Datum: 25.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauanträge; Manuel und Stefanie Wiederer, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
4 Bauleitplanung;
4.1 Bauleitplanung; Stadt Neunburg vorm Wald; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnanlage am Forstmeisterberg“; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Bauleitplanung; Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet A 93; Aufstellung des Flächennutzungs- & Landschaftsplanes; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5 Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
6 Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2018 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
7 Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2019
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte/-innen

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.

Gemeinderat Feldmeier zweifelt am richtigen Ablauf der Beschlussfassung zur TOP 3.1 Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123. 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand und Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand f ür die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 und möchte in der aktuellen Niederschrift vom 25.06.2020 vermerkt haben, dass er diesen Punkt angesprochen hat und anzweifelt, dass der Weg der Beschlussfassung rechtssicher ist.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.05.2020 und am 08.06.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

Gemeinderatssitzung am 28.05.2020

TOP 1.         Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschriften der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 06.05.2020.

TOP 3.        Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr;
Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges HLF 10;
hier: Vergabeentscheidung

1. Ausschluss des Angebots für Los 1 „Fahrgestell“ und Los 2 „Aufbau“ der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH
Das Angebot der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH vom 21.04.2020 mit Angebotsnr. 020-P19262 für Los 2 „Aufbau“ wird gemäß §57 VgV und Punkt 3.12 der Bewerbungsbedingungen ausgeschlossen, weil die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt wurden. Gem. Punkt 3.38 der Bewerbungsbedingungen wird damit auch das Angebot für Los 1 „Fahrgestell“ ausgeschlossen, da Los „Fahrgestell“ und Los „Aufbau“ miteinander angeboten werden müssen.

2. Vergabe von Los 1 (Fahrgestell) und 2 (Aufbau)
1.        Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, das Fahrgestell (Los 1) und den Aufbau (Los 2) für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 an die Fa. Josef Lentner GmbH, Josef-Neumeier-Str. 3, 85664 Hohenlinden zum Angebotspreis von 335.306,72 € brutto (Fahrgestell: 95.414,62 € und Aufbau: 239.892,10 €) gemäß Angebot vom 22.04.2020, zu vergeben.
2.        Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
3.        Die Mittel sind im Haushalt 2022 zu veranschlagen.

3. Vergabe von Los 3 (Beladung)
1.        Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Beladung (Los 3) für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 an die Fa. Sturm Feuerschutz GmbH, Bodenmaiser Straße 65, 94209 Regen zum Angebotspreis von 29.095,50 € brutto, gemäß Angebot vom 21.04.2020 mit Angebotsnummer 1103525, zu vergeben.
2.        Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
3.        Die Mittel sind im Haushalt 2022 zu veranschlagen.


4. Vergabe von Los 4 (Beladung – hydraulischer Rettungssatz)
1.        Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Beladung – hydraulischer Rettungssatz (Los 4) für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 an die Fa. Brandschutz- und Rettungstechnik Mödl GmbH, Unterdollinger Weg 2, 93349 Mindelstetten zum Angebotspreis von 22.586,20 € brutto, gemäß Angebot vom 17.04.2020 mit Angebotsnummer 200417/1, zu vergeben.
2.        Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
3.        Die Mittel sind im Haushalt 2022 zu veranschlagen.

Gemeinderatssitzung am 08.06.2020

TOP 1.        Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort;
hier: Vergabe der Architektenleistungen für die Objektplanung
  1. Für den Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort wird der Auftrag für die Objektplanung Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 an das Architekturbüro Hrycyk Architekten GmbH, Sommerstraße 9, 81543 München, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 566.070,17 €, brutto, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Architektenvertrag abzuschließen und vorerst den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zum Preis von 46.499,98 €, brutto, inkl. Nebenkosten, zu erteilen.
  3. Besondere Leistungen und Leistungen für die Kostengruppen 200 Abbrucharbeiten und 600 Ausstattung werden nach Bedarf beauftragt.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauanträge; Manuel und Stefanie Wiederer, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Manuel Wiederer und Frau Stefanie Wiederer haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 02.06.2020 einen Bauantrag (016/2020) auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 303/6 der Gemarkung Taxöldern eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Taxöldern, „Pingartener Straße 40“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Die Bauvoranfrage hierzu wurde vom Landratsamt Schwandorf am 28.04.2020 mit der Nummer 3.2-00170/2020-mai.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

Gegen den Bauantrag von Herrn Manuel Wiederer und Frau Stefanie Wiederer auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 303/6 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 4
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4.1. Bauleitplanung; Stadt Neunburg vorm Wald; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnanlage am Forstmeisterberg“; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen.

Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Um Stellungnahme bis zum 07.07.2020 wird gebeten.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnanlage am Forstmeisterberg“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung; Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet A 93; Aufstellung des Flächennutzungs- & Landschaftsplanes; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet A 93 – IKGE A93-„ mit den Mitgliedsgemeinden Stadt Schwandorf sowie den Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See hat am 30.04.2020 den Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Zweckverbandsgebiet beschlossen.

Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Um Stellungnahme bis zum 24.07.2020 wird gebeten.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet A93 –IKGE A93-„ des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet A93 –IKGE A93- bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2020 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2018 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.

Beschluss

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.471.660,37 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 56.642,00 € festgestellt.
  2. Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
  3. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
  4. Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2018 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2020 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen) für das Jahr 2018 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.

Die Photovoltaikanlagen der Gemeinde Bodenwöhr erzielten bisher regelmäßig Gewinne. Aufgrund der erzielten Gewinne muss Körperschaft- und Gewerbesteuer abgeführt werden. Durch die Empfehlung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen ab sofort ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche zu verlangen, kann bei einem Freibetrag von 5.000 € die Steuerbelastung der Photovoltaikanlagen reduziert werden. Das Nutzungsentgelt wird dann bei der Bilanzerstellung vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angesetzt. Eine Buchung im Haushalt der Gemeinde Bodenwöhr hat zur steuerlichen Anerkennung nicht zwingend zu erfolgen.

Beschluss

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 156.913,07 € und dem ausgewiesenem Jahresgewinn von 6.402,00 € festgestellt.
  2. Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Photovoltaikanlagen und wird in Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
  3. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
  4. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
  5. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr ab sofort ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 ist erstellt.

Es ergeben sich folgende Abschlusszahlen:



Bezeichnung
Verw.-
Haushalt  
             Verm.-            
          Haushalt
    Gesamt
 
Soll-Einnahmen
9.658.913,19
1.831.690,30
       11.490.603,49
+
neue Haushaltseinnahmereste
0,00
                 380.000,00
            380.000,00
./.
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
   0,00
                 0,00
                           0,00
./.
Abgang alter Kasseneinnahmereste
   26.160,68
                 0,00
                26.160,68
 
Summe bereinigter Solleinnahmen
             9.632.752,51
    2.211.690,30
      11.844.442,81
 
 
 
 
 
 
Soll-Ausgaben
9.632.752,51
      2.284.631,92
        11.917.384,43
+
neue Haushaltsausgabereste
0,00
            42.700,00
                 42.700,00
./.
Abgang neuer Haushaltsausgabereste
0,00
         115.641,62
115.641,62
./.
Abgang alter Kassenausgabereste
 0,00
                       0,00
0,00
 
Summe bereinigter Sollausgaben
9.632.752,51

   2.211.690,30

11.844.442,81

 
Unterschied
 
 
 
 
Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag


0,00


0,00


0,00
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich
 
 
 
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt                576.404,99
Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt                             0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage                                         24.000,00 + 2.726,15
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                                       194.403,93
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                                      - 167.677,78

Dem Gemeinderat Bodenwöhr werden die überplanmäßigen (Überschreitungen von über 6.000 €) und außerplanmäßigen Ausgaben (Überschreitungen von über 3.000 €, Art. 66 GO i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c Geschäftsordnung) vorgelegt. (siehe Anlage).

Bgm. Hoffmann verlaß den Vorlagebericht und übergibt dann das Wort an Frau Wallner. Diese erläuterte die Liste mit den einzelnen Haushaltsüberschreitungen dem Gemeinderat. Im Anschluss gab Bgm. Hoffmann noch eine Zusammenfassung der Kosten zum Friedhof in Taxöldern und eine kurze Übersicht, wie die Mehrkosten entstanden sind.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Jahresabschlusszahlen für das Haushaltsjahr 2019 Kenntnis und verweist die Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung.
  2. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen, soweit die Maßnahmen nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Bürgermeister Hoffmann gibt bekannt, dass Herr Johannes Karl am 15.06.2020 als weitere Kraft am Bauhof den Dienst angetreten hat. Aufgrund des erhöhten Arbeitskräftebedarf am Bauhof und der vielen positiv zu bewertenden Bewerbungen sind weitere Einstellungen beschlossen worden. Namen konnten hier noch keine genannt werden, da dies noch vertraulich zu behandeln ist.

Gemeinderat Feldmeier fragte nach, wie viele Leute eingestellt werden.
Bürgermeister Hoffmann teilte mit, das insgesamt drei Kräfte eingestellt werden sollen, da dies durch die aktuellen krankheitsbedingten Ausfälle und Stundenreduzierungen vom Arbeitspensum her nötig ist.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte/-innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2020. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

1. Bürgermeister Hoffmann begrüßte zum letzten Tagesordnungspunkt die anwesenden ausscheidenden Gemeinderäte/-innen Stefan Haberl, Christian Riedl, Sabrina Seebauer, Johannes Gleixner und Stefan Bollinger.

