze“ auf der Flurnummer 618/73 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr um eine Stellungnahme gebeten.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr; Ludwigsheide 43; im Gebiet des Bebauungsplans „Klause-Ludwigsheide“. Hinsichtlich eines Bauantrages in dieser Form hat der Gemeinderat Bodenwöhr bereits im Januar 2022 aufgrund einer Vielzahl von Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen verweigert. In der damaligen Bauvorlage sollten sechs Singlewohnungen genehmigt werden.
Laut Bebauungsplan müssen Dächer in diesem Abschnitt des Bebauungsplans mit einem Pultdach errichtet werden. Laut Bauvoranfrage soll das Gebäude jedoch mit einem Flachdach versehen werden. Die Bereitstellung von 4 Stellplätzen für die Bewohner des Mehrparteienhauses wird von der Verwaltung als zu gering erachtet. Es besteht die Gefahr, dass der öffentliche Verkehrsgrund im Vorgriff des Baugrundstückes für Parkplätze verwendet wird und diese, welche eigentlich jedermann zur Verfügung stehen, dauerhaft „in Beschlag“ genommen werden.
Das Bebauungsplangebiet „Klause-Ludwigsheide“, wie auch die Straße „Ludwigsheide“ sind geprägt von Einzel- und Doppelhäusern, welche als Einfamilienhäuser genutzt werden. Das Baugrundstück 618/73 Gmkg. Bodenwöhr hat eine Größe von 431 m² und ist aus diesen Gründen, unberührt von der Feststellung, ob ein Mehrparteienhaus verfahrensrechtlich erlaubt ist, vornehmlich für Einfamilienhäuser geeignet.
Ohne sich ein genaueres Bild vom beantragten Bauvorhaben machen zu können, auch ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt, ist ein gemeindliches Einvernehmen nicht zu erteilen.
Sofern das in der Bauvoranfrage behandelte Bauvorhaben jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie des geltenden Baurechts einhält und die Stellplätze (in ausreichender Form) auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, hält es die Verwaltung für zulässig, auf dem Grundstück (Fl.-Nr. 618/73 Gmkg. Bodenwöhr) ein Wohngebäude mit 4 Wohnungen zu errichten.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken!
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen die Bauvoranfrage auf ein „Wohngebäude mit vier Wohnungen und Flachdach inkl. 4 Stellplätzen“ bestehen Bedenken.
- Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36. Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2. Bauvoranfrage;
Schießl-Fritsch Christine; 92439 Bodenwöhr
hier: Neubau einer Doppelgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Antragstellerin Frau Christine Schießl-Fritsch stellte beim Landratsamt Schwandorf eine Bauvoran-frage über den Neubau einer Doppelgarage auf der Flurnummer 124/1 Gemarkung Bodenwöhr. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr um eine Stellungnahme gebeten.
Das geplante Vorhaben liegt im Ortsteil Neuenschwand in der Nähe des Anwesens Flurweg 5 im planeri-schen Außenbereich. Nach Rücksprache mit der Antragstellerin liegt eine Privilegierung für die Fritsch Agrar GbR vor.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die verkehrsrechtliche Erschließung ist gesichert.
Da es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Be-denken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen die Bauvoranfrage auf die Errichtung einer Doppelgarage auf der Flurnummer 124/1 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen keine Bedenken.
- Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36. Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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4 |
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4.1. Bauleitplanung;
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
Das Ingenieurbüro „Preihsl + Schwan“ aus Burglengenfeld hat die Planung der technischen Umsetzung der 28. Flächennutzungsplanänderung übernommen.
In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für die Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die Unterlagen für die 28. Flächennutzungsplanänderung wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.03.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durzuführen.
Die Unterlagen Flächennutzungsplanänderung wurden in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2, 28. Flächennutzungsplanänderung „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 05.06.2025 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden ggf. entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.2. Bauleitplanung;
28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/33; 584/34; 584/35 und 584/36 der Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Änderung des Flächennutzungsplans zu schaffen, hat das Ingenieurbüro „Preishl + Schwan“ aus Burglengenfeld das Verfahren begleitet.
In der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für die 28. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Unterlagen zur 28. Flächennutzungsplanänderung wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 ausgelegt und die Träger der öffentlichen Belange beteiligt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf zur 28. Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt. Die am 27.03.2025 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat Bodenwöhr gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 28. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 05.06.2025 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 28. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 05.06.2025.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 28. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 05.06.2025 gemäß § 6 Abs. 6 i. V. m. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 28. Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.3. Bauleitplanung;
5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkstraße" für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gem. Bodenwöhr
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
|
05.06.2025
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans betrifft die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gemarkung Bodenwöhr.
Das Ingenieurbüro Preihsl + Schwan aus Burglengenfeld hat die Planung der technischen Umsetzung der Bebauungsplanänderung übernommen. Um die geplante Änderung im Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ vorzunehmen, muss der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan geändert werden. In der heutigen Sitzung wurde zur 28. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst.
In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Unterlagen für die Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 27.03.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen für den Bebauungsplan wurden in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 Bebauungsplanänderung Nr. 5 Vorwerkstraße in der Fassung vom 05.06.2025“ (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eigegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.4. Bauleitplanung;
5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkstraße" für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gem. Bodenwöhr
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
|
05.06.2025
|
ö
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beschließend
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4.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gemarkung Bodenwöhr den Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ zu ändern.
Das Ingenieurbüro Preihsl + Schwan aus Burglengenfeld hat die Planung der technischen Umsetzung der Bebauungsplanänderung übernommen. Um die geplanten Änderungen im Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ vorzunehmen, muss der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan geändert werden. In der heutigen Sitzung wurde zur 28. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst.
