Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:03 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauleitplanung;
3.1 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123. 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand und Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
3.2 Bauleitplanung; Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.3 Bauleitplanung; Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 4. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
3.6 Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung "SO Photovoltaik" in Altenschwand; 21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.7 Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung "SO Photovoltaik" in Altenschwand; 21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
3.10 Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung Wirtskellerweg; 22. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
3.11 Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung Wirtskellerweg; 22. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Feststellungsbeschluss
3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“; hier: Beratung und Abwägung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
3.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“; hier: Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 BauGB
4 Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais;
4.1 Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 10 zur Errichtung eines Spielplatzes in Windmais
4.2 Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; Widmung der Wege im Flurneuordnungsverfahren; hier: Einverständniserklärung mit den Widmungsvorschlägen
4.3 Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Eigentumsübernahme und Übernahme des Baulasts Unterhalts aller im Flurbereinigungsverfahren ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen der TG (Feld- und Waldwege, Zubehör, Gräben, Wasserläufe, Pflanzungen, Kiesgruben, u.Ä.m.)
5 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.05.2020 ist vom Gemeinderat
Bodenwöhr zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.05.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2020.

TOP 2.        Vollzug des Gesetzes über die Kommunalen Wahlbeamten (KWBG);
hier: Festsetzung der Entschädigung für die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister
Die monatliche Entschädigung nach Art. 53 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunalen Wahlbeamten (KWBG) für den 2. Bürgermeister wird auf 230 € festgesetzt. Die monatliche Entschädigung nach Art. 53 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunalen Wahlbeamten (KWBG) für den 3. Bürgermeister wird auf 120 € festgesetzt. Diese Entschädigungen werden den künftigen Besoldungserhöhungen für kommunale Beamte angepasst.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3
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3.1. Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123. 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand und Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 12.05.2020 wurde eine Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

Nach der Abstimmung zu TOP 3.9 bat Herr Baschel, während der laufenden Sitzung, 1. Bürgermeister Hoffmann um ein kurzes Gespräch. 1. Bürgermeister Hoffmann unterbrach die Sitzung von 20.10 Uhr bis 20.13 Uhr. Herr Baschel wies den 1. Bürgermeister Hoffmann darauf hin, dass Gemeinderat Fritsch aufgrund der persönlichen Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen.
1. Bürgermeister Hoffmann teilte dies dem Gemeinderat mit und stellte den TOP 3.1 nochmals zur Diskussion und Abstimmung.
Gemeinderat Fritsch verlässt den Sitzungssaal. Anschließend las der 1. Bürgermeister Hoffmann nochmal den Sachverhalt vor und den Beschluss der gefasst wurde:

Der Gemeinderat Bodenwöhr möge beschließen:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für eine Freiflächen PV-Anlage auf den Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        13                Nein-Stimmen:             4

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschloss anschließend mit 16:0 Stimmen die Aufhebung dieses Beschlusses.
Anschließend stellte der 1. Bürgermeister Hoffmann den Tagesordnungspunkt nochmals zur Beratung.
Nachdem keine neuen Fragen oder Einwendungen kamen wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für eine Freiflächen PV-Anlage auf den Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.


Gemeinderat Fritsch nahm aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Beratung und der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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3.2. Bauleitplanung; Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
       
Der geltende Flächennutzungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Flächen derzeit im gerodeten Zustand befinde, dahingehend geändert werden, dass auf den Grundstücken die Darstellung der Waldfläche in gewerbliche Baufläche (GE) geändert wird.

Beabsichtigt ist nach Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Änderung des Bebauungsplanes „GE-GI OT. Blechhammer“) auf den dann zur Verfügung stehenden neuen Bauflächen (ca. 1,0 ha Bruttobaufläche) eine gewerbliche Baufläche mit für gewerbliche Nutzung geeigneterem Zuschnitt anbieten zu können.

In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „18. Flächennutzungsplanänderung GE/GI Blechhammer“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.3. Bauleitplanung; Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.

In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung wird nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Troßmann Entwurf des 18. Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr in der Fassung vom 28.05.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.4. Bauleitplanung; Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
       
Der geltende Bebauungsplan mit Grünordnungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Fläche derzeit im gerodeten Zustand befindet, in den Bereichen GE- Gebiet 1.3 und GE- Gebiet 1.2 anteilig, geändert werden.

