Datum: 29.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:11 Uhr bis 21:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtebauförderung; Entwicklung der Ortsmitte; hier: Präsentation der Ergebnisse aus dem 2. Bürgerforum
2 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
3 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4 Bauanträge;
4.1 Bauanträge; STR Seebauer GmbH & Co. KG; hier: Neubau Lagerfläche für Aushubmaterial
4.2 Bauanträge; Franziska Schöps und Clemens Falk Schöps, 93051 Regensburg; hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
4.3 Bauanträge; Eichinger Thomas und Karin, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
5 Bauleitplanung; 16. Änderung des Bebauungsplanes Oberpfälzer Seenplatte - Bereich Murner See "SO Camping" - Grundstücke 1/40 anteilig und 1/43 Gem. Rauberweiherhaus im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
6 Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen im Jahr 2021
7 Vollzug des Personenstandsgesetzes und der Personenstandsvollzugsverordnung;
7.1 hier: Bestellung eines Leiters des Standesamtes Bodenwöhr
7.2 hier: Bestellung eines stellvertretenden Leiters des Standesamtes Bodenwöhr
8 Wasserver- und Abwasserentsorgung Bodenwöhr; Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen in der Schwandorfer Straße; hier: Vorstellung der Ausbauvarianten
9 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Städtebauförderung; Entwicklung der Ortsmitte; hier: Präsentation der Ergebnisse aus dem 2. Bürgerforum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das 2. Bürgerforum fand am 09.10.2020 in der Hammerseehalle statt. Die Ergebnisse fließen in INSEK
ein und werden dort nochmals bewertet. Prof. Sahner stellt die Zusammenfassung und Ergebnisse des Bürgerforums dem Gemeinderat vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Präsentation des Ergebnisses aus dem 2. Bürgerforum Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheim-haltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:


TOP 3. Personalangelegenheiten;
hier: Höhergruppierung
Der Gemeinderat beschließt, einen Beschäftigten im Fachbereich 1 der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr gemäß TVöD höherzugruppieren.

TOP 4. Städtebauförderung;
Entwicklung der Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Vergabe zur Erstellung eines integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Der Auftrag zur Erstellung eines integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) wird an das Büro G.A.S. planen bauen forschen, Haldenäckerstraße 8, 70565 Stuttgart vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 30.08.2020 mit einem Angebotspreis von 63.930,30 € zzgl. Mwst.
Der 1. Bürgermeister wird dazu ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

TOP 5.1 Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort;
hier: Vergabe Planung Technische Gebäuderüstung Anlagengruppe 1 – 3 (Heizung Lüftung Sanitär)
Die Planung für die technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 1-3 (Heizung, Lüftung, Sanitär) für die Leistungsphasen 1 und 2 wird gem. dem Honorarangebot vom 04.09.2020 zu einem Preis von 16.834,74 € einschl. Nebenkosten und Mwst. an das Büro Burnickl Ingenieure, Untere Gasse 51, 92355 Velburg, vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.

TOP 5.2 Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort;
hier: Vergabe Planung Technische Gebäuderüstung Anlagengruppe 4 u. 5 (Elektrotechnik)
Die Planung für die technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 4 und 5 (Elektrotechnik) für die Leistungsphasen 1 und 2 wird gem. dem Honorarangebot vom 04.09.2020 zu einem Preis von 14.036,60 € einschl. Nebenkosten und Mwst. an das Büro Burnickl Ingenieure, Untere Gasse 51, 92355 Velburg, vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.

TOP 6. Breitbandausbau der Gemeinde Bodenwöhr;
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR);
hier: Vergabe
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, der Vergabeempfehlung zum 2. Auswahlverfahren der Gemeinde Bodenwöhr im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzten über das Gesamtgebiet zum Preis von 762.534 € (Eigenanteil Kommune: 152.507€; 80% Fördersatz) zu folgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den notwendigen Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber amplus AG, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Förderzusage durch die Regierung der Oberpfalz, zu schließen.

TOP 7. Hammersee ohne Blaualgen;
Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2020;
hier: Auftragsvergabe zur Installation eines Röhrichtteppichs im Bereich der Weihersiedlung
Der Auftrag zur Lieferung eines Röhrichtteppichs wird an die Fa. BGS Ingenieurbiologie und –ökologie GmbH, 25499 Tangstedt, lt. Angebot vom 01.07.2020 zum Angebotspreis von 23.708,83 €, brutto, vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

TOP 8. Evangelische Kirchengemeinde Nittenau;
hier: Pachtvertrag für Kinderspielplatz
Den bestehenden Pachtvertrag unter § 3 Ziffer (4) abzuändern und den Winterdienst auf der an gepachteten Fläche für den Fußweg zur evangelischen Kirche sowie weiterhin die Grüngutentsorgung der evangelischen Kirche unter § 3 Ziffer (3) zu übernehmen. Des Weiteren soll das unter § 3 Ziffer (2) genannte Metallgeländer der Treppe angebracht werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag in der vorgelegten Fassung vom 24.09.2020 zu unterzeichnen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 4
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4.1. Bauanträge; STR Seebauer GmbH & Co. KG; hier: Neubau Lagerfläche für Aushubmaterial

