Datum: 26.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 23:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
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2 |
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
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3 |
Städtebauförderung;
Entwicklung der Ortsmitte;
hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2021 für die Regierung d. OPf.
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4 |
Bauleitplanung;
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4.1 |
Bauleitplanung;
Energiebauern GmbH, Herr Martin Bichler, 86577 Sielenbach;
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur vorgesehenen Nutzung einer Photovoltaikanlage auf den Fl.-Nrn. 81, 83, 84, 86, und 450/5 Gemarkung Altenschwand
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4.2 |
Bauleitplanung;
PV Vertrieb Regen, Herr Johann Riederer, 94209 Regen;
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur vorgesehenen Nutzung einer Photovoltaikanlage für die Fl.-Nr. 229 Gemarkung Bodenwöhr
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4.3 |
Bauleitplanung;
Stadt Neunburg v. Wald; Baugebiet "Nördlich Seebarn",
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
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5 |
Bauanträge;
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5.1 |
Bauanträge;
Lorenz Georg, Bauort: Lindenweg 12, Altenschwand;
hier: Antrag auf Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen
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5.2 |
Bauanträge;
Unglert Felix, Bauort: Steigerweg 1, Erzhäuser;
hier: Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
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5.3 |
Bauanträge;
Gnerer Johann, Bauort: Meldauer Weg 4, Altenschwand;
hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses
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5.4 |
Bauanträge;
Reiger Landschaftspflege GmbH, Bauort: St.-Koloman-Weg 2, Warmersdorf;
hier: Neubau einer Maschinenhalle (forstwirtschaftlich)
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5.5 |
Bauanträge;
OVEG mbH, Bauort: Industriestraße, Blechhammer;
hier: Anlage geschotterter Lager- /Abstellflächen zur Vorhaltung von leeren Containern
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6 |
Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG;
Deutsche Bahn Station & Service AG; Bauort: Bahnhof Bodenwöhr Nord;
Antrag auf Erneuerung der Verkehrsstation;
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
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7 |
Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort;
hier: Beratung und Beschlussfassung über das pädagogische Schulraumkonzept
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8 |
Informationen des 1. Bürgermeisters
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2020
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.10.2020 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.10.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.10.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020.
TOP 3. Bekanntgabe notarieller Urkunde
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Inhalt der Urkunde/Erschließungsvertrag des Notariats Neunburg v.W. vom 23.09.2020 – URNr. 1963/2020 und genehmigt den Inhalt dieser Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
=======================================================================================
Des Weiteren ist ein gefasster Beschluss, aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2020, dessen Geheimhaltung weggefallen ist, bekannt zu geben:
TOP 5. Schönek Immobilien GmbH, 92439 Bodenwöhr;
Wohngebiet "Wohnen am Bahnhof";
hier: Beratung und Beschlussfassung Erschließungsvertrag
1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Inhalt des Erschließungsvertrages zum Baugebiet „Wohnen am Bahnhof“, zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der Firma Schönek Immobilien GmbH.
2. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt dem Vertragsentwurf zu.
3. Der 1.Bürgermeister wird beauftragt, den Erschließungsvertrag mit der Firma Schönek Immobilien GmbH als Vertreter der Gemeinde Bodenwöhr beim Notariat Neunburg v. Wald, abzuschließen.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Städtebauförderung;
Entwicklung der Ortsmitte;
hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2021 für die Regierung d. OPf.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
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beschließend
|
3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr kann auch für das Haushaltsjahr 2021 Fördergelder aus der Städtebauförderung abrufen. Ein wichtiger Baustein um die anstehenden Projekte im Ort Bodenwöhr, wie die Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ortsmitte, Maßnahmen am Hammersee oder Verbesserung der Verkehrssituation in der Ludwigsheide erledigen zu können.
Für das Jahr 2021 stehen die Fortführung der Planungen und Konzepte (INSEK und KDK) weiter auf der Tagesordnung, so wie die Umsetzung eines Parkplatzes in der Ludwigsheide.