Für den Bereich GE- Gebiet 1.3 soll die gewerbliche Nutzung Richtung Südwesten (gerodeter Bereich) zur Bahnlinie hin erweitert werden, um eine für gewerbliche Ansiedlung geeignetere Baublocktiefe anbieten zu können.

Im Bereich GE- Gebiet 1.2 anteilig soll der derzeit gerodete Randstreifen wieder grünordnerisch festgesetzt und bepflanzt werden, damit als gliedernder Grünstreifen die Verflechtung zum Waldbestand westlich der Bahnlinie geeignet hergestellt werden kann.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst ca. 1,34 ha und die Art der baulichen Nutzung erfolgt im Wesentlichen als GE- Gebiet nach § 8 BauNVO und anteiliger Verkehrs- und Randgrünfläche.

In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB  einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „4. Änderung des Bebauungsplans GE/GI Blechhammer“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.5. Bauleitplanung; Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; 4. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.

In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung wird nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Troßmann Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 28.05.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.6. Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung "SO Photovoltaik" in Altenschwand; 21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand zu ändern.

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020-14.04.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „21. Flächennutzungsplanänderung für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3.7. Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung "SO Photovoltaik" in Altenschwand; 21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand zu ändern.

In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020 – 14.04.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung wird nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa Entwurf des 21. Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 28.05.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3.8. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „SO PV-Anlage“ für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020 – 14.04.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „Bebauungsplan Nr. 28 SO PV-Anlage Altenschwand“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3.9. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „SO PV-Anlage“ für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020 - 14.04.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung wird nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa Entwurf des Bebauungsplans „SO PV-Anlage“ für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 28.05.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3.10. Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung Wirtskellerweg; 22. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Das Anhörungsverfahren des Bebauungsplans führte erneut zu einer negativen Stellungnahme Seitens des Immissionsschutzes des Landratsamt Schwandorfs. Die Fachbehörde ist der Auffassung, dass die dort geforderten 50 % Gewerbeanteil im geplanten Mischgebiet nicht gebaut werden.

Nach Rücksprache mit der Bauleitplanung am Landratsamt und um dem Bebauungsplan einen rechtsgültigen Zustand zu geben, ist eine Änderung der oberen Teilfläche, Parzellen P10 bis P19 (Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr) des Baugebiets „Wirtskellerweg/Wegäcker“ notwendig.

Das dortige Teilstück soll im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet ausgewiesen werden.
       
In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 23.01.2020 – 24.02.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 27.11.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „22. Flächennutzungsplanänderung Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.11. Bauleitplanung; Flächennutzungsplanänderung Wirtskellerweg; 22. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.11

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
       
In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Das Anhörungsverfahren des Bebauungsplans führte erneut zu einer negativen Stellungnahme Seitens des Immissionsschutzes des Landratsamt Schwandorfs. Die Fachbehörde ist der Auffassung, dass die dort geforderten 50 % Gewerbeanteil im geplanten Mischgebiet nicht gebaut werden.

Nach Rücksprache mit der Bauleitplanung am Landratsamt und um dem Bebauungsplan einen rechtsgültigen Zustand zu geben, ist eine Änderung der oberen Teilfläche, Parzellen P10 bis P19 (Fl.-Nrn. 464/2 und 465 Gemarkung Bodenwöhr) des Baugebiets „Wirtskellerweg/Wegäcker“ notwendig.

Das dortige Teilstück soll im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet ausgewiesen werden.
       
In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 23.01.2020 – 24.02.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 27.11.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.  Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.05.2020 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 22. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 28.05.2020

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 22. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.05.2020 gemäß Baugesetzbuch fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die 22. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.12. Bauleitplanung; Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“; hier: Beratung und Abwägung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.12

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschloss in seiner Sitzung vom 29.11.2012, öffentlicher Teil, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/ Wegäcker“, aufzustellen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 03.12.2012.

