Datum: 18.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Hauptausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:12 Uhr bis 19:51 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 10.06.2020 ist vom Hauptausschuss Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 10.06.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 10.06.2020 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 3.1 Breitbandausbau der Gemeinde Bodenwöhr;
Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) - Az. 77-C 1102-2/371.;
hier: Vergabe Glasfaseranschluss Schule
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt der Vergabeempfehlung zu folgen und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für den Ausbau des Glasfaseranschlusses der Grundschule Bodenwöhr bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen und bei positivem Bescheid den Auftrag zu einem Herstellungspreis von 43.199,17 €, brutto (Eigenanteil der Gemeinde Bodenwöhr 4.319,92 €, brutto) an den Bieter T-Systems International GmbH zu erteilen.
TOP 3.2 Breitbandausbau der Gemeinde Bodenwöhr;
Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) - Az. 77-C 1102-2/371.;
hier: Vergabe Glasfaseranschluss Rathaus
Der Hauptausschuss beschließt der Vergabeempfehlung zu folgen und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für den Ausbau des Glasfaseranschlusses des Rathauses Bodenwöhr bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen und bei positivem Bescheid den Auftrag zu einem Herstellungspreis von 30.499,07 €, brutto (Eigenanteil der Gemeinde Bodenwöhr 3.049,91 €, brutto) an den Bieter T-Systems International GmbH zu erteilen.
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Hauptausschuss-sitzung vom 21.04.2020.
TOP 2. Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht Fl.-Nr. 56, 337 und 338 Gemarkung Taxöldern
Der Hauptausschuss Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB und nach Art. 39 Abs. 1 Nr. BayNatSchG, für die Fl.-Nrn 56, 337 und 338 Gemarkung Taxöldern, zur URNr. 981/2020 vom 08.05.2020, zwischen Herrn Josef Meiler, Hirschbergweg 2, 92439 Bodenwöhr und Herrn Sebastian Wallek, Königsberger Straße 2, 92436 Bruck i.d.OPf., Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauantrag;
Sinan Özdemir, 92436 Bruck i.d. OPf.;
hier: Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Sinan Özdemir hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 05.02.2021 einen Bauantrag (08/2021) auf „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück der Flurnummer 643/126 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Sudetenstraße 4 “, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Sinan Özdemir auf „Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flurnummer 463/126 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Pro Doppelhaushälfte sind mindestens zwei Stellplätze vorzuhalten.
- Im Rahmen der Baugenehmigung soll für das ehemalige Gesamtgrundstück (jetzt abgeteilt zum Altbestand) die Zufahrtssituation mitgeprüft werden.
- Für den fehlenden Wasseranschluss hat der Bauherr selbst die Kosten zu tragen.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
4. Bauleitplanung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauleitplanung;
Stadt Neunburg v. Wald; "Alte Gärtnerei- Stadtmarkt und Wohnen" auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukirchner Straße;
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei – Stadtmarkt und Wohnen“ in Neunburg vorm Wald auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukirchner Straße aufzustellen.
Das 1,53 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Altstadt. Das Plangebiet ist begrenzt durch die anliegende Wohnbebauung, nordöstlich durch die Neukirchner Straße (St2040). Nach Realisierung des Projekts soll auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Roßkopf ein neuer Treffpunkt für Einkaufen und Wohnen in der Stadt Neunburg vorm Wald entstehen.
Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt, zu überbauende Grundstücksflächen für ein „sonstiges Sondergebiet“ nach den Bestimmungen des § 11 BauNVO bereitzustellen. Im Sondergebiet sollen Wohnflächen mit Einzelhandelsflächen kombiniert werden. Dabei sind die Verkaufsflächen entsprechend festzusetzen.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Gärtnerei – Stadtmarkt und Wohnen“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Bauleitplanung;
Stadt Nittenau; "Schlingmannareal III";
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Schlingmannareal III“ zu ändern. Der Entwurf wurde in der Sitzung vom 15.12.2020 gebilligt.
Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Nittenau im Ortsteil Bergham. Das Plangebiet wird im Westen durch die Brucker Straße begrenzt, südlich wird das Plangebiet durch einen Weg begrenzt, in dem auch der Sammler des Abwasserzweckverband Sulzbachtal liegt. Östlich grenzen die Wald- und Freiflächen des Sulzbachtals an. Im Norden liegt eine gewerbliche Baufläche, die derzeit der baulichen Nutzung zugeführt wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 187/4 sowie Teilflächen der Flur-Nr. 187/6 und 154/4., Alle genannten Grundstücke liegen in der Gemarkung Bergham. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 4,0 ha.
Die Stadt Nittenau beabsichtigt auf den Flächen des ehemaligen Schlingmann-Areals bzw. der ehemaligen Geflügelfarm weitere gewerbliche Bauflächen bereitzustellen. Zu diesem Zweck werden die, bisher als Sondergebiet bzw. als Fläche für Wald festgesetzten, Bereiche künftig als Industriegebiet nach § 9 BauNVO ausgewiesen. Die Überprüfung der tatsächlichen Schallsituation im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Schlingmann-Areal III „Gewerbe- und Industriegebiet“ hat gezeigt, dass die schalltechnische Vorbelastung auf dem Areal deutlich niedriger ist, als bei der Erstellung des Bebauungsplanes und der Vergabe der Immissionskontingente angenommen wurde. Im Rahmen des Änderungsverfahrens werden die Immissionskontingente daher neu geordnet.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Schlingmannareal III“ der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Elektromobilität in der Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Schaffung von E-Lade-Stellen an verschiedenen Stellen in Bodenwöhr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Anzahl der Neuzulassungen von Elektroautos ist im Jahr 2020 enorm angestiegen. Während 2019 noch 63.000 Fahrzeug einen E-Antrieb besaßen, waren es 2020 bereits 194.000 Fahrzeuge. Die Förderprogramme der Bundesregierung setzen Impulse zur CO²-Reduzierung. Da aufgrund der Zulassungszahlen mehr Fahrzeuge mit Akkutechnologie auf unseren Straßen unterwegs sind, ist es für einen Ort der ein touristisches Angebot bietet und von Tagesausflügen profitiert notwendig, eine Ladeinfrastruktur auf zu bauen. Außerdem hat sich Bodenwöhr als Thema für ein INSEK entschieden, den Weg zu einer Klimaneutralen Gemeinde zu gehen.
In der Gemeinde Bodenwöhr stehen im Jahr 2021 an entscheidenden Schlüsselstellen, welche allesamt für eine Ladeinfrastruktur in Frage kommen, Baumaßnahmen an. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Vorbereitungen für Elektrotankstellen zu treffen und schrittweise die Ladesäulen zu schaffen.
Derzeit überarbeitet die Bundesregierung den 7. Förderaufruf, der auf ein Volumen von 300 Millionen Euro zurückgreifen kann.
In der Gemeinde wird 2021 die Erneuerung der Schwandorfer Straße in Angriff genommen, was den Standort Rathaus betrifft. In der Ludwigsheide ist ein Parkplatz geplant und ausgeschrieben der eine E-Ladesäule bereitstellen soll und die Renovierung des Bahnhofes seitens der Deutschen Bahn AG ist ebenfalls geplant, was eine Versorgung des P&R Parkplatzes der Gemeinde mit einer E-Ladesäule notwendig macht. An allen Standorten ist es Vorteilhaft ein Versorgungskabel für den notwendigen Stromfluss einzubauen.
Die Kosten für das Erstellen einer Ladesäule betragen ca. 5.000 €. Für extra durchgeführte Installationsarbeiten, Tiefbau, Kabelarbeiten kommen noch einmal rund 5.000 € hinzu. Durch die begleitende Vorbereitung können so Kosten für die Installation eingespart werden. Hinzu kommt der Betrieb einer Ladesäule, welche je nach Anbieter zwischen 700 € und 1.200 € in Anspruch nimmt. Die jährliche Gebühr betrifft die Kosten und Wartung für die Abrechnungs- und Authentifizierungssoftware sowie die Wartung der Ladestationen. Ob die Gemeinde selbst den Storm verkauft, oder dies von einem Anbieter wie Bayernwerk, BayWa, Innogy oder einem sonstigen Anbieter übernommen wird, bestimmt letztendlich den Strompreis an den Ladesäulen. Beide Varianten sind denkbar.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, im Hauptausschuss einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob der Aufbau einer Ladeinfrastruktur in der Gemeinde Bodenwöhr gewünscht wird. Bei den künftigen Baumaßnahmen im Jahr 2021 sollen die Vorbereitungen getroffen werden. Die Installation der Ladesäule mit einem Kostenrahmen von 5.000 – 10.000 Euro liegt im Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis der Gemeindeverwaltung.
