Datum: 24.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:03 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.07.2020.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.07.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheim-haltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Erschließung Baugebiete;
hier: Vorstellung einer Erschließungsträgerschaft nach §11 BauGB durch die BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Präsentation, die Herr Hofmann von der Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs- GmbH vorgestellt hat.
TOP 2. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020.
TOP 3.1 Grundstücksangelegenheiten;
Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker";
hier: Aufhebung des Verkaufsbeschlusses vom 21.11.2019, TOP 1 NÖ
Der Gemeinderat Bodenwöhr hebt folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.11.2019, TOP 1, Grundstücksangelegenheiten; Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker"; hier: Beratung und Entscheidung über den Verkauf des Baugebiets, auf:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt das Erwerbsangebot für das Baugebiet Wirtskellerweg eines Investors anzunehmen.
- Die Vermarktung des Baugebietes soll zusammen mit der Gemeinde und dem Investor erfolgen.
Einheimische Bürger sind so weit möglich zu bevorzugen.
Ein Weiterverkauf an 3. Investoren soll vertraglich ausgeschlossen werden.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt das Grundstückgeschäft abzuwickeln.
TOP 3.2 Grundstücksangelegenheiten;
Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker";
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe einer Erschliessungsträgerschaft
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass gemeindeeigene Baugebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“ im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erschließen.
TOP 3.3 Grundstücksangelegenheiten;
Mischgebiet "Wirtskellerweg/Wegäcker";
hier: Vergabe Erschließungsträgerschaft an kostengünstigsten Anbieter
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Erschließungsträgerschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Baugebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“an die KFB Baumanagement GmbH, 92717 Reuth b. Erb. zum Angebotspreis von 38.500,00 €, netto (Grundhonorar) vom 23.07.2020, zu übertragen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Verträge (Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Kostenerstattungsvertrag nach BGB, Geschäftsbesorgungsvertrag Grundankauf bei Bedarf) mit der KFB abzuschließen.
TOP 6. Flurneuordnung/Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser-Windmais;
Kinderspielplatz Windmais;
hier: Auftragsvergabe der Spielgeräte
- Auftragsvergabe an die Fa. Spielplatzgeräte Maier zum Angebotspreis von 37.972,04 € Brutto
- Auftragsvergabe an die Fa. Altschäffel (Lorenbahn) zum Angebotspreis von 8.806,00 € Brutto
TOP 7. Hilfsbetrieb der Verwaltung;
hier: Ersatzbeschaffung eines Tandemhängers für den gemeindlichen Bauhof
- Bei der Firma Seebauer einen Tandemkipper zum Preis von 25.638,32 €, brutto gem. Angebot per Email vom 08.06.2020 für den gemeindlichen Bauhof zu beschaffen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Tandemkipper bei der Firma Seebauer zu beauftragen.
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Des Weiteren sind die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.01.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung inzwischen weggefallen sind, wie folgt bekannt zu geben:
TOP 2. Personalangelegenheiten;
Eichinger Otto, Nittenau;
hier: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand nach Art. 64 Nr. 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
1. Dem Antrag des Verwaltungsrates Otto Eichinger, Nittenau, auf Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.07.2020 gem. Art. 64 Nr. 2 Bayer. Beamtengesetz (BayBG) wird stattgegeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Schriftverkehr (Verwaltungsakt, Mitteilung an den Versorgungsverband, Urkunde u. dgl.) durchzuführen bzw. vorzubereiten.
TOP 3. Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht Fl.-Nr. 337/2 Gemarkung Taxöldern (Moosfurterweiher, Waldfläche)
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für die Fl.-Nr. 337/2 Gemarkung Taxöldern, zur URNr. 2754/2019 vom 13.12.2019, zwischen Herrn Josef Meiler, Hirschbergweg 2, 92439 Bodenwöhr und Herrn Sebastian Wallek, Königsberger Straße 2, 92436 Bruck i.d.OPf., Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach Art. 39 (1) BayNatSchG auszuüben.
TOP 6. Wasserwacht Bodenwöhr;
Vertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der Wasserwacht OG Bodenwöhr;
hier: Genehmigung des geänderten Vertrages
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Änderungen des Vertrages zwischen der Gemeinde Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Bürgermeister, und der Wasserwacht Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, in der vorgelegten besprochenen und geänderten Fassung.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
|
ö
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beschließend
|
3 |
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3.1. Bauleitplanung;
21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020-14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.06.2020-13.07.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „21. Flächennutzungsplanänderung für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 24.09.2020 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2. Bauleitplanung;
21. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 88 Gemarkung Altenschwand;
hier: Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
|
ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.03.2020-14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 12.06.2020-13.07.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.09.2020 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 21. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 24.09.2020
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 21. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.09.2020 gemäß Baugesetzbuch fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 21. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.3. Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
|
ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „SO PV-Anlage“ für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 12.03.2020 – 14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 12.06.2020 – 13.07.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 28 SO PV-Anlage Altenschwand“ in der Fassung vom 24.09.2020 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.4. Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 28 "SO PV-Anlage;
hier: Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
24.09.2020
|
ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 27.11.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „SO PV-Anlage“ für die Flurnummer 88 Gemarkung Altenschwand aufzustellen.
