Datum: 30.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.06.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschriften der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 28.05.2020 und vom 08.06.2020.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauanträge;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Bauanträge;
Geiger Daniel, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Einfamilienhauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Daniel Geiger hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 25.06.2020 eine Bauvoranfrage (017/2020) auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück der Flurnummer 653/23 und 653/37 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Am Hammersee 33“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist die Flurnummer 653/23 als WA-Gebiet ausgewiesen. Die Flurnummer 653/37 ist als Weg eingezeichnet.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist nicht gesichert.
Laut beiliegender Skizze befindet sich das Bauvorhaben zum Teil auf der Flurnummer 653/37 der Gemarkung Bodenwöhr. Diese befindet sich im Besitz der Gemeinde. Herr Geiger teilte uns mit, dass er eine Teilfläche aus der Flurnummer 653/37 der Gemarkung Bodenwöhr kaufen möchte. Der schriftliche Antrag hierzu erfolgte bereits. Zudem verläuft die Abwasserleitung im Teilbereich der Flurnummer 653/37 der Gemarkung Bodenwöhr.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Daniel Geiger auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/23 und 653/37 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6
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3.2. Bauanträge;
Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH, 92439 Bodenwöhr;
hier: Abbruch der bestehenden Fertigteilgarage, Neubau einer Tiefkühllagerhalle, Erweiterung der Produktionshalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 02.07.2020 einen Bauantrag (018/2020) auf „Abbruch der bestehenden Fertigteilgarage, Neubau einer Tiefkühllagerhalle, Erweiterung der Produktionshalle“ auf dem Grundstück der Flurnummern 665/29, 665/31 und 665/43 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 1“, im Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Folgende Befreiungen wurden beantragt:
- Gemäß Bebauungsplan liegt die maximale Wandhöhe für das Grundstück mit der Flurnummer 665/29 bei 11 Metern. Die neue geplante Tiefkühlhalle besitzt jedoch eine Wandhöhe von 16,725 m.
- Gemäß Bebauungsplan ist das Grundstück mit der Flurnummer 665/29 mit einer Baugrenze versehen, welche das Baufenster dieses Grundstücks definiert.
Der Neubau der Tiefkühllagerhalle überschreitet diese Baugrenze auf einer Länge von 49,60 m um
maximal 5,79 m.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
1. Gegen den Bauantrag von der Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH auf „Abbruch der bestehenden Fertigteilgarage, Neubau einer Tiefkühllagerhalle, Erweiterung der Produktionshalle“ auf dem Grundstück der Flurnummern 665/29, 665/31 und 665/43 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
2.
Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zur Wandhöhe und zur Überschreitung der Baugrenze zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.3. Bauanträge;
Lorenz Georg und Erika, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung einer wieder zerlegbaren Blechgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.07.2020 eine Bauvoranfrage (020/2020) auf „Errichtung einer wieder zerlegbaren Blechgarage“ auf dem Grundstück der Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Lindenweg 12“, im Gebiet des Bebauungsplans „Frauenäcker – Birzerfeld BA I – Lindenweg“. Im Bebauungsplan wurde für das Grundstück ein Einfamilienhaus (E+D) mit Garage vorgesehen. Zudem wurde für dieses Grundstück bereits am 25.10.2016 ein Bauantrag auf „Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen“ eingereicht. Hierzu liegt aktuell noch keine Genehmigung vom Landratsamt vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
1. Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz auf „Errichtung einer wieder zerlegbaren Blechgarage“ auf dem Grundstück Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
2. Die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung ist vom Bauherrn weiterhin sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11
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3.4. Bauanträge;
Bollwein Johann, 92439 Bodenwöhr;
hier: Errichtung eines Nebengebäudes mit Holzlege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Johann Bollwein hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 02.07.2020 einen Bauantrag (019/2020) auf „Errichtung eines Nebengebäudes“ auf dem Grundstück der Flurnummer 289 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Zengerstraße 35“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag von Herrn Johann Bollwein auf „Errichtung eines Nebengebäudes mit Holzlege“ auf dem Grundstück Flurnummer 289 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.5. Bauanträge;
Karin und Stefan Pöll, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Bungalows mit einem Carport -1. Tektur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
|
ö
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beschließend
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3.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Stefan Pöll und Frau Karin Pöll haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 14.07.2020 einen Bauantrag (021/2020) auf „Neubau eines Bungalows mit einem Carport- 1. Tektur“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 198/6 und 198/7 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Schwarzenfelder Weg 3a“, in einem Gebiet einer Lückenfüllsatzung.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Der vorhergegangene Bauantrag wurde vom Landratsamt Schwandorf am 03.06.2020 genehmigt.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag von Herrn Stefan Pöll und Frau Karin Pöll auf „Neubau eines Bungalows mit einem Carport – 1. Tektur“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 198/6 und 198/7 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung;
Stadt Neunburg v.W.;
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Alterswohnen am Ufertal";
hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 und § 13 a BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Alterswohnen am Ufertal“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen.
