Datum: 10.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Hauptausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:32 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:11 Uhr bis 20:37 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 21.04.2020 ist vom Hauptausschuss Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 21.04.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 21.04.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 2. Wasserversorgung Bodenwöhr;
Netzsanierung Los 5: Wasserleitungsverlegung Windmais;
hier: Vergabe der Bauarbeiten
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, die Bauarbeiten zur Netzsanierung Los 5 Wasserleitungsverlegung Windmais an die günstigst anbietende Fa. Anton Steininger GmbH, Austraße 20, 92431 Neunburg v.W. zum Angebotspreis von 176.447,14 €, brutto, zu vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den entsprechenden Auftrag erteilen.
TOP 3. Flurneuordnung/ Dorferneuerung Verfahren Taxöldern/ Pingarten;
Kinderspielplatz Pingarten;
hier: Auftragsvergabe
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, den Auftrag an die Firma Eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 97285 Röttingen, lt. Angebot vom 06.03.2020 zum Preis von 39.900,15 €, brutto, als günstigsten Anbieter zu vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu erteilen.
TOP 4. Hammersee ohne Blaualgen;
Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2020;
hier: Auftragserteilung zur Fortführung der Begleituntersuchungen
- Der Auftrag für die Begleituntersuchungen im Hammersee Bodenwöhr wird an das Büro Ökon, Kallmünz auf der Grundlage des Angebotes vom 24.03.2020 zu einer Bruttoangebotssumme von 25.280,43 € für das Betriebsjahr 2020 vergeben.
- Die Kosten sind im Haushalt 2020 bereits eingeplant.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung;
Baugebiet Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell";
hier: Billigung des Vorentwurfs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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beschließend
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3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, öffentlicher Teil, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ aufzustellen.
Die Pongratz Ing.-Gesellschaft für Tiefbau mbH hat aus mehreren Varianten einen Vorentwurf (Variante 4) erarbeitet.
Dieser Vorentwurf wird durch Herrn Pongratz dem Hauptausschuss vorgestellt.
Herr Pongratz und Frau Grönewald vom Büro Pongratz stellten den Vorentwurf in der Variante 4 zum Baugebiet Taxöldern „Wohnen in der Ziegelzell“ ausführlich dem Hauptausschuss Bodenwöhr vor. Auch die Varianten 1 bis 3 wurden kurz umrissen. Im Anschluss stand das Büro Pongratz für Fragen zur Verfügung.
Offene Fragen drehten sich hauptsächlich um die Haupterschließung bzw. Zufahrtssituation zum Baugebiet im Allgemeinen und am Kinderspielplatz, um die Integration des neuen Baugebietes in das „alte“ Dorf, die problemlose Befahrung des Baugebiets mit Räum- sowie Bau- und Müllfahrzeugen und den Anschluss an ein vielleicht zukünftiges Baugebiet im östlichen Bereich. Nach reger Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Vorentwurf in der Variante 4 in der Fassung vom 10.06.2020 zum Bebauungsplan “Wohnen in der Ziegelzell“ mit folgenden Änderungen:
- Im östlichen Bereich soll bei der Erschließung eine mögliche Erweiterung für ein künftiges Baugebiet bedacht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauanträge;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Bauanträge;
Hacikadin Düman, 93149 Nittenau;
hier: Neubau eines Zehnfamilienwohnhauses mit Stellplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Frau Hacikadin Düman hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 18.05.2020 einen Bauantrag (014/2020) auf „Neubau eines Zehnfamilienwohnhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Laurentiusplatz 14“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Hammerwegäcker“.
Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:
-Dachfarbe anthrazit
-Baulinie wird überschritten
-Baugrenze wird überschritten
-GFZ größer
Bei weiterer Durchsicht des Bauantrags wurde zudem festgestellt, dass die Firsthöhe, Traufhöhe und der Dachüberstand ebenfalls überschritten sind.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Einwände.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag von Frau Hacikadin Düman auf „Neubau eines Zehnfamilienwohnhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Einwände.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.2. Bauanträge;
Viktor und Stefan Schwab, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Viktor Schwab und Herr Stefan Schwab haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 18.05.2020 einen Bauantrag (015/2020) auf „Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Bürgermeister-Baumgärtner-Straße 1“, im Gebiet des Bebauungsplanes „An der Forststraße“.
Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:
-Wandhöhe
-Aufschüttung
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Der Hauptausschuss Bodenwöhr diskutierte kurz über die Verkehrssituation in diesem Baugebiet und dass sich diese mit einem zusätzlichen 6-Familienwohnhaus bedenklich gestalten wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Nachbarschaftsunterschriften vollzählig sind und die Anwohner sich dadurch mit dieser Situation einverstanden erklärten. Des Weiteren wurde angemerkt, dass man sich die 10 Stellplätze am Grundstück nicht vorstellen könne. Nach reger Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
1. Gegen den Bauantrag von Herrn Viktor Schwab und Herrn Stefan Schwab auf „Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Forststraße“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
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4.3. Bauanträge;
Amphidamas GmbH, 93053 Regensburg;
hier: Errichtung einer Überdachung (Palettenlager), Aufstellung von Büro- Personal- und Lagercontainern, Errichtung von PKW- und LKW-Stellplätzen, einer Einfriedung sowie der Aufschüttung eines Erdwalls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Amphidamas GmbH, vertreten durch Herrn Markus Mühl, hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 06.05.2020 einen Bauantrag (013/2020) auf „Errichtung einer Überdachung (Palettenlager), Aufstellung von Büro- Personal- und Lagercontainern, Errichtung vom PKW- und LKW-Stellplätzen, einer Einfriedung sowie der Aufschüttung eines Erdwalls“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665, 666/154, 666/156 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 12“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:
-PKW-Stellplätze außerhalb Baugrenze
-LKW-Stellplätze außerhalb Baugrenze
-Palettenlager außerhalb Baugrenze
-Dachüberstand
-Errichtung Erdwall anstatt Grünfläche
Der Inhaber des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. 665/86, Gemarkung Bodenwöhr, hat mit E-Mail vom 30.04.2020 Einwände gegen den Bauantrag mitgeteilt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.
Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht (Abweichungen vom Bebauungsplan und Lärmschutz) bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.
Aufgrund der Ortsbegehung ergaben sich weitere schwerwiegende Probleme zur Sachlage, die vorab nicht bekannt waren. Aus diesem Grund fasste der Hauptausschuss Bodenwöhr folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
1. Gegen den Bauantrag von der Amphidamas GmbH, vertreten durch Herrn Markus Mühl auf „Errichtung einer Überdachung (Palettenlager), Aufstellung von Büro- Personal- und Lagercontainern, Errichtung vom PKW- und LKW-Stellplätzen, einer Einfriedung sowie der Aufschüttung eines Erdwalls“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665, 666/154, 666/156 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Spielplätze in der Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Aufwertung Spielplatz "Im Kugelschlag" für Kleinkinder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Mit Email vom 08.03.2020 teilt eine Bodenwöhrer Bürgerin mit, dass auf dem Kinderspielplatz „Im Kugelschlag“ leider für Kleinkinder (bis 3 Jahre) nicht viel geboten ist und frägt nach, ob es nicht möglich wäre, den Spielplatz um ein Spielgerät für kleinere Kinder zu erweitern. Gut vorstellen könnte Sie sich z.B. eine Nestschaukel oder ein Miniklettergerüst mit Rutsche.
Nachrichtlich teilt die Verwaltung mit, dass man bei einem Spielgerät für Kleinkinder, wie z.B. einer Minispielanlage mit Bauchrutsche und Kletteraufstieg mit Kosten um die 2.500 € rechnen müsse.
Der Hauptausschuss soll sich die Situation vor Ort ansehen und diskutieren, ob ein weiteres Spielgerät für Kleinkinder angeschafft werden soll.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, für den Spielplatz „Im Kugelschlag“ ein neues Spielgerät für Kleinkinder (bis 3 Jahre) anzuschaffen und aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Friedhof Taxöldern;
hier: Errichtung einer Urnengrabanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Im Bereich der Friedhoferweiterung oberhalb des Kreuzes soll eine Urnengrabanlage errichtet werden.
Die Planung der Urnenanlage wurde vom Büro Landimpuls ausgeführt. Bei der Bürgerversammlung am 26.11.2019 wurde die Planung der Bevölkerung vorgestellt und fand dort unter den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern großen Zuspruch.
Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 14.077,80 € brutto.
Die Urnenanlage würde die Firma Punzmann auf Grundlage des LV der Friedhoferweiterung und einer Auftragserweiterung ausführen.
Bei der Ortsbegehung am Friedhof besichtigte der Hauptausschuss Bodenwöhr unter anderem die relativ schmutzigen Sandsteine, welche zum Bau der Urnengrabanlage wiederverwendet werden sollen. Es wurde angeregt, die Sandsteine vor Wiederverwendung aufzubereiten, damit diese auch eine ansprechende Optik erhalten.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Der Auftrag für die Urnengrabanlage an die Gartenbaufirma Punzmann, zum Bruttoangebotspreis von 14.077.80 € zu vergeben.
- Die Sandsteine sind aufzubereiten und zu versiegeln, damit sie eine ansprechende Optik erhalten.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Sportplatz Altenschwand;
hier: Durchführung von Asphaltierarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Bei einer Ortsbegehung mit dem Sportverein SV Altenschwand wurde der Weg von der Unterführung SAD 18 durch das Sportplatzgelände besichtigt. Der Fußweg ist mit Frostschutzmaterial befestigt und teilweise Asphaltiert. Der SV Altenschwand hat nachgefragt, ob die Gemeinde den unbefestigten Teil des Weges asphaltieren könnte.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte das kurze Wegstück bestehend aus drei Oberflächenmaterialien (Asphalt, Schotter und Betonpflaster) einheitlich zu einer Asphaltfläche ausgebaut werden.
Die Schotterfläche vor den Garagen sollten im Zuge der Baumaßnahme mit asphaltiert werden. Hier ist zu klären wieviel der SV Altenschwand selbst zu tragen hat.
Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich geschätzt auf ca.18.000 €.
Der Anteil für den gemeindlichen Weg beträgt ca. 11.000 €, für die restliche Fläche vor den Garagen fallen Kosten in Höhe von ca. 7.000 € an.
Der Hauptausschuss Bodenwöhr begrüßte die Maßnahme, da diese Unterführung für die gefahrlose Querung der SAD 18 enorm wichtig sei. Auf die nötige Anbringung einer Beschilderung, dass dies ein öffentlicher Fuß- und Radweg sei, wurde hingewiesen. Angemerkt wurde noch, dass es für den Kostenanteil des SV Alten-/Neuenschwand ja Möglichkeiten bezüglich der Vereinsförderung gäbe.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Das Wegstück von der Unterführung durch den Sportplatz Altenschwand wird mit einer einheitlichen Asphaltoberfläche ausgebaut.
- Der Fuß- und Radweg ist nach Fertigstellung der Asphaltierung ausreichend zu beschildern.
- Die Kosten sollen anteilig von der Gemeinde Bodenwöhr und den SV Altenschwand getragen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss
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02./2020. Sitzung des Hauptausschusses
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10.06.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Keine Informationen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2021 15:04 Uhr