In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Unterlagen für die Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 27.03.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen für den Bebauungsplan wurden in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt
Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Die aktuelle Fassung vom 05.06.2025 soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr schlägt vor, den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 05.06.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 05.06.2025, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Preihsl und Schwan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Haushaltswirtschaft;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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5 |
zum Seitenanfang
5.1. Bürgerhaushalt Bodenwöhr;
hier: Entscheidung über umzusetzende Maßnahmen im Jahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Verwaltung hat den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom 08.03.2025 bis 01.04.2025 wieder mit einem Fragebogen die Möglichkeit gegeben, Vorschläge einzureichen um Bodenwöhr noch lebens- und liebenswerter zu machen.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Vorschläge geprüft und ausgewertet.
Es sind insgesamt 12 Vorschläge eingegangen. Von diesen 12 Vorschlägen kam 4x der Wunsch unseren Generationenspielplatz mit Spielgeräten für (Klein)kinder zu ergänzen. Diese Ergänzung ist bereits in Planung und wird zusammen mit der Raiffeisenbank umgesetzt, so dass diese Erweiterung nicht vom Budget des Bürgerhaushalts finanziert werden muss.
Alle eingereichten Vorschläge sind als Anlage beigefügt. Die geschätzten Kosten für jeden Vorschlag haben wir mit aufgeführt.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt aus den eingegangenen Vorschlägen zum Bürgerhaushalt 2025 folgende Maßnahmen
1. Die Beschattung der Ortsmitte soll mit Tulpenschirmen erfolgen.
Dazu soll die Verwaltung Vorschläge ausarbeiten und dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.
2. Die Beschattung der Sitzbank an der Kneippanlage soll mit einem Sonnensegel erfolgen
3. Für den Badeplatz Blechhammer werden 2 Fahrradständer für ca. 12 Fahrräder beschafft
- Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen und den/die Aufträge zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.2. Bürgerhaushalt Bodenwöhr;
hier: Bürgerhaushalt für 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
|
ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Bereits 6-mal wurde den Bürger/-innen von Bodenwöhr durch den Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € die Gelegenheit gegeben, Vorschläge für Investitionen in Bodenwöhr einzubringen.
Da die Möglichkeit von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen und genutzt wurde, empfiehlt die Verwaltung auch für das Jahr 2026 den Bürgerinnen und Bürgern ein Budget zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, für das Jahr 2026 für die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, 2025 eine Bürgerumfrage durchzuführen, um zu erfahren, welche Maßnahmen für 2026 von den Bürgern vorgeschlagen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, 15.000 € im Haushalt 2026 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Kommunale Wärmeplanung;
Nutzung Wärmekapazität des Hammersees - Seewärme;
hier: Grundsatzbeschluss zur Aufnahme in die Wärmeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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05.06.2025
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Sachverhalt für die Öffentlichkeit
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen, eine kommunale Wärmeplanung zu beauftragen. Eine kommunale Wärmeplanung ist von den Gemeinden verpflichtend bis zum 30. Juni 2028 abzuarbeiten.
Die möglichen Potentiale an Energie und Wärmedeckung sollen unter der Berücksichtigung aller Standortfaktoren künftig die Grundlage für Bauleitplanungen, Dorferneuerungspläne oder Bauanträge sein.
Die Potentiale in unserer Gemeinde sind vielfältig, sei es die Nutzung von Abwärme aus Gewerbe- oder Industrieanlage oder die Erzeugung von regionaler Wärmeenergie aus Energieholz (wie am Beispiel Heizhaus Schulareal) oder durch die Verstromung von Biogas.
Die Gemeinde Bodenwöhr hat von 2019 bis 2022 ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Bereits mit Beschluss des Konzeptes im März 2022 sind jedoch die Bürgermeister, Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte einen Schritt weitergegangen, als das klassischen Entwicklungskonzept:
Bodenwöhr hat ein „nachhaltiges“ Entwicklungskonzept aufgestellt, kurz InSEK genannt, welches in verstärktem Maß die Energiebedarfe und die Potentiale verbindet mit den städtebaulichen Aufgaben.
Die Idee die 32 Hektar große Wasserfläche als schier unerschöpfliche Energiequelle zu nutzen, wurde im InSEK als Zielvorgabe verankert und durch das Büro G.A.S. Sahner bereits bewertet. Wenn auch kostenintensiv und wahrscheinlich als Pilotprojekt zu konzipieren, ist diese Idee in einer Wärmeplanung zu berücksichtigen.
Die Fraktion der Freien Wähler Gemeinschaft Bodenwöhr, begrüßt diese Variante und unterstützt mit einem Fraktionsantrag das Vorgehen aus dem InSEK. Der Antrag beinhaltet die eigenen Recherchen zum Thema Seewärme und das Signal das Büro in einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit des gesamten Gemeinderats beim Ausarbeiten dieser Idee zu unterstützen. Im Antragsschreiben vom 22.05.2025 bittet die Freie Wähler Gemeinschaft die Kolleginnen und Kollegen das Projekt Seewärme zu unterstützen und in der Wärmeplanung für die Gemeinde Bodenwöhr abzuarbeiten.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- In die künftige Wärmeplanung der Gemeinde Bodenwöhr, soll der spezielle Part „Nutzung der Wärmekapazität des Hammersees“ aufbereitet und eingearbeitet werden.
- Nach Vorliegen der Erkenntnisse soll auf der Grundlage der Planung der Gemeinderat den weiteren Ausbau bzw. die weitere Nutzung der Energiequelle beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025
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Datenstand vom 02.07.2025 08:25 Uhr