Datum: 06.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2020 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2020.
1. Bürgermeister Hoffmann teilt mit, dass im öffentlichen Protokoll vom 26.02.2020 zu TOP 5. Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag der CSU-Fraktion; hier: Antrag auf Durchführung einer Flurneuordnung/Dorferneuerung in den Ortsteilen Alten- und Neuenschwand
noch ergänzt wird, dass der Beschluss 1 zur Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens in einer der nächsten Sitzung nochmal neu gefasst wird. Hintergrund dazu ist, das es im Nachgang zur Sitzung Unstimmigkeiten wegen des Abstimmungsergebnisses gegeben hat und hier von Gemeinderäten Einwände erhoben wurden. Dieser Vorgang ist so mit der Rechtsaufsicht abgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.02.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.01.2020.
TOP 4. Tourismus Bodenwöhr;
Kahn- und Bootsverleih am Badeplatz „Im Seewinkl“;
hier: Anpassung der Leihgebühren im Vertrag (Anlage 1) des Pächters
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, an den bestehenden Konditionen für den Verleih der Tretboote sowie für die Stand Up Paddling Boards für die neue Saison 2020 festzuhalten.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Vollzug der Gemeindeordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
|
ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
1. Bürgermeister Georg Hoffmann nimmt den sechs neu in den Gemeinderat Bodenwöhr gewählten Gemeinderatsmitgliedern Weindler Michael, Reiger Stefanie, Hoffmann Carina, Heinfling Martin, Grün Tobias und Pöll Kurt folgenden Amtseid gem. Art. 31 Abs. 4 GO ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Für Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied gewählt wurden, entfällt die Eidesleistung.
Beschluss
Keine Abstimmung – nur Kenntnisnahme
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3.2. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Gemäß Art 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).
Gemäß Art. 39 Abs. 1 GO vertreten die weiteren Bürgermeister den ersten Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge und werden gemäß Art. 35 Abs. 2 GO aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Bisher gab es in der Gemeinde Bodenwöhr einen ersten Stellvertreter, den zweiten Bürgermeister und einen zweiten Stellvertreter, den dritten Bürgermeister.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass in der Gemeinde Bodenwöhr wie bisher zwei weitere Bürgermeister (einen 2. und 3. ehrenamtlicher Bürgermeister) gewählt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.3. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters (= 2. Bürgermeister)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die weiteren Bürgermeister werden aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder in geheimer Wahl gewählt. Gemäß Art. 51 GO ist Voraussetzung, dass sämtliche Gemeinderatsmitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen worden sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Der 1. Bürgermeister schlägt vor, für die Wahl der weiteren Bürgermeister/-in einen Wahlausschuss unter der Leitung von Herrn stellvertretenden Geschäftsleiter Harald Haag und zwei weiteren Helfern zu bestimmen. Die weiteren Helfer sollten sich aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung stellen. Die Fraktionen werden um Vorschläge für das Amt des 2. Bürgermeisters/-in gebeten. Anschließend wird in geheimer, schriftlicher Wahl abgestimmt.
Gemeinderat Heinfling und Gemeinderätin Reiger stellen sich für den Wahlausschuss zur Verfügung.
1. Bürgermeister Hoffmann lässt über die Besetzung des Wahlausschusses mit VA Haag, Gemeinderat Heinfling und Gemeinderätin Reiger abstimmen. Der Wahlausschuss wird mit 17:0, wie vorgeschlagen, vom Gemeinderat angenommen.
1. Bürgermeister Hoffmann übergibt das Wort an VA Haag.
VA Haag bittet den Gemeinderat um ihre Wahlvorschläge zur Wahl des 2. Bürgermeisters.
Gemeinderat Lutter schlägt aus den Reihen der Freien Wähler den Gemeinderat und bisherigen 2. Bürgermeister Albert Krieger als Bewerber für das Amt des 2. Bürgermeisters vor und begründet den Vorschlag.