Damit wir bei einem beginnenden Nutzungskonzept für das Magazingebäude reagieren können wurde die Möglichkeit eines kommunalen Entwicklungsfonds zum Erwerb des Magazins in den Förderantrag mit aufgenommen. In diesem Fall würde uns dann die Regierung der Oberpfalz finanziell bei einem notwendigen Erwerb unterstützen.
Professor Sahner erläutert die Positionen und den Antrag an die Städtebauförderung.
Bitte sprechen Sie in ihren Fraktionen konkrete Umsetzungsvorschläge durch, damit wir diese gemeinsam diskutieren und falls noch notwendig in den Antrag aufnehmen können.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Folgende Planungsansätze werden in den Antrag zur Städtebauförderung aufgenommen:
- Planungen und Konzepte Ortsmitte mit 48.000 €
- Planungen und Konzepte Klimaneutrales Bodenwöhr mit 32.000 €
- Gutachten Dr. Warscheid zur Seentalgung mit 35.000 € nach Rücksprache
mit Büro Dr. Foeckler- Weitere Bürgerforen mit 15.000 €- Planungskosten Sanierung und Ausbau sowie Parkplatz Ludwigsheide mit 300.000 €
- Kommunaler Entwicklungsfond Erwerb Fl.Nr. 584/27 und 571 Kanal
Magazingebäude für MINT-Projekt/Weiterentwicklung mit 350.000 €
- Kommunaler Entwicklungsfond Revolvierend (5 Jahre) mit 250.000 €
- Mobilitätskonzept Fahrradverkehrsnetz mit 50.000 €
- Planung/Realisierung altes Rathaus mit 73.000 €
- weitere Planungen InSEK mit 70.000 €
- Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Grundlange f. Service + Wohnanlage mit 10.000 €
- Strukturplanung Konzept Kulturpfad mit 50.000 €
- Antragstellung Städtebauliche Beratung mit 20.000 €
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftrag, das Grobkonzept und die einzelnen Planungsansätze als Jahresprogramm 2021 an die Regierung der Oberpfalz zur Städtebauförderung anzumelden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauleitplanung;
Energiebauern GmbH, Herr Martin Bichler, 86577 Sielenbach;
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur vorgesehenen Nutzung einer Photovoltaikanlage auf den Fl.-Nrn. 81, 83, 84, 86, und 450/5 Gemarkung Altenschwand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach, vertreten durch Herrn Martin Bichler beabsichtigen, auf den Grundstücken Flurstück-Nrn. 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand eine Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Altenschwand“ zu errichten. Mit Schreiben vom 16.09.20 und einem Besuch im Rathaus am 03.11.2020 wurde beantragt, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die o. a. Flurstücknummern notwendig.
1.Bürgermeister G. Hoffmann begrüßt zum heutigen Tagesordnungspunkt Herrn Sepp Bichler, der dem Gemeinderat das Vorhaben erläutert und die geplante Vorgehensweise vorstellt.
Denkbar wäre hier, dass sich die Gemeinde Bodenwöhr mit dem Flurstück 78 der Gemarkung Altenschwand an das Vorhaben anschließt.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Flurstücknummern 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für die Freiflächen PV-Anlage auf den Flurstücknummern 81, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen. Hier wurde angeboten, dass die verwaltungstechnische Abwicklung seitens des Antragstellers erledigt wird, oder eine Pauschalvergütung an die Gemeinde erfolgt.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Bürgerbeteiligung als Kapitalanlage festzulegen und mit der Energiebauern GmbH abzustimmen.
- Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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4.2. Bauleitplanung;
PV Vertrieb Regen, Herr Johann Riederer, 94209 Regen;
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur vorgesehenen Nutzung einer Photovoltaikanlage für die Fl.-Nr. 229 Gemarkung Bodenwöhr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die PV-Vertrieb, vertreten durch Herrn Johann Riederer, Pappelweg 29 in 94209 Regen hat mit Schreiben vom 27.10.20 der Gemeinde Bodenwöhr mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, eine Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück 229 der Gemarkung Bodenwöhr zu errichten. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurden mit gleicher Post beantragt.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr notwendig.
