Datum: 28.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Entwicklung der Ortsmitte;
3.1 Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes
3.2 Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beschluss der Sanierungssatzung
4 Bauleitplanung;
4.1 Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Änderungsbeschluss
4.2 Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 29 "Wohnen in der Ziegelzell" Taxöldern; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
4.4 Bauleitplanung; 19. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 33 "Klause"; hier: Änderungsbeschluss
5 Bauanträge;
5.1 Bauanträge; Amphidamas GmbH, 93053 Regensburg; hier: Errichtung von PKW- und LKW- Stellplätzen
5.2 Bauanträge; Kraus Michael, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau einer LKW-Halle an die bestehende Halle
5.3 Bauanträge; Hacikadin Düman, 93149 Nittenau; hier: Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen
6 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 ist durch den Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2020.
Die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.11.2020 wird mit folgenden Änderungen genehmigt:

  • bei der Angebotssumme der MIKE Projektbau GmbH soll zum Vergleich der Kaufpreis beim Kauf von 27.000 m² mit aufgenommen werden
  • der Wortlaut „kurze“ Beratung soll in „umfassende“ Beratung geändert werden

TOP 2.        Vollzug der Haushaltswirtschaft;
hier: Stellenplan 2021
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Stellenplan 2021 in der vorliegenden Fassung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Entwicklung der Ortsmitte;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 3
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3.1. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr erarbeitet derzeit ihr integriertest nachhaltiges Städtebauliches Entwicklungskonzept. Einer der ersten, wenn nicht der wichtigste Schritt, ist die Festlegung des Sanierungsgebietes. Das zu betrachtende Gebiet soll die notwendigen Handlungsfelder einer städtebaulichen Entwicklung definieren und ist somit die Grundlage für die Beantragung von Maßnahmen zur Förderung durch die Regierung der Oberpfalz.

Für die Gemeinde Bodenwöhr stellen sich bei der Definition eines Sanierungsgebietes mehrere Aufgaben. Im innersten Kern des Ortes gibt es eine Reihe an Denkmalschutzaufgaben, welche ortsbildprägend sind und unter diesen Vorgaben entwickelt werden müssen.

Die mit der Bodenwöhrer Geschichte verbundene erste Siedlung, die untere Weihersiedlung, steht zwar in direkten Zusammenhang mit der Vergangenheit des Hüttenwerkstandorts Bodenwöhr braucht aber Entwicklungsspielraum der sich zeitgemäß und ohne Belastung der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger darstellen lässt. Vielmehr sollen finanzielle Anreize in Form einer Gestaltungsfibel Ideen zum Umsetzen von gestalterischen Elementen geben.

Unser Herzstück Bodenwöhrs, der Hammersee mit seiner 32 ha großen Wasserfläche birgt ebenfalls viele Handlungsfelder und macht deshalb ein weitläufiges Sanierungsgebiet notwendig.

Aus den erläuterten Aufgabenstellungen hat unser städtebaulicher Berater, Professor Sahner, mehrere Sanierungsgebiete erstellt. Diese abgegrenzten Gebiete müssen vom Gemeinderat in einer Satzung, der Sanierungssatzung, per Beschluss festgelegt werden. Die gestalterischen Vorgaben für die Gebiete müssen in einem zweiten Schritt mit einer Gestaltungssatzung oder einer Gestaltungsfibel definiert werden.

Professor Sahner erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Gebiete und die damit verbundenen Vorgaben und stand im Anschluss für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die Sanierungsgebiete für Bodenwöhr wie folgt festzulegen:

Die Sanierungsgebiete sind im Planentwurf vom 28.01.2021 aufgeführt (der Bestandteil dieses Beschlusses ist, siehe Anlage 1)

  1. Sanierungsgebiet „Hammersee Bodenwöhr“
  2. Sanierungsgebiet „Ortsmitte – Bodenwöhr Ortsmitte“
  3. Sanierungsgebiet „Ludwigsheide“
  4. Sanierungsgebiet „Sulzbachtal“
  5. Sanierungsgebiet „Weihersiedlung“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beschluss der Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erläuterten Sanierungsgebiete müssen in einer Sanierungssatzung festgesetzt werden. Eine rechtsgültige Sanierungssatzung bildet nach ihrem Inkrafttreten die Grundlage der damit verbundenen Verwaltungsvorgänge oder Maßnahmen wie dem Ausüben eines Vorkaufsrechts nach § 24 (1) Nr. 3 BauGB oder die Beantragung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung.

Die einzelnen definierten Gebiete können in einem weiteren Schritt mit Vorgaben zur Gestaltung von Bauprojekten oder der Gewährung eines Investitionszuschusses zur Umsetzung von gestalterischen Maßnahmen versehen werden.