Nachdem keine weiteren Bewerber vorgeschlagen wurden, wurde anschließend in geheimer schriftlicher Wahl abgestimmt mit folgendem Ergebnis:
Verdeckt abgegeben wurden 17 Stimmzettel, hiervon war ein Stimmzettel leer und zwei wurden für ungültig erklärt. Gültig waren demnach 14 Stimmzettel und von diesen entfielen auf Bewerber Albert Krieger alle 14 gültigen Stimmen.
Der Gemeinderat Albert Krieger wird damit zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Bodenwöhr gewählt.
VA Haag verkündet das Wahlergebnis und fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum 2. Bürgermeister annimmt, was dieser bejaht und sich für das entgegengebrachte Vertrauen bedankt.
Beschluss
Siehe Wahlergebnisse im Sachverhalt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3.4. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters (= 3. Bürgermeister)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die weiteren Bürgermeister werden aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder in geheimer Wahl gewählt. Gemäß Art. 51 GO ist Voraussetzung, dass sämtliche Gemeinderatsmitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen worden sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Der gebildete Wahlausschuss für die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeister/-in führt auch die Wahl für den 2. stellvertretenden Bürgermeister/-in durch. Die Fraktionen werden um Vorschläge für das Amt des 3. Bürgermeisters/-in gebeten.
1. Bürgermeister Hoffmann fragt nach, ob der bestehende Wahlausschuss beibehalten werden soll. Dies wird mit 17:0 Stimmen von den Gemeinderäten angenommen.
1. Bürgermeister Hoffmann übergibt wieder das Wort an VA Haag.
VA Haag bittet die Gemeinderäte um ihre Vorschläge zur Wahl des 3. Bürgermeisters.
Gemeinderat Spirk schlägt aus den Reihen der CSU-Fraktion den Gemeinderat Andreas Seitz als Bewerber für den 3. Bürgermeister vor und begründet seinen Vorschlag.
Gemeinderat Mulzer schlägt aus den Reihen der SPD-Fraktion den Gemeinderat Stefan Rauch als Bewerber für den 3. Bürgermeister vor und begründet seinen Vorschlag ebenfalls.
Nachdem keine weiteren Bewerber mehr vorgeschlagen wurden, wurde anschließend in geheimer schriftlicher Wahl abgestimmt mit folgendem Ergebnis:
Verdeckt abgegeben wurden 17 Stimmzettel, hiervon wurden alle Stimmzettel für gültig erklärt.
12 Stimmen entfielen auf den Bewerber Seitz und 5 Stimmen entfielen auf den Bewerber Rauch.
Damit ist Gemeinderat Andreas Seitz zum 3. Bürgermeister der Gemeinde Bodenwöhr gewählt.
VA Haag verkündet das Wahlergebnis und fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum 3. Bürgermeister der Gemeinde Bodenwöhr annimmt, was dieser bejaht und sich für das Vertrauen bedankt.
Im Anschluss beglückwünschte 1. Bürgermeister Hoffmann die beiden neu bzw. wiedergewählten Bürgermeister.
Beschluss
Siehe Wahlergebnisse im Sachverhalt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3.5. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Vereidigung des zweiten und dritten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die neu gewählten zweiten und dritten Bürgermeister/-innen haben ebenfalls folgenden Diensteid gemäß Art. 27 KWBG als Stellvertreter des 1. Bürgermeisters zu leisten, soweit er dieses Amt nicht bereits in der letzten Wahlperiode innehatte.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der wiedergewählte 2. Bürgermeister Albert Krieger ist nicht mehr zu vereidigen, weil er das Amt des 2. Bürgermeisters bereits in den vergangenen zwei Wahlperioden innehatte.
Anschließend nimmt der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann dem neu gewählten 3. Bürgermeister Andreas Seitz folgenden Amtseid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Beschluss
Keine Abstimmung – nur Kenntnisnahme
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3.6. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts regelt insbesondere die Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Daneben beinhaltet die Satzung auch Regelungen über die zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten und der weiteren Bürgermeister.