Das Bebauungsplangebiet liegt, von der Ufertalstraße, im nordöstlichen Stadtgebiet. Der künftige Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Grundstück der Flurnummer 972/4 der Gemarkung Neunburg. Der Vorhabensträger „9BÜRGER eG“ in Neunburg vorm Wald plant auf diesem Grundstück das Wohnprojekt „Alterswohnen am Ufertal“.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Um Stellungnahme bis zum 19.08.2020 wird gebeten.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Alterswohnen am Ufertal“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Haushaltswirtschaft;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
|
ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Vollzug der Haushaltswirtschaft;
hier: Bürgerhaushalt für 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
|
ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 15.11.2018 hat der Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen zum ersten Mal den Bürgerinnen und Bürgern ein Budget von 15.000 € in Form eines Bürgerhaushalts im Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund positiver Rückmeldungen aus der Bevölkerung wird empfohlen, wieder für das Haushaltsjahr 2021 den Bürgerinnen und Bürgern ein Budget zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, für das Jahr 2021 für die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, 2020 eine Bürgerumfrage durchzuführen, um zu erfahren, welche Maßnahmen von den Bürgern vorgeschlagen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, 15.000 € im Haushalt 2021 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
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5.2. Vollzug der Haushaltswirtschaft;
Örtliche Rechnungsprüfung;
hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2019 mit Entlastungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2019 am 07.07.2020 und 08.07.2020 geprüft.
Die für die Öffentlichkeit bestimmten Punkte aus dem Gesamtprotokoll der örtlichen Rechnungsprüfung 2019 und die Feststellung der Jahresrechnung 2019 werden vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Da keine weiteren Sachverhalte mehr bestehen, für die ein weiterer Aufklärungsbedarf veranlasst ist, wurde am 08.07.2020 im Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig der Beschluss gefasst, dass dem Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr empfohlen wird, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2019 zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Bericht vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch, über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019, wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Zahlen festgestellt:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen: 9.632.752,51 €
Ausgaben: 9.632.752,51 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen: 2.211.690,30 €
Ausgaben:2.211.690,30 €
- Für die Jahresrechnung des Rechnungsjahres 2019 der Gemeinde Bodenwöhr wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung die Entlastung erteilt.
Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann nimmt gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Projekt digitale Alarmierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
In seiner Sitzung am 01.08.2013 hat der Gemeinderat Bodenwöhr auf Antrag der FF Bodenwöhr, vertreten durch den damaligen 1. Kommandanten Heinrich Seltl, beschlossen, am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks teilzunehmen und in den Jahren 2014 und 2015 Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und Handsprechfunkgeräte (HRT) für alle sechs Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr zu beschaffen.
Nachdem sich der Digitalfunk in den vergangenen Jahren etabliert hat, haben nun die Planungen zur digitalen Alarmierung begonnen.
Hierzu fand am 02.10.2019 eine Infoveranstaltung im Landratsamt Schwandorf statt.
Vom Landratsamt Schwandorf wurden wir darauf hingewiesen, dass die Umstellung auf die digitale Alarmierung eine Pflichtausstattung der Ortsfeuerwehren darstellt. Ab 2023 wird keine analoge Alarmierung mehr möglich sein.