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die STR Seebauer GmbH & Co. KG hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.10.2020 einen Bauantrag (032/2020) auf Neubau einer Lagerfläche für Aushub-Material auf dem Grundstück Fl. Nr. 665/37 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 2c“, in einem Gebiet mit Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen den Bauantrag der STR Seebauer GmbH & Co. KG auf „Befestigung einer Fläche mit zweilagigem Asphalt für die Lagerung von Bodenaushub“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665/37 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
 
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Bauanträge; Franziska Schöps und Clemens Falk Schöps, 93051 Regensburg; hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Eheleute Schöps aus Regensburg, haben einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf einem Grundstück im Baugebiet Ludwigsheide eingereicht.

Es werden folgende Befreiungen beantragt.

Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden.
Geplant ist ein Kniestock mit 1,30m ( B-Plan 0,75m) dadurch erhöht sich die Traufhöhe um 60 cm auf die im B-Plan vorgegebenen 4,00 m auf 4,60 m.
Durch die geplante Einliegerwohnung im Keller sind Abtragungen nötig. Lt. Bebauungsplan sollen die Aufschüttungen und Abtragungen den Geländeverlauf aber nicht maßgeblich verändern.
Bei der Garagenwandhöhe kommt es zu einer Überschreitung von 25 cm auf 3,25m. Zu der Überschreitung kommt es, um die Durchgangshöhe der Haustüre von 2,45 m zu erhalten. Im B-Plan ist eine Garagenwandhöhe von max. 3,00 m vorgesehen.
Durch die geplante Einliegerwohnung im Keller wurde das EG 80 cm über den Straßenniveau geplant (wegen der geplanten Fenster auf der Nordost und Südostseite ), der B-Plan sieht herfür max. 50 cm vor.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Klause-Ludwigsheide.

Da die entsprechenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass für die oben aufgeführten Überschreitungen eine Befreiung erteilt werden kann.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:


Gegen den Bauantrag der Familie Schöps, Waldschmittstr.5, 93051 Regensburg, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Neue Heide 23, Fl.Nr. 618/65 Gemarkung Bodenwöhr, werden vom Standpunkt der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände erhoben.

Den beantragten und im Vorlagebericht aufgeführten Befreiungen wird zugestimmt.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Bauanträge; Eichinger Thomas und Karin, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Eheleute Eichinger aus Bodenwöhr, haben einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück im Baugebiet Frauenäcker in Altenschwand eingereicht.

Es werden folgende Befreiungen beantragt.

Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

Geplant ist auf dem Wohngebäude und dem Nebengebäude ein Satteldach mit 22° Dachneigung.
Der B-Plan sieht für Wohngebäude Zeltdach, Walmdach mit 15°-30° Dachneigung und Pultdach mit 5° -10° Dachneigung, bzw. Flachdächer vor.
Für das Nebengebäude sind Zeltdach, Walmdach, Pultdach, Flachdach mit einer Dachneigung von 0°-30° vorgesehen.
Im eingereichten Bauantrag ist die max. Firsthöhe mit 7,92 m angegeben. Im B-Plan ist die max. Firsthöhe mit 9,50 festgesetzt.
Da die max. Firsthöhe unterschritten wird, kann den Befreiungen (Satteldach) aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplan Frauenäcker in Altenschwand.

Da die entsprechenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass für die oben aufgeführten Überschreitungen eine Befreiung erteilt werden kann.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen den Bauantrag der Familie Eichinger, Schwarzenfelder Weg 20, 92439 Bodenwöhr, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Eichenstraße, Fl.Nr. 229 Gemarkung Altenschwand, werden vom Standpunkt der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände erhoben.

Den beantragten und im Vorlagebericht aufgeführten Befreiungen wird zugestimmt.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung
wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; 16. Änderung des Bebauungsplanes Oberpfälzer Seenplatte - Bereich Murner See "SO Camping" - Grundstücke 1/40 anteilig und 1/43 Gem. Rauberweiherhaus im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Wackersdorf hat am 16.09.2020 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes „SO Camping Grundstücke 1/40 anteilig und 1/43 Gem. Rauberweiherhaus“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf vom 15.09.2020 gebilligt und beschlossen, dass die 16. Bebauungsplanänderung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird.
Die Verwaltung wurde angewiesen, eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses vom 16.09.2020 - gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist bereits am 21.09.2020 erfolgt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB die Auslegung, so wie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans „SO Camping Grundstücke 1/40 anteilig und 1/43 Gem. Rauberweiherhaus“ mit Begründung in der Zeit vom 08.10.2020 – 09.11.2020.
Als Nachbargemeinde wird die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die 16. Änderung des Bebauungsplanes „SO Camping Grundstücke 1/40 anteilig und 1/43 Gem. Rauberweiherhaus“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In seiner Sitzung am 30.07.2020 hat der Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen, im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag in Höhe von 15.000 € bereitzustellen.