1. Bürgermeister Hoffmann teilt mit, dass in dem freiwilligen NetMeeting mindestens ein Vertreter jeder Fraktion anwesend war und teilgenommen hat. Anschließend fragt er nach, ob es noch Fragen oder gewünschte Änderungen zur Satzung gibt.
Bezüglich des § 3 kam unter den Gemeinderäten wiederholt eine kurze Diskussion über Gerechtigkeit/Ungerechtigkeit der einzelnen Entschädigungen bzw. des Verdienstausfalls auf.
Bürgermeister Hoffmann erklärte nochmals, dass § 3 explizit mit der Rechtsaufsicht und dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt wurde und mit dem jetzigen Inhalt Gerechtigkeit und Rechtssicherheit geschaffen werden sollte.
Gemeinderat Feldmeier stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um den Inhalt der Satzung nochmals eingehend mit allen Gemeinderäten beraten zu können. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mit 2:15 Stimmen abgelehnt.
Anschließend lässt 1. Bürgermeister Hoffmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Die Gemeinde Bodenwöhr erlässt aufgrund der Art. 20 a, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Eine Ausfertigung der erlassenen Satzung wird zum Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses erklärt und ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.7. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bodenwöhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Nach Art. 45 Abs. 1 GO ist der Gemeinderat verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. In der Geschäftsordnung wird der Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse geregelt. Die Geschäftsordnung bedarf der Schriftform und ist jedem Mitglied des Gemeinderates auszuhändigen. Der 1. Bürgermeister, die Gemeinderatsmitglieder und die Verwaltung sind an die Bestimmungen der Geschäftsordnung gebunden. Durch den Beschluss des Gemeinderates kann die Geschäftsordnung jederzeit geändert werden.
Auch hier teilt der 1. Bürgermeister Hoffmann mit, dass in dem freiwilligen NetMeeting mindestens ein Vertreter jeder Fraktion anwesend war und teilgenommen hat. Anschließend fragte er nach, ob es noch Fragen oder gewünschte Änderungen zur Geschäftsordnung gibt.
Zu den §§ 6, 7 und 11 der Geschäftsordnung gab es unter den Gemeinderäten noch Nachfragen/ Einwendungen und Diskussionsbedarf.
1. Bürgermeister Hoffmann lässt wie folgt zu den einzelnen Einwendungen abstimmen:
§ 6 Abs. 1 Satz 5 GeschO
1. Bürgermeister Hoffmann liest den betreffenden Abschnitt nochmals vor und lässt die Gemeinderäte über die zwei Möglichkeiten abstimmen, wie verfahren wird, wenn eine Fraktion den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz hat:
Variante 1
Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen; bei Beteiligung einer Ausschussgemeinschaft entscheidet das Los.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 9
Somit ist Variante 2 angenommen und der Satz 5 bei § 6 Abs. 1 wird wie folgt in die Geschäftsordnung aufgenommen:
Haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Aus-schusssitz, so entscheidet das Los.
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) GeschO
Einige Gemeinderäte sind der Meinung die Erhöhung der Kompetenzen des 1. Bürgermeisters von 12.000 € auf 20.000 € zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln wäre nicht gerechtfertigt.
Gemeinderat Fritsch schlägt eine Summe von 15.000 € vor.
Gemeinderat Spirk schlägt vor am Verwaltungsvorschlag von 20.000 € festzuhalten.
Gemeinderat Feldmeier schlägt vor die Summe von 12.000 € aus der vorherigen Wahlperiode zu übernehmen.
Der 1. Bürgermeister Hoffmann lässt wie folgt über die Summenvorschläge abstimmen:
Vorschlag Verwaltung /Gemeinderat Spirk 20.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 9
Vorschlag Gemeinderat Fritsch 15.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 1
Somit ist der Vorschlag von Gemeinderat Fritsch mit einer Summe von 15.000 € angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Feldmeier war somit nicht mehr abzustimmen.