1.Bürgermeister G. Hoffmann begrüßt zum heutigen Tagesordnungspunkt Herrn Rieder bzw. dessen Planer, Herrn Costa.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Flurstücknummer 229 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für die Freiflächen-PV-Anlage auf der Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Bürgerbeteiligung als Kapitalanlage festzulegen und mit der Fa. PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Johann Riederer, abzustimmen.
- Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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4.3. Bauleitplanung;
Stadt Neunburg v. Wald; Baugebiet "Nördlich Seebarn",
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neunburg v. Wald hat mit Beschluss vom 25.11.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan nach dem Verfahren nach § 13 b BauGB für das neue Baugebiet „Seebarn-Nord“ im Ortsteil Seebarn aufzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 15. Oktober 20 gebilligt.
Gemäß §§ 13 b i. V. m. 13 a und 3 Abs. 2 S. 3 BauGB wird die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt und darum gebeten, bis 03.12.2020 mitzuteilen, ob Belange der Gemeinde berührt oder Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben werden.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Seebarn-Nord“ der Stadt Neunburg v. Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Bauanträge;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Bauanträge;
Lorenz Georg, Bauort: Lindenweg 12, Altenschwand;
hier: Antrag auf Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 29.10.2020 einen Bauantrag (034/2020) auf „Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen“ auf dem Grundstück der Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Lindenweg 12“, im Gebiet des Bebauungsplans „Frauenäcker – Birzerfeld BA I – Lindenweg“. Im Bebauungsplan wurde für das Grundstück ein Einfamilienhaus (E+D) mit Garage vorgesehen.
Folgende Befreiungen wurden eingereicht:
- Dachform Garage; Reihengarage mit Pultdach, Dachneigung ca. 1,5° um die Höhe möglichst gering zu halten.
- Baugrenzen; Außerhalb der Baugrenzen, da die Garage wieder entfernt wird, wenn hier ein Wohngebäude errichtet wird -> leichte, kostengünstige Systemgarage mit Pultdach
Die Bauvoranfrage hierzu wurde in der Sitzung am 30.07.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Diese wurde am 31.07.2020 zum Landratsamt Schwandorf zur weiteren Behandlung geschickt. Bis jetzt liegt uns hierzu noch keine Genehmigung von Seiten des Landratsamtes vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Georg Lorenz und Frau Erika Lorenz auf „Errichtung einer Reihengarage mit drei Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flurnummer 365/3 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den folgenden notwendigen Befreiungen zu.
- Dachform Garage; Reihengarage mit Pultdach, Dachneigung ca. 1,5° um die Höhe möglichst gering zu halten.
- Baugrenzen; Außerhalb der Baugrenzen, da die Garage wieder entfernt wird, wenn hier ein Wohngebäude errichtet wird -> leichte, kostengünstige Systemgarage mit Pultdach
3. Die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung ist vom Bauherrn weiterhin sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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5.2. Bauanträge;
Unglert Felix, Bauort: Steigerweg 1, Erzhäuser;
hier: Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
5.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Mit Bauantrag 029/2020 hat Herr Felix Unglert, Steigerweg 1, in Erzhäuser am 26.10.2020 die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück 577/1 Gemarkung Erzhäuser (Steigerweg 1) eingereicht. Das Vorhaben befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) und würde als zusätzliches Wohnhaus auf dem Eckgrundstück Steigerweg / Schneiderberg entstehen. Die Erschließung ist gesichert und die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Sollten zusätzliche Hausanschlüsse seitens des Bauherren gewünscht werden, so müsste er die Kosten hierfür übernehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag des Herrn Felix Unglert auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flurnummer 577/1 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird erteilt.