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 88 der Gemarkung Altenschwand von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Mit Schreiben vom 07.11.2019 stellten Sie den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 88 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 12.03.2020 – 14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 26.02.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 12.06.2020 – 13.07.2020 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf in der Fassung vom 24.09.2020 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 24.09.2020.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.09.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand“ bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.5. Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand;
hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
|
ö
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beschließend
|
3.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
Herr Dipl.-Ing. Christian Costa stellt den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärt diesen ausführlich und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des 23. Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 24.09.2020.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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3.6. Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand";
hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
08./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
24.09.2020
|
ö
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beschließend
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3.6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.
Herr Dipl.-Ing. Christian Costa stellt den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärt diesen ausführlich und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „SO PV-Anlage Altenschwand für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 24.09.2020 mit folgenden Änderungen
- der öffentliche Weg soll auch künftig zugänglich sein und die Einzäunung soll nur die Flurstücke 123 und 125 Gemarkung Altenschwand umschließen.
das anfallende Oberflächenwasser ist in einer Rückhaltung kontrolliert zu fassen und dosiert abzugeben. Die Planung und Ausführung dieser Maßnahme ist durch die Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
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4. Bauanträge;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
24.09.2020
|
ö
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beschließend
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4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauanträge;
Stephan Lorenz, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau einer Maschinenhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
08./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
24.09.2020
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Stephan Lorenz hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 29.07.2020 einen Bauantrag (023/2020) auf „Neubau einer Maschinenhalle“ auf dem Grundstück der Flurnummer 886/6 und 886/7 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „An der Station 1“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag von Herrn Stephan Lorenz auf „Neubau einer Maschinenhalle“ auf dem Grundstück Flurnummer 886/6 und 886/7 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4.2. Bauanträge;
Kraus Michael, 92439 Bodenwöhr;
hier: Werbeanlage - Renault
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
08./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
24.09.2020
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Michael Kraus hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 14.08.2020 einen Bauantrag (025/2020) auf „Werbeanlage – Renault“ auf dem Grundstück der Flurnummer 613/4 und 651/13 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Neunburger Straße 22“ in dem Gebiet ohne Bebauungsplans.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Bezüglich der Werbeanlagen mit den Nummern 1, 2, 5, 14, 19, 21, 22 (rot) und Nummer 2 (blau) entlang der Straße und entlang der Bahnlinie bestehen Bedenken aufgrund der Straßenverkehrssituation und aufgrund des Ortsbildes.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen die Werbeanlagen von Herrn Michael Kraus auf dem Grundstück Flurnummer 613/4 und 651/13 der Gemarkung Bodenwöhr mit den Nummern 1, 2, 5, 14, 19, 21, 22 (rot) und Nummer 2 (blau) entlang der Straße und entlang der Bahnlinie bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen für diese Anlagen wird nicht erteilt.
- Gegen die restlichen beantragten Baumaßnahmen im Bauantrag (025/2020) bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierfür erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.3. Bauanträge;
Ostbayerische Verwaltungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH, 92421 Schwandorf;
hier: Aufstellung mobiler Umkleide- und Duschkabinen auf dem Gelände der Sortieranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Ostbayerische Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 04.08.2020 einen Bauantrag (024/2020) auf „Aufstellung mobiler Umkleide- und Duschkabinen auf dem Gelände der Sortieranlage in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück der Flurnummer 665/71 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 6 + 8“, in dem Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
Folgende Befreiungen wurden beantragt:
-Es ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,70 statt 0,60
-Deckung Flachdach: Ausführung mit Stahlblech und 100 mm Mineralwolldämmung statt Bitumenbahn mit Kiesschüttung
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
1. Gegen den Bauantrag der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH auf „Aufstellung mobiler Umkleide- und Duschkabinen auf dem Gelände der Sortieranlage in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück Flurnummer 665/71 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
2. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.4. Bauanträge;
Dickert Ulrich, 93161 Sinzing;
hier: Umnutzung der best. Geschäftsräume im EG in zwei neue Wohneinheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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4.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Ulrich Dickert hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 03.09.2020 einen Bauantrag (026/2020) auf „Umnutzung der best. Geschäftsräume im EG in zwei neue Wohneinheiten“ auf dem Grundstück der Flurnummer 564/5 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Schwandorfer Straße 7“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen deshalb gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag von Herrn Ulrich Dickert auf „Umnutzung der best. Geschäftsräume im EG in zwei neue Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Flurnummer 564/5 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Wasserver- und Abwasserentsorgung Bodenwöhr;
Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen, sowie Bau eines kombinierten Geh- und Fahrradweg in der Schwandorfer Straße;
hier: Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Landkreis Schwandorf beabsichtigt 2021 die Sanierung der Schwandorfer Str. in einem Vollausbau.