Anschließend bat er die einzelnen Räte vor, um einen kurzen Umriss zu Ihrem Wirken in Ihrer Gemeinderatszeit zu geben:

Herr Haberl gehört der Fraktion der Bürgerliste Bodenwöhr an und war 12 Jahre von 2008 bis 2020 Mitglied im Gemeinderat Bodenwöhr. Zusätzlich war er von 2008 bis 2014 Mitglied des Hauptausschusses und Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss und von 2014 bis 2020 stellte er sich als Vertreter im Hauptausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung. Des Weiteren war er von 2014 bis 2020 als Schulverbandsrat im Schulverband Bruck-Bodenwöhr für die Gemeinde Bodenwöhr tätig. Als Aufgabe „on Top“ war Herr Haberl auch noch lange Jahre Fraktionssprecher seiner Fraktion und vertrat deren politische Meinung nach außen.
Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer hatte Herr Haberl immer ein besonderes Augenmerk auf alles, was Schule und Schulverband betraf. Hier waren immer sachliche Beiträge zu erwarten und der Impuls für die Ganztagesbetreuung an unserer Schule kam auch von Herrn Haberl. Zu seinen Aufgaben als Gemeinderat und Mitarbeit in den verschiedenen Ausschüssen kamen noch die zusätzlichen Ehrenamtsaufgaben wie z.B. Kommandant der Feuerwehr Neuenschwand und Einsatz für unsere Jugend als Jugendfussballtrainer.

Anschließend übergab Bgm. Hoffmann das Wort an Herrn Haberl.

Herr Haberl blickte auf die lange, sehr interessante und lehrreiche Zeit zurück. Er möchte diese Zeit nicht missen, da er in dieser Zeit seine Heimat kennen und lieben gelernt hat. Er wünschte dem Rat weiterhin eine konstruktive Arbeit und den Rat auf eine ordentliche Gesprächskultur zur achten, damit man sich nach Ende der Sitzung wieder in die Augen schauen kann. Schließlich mache der Rat das alles für die Bürger in Bodenwöhr. Persönliche Animositäten und Querelen dürfen dabei keine Rolle spielen. Der Rat solle weiterhin schauen, dass er für Bodenwöhr das Beste erreicht und wünschte ihm weiterhin viel Erfolg.

Herr Riedl gehört der Fraktion der Bürgerliste Bodenwöhr an und war 6 Jahre von 2014 bis 2020 Mitglied im Gemeinderat Bodenwöhr. Zusätzlich war er für diese Zeit Mitglied im Hauptausschuss und Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss, sowie stellvertretenden Verbandsrat im Abwasserzweckverband. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit beim Bauhof in Bodenwöhr war dies natürlich auch sein Steckenpferd im Gemeinderat. Die Beschaffung eines Unimog, eines Traktors und eines Kärcher Multifunktionsgerät wurde federführend von Herrn Riedl unterstützt. Herr Riedl hatte immer einen guten Blick auf die vielen Gemeindeaufgaben und konnte sein Fachwissen dazu, mit seiner ruhigen Art, direkt im Gemeinderat einbringen. Zusätzlich betätigt er sich ehrenamtlich bei den Anglern sowie beim Siedlerbund.

Anschließend übergab Bgm. Hoffmann das Wort an Herrn Riedl.

Herr Riedl bedankte sich für erfolgreiche sechs Jahre im Gemeinderat und für die schönen Erfahrungen die er dabei gemacht hat. Auch stehe er weiterhin immer zur Verfügung, wenn Hilfe gebraucht werde.

Frau Seebauer kam als Nachrückerin für den ausscheidenden Gemeinderat Bollwein für die Freien Wähler in den Gemeinderat. Von 2016 bis 2020 war sie Mitglied im Gemeinderat Bodenwöhr und Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Vertreterin im Hauptausschuss. Besonderen Dank sprach 1.Bürgermeiter Hoffmann für die Erfüllung Ihrer Vertretungsaufgaben, als 3. Bürgermeisterin von 2019 bis 2020, aus. Er freute sich besonders, dass sie nach dem Ausscheiden von Maria Stabl, die Frauenquote im Gemeinderat aufrechterhielt und trotz ihrer Pflichten als Mama, sich Zeit für die Mitarbeit im Gemeinderat genommen hat. Aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin hatte sie immer Themen wie eine neue Schule und Familie und Kinder im Blick. Trotz „Zugezogene“ ist sie eine echte Verfechterin ihres Heimatdorfes Windmais. Der dort entstehende Abenteuerspielplatz wurde aktiv von ihr angeschoben und nach wie vor noch begleitet. Ihre ruhige Art und ihren sachlichen Blick auf die Dinge wird im Gemeinderat sehr fehlen.  