Aufgrund der durchgeführten Bürgerumfrage sind insgesamt 28 wertbare Vorschläge eingegangen.

Die Verwaltung hat die Vorschläge ausgewertet, nach Bereichen sortiert und die Kosten der Umsetzung geschätzt. Die eingereichten Vorschläge sind der Beschlussvorlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die folgenden Projekte im Rahmen des Bürgerhaushalts 2021 umzusetzen:

  1. Die Bushäuschen in der Weihersiedlung (St 2398/Abzweigung Schulstraße) und an der St 2398 beim Illbruck links und rechts sollen erneuert werden. Vorher sollte ein Sponsoring erfolgen.

  1. Für alle Spielplätze im gesamten Gemeindegebiet sollen über den Sandkästen Sonnensegel errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Personenstandsgesetzes und der Personenstandsvollzugsverordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 7
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7.1. hier: Bestellung eines Leiters des Standesamtes Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 7.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der bisherige Leiter des Standesamtes Bodenwöhr Verwaltungsrat Otto Eichinger ist mit Ablauf des 31.07.2020 in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Aus diesem Grunde ist es erforderlich einen neuen Leiter des Standesamtes Bodenwöhr zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Standesbeamten Thomas Brückner zum Leiter des Standesamtes Bodenwöhr zum 01.11.2020 zu bestellen und die Bestellung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Schwandorf mitzuteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Standesbeamten Thomas Brückner mit Wirkung vom 01.11.2020 zum Leiter des Standesamtes Bodenwöhr zu bestellen und beauftragt die Verwaltung die Bestellung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Schwandorf mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2. hier: Bestellung eines stellvertretenden Leiters des Standesamtes Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 7.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der bisherige stellvertretende Leiter des Standesamtes Bodenwöhr, Verwaltungsfachangestellter Thomas Brückner, wird Nachfolger von Verwaltungsrat Otto Eichinger als Leiter des Standesamts Bodenwöhr, da dieser mit Ablauf des 31.07.2020 in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist. Aus diesem Grunde ist es erforderlich eine neue stellvertretende Leiterin des Standesamtes Bodenwöhr zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Standesbeamtin Helga Zwerenz zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes Bodenwöhr zum 01.11.2020 zu bestellen und die Bestellung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Schwandorf mitzuteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die Standesbeamtin Helga Zwerenz mit Wirkung vom 01.11.2020 zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes Bodenwöhr zu bestellen und beauftragt die Verwaltung die Bestellung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Schwandorf mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Wasserver- und Abwasserentsorgung Bodenwöhr; Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen in der Schwandorfer Straße; hier: Vorstellung der Ausbauvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Landkreis Schwandorf plant 2021 den Ausbau der Schwandorfer Straße. Der Gehweg beidseitig entlang der Straße fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bodenwöhr. Das Planungsbüro Beraten und Planen aus Burglengenfeld hat zwei Varianten für uns ausgearbeitet. In der ersten Ausbauvariante ist der Gehweg auf beiden Straßenseiten, wie im derzeitigen Zustand geplant.
In der zweiten Ausbauvariante wäre ein kombinierter Geh- und Radweg auf der Rathausseite geplant mit einem Schutzstreifen auf der gegenüberliegenden Seite. Mit dieser Ausbauvariante könnte man die Ortsmitte an den Radweg nach Neuenschwand mit anbinden.
Die Verwaltung Bodenwöhr favorisiert die Variante mit den kombinierten Geh und Radweg.  

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Der Ausbau der Kreisstraße SAD 14 im Bereich der Schwandorfer Straße soll mit einem kombinierten Geh- und Radweg basierend auf der vorgestellten Variante 2 durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2020. Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bürgerversammlungen in den Gaststätten werden aufgrund der derzeitigen Corona-Lage und den damit verbundenen Vorschriften wieder abgesagt. Der Termin für die Bürgerversammlung in der Hammerseehalle soll vorerst erhalten bleiben und als Live-Stream erfolgen.

Der Friedhofsgang an Allerheiligen und Allerseelen auf den Friedhofen in Bodenwöhr und Neuenschwand wurde abgesagt.

Der Volkstrauertag in Bodenwöhr, Neuenschwand und Erzhäuser wird abgesagt. Das Totengedenken der FFW Altenschwand findet ebenfalls nicht statt.
 
Die Maskenpflicht für die Grundschüler entfällt laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwandorf ab 30.10.2020

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 10:10 Uhr