- Die Erschließung von Wasser und Kanal müsste in Eigenregie übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5.3. Bauanträge;
Gnerer Johann, Bauort: Meldauer Weg 4, Altenschwand;
hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
5.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Johann Gnerer hat mit Bauantrag 033-2020 vom 29.10.2020 einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 139/3 Gemarkung Altenschwand, Meldauer Weg 4, eingereicht.
Das Grundstück befindet sich teilweise in einem Dorfgebiet nach § 5 der Baunutzungsverordnung sowie im Aussenbereich. Eine Privilegierung nach BauGB liegt für das Vorhaben nicht vor. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.
Die Erschließung über den Meldauer Weg könnte sowohl öffentlich-rechtlich, als auch über Privatrecht in Form einer Dienstbarkeit geregelt werden und gilt somit als gesichert.
Der nach Planunterlagen gewünschte Standort ist aus Sicht der Verwaltung problematisch. Alternativ müsste das geplante Wohnhaus näher an den Meldauer Weg heranrücken, damit es innerhalb des Dorfgebietes liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Herrn Gnerer Johann auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flurnummer 139/3 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Die Erschließung von Wasser und Kanal müsste in Eigenregie übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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5.4. Bauanträge;
Reiger Landschaftspflege GmbH, Bauort: St.-Koloman-Weg 2, Warmersdorf;
hier: Neubau einer Maschinenhalle (forstwirtschaftlich)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
5.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Reiger Landschaftspflege GmbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 16.11.2020 einen Bauantrag (037/2020) auf „Neubau einer Maschinenhalle (forstwirtschaftlich)“ auf dem Grundstück der Flurnummer 510 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Warmersdorf, „St.-Koloman-Weg 2“, im Gebiet einer Einbeziehungssatzung.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag der Reiger Landschaftspflege GmbH auf „Neubau einer Maschinenhalle (forstwirtschaftlich)“ auf dem Grundstück Flurnummer 510 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5.5. Bauanträge;
OVEG mbH, Bauort: Industriestraße, Blechhammer;
hier: Anlage geschotterter Lager- /Abstellflächen zur Vorhaltung von leeren Containern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
5.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Ostbayerische Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 16.11.2020 einen Bauantrag (036/2020) auf „Anlage geschotterter Lager- / Abstellfläche zur Vorhaltung von leeren Containern“ auf dem Grundstück der Flurnummer 665/74 und 665/75 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, in der „Industriestraße“, im Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH auf „Anlage geschotterter Lager- / Abstellfläche zur Vorhaltung von leeren Containern“ auf dem Grundstück Flurnummer 665/74 und 665/75 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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6. Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG;
Deutsche Bahn Station & Service AG; Bauort: Bahnhof Bodenwöhr Nord;
Antrag auf Erneuerung der Verkehrsstation;
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
11./2020. Sitzung des Gemeinderates
|
26.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Das Eisenbahn-Bundesamt Nürnberg hat der Gemeinde Bodenwöhr am 23.09.20 die Antragsunterlagen (Ordner DIN A 4) für die Erneuerung der Bahnsteiganlagen im Bahnhof Bodenwöhr Nord zur Stellung-nahme vorgelegt.
Es handelt sich dabei um ein Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahn Ge-setz) i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG.
Die DB Netz hat mit Schreiben vom 12.11.2019 beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Nürnberg die Planung für die Erneuerung der Bahnsteiganlagen im Bf Bodenwöhr Nord eingereicht, das das Eisen-bahn-Bundesamt die zuständige Plangenehmigungsbehörde ist. Die vorgelegten Planunterlagen wur-den vom Eisenbahnbundesamt geprüft und für vollständig befunden.
Das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren ist ein rein bundesrechtliches Verfahren. Die Vo-raussetzungen für eine Genehmigung sind im § 74 Abs. 6 Satz 1 VwVfG aufgeführt und dabei ist das Ein-holen der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange – hier Gemeinde Bodenwöhr - erforderlich.
Über diese Stellungnahme hinaus hat die Gemeinde keinerlei weitre Eingriffsmöglichkeit.