Den Betrieb der Ladesäulen organisiert die Gemeinde Bodenwöhr selbst. Über eine Vernetzung mit dem ladenetz.de erfolgt die Abrechnung der verkauften KW/h zu einem von der Gemeinde festgelegten Preis. RFID-Karten anderer Ladenetzwerker, können ebenfalls die Säule nutzen und zahlen den vereinbarten Preis von Ihrem Anbieter, zuzüglich einer Roaming-Gebühr von 0.03 Euro.
Kosten für die notwendige webbasierte Softwarelösung für das Ladenetz.de belaufen sich auf einmalig rund 700 € und einer jährlichen Wartungsgebühr von ca. 1000 €. Optional können dazu noch Module wie Dienstwagenabrechnung oder ein Lastenmanagement hinzu oder auch wieder abgebucht werden. Diese Aufwendungen kann die Gemeinde auf den Strompreis mit umzulegen.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
- In der Gemeinde Bodenwöhr soll schrittweise eine Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität aufbaut werden.
Bei den gemeindlichen Baumaßnahmen 2021 an den Standorten Rathaus, Parkplatz Ludwigsheide und Bahnhof sollen die Vorbereitungen berücksichtigt werden.
Als weiterere Standort sind der Parkplatz Ortsmitte sowie der Parkplatz der Grundschule Bodenwöhr für eine Ladesäule zu berücksichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den kostengünstigsten bzw. wirtschaftlichsten Betreiber für eine Ladeinfrastruktur zu nutzen und den Förderantrag zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Straßen und Wege;
Ortsstraße "Neunburger Straße";
hier: Antrag aus den Reihen der Anwohner zum Ausbau einer Teilfläche beim Anwesen Gall
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Im Namen mehrerer Anwohner der Neunburger Straße wurde beim 1.Bürgermeister vorgesprochen und darum gebeten, den Zustand der Anliegerstraße entlang dem Bahngleis von Hausnummer 30 bis Hausnummer 24 zu verbessern.
Die Verwaltung hat das Teilstück in Augenschein genommen und stellte fest, dass die Straße in einem schlechten Zustand ist.
Der ca. 110 m lange Streifen wurde weder im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße „Am Hammer-see“, noch bei der Erschließung des Baugebietes „An der Neunburger Straße“ entsprechend saniert. Die Maßnahme ist auch nicht im Haushalt 2020 vorgesehen.
Um die bestehende Situation zu verbessern gibt es die Möglichkeit einer Straßensanierung. Hier würde die Gemeinde die gesamten Kosten tragen, da es keine rechtliche Grundlage mehr für Straßenausbau-beiträge gibt.
Als weitere Möglichkeit wäre ein Vollausbau – somit eine erstmalige Herstellung – der Erschließungsan-lage denkbar. Die Kosten müssten nach der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung zu 90 % auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verteilt werden.
Beschluss
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, aufgrund der hohen Kosten entweder für Anwohner oder Gemeinde, eine vollwertige Sanierung bzw. einen Vollausbau des Teilstücks der Neunburger Straße beim Anwesen Gall abzulehnen.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, aufgrund des Zustandes der Straße, die schadhaften Stellen auszubessern und sich mit der Oberflächenwasser -Thematik in diesem Bereich zu beschäftigen und hier, durch eine kostengünstige Lösung, zur Verbesserung der Straßensituation beizutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Straßenverkehrsangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Straßenverkehrsangelegenheiten;
Ortsteil Windmais;
hier: Errichtung von Schutzplanken an der St2398 - GVS Richtung Windmais (Pechmühle)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
7.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Aus der Bodenwöhrer Bevölkerung wurde beantragt, entlang der Gemeindeverbindungsstraße Staatsstraße 2398 und Windmais auf Höhe des Pechmühlweihers/ Ettl-Weihers Schutzplanken zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anbringen zu lassen.
Es wurde vorgeschlagen , die Lage im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses bei einer Ortseinsicht zu betrachten.
Schutzplanken führen auf der einen Seite vermeintlich zu mehr Verkehrssicherheit, haben jedoch auch andererseits Nachteile. Die baulichen Veränderungen führen zur Verringerung der Straßenbreite und können damit auch negative Folgen – Ausweich- und Bremsmanöver – nach sich ziehen.
Die Kosten für eine Schutzbeplankung konnte bisher noch nicht ermittelt werden. Da die Maßnahme im Haushalt 2021 nicht vorgesehen ist, sollte – bei Bedarf – zunächst ein Angebot der Firma Volkmann angefordert werden.
Die Verwaltung hat mit der PI Neunburg, Herrn M. Schlegl, die Situation vor Ort besichtigt. Es gibt sicherlich Gründe für eine Schutzbeplankung, jedoch liegt hier kein Unfallschwerpunkt vor und es ist in den letzten Jahren auch zu keinen Beschwerden gekommen.
Sollte eine Schutzbeplankung gewünscht werden, entsteht zwangsläufig eine Verengung der Fahrbahn und die Zugangsmöglichkeiten zu den Weihern würden eingeschränkt werden. Bei bestehender Schutzbeplankung kann auch davon ausgegangen werden, dass wegen einer vermeintlich sichereren Fahrbahn schneller gefahren wird.
Beschluss
- Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, aufgrund der Besichtigung vor Ort und nach Rücksprache mit der PI Neunburg, keine Schutzbeplankung an der GVS St. 2398 - Windmais, auf Höhe des Pechmühlweihers/Ettl-Weihers, anbringen zu lassen.
In Absprache mit der PI Neunburg soll eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Windmais kommend geprüft werden. Des Weiteren soll ein Hinweisschild auf die Gefahrenstelle Bushaltestelle aufgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sollte sich an der Verkehrssituation etwas ändern, die Verkehrssicherheit wieder in Augenschein zu nehmen und überprüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7.2. Straßenverkehrsangelegenheiten;
Ortsteil Blechhammer;
hier: Verkehrssicherheit in der Forststraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
7.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Verkehrssituation in der Forststraße Blechhammer führt seit längerer Zeit zu Diskussionen bei den Anwohnern. Es sind auch schon mehrere Beschwerden bei der Gemeinde Bodenwöhr diesbezüglich eingegangen.
Das Hauptargument liegt zum einen daran, dass der Standort des Recyclinghofes von der Industriestraße in die Bürgermeister-Wiendl-Straße verlegt wurde.
Eine Zufahrtsbeschilderung wurde seitens des staatlichen Bauamtes (schriftliche Stellungnahme liegt vor) untersagt und musste wieder rückgebaut werden.
Das von der Gemeinde auf den Weg gebrachte Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Industriegebietes Blechhammer am Ende der Forststraße führte ebenfalls zu massiven Beschwerden, ebenso der Zustand der Straße.
Aus Sicht der Beschwerdeführer ist die Straße für den LKW-Verkehr nicht geeignet und das vorhandene „Wohngebiet“ wird massiv beeinträchtigt.
Damit die Situation vor Ort in Augenschein genommen werden kann, hat die Verwaltung den Ortstermin auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Gemeinde Bodenwöhr hat bisher veranlasst, den schlechten Zustand der Forststraße (Schlaglöcher, Beschädigungen) durch den Bauhof abstellen zu lassen.
Angedacht ist ebenso, für die gesamte Forststraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen und ab der Kreuzung Forststraße/Bürgermeister-Wiendl-Straße ein Verbotsschild für LKW über 7,5 to, Anlieger frei, anzuordnen
Damit wären die Möglichkeiten der Straßenverkehrsbehörde ausgeschöpft.
Die weitere Thematik wird sicherlich im Bauleitplanverfahren bei den Abwägungen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung abzuarbeiten sein.
Beschluss
Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, in der gesamten Forststraße die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Zugleich wird an der Einmündung St 2398/Forststraße und Forststraße/Bürgermeister-Wiendl-Straße das Zeichen Z 253 (Verbot für Fahrzeuge über 7,5 to) mit dem Zusatzzeichen Z 1020-30 (Anlieger frei) aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Hauptausschuss
|
01./2021. Sitzung des Hauptausschusses
|
18.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Keine Informationen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 10:36 Uhr