In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2018, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und der Bebauungsplan vom 11.10.2018 bis 13.11.2018 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 02.10.2019 bis 04.11.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019 wurden die Stellungnahmen abgewogen. Daraufhin wurde der Plan nochmals geändert und mit Beschluss vom 29.01.2020 erneut ausgelegt. Diese erneute Auslegung fand vom 12.03.2020 – 14.04.2020 statt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt hierzu die eingegangenen Bedenken und Anregungen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB einzeln.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 3 „Bebauungsplan Nr. 26 Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.13. Bauleitplanung; Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“; hier: Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.13

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschloss in seiner Sitzung vom 29.11.2012, öffentlicher Teil, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/ Wegäcker“, aufzustellen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 03.12.2012.

In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2018, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und der Bebauungsplan vom 11.10.2018 bis 13.11.2018 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 02.10.2019 bis 04.11.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019 wurden die Stellungnahmen abgewogen. Daraufhin wurde der Plan nochmals geändert und mit Beschluss vom 29.01.2020 erneut ausgelegt. Diese erneute Auslegung fand vom 12.03.2020 – 14.04.2020 statt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH aus Wackersdorf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Wirtskellerweg/Wegäcker“, bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 4
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4.1. Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 10 zur Errichtung eines Spielplatzes in Windmais

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der letzten Sitzung der Vorstandschaft der TG Erzhäuser/Windmais wurde der Errichtung des Spielplatzes im Ortsteil Windmais als vorgezogene Maßnahme des laufenden Verfahrens zur Dorferneuerung zugestimmt. Die dazu notwendige Grundlagenplanung und eine entsprechende Kostenschätzung wurden vom Büro landimpuls aus Regenstauf erstellt.

Der Spielplatz erhält als Zentrales Element eine Kletterkombination mit einem Turm, eine Rutsche und eine Doppel- und Vogelnestschaukel. Auch die Anregung aus der dortigen Dorfgemeinschaft wurde aufgegriffen die Geschichte Erzhäusers und der „Bucher-Zeche“ erlebbar zu machen. Deshalb wurde auf dem Spielplatz auch eine kleine Kipp-Loren-Bahn integriert.

Die Planunterlagen sowie die Kostenschätzung liegen dem Vorlagebericht bei. Die Kostenschätzung selbst beinhaltet die „schlüsselfertige“ Bauweise incl. aller Wege, Pflanzarbeiten, und Baunebenkosten.

Bei vorgezogenen Maßnahmen aus der Dorferneuerung kann die Bauausführung und Detailplanung auch an die Gemeinde Bodenwöhr als Maßnahmenträger übertragen werden. Die Vorstandschaft der TG stimmte diesem Vorgehen ebenfalls zu.

Vereinbart wurde, dass die Entwurfsplanung, ähnlich dem geplanten Spielplatz in Pingarten, durch die Bauverwaltung Bodenwöhr an die Spielplatzgerätehersteller für eine Detailplanung übersandt wird. Die rückgemeldeten Entwürfe, sollen mit der Dorfgemeinschaft bzw. dem Arbeitskreis Dorferneuerung abgestimmt werden. Um die Kosten zu minimieren, können wie bei der Spielplatzmaßnahme in Pingarten Eigenleistungen der Vereine und der Dorfgemeinschaft sowie Leistungen durch den Bauhof selbst einfließen.

Wie bei allen Maßnahmen der Dorferneuerung ist eine Kostenvereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Bodenwöhr zu schließen. Darin ist neben den voraussichtlichen Kosten vor allem der Fördersatz festgelegt. Die geförderte Kostenbeteiligung der TG beläuft sich auf 63% inkl. dem 10 %igen ILE Bonus. Der Anteil der Gemeinde Bodenwöhr beträgt damit 37 % und nach den geschätzten Kosten ca. 26.000 €

Dieser Vereinbarung, mit der laufenden Nr. 10, muss durch ein Entscheidungsgremium der Gemeinde Bodenwöhr mit den finanziellen Entscheidungsbefugnissen zugestimmt werden.

Die Teilnehmergemeinschaft Erzhäuser/Windmais hat der Vereinbarung bereits durch Beschluss zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt der Vereinbarung Nr. 10 in der vorgelegten Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; Widmung der Wege im Flurneuordnungsverfahren; hier: Einverständniserklärung mit den Widmungsvorschlägen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Teilnehmergemeinschaft Windmais hat nach deren Beschluss in der Vorstandschaft den Plan über die gemeinschaftlichen Anlagen übersandt. Darin sind sowohl die geplanten oder bestehen bleibenden öffentlichen Straßen und Wege eingezeichnet.

