Datum: 25.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 23:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauleitplanung;
3.1 Bauleitplanung; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Bauleitplanung; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Feststellungsbeschluss
3.3 Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; hier: Behandlung einer Petition
3.4 Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; hier: Behandlung einer Unterschriftenliste
3.5 Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
3.6 Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"; hier: Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 BauGB
4 Kommunale Wohnungsbauförderung; hier: Verlängerung der Richtlinien der Gemeinde Bodenwöhr zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern
5 Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr;
5.1 Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss des TV Bodenwöhr
5.2 Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss der Wasserwacht OG - Bodenwöhr
6 Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS) und zur Entwässerungssatzung (EWS); hier: Ergänzung des § 7a BGS-WAS und § 7a BGS-EWS
7 Notarielle Urkunde
8 Hammersee ohne Blaualgen; Regenerationsprojekt; hier: Vorstellung der Fa. Aquamotec
9 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.02.2021 ist durch den Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt zu genehmigen:

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.06.2020:

TOP 2.        Verkehrserhebung;
Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Schlusszahlung
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt fest, dass das Büro Obermeyer, Planen + Beraten, München, die Ingenieurleistungen für die noch ausstehende Rechnung in Höhe von 12.614,00 € brutto trotz strittiger Rechtsgrundlage erbracht hat.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ing.Büro Obermeyer über den zu zahlenden Betrag zu verhandeln. Dieser Betrag soll höchstens 50 % der Rechnungssumme (6.307,00 €) betragen.
  3. Das Verhandlungsergebnis ist dem Gemeinderat mitzuteilen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2020:

TOP 2.1         Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht Fl.-Nr. 56/2 Gemarkung Taxöldern
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für die Fl.-Nr. 56/2 (574 m²) Gemarkung Taxöldern, zur URNr. 1928/2020 vom 10.09.2020, zwischen Herrn Thomas Brunner, Bergstraße 13, 93128 Regenstauf und Frau Ines Paulus, Föhrenstraße 46, 92421 Schwandorf, Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach BauGB §§24 (1) Nr. 1 und 28 (3) auszuüben.

TOP 2.3 Grundstücksangelegenheiten;
hier: Ankauf der Fl.-Nr. 72 Gek. Taxöldern
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt das Grundstück mit der Fl.Nr. 72 Gemarkung Taxöldern mit einer Größe von 3.030 m² zu erwerben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, das Grundstücksgeschäft abzuwickeln.

TOP 2.4 Grundstücksangelegenheiten;
Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer;
hier: Entscheidung über Wiederkaufsrecht zu den Fl.-Nrn. 665/86, 666/160 und 666/162 jew. Gek. Bodenwöhr
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, das Wiederkaufsrecht gem. Nr. XI. der Notarurkunde 01822/2017 Notariat Merkle Schwandorf vor Fristablauf 31.12.2022 nicht auszuüben. Auf das Wiederverkaufsrecht wird nur verzichtet, wenn beim Verkauf der betreffenden Grundstücke, die Aufnahme eines erneuten Wiederkaufsrechts zugunsten der Gemeinde Bodenwöhr in der Notarurkunde aufgenommen wird.
  2. Des Weiteren ist die Verpflichtung zur Errichtung eines Bürogebäudes bis zum 31.12.2023 und ein fester Rückkaufpreis von 41.459,00 € zugunsten der Gemeinde Bodenwöhr in der neuen Notarurkunde aufzunehmen.
  3. Sollte die neue Verkaufsurkunde nicht zu den vereinbarten Konditionen und der Gemeinde Bodenwöhr als Vertragspartner beurkundet werden, wird der 1.Bürgermeister ermächtigt, das Wiederkaufsrecht auszuüben und die Rückabwicklung des Kaufvertrages der Notarurkunde 01822/2017 beim Notar durchführen zu lassen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.10.2020:

TOP 2.        Parkplatz Ludwigsheide;
hier: Vergabe des Planungsauftrags
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Planungsauftrag, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 22.847,78 € an das Ing. Büro Beraten und Planen aus Burglengenfeld zu vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Planungsauftrag zu erteilen.
  3. Die Planungskosten sind im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.01.2021:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020.

TOP 2.        Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
hier: Bekanntgabe und Genehmigung der erhaltenen Spenden im Jahr 2020
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Spendenaufstellung 2020 Kenntnis und genehmigt diese.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt diese Spendenliste dem Landratsamt Schwandorf zur Kenntnis vorzulegen.


Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.02.2021:

TOP 1.        Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabeentscheidung für Planungsleistungen Statik
  1. Den Auftrag zur Planungsleistung Statik an das Ingenieurbüro Wellnhofer, Marktplatz 10, 92421 Schwandorf zum Angebotspreis von 140.061,30 Euro Brutto zu vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Objektplanungsleistung Statik nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Ingenieurvertrag abzuschließen und vorerst den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zum Preis von 17.805,74 Euro einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer, zu erteilen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt nach jeweiligen Abschluss der vorangegangenen Leistungsphasen.
  3. Besondere Leistungen und Leistungen für die Kostengruppe 200 (Abbrucharbeiten), sind nach Bedarf zu beauftragen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö 3
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3.1. Bauleitplanung; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
               
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Herr Dipl.-Ing. Klaus-Peter Fels (Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 2 „18. Änderung des Flächennutzungsplans“ in der Fassung vom 25.02.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Bauleitplanung; 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
       
Der geltende Flächennutzungsplan soll aufgrund konkreter Ansiedlungsnachfragen und der Tatsache, dass sich diese Flächen derzeit im gerodeten Zustand befinde, dahingehend geändert werden, dass auf den Grundstücken die Darstellung der Waldfläche in gewerbliche Baufläche (GE) geändert wird.

Beabsichtigt ist nach Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Änderung des Bebauungsplanes „GE-GI OT. Blechhammer“) auf den dann zur Verfügung stehenden neuen Bauflächen (ca. 1,0 ha Bruttobaufläche) eine gewerbliche Baufläche mit für gewerbliche Nutzung geeigneterem Zuschnitt anbieten zu können.
       
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst.  Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.02.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 18. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 25.02.2021

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 18. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.02.2021 gemäß Baugesetzbuch fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die 18. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.3. Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; hier: Behandlung einer Petition

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
               
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Hierbei wurden zudem online eine Petition gestartet und bei der Gemeinde Bodenwöhr eingereicht.

Herr Dipl.-Ing. Klaus-Peter Fels (Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH) stellt die Petition vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von der Onlinepetition während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 3 „4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 25.02.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.4. Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer; hier: Behandlung einer Unterschriftenliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
               
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Hierbei wurden zudem Unterschriften gesammelt und bei der Gemeinde Bodenwöhr eingereicht.

Herr Dipl.-Ing. Klaus-Peter Fels (Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH) stellt die Unterschriftslisten vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingereichten Unterschriftslisten während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 4 „4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 25.02.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.5. Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"; hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
               
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Herr Dipl.-Ing. Klaus-Peter Fels (Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 5 „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 25.02.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.6. Bauleitplanung; 4. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer"; hier: Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3.6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ zu ändern.
               
In der Gemeinderatssitzung am 28.05.2020, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 05.08.2020 -07.09.2020 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.05.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 25.02.2021 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Gewebe- und Industriegebiet Blechhammer“ in der Fassung vom 25.02.2021, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH aus Wackersdorf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer“, bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Kommunale Wohnungsbauförderung; hier: Verlängerung der Richtlinien der Gemeinde Bodenwöhr zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 die Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern beschlossen. In diesen Richtlinien ist festgelegt, dass ab 01.01.2009 jede Familie einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € pro Kind für den Neubau, Ausbau bzw. Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) erhält.

Diese Richtlinien wurden in der Sitzung vom 02.07.2014 verlängert. Diese sind nun zum 31.12.2020 ausgelaufen. Deshalb sollen die Richtlinien nun angepasst und verlängert werden.

Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre seit der Einführung der Richtlinien hat die Gemeindeverwaltung in den neuen Entwurf die Anregungen aus den Reihen der Fraktionssprecher des Gemeinderats eingearbeitet. Die zeitliche Befristung zur Berücksichtigung von noch hinzugeborenen Kindern wird auf vier Jahre festgelegt. Die oftmals aus sozialer Sicht hart wirkenden Rückzahlungsrichtlinien werden künftig in jährlichen Teilbeträgen bei der Auszahlung der Wohnungsbauförderung abgebildet. Pro Jahr der Nutzung des geschaffenen Eigenheims werden 500 € pro Kind ausgezahlt, bis die Summe von 2000 € an Förderung erreicht ist. Eine Rückzahlung ist damit nicht mehr notwendig. Fällt der Anspruch der Wohnungsbauförderung innerhalb des Zeitraums von vier Jahren weg, sind die bisherigen Auszahlungen abgeschlossen während weitere Zahlungen dann nicht mehr erfolgen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die bereits am 31.12.2020 ausgelaufenen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern in der Fassung vom 25.02.2021, bis zum 31.01.2026 zu verlängern.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorliegenden Anträge auf Gewährung eines Wohnungsbauzuschusses zu bearbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö 5
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5.1. Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss des TV Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der TV Bodenwöhr 1919 e. V. hat zwei Anträge auf Investitionskostenzuschuss gestellt.

Die Unterlagen auf Investitionskostenzuschuss wurden am 05.11.2020 durch den Hauptkassier, Herrn Franz Kaiser, eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen mussten noch verschiedene Punkte geklärt werden. Herr Kaiser hat daraufhin alle Unterlagen von der Verwaltung geholt und am 09.02.2021 wieder bei der Gemeinde Bodenwöhr eingereicht. Als Antragseingang wird der 05.11.2020 gewertet.

Da das Dach der Tennisgarage des TV Bodenwöhr 1919 e. V. durch Sturmschäden und Alterung irreparabel war, wurde im Zuge dessen die Tennisgarage mit einem Anbau versehen. In dem Anbau werden künftig Großgeräte, wie Anhänger und die Bude fürs Bürgerfest untergestellt. Der Anbau wurde auf ein neues Pflaster gestellt und die alte Pflasterung im Umfeld der Tennisgarage wurde ebenfalls gleich erneuert.

Für die oben genannte Maßnahme sind dem TV Bodenwöhr 1919 e.V. Kosten in Höhe von insgesamt 17.614,02 € entstanden.

Nach Prüfung der Anträge und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:


a) Grundförderung

2 %
352,28 €
Der Anbau dient ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
352,28 €
TV Bodenwöhr hat
Jugendförderung 2020 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
0 %
0,00 €
TV Bodenwöhr gehört nicht
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
352,28 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Bürgerfesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Bürgerfest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Bürgerfest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
352,28 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Hammerseefesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Hammerseefest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Hammerseefest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
352,28 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor
Zuschusshöhe:
1.761,40 €



Der TV Bodenwöhr 1919 e. V. hat einen weiteren Antrag auf Investitionskostenzuschuss für eine elektronische Schließanlage gestellt.

Durch den Tausch der Schließanlage sind dem TV Bodenwöhr 1919 e. V. Kosten in Höhe von 5.944,46 € entstanden. Die erste Rechnung über die Schließanlage weist das Rechnungsdatum 17.12.2019 auf und ging laut Vermerk auf der Rechnung am 08.01.2020 beim TV Bodenwöhr 1919 e. V. ein. Die zweite Rechnung für die Maßnahme der Schließanlage ging am 12.08.2020 beim TV Bodenwöhr 1919 e. V. ein. Da der Antrag auf Investitionskostenzuschuss am 05.11.2020 bei der Gemeinde Bodenwöhr einging, wurde die Antragsfrist von 10 Wochen nicht eingehalten. Anträge die verspätet eingehen, sind ebenfalls dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

a) Grundförderung

2 %
118,89 €
Der Austausch der Schließanlage dient ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
118,89 €
TV Bodenwöhr hat
Jugendförderung 2020 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
0 %
0,00 €
TV Bodenwöhr gehört nicht
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
118,89 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Bürgerfesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Bürgerfest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Bürgerfest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
118,89 €
TV Bodenwöhr nahm an den letzten 4 Hammerseefesten teil! Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Hammerseefest nicht stattfinden. Da sich der TV Bodenwöhr bisher regelmäßig am Hammerseefest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
118,89 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor
Zuschusshöhe:
594,45 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Anträgen des TV Bodenwöhr 1919 e. V. Kenntnis und beschließt, beide Zuschüsse, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für die Baumaßnahme erhält der TV Bodenwöhr 1919 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.761,40 € und für die Schließanlage einen Zuschuss in Höhe von 594,45 €.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und die Zuschüsse auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5.2. Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss der Wasserwacht OG - Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Wasserwacht – OG Bodenwöhr hat einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung neuer Wasserretter-Ausrüstungen gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit eingereicht.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

Durch die Anschaffung neuer Wasserretter-Ausrüstungen (Trocken Wasserretter Anzüge, PALM-Rescue Auftriebswesten, dessen Kennzeichnungsschilder, Karabiner, Bandschlingen und spezielle Kleiderbügel zur Aufbewahrung und Lagerung) sind Kosten in Höhe von 7.560,99 € entstanden.

a) Grundförderung

2 %
151,22 €
Anschaffungen dienen ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
151,22 €
Wasserwacht hat
Jugendförderung 2020 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
2 %
151,22 €
Wasserwacht gehört
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
151,22 €
Wasserwacht nahm an den letzten 4 Bürgerfesten teil. Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Bürgerfest nicht stattfinden. Da sich die Wasserwacht bisher regelmäßig am Bürgerfest beteiligt hat, werden auch die
 letzten vier Jahre gewährt.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
151,22 €
Wasserwacht nahm an den letzten 4 Hammerseefesten teil. Aufgrund der Corona Pandemie konnte 2020 das Hammerseefest nicht stattfinden. Da sich die Wasserwacht bisher regelmäßig am Hammerseefest beteiligt hat, werden auch die letzten vier Jahre gewährt.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
151,22 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor
Zuschusshöhe:

907,32 €


 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der Wasserwacht – OG Bodenwöhr Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, in Höhe von 907,32 € zu gewähren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS) und zur Entwässerungssatzung (EWS); hier: Ergänzung des § 7a BGS-WAS und § 7a BGS-EWS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) bzw. zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sind die Voraussetzung zur rechtmäßigen Beitrags- und Gebührenerhebung.

Durch aktuelle Rechtsprechung in den jeweiligen Satzungen ist der § 7 a Beitragsablösung, zu ergänzen. Dieser neue Absatz ist erforderlich, um bei Erschließungsverträgen die Beiträge über Ablösevereinbarungen zu erhalten und nicht wie üblich per Beitrags- und Gebührenbescheid.

Da in der Vergangenheit mehrmalig Änderungssatzungen der Beitrags- und Gebührensatzungen beschlossen wurden, sollen zur Vereinfachung und Klarheit neue Satzungen beschlossen werden in der alle Änderungen eingearbeitet sind, die seit der Ursprungsform beschlossen wurden. Die Wasserabgabe- u. Entwässerungssatzung sollen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ebenfalls neu beschlossen werden.

Beschluss

  1. Die aktuell geltenden Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung und die geltenden Änderungssatzungen zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung werden außer Kraft gesetzt.

  1. Die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung werden wie vorgeschlagen mit dem neuen § 7a und den Aktualisierungen aus den Änderungssatzungen vom 01.01.2015 und vom 01.06.2019 neu beschlossen.

  • Die BGS-WAS und die BGS-EWS in der Fassung vom 25.02.2021 ist Bestandteil der Niederschrift (siehe Anlage).

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen vorschriftsmäßig bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Notarielle Urkunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr hat das Grundstück Flurstück-Nr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr an die Firma Schießl Wohnbau GmbH veräußert, damit diese das Wohnbaugebiet nach einem aktualisierten Bebauungsplan „Wohnen Am Birkerl“ entwickelt, die entstehenden Parzellen vermarktet und für die Gemeinde Bodenwöhr die öffentlichen Flächen erschließt. Der daraus resultierende Kauf- und Erschließungsvertrag wurde am 08.02.2021 beim Notariat Nittenau, Dr. Bischof, mit der URNr. 126/2021 beurkundet.

Der Inhalt dieser Urkunde wird dem Gemeinderat Bodenwöhr zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde der Notarstelle Nittenau vom 08.02.2021 – URNr. 126/2021 und genehmigt den Inhalt dieser Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Hammersee ohne Blaualgen; Regenerationsprojekt; hier: Vorstellung der Fa. Aquamotec

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung stellte Gemeinderat Krieger den Antrag zum nichtöffentlichen TOP 4 Hammersee ohne Blaualgen; Regenerationsprojekt; hier: Angebot der Fa. Aquamotec, die Vorstellung der Fa. Aquamotec und deren Anlagen als öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln, da dies auch für die Bevölkerung von Interesse sei.
Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmte dem Antrag mit 16:0 Stimmen zu.
Angebot und Kosten sollten dann in der nichtöffentlichen Sitzung diskutiert werden.

Die Firma Aquamotec stellte sich, ihre Arbeit und ihre Anlagen per OnlineMeeting mit einer kleinen Präsentation vor und stand den Gemeinderäten anschließend für Fragen zur Verfügung.

Bedenken aus dem Gemeinderat gab es bezüglich der Gefährdung für Schwimmer, vorallem Kinder, und Vandalismus. Die Fa. Aquamotec wies darauf hin, dass es bisher hier noch keine Probleme gab. Die Anlagen und die dadurch stattfindende Zirkulation ist für Schwimmer ungefährlich. In Badegewässer sind ihnen bisher keine Badeunfälle bekannt. Auch sind die Anlagen vollverkleidet mit Edelstahlblechen und somit ziemlich robust und nicht leicht kaputt zu machen. Natürlich ist man vor mutwilliger Zerstörung nie geschützt. Bisher liegt ihnen aber noch nichts vor, wo dies der Fall war.

Auf weitere Fragen teilte die Fa. Aquamotec mit, dass die Anlagen das ganze Jahr über betrieben werden und somit der See an vielen Stellen nicht zufriert und begehbar ist. Dies müsste man für die Bevölkerung kenntlich machen. Allerdings sähe man hier auch kein allzu großes Problem, da die Tendenz eh dazu geht, dass die Seen im Winter nicht mehr so zufrieren, dass diese für die Bevölkerung begehbar wären.

Auf die Frage des Wirkungskreises der Anlagen erläuterte die Fa. Aquamotec, dass es sich hierbei um eine Rotationsblase handelt und bei den kleinen Anlagen alle 150 bis 200 m die nächste Anlage einzubringen wäre, damit sich diese weiter ausbreiten kann.

Zur Wartung der Anlagen erklärte Aquamotec, dass auf die Anlagen 2 Jahre Garantie wären. Die Anlagen wären sehr wartungsarm und die Akkus relativ langlebig. Mit einem Tausch der Akkus müsste zwischen 5-6 Jahren gerechnet werden. Mit Einen Tausch des Motors zwischen 7-8 Jahren.

Vereinzelt wurde aus dem Gemeinderat angezweifelt, ob dies die passende technische Maßnahme für den Hammersee ist. Bei den von Aquamotec angeführten Referenzprojekte handle es sich um andere Arten von Gewässer, als der Hammersee sei.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von der Vorstellung der Fa. Aquamotec und ihren Anlagen und beschließt in der nichtöffentlichen Sitzung über deren Angebot und mögliche Varianten zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Keine Informationen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:00 Uhr