Anschließend übergab Bgm. Hoffmann das Wort an Frau Seebauer.

Frau Seebauer bedankt sich für die vielen lieben Worte und bei allen Räten für die Zusammenarbeit. Es war eine kurze aber intensive Arbeit. Motivation hinter Ihrer Kandidatur zur Gemeinderätin war damals, dass sie als „Zugereiste“ ihre neue Heimat kennenlernen wollte. Sie ist dankbar für das Kennengelernte und die vielen abgehaltenen Gemeinderatssitzungen. Auch wenn diese manchmal stürmisch waren hat man sich danach immer wieder ins Gesicht schauen können. Es war zwar eine schöne Zeit, aber jetzt ist es erst mal Zeit für eine Pause, um sich mit der Familie zu beschäftigen. Frau Seebauer stellt in Aussicht vielleicht wieder zu kandidieren und bedankt sich für die liebevolle Aufnahme in den Gemeinderat. Weiterhin wünscht sie dem Gemeinderat viel Glück für die Zukunft.

Herr Bozlagan konnte leider aus beruflichen Gründen nicht an der Verabschiedung teilnehmen.
Herr Bozlagan gehört der CSU Fraktion an und rückte 2019 für den ausscheidenden Gemeinderat Randolf Alesch in den Gemeinderat nach. Bis 2020 hatte Herr Bozlagan zwar nur ein kurzes Gastspiel, dennoch war er ein Musterbeispiel an Integration und hat sich in vielen Bereichen eingebracht. Ebenfalls war er Mitglied im Hauptauss chuss und stellte sich als Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.

Herr Gleixner gehört der CSU-Fraktion an und war 6 Jahre von 2014 bis 2020 Mitglied im Gemeinderat Bodenwöhr. Zusätzlich war er in dieser Zeit auch Mitglied im Hauptausschuss. In diesen Jahren konnte der Gemeinderat immer wieder auf sein unternehmerisches Geschick und seine umfangreichen Kenntnisse in der Landwirtschaft und im Naturschutz zurückgreifen. Auch das politische Fachwissen innerhalb der Gemeinde konnte immer gut von ihm eingebracht werden.

Anschließend übergab Bgm. Hoffmann das Wort an Herrn Gleixner.

Herr Gleixner blickte auf eine sehr lehrreiche und interessante Zeit zurück. Als Außenstehender hat man nicht immer den Einblick den man als Gemeinderat bekommt. Bauleitplanverfahren wird er sicherlich nicht vermissen und auch so manche sinnfreie Diskussion hätte man sich sparen können. Ansonsten betont er nochmals, dass es eine interessante Zeit war und wünscht den neuen viel Spaß für Ihre folgende Amtszeit.

Herr Bollinger war von 2008 bis 2014 Vertreter der Jungen Liste – Fraktion und von 2014 bis 2020 Vertreter der CSU-Fraktion im Gemeinderat Bodenwöhr. Diese 12 Jahre war er zusätzlich von 2008 bis 2014 Mitglied des Hauptausschusses und Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss. Erwähnenswert ist, dass Herr Bollinger, trotz massiver körperlicher Einschränkungen, ein sehr aktiver Gemeinderat war und sogar auf vielen Ortbegehungen immer an vorderster Front dabei. Des Weiteren ist Herr Bollinger, trotz dass er im Rollstuhl sitzt, in vielen Vereinen, wie z.B. dem katholischen Landvolk, ehrenamtlich aktiv. Trotz seines Umzuges nach Oberbayern und privatem Glücks steht er auch weiterhin seiner Heimatfeuerwehr Taxöldern als Vorstand bei.

Herr Bollinger bedankt sich für die Worte und das große Lob. Es war ihm eine Ehre 12 Jahre im Gemeinderat mitzuarbeiten. Das war damals eine große Veränderung in seinem Leben und durchlebt er aufgrund seines Privatlebens wieder eine große Veränderung. Aus allem kann man sein Gutes ziehen. Er wünscht dem Gemeinderat weiterhin viel Erfolg und hofft, dass sie sich bald alle wiedersehen.

Bgm. Hoffmann dankte jedem ausscheidenden Gemeinderat/-rätin für ihre umfangreiche Arbeit der letzten Jahre und sprach auch nochmals explizit einen großen Dank an die Familien aus, die das immer unterstützt haben.

Als kleines Präsent bekam jeder Gemeinderat/-rätin von der Gemeinde Bodenwöhr einen Porzellan-Löwen als Erinnerung sowie Hammerseepralinen und einen Essensgutschein.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2020 08:43 Uhr