§ 7 Abs. 3 Buchstabe f) GeschO
Die Anpassung der Wertgrenze von 100.000 € auf 200.000 €, in den Angelegenheiten a) bis e), die der Hauptausschuss entscheiden darf, wird im Gemeinderat als zu hoch angesehen.
Gemeinderat Lutter und Gemeinderat Feldmeier schlagen vor die Summe von 100.000 € aus der vorherigen Wahlperiode zu belassen.
Gemeinderat Spirk schlägt vor am Verwaltungsvorschlag von 200.000 € festzuhalten.
Gemeinderat Fritsch schlägt eine Summe von 150.000 € vor.
Der 1. Bürgermeister Hoffmann lässt über die Summenvorschläge abstimmen:
Vorschlag Verwaltung/Gemeinderat Spirk 200.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 9
Vorschlag Gemeinderat Fritsch 150.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 4
Somit ist der Vorschlag von Gemeinderat Fritsch mit einer Summe von 150.000 € angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Lutter und Gemeinderat Feldmeier war somit nicht mehr abzustimmen.
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) GeschO
Auf Wunsch der Gemeinderäte, die am NetMeeting teilgenommen haben, wurde der Zusatz „die nicht im Rahmen der Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit abgegolten sind“ in den Satz eingefügt.
§ 7 Abs. 3 Buchstabe i) GeschO
Die Anpassung der Wertgrenze von 25.000 € auf 50.000 €, in Tourismusangelegenheiten unter Buchstabe i) die der Hauptausschuss entscheiden darf, wird im Gemeinderat als zu hoch angesehen.
Gemeinderat Rauch und Gemeinderat Feldmeier schlagen vor die Summe von 25.000 € aus der vorherigen Wahlperiode zu belassen.
Gemeinderat Spirk schlägt vor am Verwaltungsvorschlag von 50.000 € festzuhalten.
Vorschlag Verwaltung/Gemeinderat Spirk 50.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 8
Somit ist der Vorschlag von der Verwaltung und Gemeinderat Spirk mit einer Summe von 50.000 € angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Rauch und Gemeinderat Feldmeier war somit nicht mehr abzustimmen.
Nachdem keine weiteren Einwendungen oder Fragen kamen, ließ der 1. Bürgermeister Hoffmann über die Geschäftsordnung im gesamten mit den vorgenannten Änderungen abstimmen.
Der 1. Bürgermeister Hoffmann spricht nach TOP 3.8. nochmals die Geschäftsordnung an.
§ 21 Abs. 2 GeschO
Der Sitzungstag soll von Mittwoch auf Donnerstag angepasst werden.
Gemeinderat Fritsch stellt den Antrag, dass der Mittwoch als Sitzungstag beibehalten werden soll.
Gemeinderat Feldmeier schlägt vor am Verwaltungsvorschlag für Donnerstag festzuhalten.
Vorschlag Verwaltung/Gemeinderat Feldmeier Sitzungstag Donnerstag
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 5
Somit ist der Vorschlag von der Verwaltung und Gemeinderat Feldmeier, dass der Sitzungstag für Donnerstag festgelegt wird, angenommen und wird in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Über den Vorschlag von Gemeinderat Fritsch war somit nicht mehr abzustimmen.
Der 1. Bürgermeister erläuterte auch nochmals kurz den § 23 zur schriftlichen oder elektronischen Ladung und dem Ratsinformationssystem und bat die Gemeinderäte darum, die dazu vorliegenden Formulare und Erklärungen, zeitnah wieder an die Verwaltung zurück zu geben.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Der Gemeinderat Bodenwöhr gibt sich nach Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung. Eine Ausfertigung der angenommenen Geschäftsordnung wird zum Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses erklärt und ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.8. Vollzug der Gemeindeordnung;
hier: Bestellung der Ausschussmitglieder und Wahl des Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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3.8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO i.V. mit § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist bei der Bestellung von Ausschussmitgliedern dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Die Ausschussbesetzung erfolgt nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, sofern dies der Gemeinderat in der neuen Geschäftsordnung so beschließt. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt gem. § 6 Abs. 3 GeschO der 1. Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Gemeinderat bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Art. 33 Abs. 2 GO).
