Datum: 11.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 21:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau der Grundschule Bodenwöhr; hier: Sachstand zum Neubau und Festlegung einer verbindlichen Kostenobergrenze

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1. Neubau der Grundschule Bodenwöhr; hier: Sachstand zum Neubau und Festlegung einer verbindlichen Kostenobergrenze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2021. Sitzung des Gemeinderates 11.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In seiner Sitzung am 26.11.2020 hat der Gemeinderat Bodenwöhr das vom Arbeitskreis erarbeitete Raumprogramm für den Neubau unserer Grundschule in Bodenwöhr genehmigt. Das Raumprogramm besitzt inkl. einem geplanten Ganztag für ca. 200 Schüler einen Raumbedarf von 2200 m². Die sogenannte Phase 0 ist damit abgeschlossen und es war Aufgabe des Architekten, den Raumbedarf auf Machbarkeit zu untersuchen, die Grundlagenermittlung für den Baukörper abzustimmen und die ersten Vorgespräche mit der Regierung der Oberpfalz zu führen.
Zeitgleich erfolgte die Erledigung der Leistungsphase 1, der sogenannten Grundlagenermittlung. Darin enthalten sind das Geländeaufmaß, Bodengutachten, Leitungs- und Trassenauskünfte, Abstimmungsarbeiten usw.
Damit sind alle notwendigen Ermittlungen für die Erstellung eines Vorentwurfes abgeschlossen.

Wir haben uns in der Gemeindeverwaltung in der Zeit über Weihnachten intensiv mit den Anlagen zum Architektenvertrag beschäftigt. Der ausgearbeitete Vertrag gibt uns an der einen oder anderen Stelle Handlungsspielraum, welchen wir gerne mit dem Gemeinderat abstimmen.
Außerdem haben wir die Zeit genutzt, um vergleichbare Referenzprojekte in Holz- bzw.- Hybridbauweise im Landkreis Schwandorf, welche in einer ähnlichen zeitlichen Abfolge unterwegs sind, abzufragen. Wir haben die Berechnungen für die Kostenentwicklung bis zum Jahr 2024 nach dem Werk der Architektenkammer BKI (Baukostenindex) inkl. der möglichen Preissteigerungen von jährlich 3% bis zum Jahr 2024 erstellt. Herr Biehler wird die Projekte von der Kostenseite kurz erläutern.

Ausgangsgrundlage ist die erste Kostenschätzung des Büros Popp, mit der wir auch die notwendigen Ausschreibungen durchgeführt haben. Unterzieht man diese den möglichen Preissteigerungen bis in das Jahr 2024, so ist die Kostenschätzung dann bei einer Summe von rund 8,8 Millionen Euro zu veranschlagen. Das Büro Popp berechnete damals einen umbauten Raum von 12.252 m³. Wichtig an dieser Summe ist, dass diese die Berechnung alle Kostengruppen (200-700), inkl. der Baunebenkosten beinhaltet. Das reine Schulgebäude kommt nach der Preisanpassung auf 6,0 Millionen Euro.

Ausgehend vom Raumprogramm haben wir in der Verwaltung drei Umsetzungsvarianten erstellt. Entscheidend für unsere Berechnungen und Schätzungen war der Auftrag des Arbeitskreises und des Gemeinderats Bodenwöhr für den Schulbetrieb eine Nutzfläche von 2200 m² zu schaffen.
Großen Wert legten wir auf einen Mehrwert für unsere Schülerinnen und Schüler, größere Klassenzimmer, Differenzierungsräume, Marktplatz als Mitte.

Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz, wird sich das Thema „Ganztag“ die nächsten Jahre schrittweise aufbauen. Der Bedarf wird langsam steigen. Deshalb haben wir die Empfehlung erhalten, den Ganztag nicht als große Neubaufläche zu erstellen, sondern modular aufzubauen. Zusammengefasst schafft ein neu gebauter Ganztag für 200 Schüler eine zweite Schule neben der Schule. Ein Gebäude allerdings wird immer nur eine Nutzung am Vormittag, bzw. am Nachmittag haben. Die damit verbundene Erhöhung des Flächenprogramms von 1400 m² auf 2200 m² zu bauenden Raum würde eine Kostensteigerung von ca. 60 % verursachen. Die Auswirkung dieser Flächenmehrung wird in der Variante 3 vorgestellt. Dazu notwendig wäre ein umbauter Raum von 18.260 m³.