Durch die Erneuerung der Asphaltdecke sollte in diesem Zuge die Wasserleitung neu gebaut und der Kanal saniert werden. Die Straße mit der Wasserführung wird vom Landkreis Schwandorf gebaut. Der Gehweg samt Bordstein liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinde Bodenwöhr. Durch den Gehwegneubau ist es unumgänglich die Glasfaserleitung mit zu verlegen. Die Wasserleitung und die Kanalsanierung wurde letztes Jahr vom Planungsbüro Kehrer-Plan aus Regensburg geplant. Durch die Kooperation der Baumaßnahme mit dem Landkreis Schwandorf haben wir die Planung, auf Grundlage des Angebots an den Landkreis, an das Ing. Büro Preihsl und Schwan aus Burglengenfeld vergeben. Das Ing. Büro Preihsl und Schwan pflegt in die Straßenbaumaßnahme die Wasserleitungsausschreibung und Kanalsanierung mit ein, damit die Wasserleitung und der Straßenbau vom gleichen Bauunternehmen gebaut werden.
Um für die Gemeinde Bodenwöhr Fördergelder als Zuschuss zum Bau der Wasserleitung (RZWas) und des Gehweges (BayFAG), sowie für den Glasfaserausbau (Breitbandprogramm), Mittel zu erhalten, ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats als Willensbekundung notwendig. Diesen Grundsatzbeschluss benötigt sowohl der Landkreis als Grundlage für den Förderantrag als auch wir als Gemeinde Bodenwöhr selbst.
Eine genaue Kostenschätzung ergibt sich erst nach Fertigstellung der Planung unter Federführung des Landkreises. Für die Wasserleitung existiert bereits eine Planung der Gemeinde durch das Büro Kehrer. Die geschätzten Kosten für die reine Sanierung der Wasserleitung werden ca. 600.000 € betragen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Wasserleitung in der Schwandorfer Str. und die schadhaften Kanalstellen zu sanieren.
Im Rahmen des Vollausbaus der Ortsdurchfahrt durch den Landkreis Schwandorf die Gehwege entlang der Schwandorfer Straße zu erneuern.
Im Zuge der Baumaßnahme die Verlegung der Speedpipes für den künftigen Glasfaserausbau der Gemeinde Bodenwöhr und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
hier: Bestellung einer weiteren Vertreterin der Kassenverwalterin gem. Art. 100 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Aufgrund verschiedener Änderungen des Geschäftsverteilungsplans ist es notwendig, die Stelle des weiteren stellvertretenden Kassenverwalters neu zu besetzen. Bisher waren Herr Thomas Meischner und Herr Thomas Brückner die Stellvertreter von Frau Woeckel. Da Herr Brückner neue Tätigkeiten zugewiesen bekommen hat, schlägt die Verwaltung vor, neben Herrn Thomas Meischner, Frau Ella Kretz zur weiteren Vertreterin der Kassenverwalterin Marion Woeckel zu bestellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, Frau Ella Kretz neben Herrn Thomas Meischner als weitere Vertreterin der Kassenverwalterin zu bestellen. Die am 11.07.2012 beschlossene Bestellung von Herrn Thomas Brückner als weiteren stellvertretenden Kassenverwalter wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2020. Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
1. Bürgermeister Hoffmann gab bekannt, dass die Fundtierpauschale für das Tierheim Schwandorf mit Vertragsanpassung zum 01.01.2021 von 0,50 € auf 1,00 € pro Einwohner angepasst wurde. Des Weiteren gewährt die Gemeinde Bodenwöhr dem Tierheim Schwandorf bereits für 2020 einen freiwilligen Zusatzbeitrag von 0,50 € pro Einwohner.
In der diesjährigen Bürgermeisterdienstversammlung wurde dieses Thema diskutiert. Die Tierheime sind chronisch unterfinanziert. Immer mehr aufgefundene Haustiere werden bei den Tierheimen abgeliefert, teilweise verbleiben diese oft monatelang im Tierheim. Das Tierheim Schwandorf leistet eine hervorragende Arbeit in Sachen Tierschutz und Tierwohl. Die gesamte Abwicklung inkl. Tierarztkosten werden bei einem Fundtier in der Gemeinde Bodenwöhr vom Tierheim Schwandorf abgewickelt.
Des Weiteren gab der 1. Bgm. bekannt, dass das 2. Bürgerforum zur Entwicklung der Gemeinde Bodenwöhr am Freitag, den 09.10.2020 ab 13.00 Uhr in der Hammerseehalle Bodenwöhr stattfindet. Um Anmeldung und zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
Die internen Arbeiten in der Verwaltung mit dem Ratsinformationssystem sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass dieses auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. In der kommenden Woche wird der Zugangslink für den öffentlichen Bereich auf der Homepage der Gemeinde Bodenwöhr eingebettet. Ab diesem Zeitpunkt kann jede/r Bürger/in die öffentlichen Inhalte der Gemeinderatssitzungen im RIS zeitnah nach der Gemeinderatssitzung selbst nachlesen.
GR Rauch frägt nach, wie die Gemeindeverwaltung zu der Genehmigung von Vereinsfesten und der Nutzung der Hammerseehalle für Vereinsversammlungen, etc. steht. 1. Bürgermeister Hoffmann teilt mit, dass konkrete Anfragen gerne unter den Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes geprüft, abgearbeitet und gegeben falls genehmigt werden.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 14:36 Uhr