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat namentlich bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO).
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden um entsprechende Vorschläge zur Ausschussbesetzung gebeten
Die Berechnungsgrundlage erfolgte gem. Geschäftsordnung nach dem sog. Sainte-Laguë/Schepers -Verfahren und sieht
untenstehende Sitzverteilung vor.
Zu beachten ist eine Besonderheit bei der Vergabe der Ausschuss-Sitze. Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
In der Geschäftsordnung kann unter § 6 aber auch die Alternative beschlossen werden, dass bei einem gleichen Anspruch auf einen Sitz das Los entscheidet. In diesem Fall ist vorab der weitere Sitz vor der Bestellung der Ausschussmitglieder zu Verlosen.
Da nun bei der Geschäftsordnung unter TOP 3.7 das Losverfahren, bei gleichem Anspruch einer Fraktion auf einen Sitz, entschieden wurde, musste für den letzten Sitz im Hauptausschuss eine Losung durchgeführt werden.
1. Bürgermeister Hoffmann lässt den Gemeinderat mit 17:0 darüber abstimmen, diesen Losentscheid wieder vom vorgenannten Wahlleiter VA Haag durchführen zu lassen.
VA Haag fertigte zwei Loszettel an und lässt Frau Ruder einen davon ziehen.
VA Haag verkündet das Ergebniss, dass der letzte Sitz im Hauptausschuss an die Fraktion der Bürgerliste Bodenwöhr geht.
Somit ergibt sich im Hauptausschuss folgende Sitzverteilung:
CSU 3 Sitze, für die FW 2 Sitze, für die SPD 1 Sitz und für die BLB 2 Sitze
Für den Rechnungsprüfungsausschuss bleibt die Sitzverteilung wie angekündigt:
CSU 3 Sitze, für die FW 2 Sitze für die SPD 1 Sitz und für die BLB 1 Sitz
Gemeinderat Spirk bittet den 1. Bürgermeister Hoffmann um eine kurze Pause, damit innerhalb der CSU-Fraktion besprochen werden kann, wer nun für die CSU-Fraktion im HAS vorgeschlagen wird, da die Fraktion ja eigentlich mit einem Sitz mehr gerechnet hat.
1. Bürgermeister Hoffmann unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.
Anschließend gaben die Fraktionen ihr Ausschussmitglieder und Stellvertreter bekannt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für den Hauptausschuss für Bau-, Grundstücks-, Umwelt- und Tourismusangelegenheiten für die Wahlperiode 2020– 2026 folgende Besetzung:
|
Mitglieder
|
Stellvertreter in Reihenfolge nach Fraktion
|
1
|
Spirk Walter
|
Bauer Harald
|
2
|
Hoffmann Carina
|
Reiger Stefanie
|
3
|
Weindler Michael
|
Seitz Andreas
|
4
|
Krieger Albert
|
Grün Tobias
|
5
|
Lutter Christian
|
Fritsch Johann
|
6
|
Feldmeier Alois
|
Pöll Kurt
|
7
|
Brosig Alfred
|
Pöll Kurt
|
8
|
Mulzer Michael
|
Rauch Stefan
|
Abstimmungsverhältnis:
Ja-Stimmen: 17
|
Nein-Stimmen: 0
|
Beschluss 2:
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für den Rechnungsprüfungsausschuss für die Wahlperiode 2020– 2026 folgende Besetzung:
|
Mitglieder
|
Stellvertreter in Reihenfolge nach Fraktion
|
1
|
Reiger Stefanie
|
Hoffmann Carina
|
2
|
Heinfling Martin
|
Seitz Andreas
|
3
|
Bauer Harald
|
Weindler Michael
|
4
|
Rauch Stefan
|
Mulzer Michael
|
5
|
Fritsch Johann
|
Lutter Christian
|
6
|
Grün Tobias
|
Krieger Albert
|
7
|
Feldmeier Alois
|
Brosig Alfred
|
Abstimmungsverhältnis:
Ja-Stimmen: 17
|
Nein-Stimmen: 0
|
Anschließend bittet der 1. Bürgermeister um Vorschläge für den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Auf Antrag von Gemeinderat Albert Krieger soll den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinderat Johann Fritsch übernehmen.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt als Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss den Gemeinderat Fritsch Johann.