Für die Umstellung ist die Beschaffung von digitalen Pagern und digitalen Sirenenempfängern notwendig. Eine Umstellung der Geräte sollte eins zu eins, von analoger zu digitaler Alarmierung erfolgen. Die Anzahl der förderfähigen Pager und Sirenensteuergeräte richtet sich dabei nach dem zum 01.01.2019 nachweislich vorhandenen Bestand. Zum 01.01.2019 wurden durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr 64 Pager und 8 Sirenen gemeldet.
Die Pager werden über eine landesweite Ausschreibung beschafft. Pro Pager ist derzeit ein Listenpreis von ca. 700 € netto (833 € brutto) einzuplanen. Die Pager werden jeweils mit 80 % gefördert.
Für den Umbau der Sirene ist mit Kosten in Höhe von ca. 1.200 – 2.000 € netto (1.428 – 2.380 € brutto) zu rechnen. Pro Sirenenstandort wird ein FRT (fest eingebautes Funkgerät) und möglicherweise ein neues Sirenensteuergerät benötigt. Die Kosten für ein FRT werden auf ca. 1.800 € netto (2.142 € brutto) geschätzt. Für den Umbau einer Sirene gibt es einen Förderfestbetrag in Höhe von 2.181 €, darin enthalten sind 550 € für das FRT. Die Beschaffung und der Umbau der Sirenensteuerung erfolgt nicht zentral über das Landratsamt Schwandorf, sondern muss selbstständig durch die Gemeinde Bodenwöhr erfolgen.
Pro Pager und Sirene ist eine BOS-Sicherheitskarte zu beschaffen. Die Kosten pro BOS-Sicherheitskarte werden auf ca. 7,50 € brutto geschätzt.
Die anfallenden Investitionskosten können über drei Haushaltsjahre (2020 – 2022) erstreckt werden.
Wie bereits in der Klausurtagung am 19.10.2019 erläutert, wurden die Kosten in Absprache mit dem 1. Kommandanten der FF Bodenwöhr, Herrn Ziegler, im Finanzplan im Jahr 2021 eingeplant. Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Garantie für alle Geräte gleich gilt und hinterher nicht lange geprüft werden muss, bei welchen Geräten noch Garantieanspruch besteht.
Es werden insgesamt 64 Pager beschafft, für die es eine Förderung von 80 % pro Pager gibt. Die Aufteilung der Pager auf die Feuerwehren erfolgt in Absprache mit den Kommandanten.
Die Anzahl der benötigten Pager kann sich ggf. noch erhöhen. Eine Förderung erhält man dann aber nicht mehr.
Zu den Pagern kommt noch der Umbau von 8 Sirenen hinzu.
Für die 64 Pager und 8 Sirenen werden zusätzlich noch jeweils BOS-Sicherheitskarten benötigt.
Es wird derzeit mit Gesamtkosten in Höhe von 53.312,00 € brutto für die Beschaffung der 64 Pager gerechnet. Bei einer Förderung von 80 % (= 42.649,60 €) pro Pager entfallen auf die Gemeinde Bodenwöhr 10.662,40 €. Zu den Pagern kommen dann noch Kosten in Höhe von ca. 480,00 € für die Sicherheitskarten hinzu, für die es keine Förderung gibt.
Bei der Umstellung der vorhandenen acht Sirenen wird mit Umbaukosten in Höhe von insgesamt 19.040 € brutto und Kosten pro FRT mit ca. 17.136 € gerechnet. Bei einem Förderfestbetrag von 2181 € pro Sirene wird eine Gesamtförderung in Höhe von 17.448 € erwartet. Somit entfallen auf die Gemeinde Bodenwöhr ca. 18.728 €. Für die notwenigen Sicherheitskarten werden ca. 60 € fällig. Kosten für Sirenensteuergeräte können möglicherweise noch hinzukommen.
Insgesamt ergeben sich somit Kosten für die Gemeinde Bodenwöhr in Höhe von ca. 29.930,40 €.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und genehmigt das Vorgehen, wie von der Verwaltung lt. Sachverhalt beschrieben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die acht bestehenden Sirenenanlagen umbauen zu lassen und die notwendigen Pager und das notwendige Zubehör zu beschaffen.
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2020. Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2020
|
ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2020 16:02 Uhr