Die Gemeinde Bodenwöhr hat bereits im Jahr 2002 eine Sanierungssatzung beschlossen, welche an die neuen Voraussetzungen angepasst und entsprechend ergänzt werden muss.

Professor Sahner erläuterte die textlichen Festsetzungen für die einzelnen Sanierungsgebiete.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Änderungen der Sanierungssatzung vom 21.03.2002 mit dem vorgestellten Entwurf vom 28.01.2021 Kenntnis und beschließt die Sanierungssatzung wie folgt:

siehe Anlage 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö 4
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4.1. Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ wurde bereits am 26.06.2019 gefasst. Dieser wird auf der Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern aufgestellt. Ein Flächennutzungsplan für den Ortsteil Taxöldern ist bereits vorhanden. Lediglich eine Teilfläche von ca. 1200 m² der Flurnummer 70 wurde hierbei nicht im Flächennutzungsplan als WA Gebiet ausgewiesen.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche der Fl.-Nr. 70 der Gemarkung Taxöldern notwendig.

Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann begrüßte zu diesem Punkt das Ingenieurbüro Pongratz, Herrn Pongratz und Frau Grönewald, die die 26. Änderung des Flächennutzungsplans vorgestellt haben.  

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Teilfläche Fl.-Nr. 70 der Gemarkung Taxöldern zu ändern.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ zu ändern.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Das Ingenieurbüro Pongratz stellte den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärte diesen ausführlich und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 28.01.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 29 "Wohnen in der Ziegelzell" Taxöldern; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Zieglzell“ aufzustellen. In seiner Sitzung vom 10.06.2020 hat der Hauptausschuss den Planentwurf gebilligt. Basierend auf diesem Entwurf sind die Festsetzungen für den Bebauungsplan entstanden.

Das Ingenieurbüro Pongratz stellt den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärt diesen ausführlich und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 28.01.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.4. Bauleitplanung; 19. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan für die Flurnummer 82/12 der Gemarkung Erzhäuser aufzustellen.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.

Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.

Herr Vetter vom Ingenieurbüro Weiss stellte den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärte diesen ausführlich und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche der Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 28.01.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.5. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser"; hier: Billigung des Entwurfs und Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan für die Flurnummer 82/12 der Gemarkung Erzhäuser aufzustellen.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.

Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.

Herr Vetter vom Ingenieurbüro Weiss stellte den ausgearbeiteten Entwurf vor, erklärte diesen ausführlich und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Teilfläche der Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 28.01.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 33 "Klause"; hier: Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 4.6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das ca. 3,70 ha große Plangebiet liegt in Bodenwöhr in der Nähe des Hammersees. Das Plangebiet ist begrenzt durch die anliegende Wohnbebauung, südwestlich durch einen Grünzug mit anschließendem Friedhof.

Für das Plangebiet wurde bereits im April 1980 ein Bebauungsplan aufgestellt und per Satzung in Kraft gesetz, jedoch nicht verwirklicht. Mittlerweile hat die veränderte Nachfragesituation zu einer Bebauungsplanänderung Anlass gegeben. So ist einerseits der Siedlungsdruck enorm angestiegen und die Nachfrage an Wohnbauland stark gewachsen. Durch die Beibehaltung der Einzelhausbebauung wird zudem verstärkt dem städtebaulichen Bestand Rechnung getragen. Die Geschossigkeit, die Dachformen und Dachneigungen sollen sich dabei ebenfalls am Bestand orientieren. Um den landesplanerischen Entwicklungszielen nachzukommen, soll im Gebiet eine Fläche für betreutes Wohnen vorgesehen werden. Die ursprüngliche Planung sah zwei Stichstraßen vor, durch den überholten Entwurf werden diese nicht mehr benötigt bzw. durch Ringstraßen ersetzt. Somit kann die Ver- und Entsorgung des Gebietes sichergestellt werden. Der ursprüngliche Entwurf sah teilweise nur einen Gehweg vor. Zukünftig soll der Straßenraum zusätzlich durch einen Grün-/Parkstreifen gestaltet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.

Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann begrüßte zu diesem Punkt Frau Forster vom Ingenieurbüro Trossmann und Herrn Goss, die das Vorhaben vorstellten und dem Gemeinderat anfallende Fragen beantworteten.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Klause“.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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5. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö 5
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5.1. Bauanträge; Amphidamas GmbH, 93053 Regensburg; hier: Errichtung von PKW- und LKW- Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Amphidamas GmbH, vertreten durch Herrn Markus Mühl, hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 23.12.2020 einen Bauantrag (043/2020) auf „Errichtung von PKW- und LKW- Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, „Industriestraße 12“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:

-Überschreitung Baugrenzen
-> Die LKW-Stellplätze liegen außerhalb der Baugrenze sowie teilweise im Bereich der Eingrünungsfläche (natürliche Gehölzabtrennung)
-> Aus betrieblichen Gründen sowie der verfügbaren Rangier- und Wendefläche, sollen die LKW-Stellplätze außerhalb der Baugrenzen und teilweise in die festgelegten Grünflächen zum Liegen kommen. Zusätzlich sind Fahrwege herzustellen und die Mindestabstände zum Einparken sind einzuhalten. Die Grünflächen sollen in Anlehnung an die Änderung Nr. 4 für das Gebiet GE 1.3 hergestellt werden. Dadurch wird der Gebietsbereich aufgewertet und dient zur Schaffung und späterem Erhalt von Arbeitsplätzen.
-> Unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, soll hierzu die Zulassung einer Befreiung gemäß §31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
-> Durch die geplanten Stellplätze ist das Wohl der Allgemeinheit, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet.
-> Die Durchführung des Bebauungsplans würde außerdem zu einer offenbar nicht beabsichtigen Härte führen.
-> Die Grundzüge der Planung werden durch die geplanten LKW-Stellplätze nur unwesentlich berührt.
-> Die Lage der LKW-Stellplätze außerhalb der Baugrenze ist aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen nicht anders möglich und außerdem werden mit der Maßnahme Arbeitsplätze geschaffen und später erhalten.

Aus den oben genannten Gründen wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Lage der LKW-Stellplätze außerhalb der Baugrenze sowie teilweise im Eingrünungsbereich beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

  1. Gegen die Befreiungen zum Bauantrag von der Amphidamas GmbH, vertreten durch Herrn Markus Mühl auf „Errichtung von PKW- und LKW- Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 665 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
  2. Sämtliche für den Betrieb notwendige PKW Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten.
  3. Der im Sachverhalt genannten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB auf Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.
  4. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5.2. Bauanträge; Kraus Michael, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau einer LKW-Halle an die bestehende Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Herr Michael Kraus hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 02.12.2020 einen Bauantrag (039/2020) auf „Anbau einer LKW-Halle an die bestehende Halle“ auf dem Grundstück der Flurnummer 613/7 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Neunburger Straße 20“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

Gegen den Bauantrag von Herrn Michael Kraus auf „Anbau einer LKW-Halle an die bestehende Halle“ auf dem Grundstück Flurnummer 613/7 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.3. Bauanträge; Hacikadin Düman, 93149 Nittenau; hier: Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Hacikadin Düman hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 11.01.2021 einen Bauantrag (01/2021) auf „Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Laurentiusplatz 14“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Hammerwegäcker“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:

-GFZ 0,39

Das ganze Gebiet wurde von Herrn Biehler überrechnet. Dabei wurde festgestellt, dass der Mittelwert für das Gebiet bei einer GFZ von 0,35 liegt. Somit wird hier die GFZ überschritten und eine Befreiung notwendig.

Bei weiterer Durchsicht des Bauantrags wurde festgestellt, dass die restlichen Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Einwände.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:             

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Hacikadin Düman auf „Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 und 555/35 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände.
  2. Der beantragten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB auf Überschreitung der GFZ mit 0,39 wird zugestimmt.
  3. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der 1. Bürgermeister Hoffmann teilt mit, da aufgrund der Corona Pandemie letztes Jahr kein Bürgerfest bzw. Hammerseefest stattfinden hat können, den Vereinen, die Ihre Beteiligung an den Festen bereits fest zugesagt haben, die Punkte für die Teilnahme und damit auch die Chance auf eine höhere Vereinsförderung entgangen sind. Da den Vereinen nun die Einnahmen aus den jeweiligen Festen fehlen und es dadurch teilweise düster in den Vereinskassen aussieht, hat der 1. Bürgermeister beschlossen, den Vereinen, deren Teilnahme sicher gewesen wäre, zumindest die Punkte für die nicht stattgefundenen vergangen Feste gutschreiben zu lassen. Auch wenn dieses Jahr die Feste ausfallen müssen, soll das so gehandhabt werden.

Des Weitern weist der 1. Bürgermeister daraufhin, dass für Donnerstag, den 11.02.2021 die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung stattfinden soll. Thema wird ausschließlich der Neubau der Grundschule sein. Eine Fraktionssprecherinfo findet im Vorfeld nicht statt.

In Sachen Kommunales Denkmalkonzept befindet sich Herr Marr, Fa. MEMVIER denkmalpflege & bauforschung, gerade in Bodenwöhr. Dieser hat den Auftrag die Bestandserfassung der Einstellhalle des früheren Forstmaschienenbetriebes in der Ludwigsheide durchzuführen. Herr Marr wird seine Arbeiten ca. die nächsten 2 Wochen fortführen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 09:11 Uhr