Abstimmungsverhältnis:
Ja-Stimmen: 16
|
Nein-Stimmen: 1
|
Anschließend bittet der 1. Bürgermeister um Vorschläge für den stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Auf Antrag von Gemeinderat Walter Spirk soll den stellvertretenden Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss die Gemeinderätin Stefanie Reiger übernehmen.
Beschluss 4:
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt als stellvertretende Vorsitzende für den Rechnungsprüfungsausschuss die Gemeinderätin Stefanie Reiger.
Abstimmungsverhältnis:
Ja-Stimmen: 17
Beide Gemeinderäte nehmen ihre Bestellung an.
|
Nein-Stimmen: 0
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bestellung der Verbandsräte und deren Stellvertreter;
hier: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
03./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
06.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandssatzung werden die Verbandsmitglieder durch ihre 1. Bürgermeister und die vom Gemeinderat bestellten Verbandsräte in der Verbandsversammlung vertreten.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal setzt sich gemäß § 8 der Verbandssatzung aus 12 Mitgliedern, inklusive Verbandsvorsitzenden zusammen. Aus dem Gemeinderat Bodenwöhr sind gemäß § 9 der Verbandssatzung drei Verbandsräte (= 24,8 % des Umlegungsschlüssels Vermögenshaushalt) in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Demnach sind zwei Verbandsräte und deren Stellvertreter zu bestellen. Der 1. Bürgermeister ist automatisch kraft seines Amtes Mitglied der Verbandsversammlung (= 3. Verbandsrat).
Die CSU-Fraktion schlägt als Verbandsrat Gemeinderat Walter Spirk vor.
Die SPD-Fraktion schlägt als Verbandsrat Gemeinderat Michael Mulzer.
Die FW-Fraktion schlägt Gemeinderat Johann Fritsch als Stellvertreter für Gemeinderat Michael Mulzer vor.
Die CSU-Fraktion schlägt Gemeinderat Michael Weindler als Stellvertreter für Gemeinderat Walter Spirk vor.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr bestellt für die Wahlperiode 2020 – 2026 folgende Verbandsräte und Stellvertreter der Verbandsräte für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal:
Verbandsrat
|
Stellvertreter Verbandsrat
|
Spirk Walter
|
Weindler Michael
|
Mulzer Michael
|
Fritsch Johann
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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03./2020. Sitzung des Gemeinderates
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06.05.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der 1. Bürgermeister teilt mit, dass die begonnenen Baumaßnahmen nach Plan laufen.
Mit den Arbeiten für den Recyclinghof wird zügig vorangekommen. Mitte des Jahres sollten die Arbeiten beendet werden und der neue Recyclinghof in Betrieb genommen werden.
Am Badeplatz Blechhammer schreiten die Arbeiten auch voran. Die Pflasterarbeiten sind abgeschlossen, das Gelände gestaltet und der Rasen angesät. Für nächste Woche sind die Spachtelarbeiten geplant, um anschließend die Sanitärarbeiten durchführen zu können.
Ob für diese beiden Maßnahmen nach Abschluss Einweihungen stattfinden können, wird sich Coronabedingt erst noch herausstellen.
Des Weiteren teilt der 1. Bürgermeister mit, dass die Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte nicht vergessen ist, sondern nur aufgeschoben. Ebenfalls Coronabedingt wollte hier abgewartet werden, um gegebenenfalls der Verabschiedung einen würdigeren Rahmen geben zu können.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2020 10:12 Uhr