Im Plan definiert sind die künftigen Einstufungen der Straßen und Wege, welche den Ausbaustand und im weiteren Verlauf (folgende Beschlüsse durch den Hauptausschuss) den Unterhalt der Wege festlegen. Neu gebaute Wege sind zu widmen. Die Widmungen für die neu zu bauenden Wege werden ohne Kosten für die Gemeinde Bodenwöhr durch das Amt für ländliche Entwicklung durchgeführt, die Widmungsvorschläge sind aber von einem Entscheidungsgremium der Gemeinde Bodenwöhr abzusegnen.

Die Wege sind in der gezeichneten Widmungskarte nach Legende ersichtlich. Die Klassifizierung und der jeweilige Ausbaustand ist aus der Anlage „Wegeklassen ALE“  zu entnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den in der Widmungskarte dargestellten Widmungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Eigentumsübernahme und Übernahme des Baulasts Unterhalts aller im Flurbereinigungsverfahren ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen der TG (Feld- und Waldwege, Zubehör, Gräben, Wasserläufe, Pflanzungen, Kiesgruben, u.Ä.m.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Nach Widmung der geplanten oder bestehen bleibenden öffentlichen Straßen und Wege sind Regelungen zum Eigentum und zur Baulast bzw. der Unterhaltung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch ein Entscheidungsgremium der Gemeinde Bodenwöhr zu treffen.

Die Klassifizierung nach der sogenannten Widmungskarte ist bereits erfolgt.

Der Eigentumsübergang erfolgt bei allen Anlagen mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes im Verfahren. Der Zeitpunkt des Übergangs der Bau- und Unterhaltslast bei Straßen und Wegen  erfolgt nach Art. 54 (2) BayStrWG mit Beendigung des Ausbaus bzw. mit der Verkehrsübergabe.

Der Gemeinde obliegt es nach Art 54 (2) BayStrWG die Bau- und Unterhaltslasten für die ausgebauten bzw. neu gebauten öffentlichen Feld- und Waldwege zu übernehmen, welche die Ausbaumerkmale der Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege vom 19. November 1968 erfüllen. Dies Entspricht den Feld- und Waldwegen bis zur Ausbaustufe 7a mit Begleitgraben.

Die sonstigen Feld- und Waldwege ab der Ausbaustufe 8 gehen nach der Instandsetzung durch die Teilnehmergemeinschaft (ALE) ins Eigentum der Gemeinde über, die Bau- und Unterhaltslasten bleiben bei den Anliegern.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr übernimmt das Eigentum an allen im Flurbereinigungsplan auszuweisenden gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (Feld- und Waldwege einschließlich des Zubehörs, Gräben und Wasserläufe, Pflanzungen, Kiesgruben, naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen, u. Ä. m.)

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr übernimmt mit dem Eigentumsübergang auch die Unterhaltung der folgenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen:

    1. Feld- und Waldwege nach Verordnung über die ausgebauten Feld- und Waldwege bis zur Klasse 7a
    2. Die sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen wie z. B. Gräben, Wasserläufe, Pflanzungen und Gewässerrandstreifen
    3. Die Ausgleichs- und Ersatzflächen durch den notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleich nach näherer Maßgabe des Flurbereinigungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der 1. Bürgermeister Hoffmann teilte dem Gemeinderat Bodenwöhr wie folgt mit:

Für den Zuschuss von 10.000 € für die geplante Urnengräberanlage auf dem Friedhof Neuenschwand liegt der Verwaltung ein Dankschreiben von Herrn Pfarrer Trescher an den Gemeinderat Bodenwöhr vor.

Bezüglich der Überlegungen zur Gründung einer landkreisweiten Volksschule hat der Kreistag beschlossen, dies auf eine unbestimmte Zeit zu vertagen. 26 Gemeinden hatten sich bereit erklärt, die Erwachsenenbildung auf den Landkreis zu übertragen. 5 Gemeinden haben es abgelehnt und 2 Gemeinden haben überhaupt nicht geantwortet. Damit hätte weder eine einheitliche Struktur im Landkreis noch eine Förderung der notwendigen 30.000 Teilnehmer-Doppelstunden erreicht werden können.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr