Datum: 18.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Hauptausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzung gefasster Beschlüsse
3 Bauleitplanung;
3.1 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.2 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
4 Bauanträge;
4.1 Bauanträge; Schwab Stefan, 92439 Bodenwöhr; hier: Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen
4.2 Bauanträge; Dickert Ulrich, 93161 Sinzing; hier: Anbau einer Balkonanlage an das best. Mehrfamilienwohnhaus
4.3 Bauanträge; Arsim Leka, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Pizzeria
5 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 18.02.2021 ist vom Hauptausschuss Bodenwöhr zu genehmigen.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 18.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö 3
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3.1. Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern und gleichzeitig den Bebauungsplan aufzustellen.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Hauptausschuss Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „23. Flächennutzungsplanänderung für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 18.03.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand zu ändern und gleichzeitig den Bebauungsplan aufzustellen.

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa erarbeiteten Entwurf des 23. Flächennutzungsplans für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 18.03.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.

Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Hauptausschuss Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „Bebauungsplan Nr. 30 „SO PV Anlage Altenschwand“ für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 18.03.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 "SO PV-Anlage Altenschwand für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.

Die Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.05.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans einer Freiflächen PV-Anlage. Diese soll auf den Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand errichtet werden.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 07.12.2020 bis 08.01.2021 öffentlich ausgelegt.

Die am 24.09.2020 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 18.03.2021 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Costa erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 30 „SO PV Anlage Altenschwand“ für die Flurnummer 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 18.03.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö 4
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4.1. Bauanträge; Schwab Stefan, 92439 Bodenwöhr; hier: Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 17.02.2021 wurde Bauantrag (10/2021) auf „Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, im Gebiet des Bebauungsplanes „An der Forststraße“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:

-Wandhöhe
-Aufschüttung
 
Im Zuge der Durchsicht des Bauantrags wurde von Seiten des technischen Bauamts zudem eine Überschreitung der GFZ und GRZ geprüft. Im Bebauungsplan ist eine GFZ von 1,2 und eine GRZ von 0,4 festgelegt. Das geplante Bauvorhaben erreicht eine GFZ von 0,56 und eine GRZ von 0,28 und stellt somit keine Überschreitung dar.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag von Herrn Viktor Schwab und Herrn Stefan Schwab auf „Tektur auf Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses mit Carports und Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 662/32 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Forststraße“ zu.

3. Dem Landratsam Schwandorf soll im Zuge der Mitteilung zum Einvernehmen, ein Hinweis zur Überprüfung, ob eine ordnungsgemäße Feuerwehrzufahrt vorliegt, gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4.2. Bauanträge; Dickert Ulrich, 93161 Sinzing; hier: Anbau einer Balkonanlage an das best. Mehrfamilienwohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 09.02.2021 wurde ein Bauantrag (09/2021) auf „Anbau einer Balkonanlage an das bestehende Mehrfamilienwohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 564/5 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, im Gebiet der Sanierungssatzung.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag von Herrn Ulrich Dickert auf „Anbau einer Balkonanlage an das bestehende Mehrfamilienwohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 564/2 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Bauanträge; Arsim Leka, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Pizzeria

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 09.03.2021 wurde ein Bauantrag (11/2021) auf „Neubau einer Pizzeria“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 584/25 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, im Gebiet des Bebauungsplanes „Vorwerkgelände I“.

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:

-Überschreitung der Baugrenzen
-Flachgeneigtes Pultdach
-Überschreitung der GRZ von 0,4 auf 0,476
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:             

1. Gegen den Bauantrag von Herrn Arsim Leka auf „Neubau einer Pizzeria“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 584/25 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
   
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vorwerkgelände I“ zur Änderung des Daches, der Überschreitung der Baugrenze und der Überschreitung der GRZ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 02./2021. Sitzung des Hauptausschusses 18.03.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2021 09:27 Uhr