Unser Vorschlag den gesamten Ganztag im ehemaligen Hauptschulgebäude unterzubringen, fand bei der Regierung der Oberpfalz Zuspruch, da sich die Verantwortlichen dort schon lange ein schulisches Nutzungskonzept für das Gebäude wünschen.
So war es uns möglich, eine Nutzfläche für eine Schule mit 8 Klassen und 180 Schülern mit einem Raumprogramm von 1376 m² und einem umbauten Raum von 11.420 m² zu berechnen. Es sind keine Streichungen am Raumprogramm notwendig. Die Ganztagsrelevanten Bereiche wurden nur in das Hauptschulgebäude verlagert. Nach Rücksprache mit der Schulleiterin, kann auch dort sofort mit einer Ganztagsbetreuung gestartet werden, immer am Bedarf orientiert.
Damit haben wir eine Kostenermittlung für die Variante 2, Neubau einer Grundschule erstellt. Für die 1376 m² und einem umbauten Raum von 11.420 m³ berechnen wir, unter Einfluss aller Preissteigerungen, einen Kostenrahmen von 8,6 Millionen Euro bei einer Fertigstellung zum Schuljahr 2023/24.

Diesen Kostenrahmen schlagen wir dem Ratsgremium vor, als verbindliche Kostenobergrenze, wie unter Ziffer 1.4.2.6 des Architektenvertrages, festzusetzen. Uns ist bewusst, dass dies eine sparsame Bauweise notwendig macht. So haben wir auch den Wunsch des Ratsgremiums verstanden. Selbstverständlich ist eine Unterschreitung jederzeit möglich. Für den Architekten gibt dies aber das Signal, eine Entwurfsplanung zu fertigen, welche diese Obergrenze einhalten kann.
Der erste Schritt zum Entwurf ist jedoch bereits der Vorentwurf so dass jetzt die Richtungsentscheidung des Rates notwendig wird.
Mit dem Übertritt in jede weitere Leistungsphase, werden wir wie zugesagt, weiter eine ausführliche Erläuterung mit dem Ratsgremium abstimmen. Sobald die Leistungsverzeichnisse gefertigt und in einer gesamten Ausschreibung 60 % der Leistungen preislich festgesetzt sind, starten wir in den verbindlichen Baubeginn. Diese Vorgehensweise wurde uns auch dringend von allen Bauexperten empfohlen, da sonst, eine Kostensteigerung bei Einzelgewerken von 10 % marktüblich sein könnte.
Die verbindliche Kostenobergrenze von 8,6 Millionen Euro ist für uns sehr entscheidend, da sie unserem Architekten und unseren Fachplanern einen Rahmen vorgibt, der nach Vertrag einzuhalten ist.
Wer selbst schon einmal ein Großprojekt begleiten konnte, der weiß, dass die Schwachstelle die HOAI, welche eine prozentuale Beteiligung an den Gesamtkosten vorsieht, ist. Deshalb muss eine Kostenobergrenze zu jeder Minute verteidigt werden, was nicht immer einfach ist und bei einem guten Architekten eine echte Herausforderung darstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Umsetzung des beschlossenen Raumprogramms wir in zwei Bereiche aufgeteilt.

    1. Der Ganztag mit seinen 810 m² Nutzfläche wird im ehemaligen Hauptschulgebäude realisiert.
    2. Der Neubau der Grundschule sieht nach Raumprogramm eine zu bauende Fläche von 1380 m² vor.

  1. Für den Neubau der 1380 m² Nutzfläche wird eine verbindliche Kostenobergrenze von 8,6 Millionen Euro festgesetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Kostenobergrenze dem Architekturbüro Hrycyk sowie den begleitenden Fachplanern mitzuteilen und die Planungen der Leistungsphase 2 – Ausarbeiten eines Vorentwurfs bis zur Leistungsphase 3 fortzuführen.

  1. Der ausgearbeitete Vorentwurf und die damit verbundene Kostenschätzung ist dem Gemeinderat wieder vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.03.2021 11:47 Uhr