Rechtlich gesehen hat diese Genehmigung des Antrages den Charakter eines Planfeststellungsverfah-rens.
Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr hat sich mit den Antragsunterlagen auseinandergesetzt und möchte folgende Punkte in die Stellungnahme zum Bauvorhaben einbringen:
1. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es erforderlich, auch für Gleis 2 die Barrierefreiheit zu ge-währleisten.
2. Die für Fahrgäste geplanten Unterstellmöglichkeiten auf den Bahnsteigen sind zu klein, hier wird ein größerer, überdachter Wartebereich gefordert.
3. Auf dem Bahnhofsgelände sind dringend Toilettenanalgen zu schaffen. Die derzeitige Dixi-Klo Lösung ist unbefriedigend und Bedarf der Verbesserung.
4. Eine Übergangsmöglichkeit vom Bahnhof in den Bereich Blechhammer Nord, Richtung Lade-straße als Fußgängeranbindung sollte hergestellt werden.
Mit der vorgelegten Planung besteht grundsätzlich Einverständnis, die Punkte 1-4 sollten aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr auf Kosten der DB-Netz umgesetzt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr erhebt gegen das Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG keine Einwendungen oder Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Es wird darum gebeten, die nachfolgenden Punkte nach Möglichkeit in die Planungen aufzunehmen und entsprechend umzusetzen.
Als Auflagen hat der Gemeinderat Bodenwöhr folgende Punkte beschlossen:
- Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es erforderlich, auch für Gleis 2 die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
- Die für Fahrgäste geplanten Unterstellmöglichkeiten auf den Bahnsteigen sind zu klein, hier wird ein größerer, überdachter Wartebereich gefordert.
- Auf dem Bahnhofsgelände sind dringend Toilettenanalgen zu schaffen. Die derzeitige Dixi-Klo Lösung ist unbefriedigend und Bedarf der Verbesserung.
- Eine Übergangsmöglichkeit vom Bahnhof in den Bereich Blechhammer Nord, Richtung Ladestraße als Fußgängeranbindung sollte hergestellt werden.
- Die Kosten der Gemeinde Bodenwöhr für den baulichen Anglich der vorhandenen Verkehrsflächen zu den erhöhten Bahnsteigen sollen von der Deutschen Bahn getragen werden.
Die Gemeinde Bodenwöhr bittet um Benachrichtigung, ob die Anregungen berücksichtigt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort;
hier: Beratung und Beschlussfassung über das pädagogische Schulraumkonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Für das pädagogische Schulraumkonzept, das dem Neubau der Grundschule Bodenwöhr zugrunde liegen soll, sollten die Wünsche und Anregungen der Bedarfsträger festgestellt werden. Aus diesem Grund wurden im Vorfeld zu dieser Sitzung, drei Workshops mit Vertretern der Fraktionen, der Schulleitung, einigen Eltern und auch Vertretern unserer Kindertagesstätten Einrichtungen abgehalten. Durchgeführt wurden diese Workshops in Zusammenarbeit mit Frau Lehner, unsere erfahrene Beraterin in Schulfragen.
Frau Lehner wird auf Grundlage der Erkenntnisse aus diesem Workshop ein pädagogisches Schulraumkonzept für die Grundschule Bodenwöhr erstellen, welches anschließend an das Architektenbüro Hrycyk zur Umsetzung weitergeben werden soll.
Da der letzte Workshop erst am 17.11.2020 stattfand, war es Frau Lehner leider zeitlich unmöglich das Konzept rechtzeitig zum Ladungstag fertig zu stellen. Sobald das Konzept der Gemeindeverwaltung vorliegt, werden wir dies natürlich sofort nachreichen.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von dem von Frau Lehner erstellten, pädagogischen Schulraumkonzept in der Fassung vom 17.11.2020 und genehmigt dieses in allen Teilen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, dieses Konzept an das Architekturbüro Hrycyk zur Umsetzung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11./2020. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr