Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 28.01.2021 und vom 25.02.2021 sind durch den Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 28.01.2021 und vom 25.02.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschriften der nichtöffentlichen Gemeinderats-sitzungen vom 28.01.2021 und vom 11.02.2021.
TOP 3. Hilfsbetriebe der Verwaltung;
hier: Beschaffung eines neuen Schüttgutsilos für den Bauhof
- Den Auftrag zur Lieferung eines Schüttgutsilos an die Firma Lager und Fördertechnik Weinzierl aus Wernberg zu einem Bruttoangebotspreis von 24.990,00 € zu vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu erteilen.
TOP 4. Hammersee ohne Blaualgen;
Regenerationsprojekt;
hier: Vorstellung und Beratung zum Angebot der Fa. Aquamotec
- Als technische Maßnahme für das Jahr 2021 die Hauptanlage Regenerationssystem Typ 6-SI.6 zum Angebotspreis von 50.575 € zu erwerben.
- Um einen spürbaren Effekt zu erreichen, werden weitere 5 kleinere Anlagen vom Typ 2-SI zum Mietpreis von 1500 € pro Monat angemietet. Sollte eine Verbesserung der Wasserqualität sich einstellen, ist der Ankauf der gemieteten Anlagen zum Angebotspreis von 20.944 € brutto in den Haushalt 2022 einzuplanen. Die Mietkosten werden auf einen evtl. folgenden Ankauf angerechnet.
- Ein evtl. gewünschter Ankauf der Mietgeräte ist dem Gemeinderat für das Jahr 2022 erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauanträge;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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3 |
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3.1. Bauantrag;
Deutsche Funkturm GmbH;
hier: Neubau eines 40,62 m Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Deutsche Funkturm GmbH Nürnberg hat am 05.03.2021 einen Bauantrag auf „Neubau eines 40,62 m hohen Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten“ eingereicht. Das geplante Bauvorhaben soll auf dem Grundstück Flurnummer 681 der Gemarkung Bodenwöhr errichtet werden. Am 09.03.2021 wurde der Bauantrag mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ergänzt.
Dieses Grundstück liegt im Aussenbereich auf Höhe des Rastplatzes an der B 85 in Fahrtrichtung Schwandorf und befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern (Forstverwaltung). Dieser Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die Baukosten sind mit 86.270,00 € veranlagt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung um einen sog. „ungeregelten Sonderbau“, da es eine Höhe von 30 m übersteigt.
Eine Versorgung seitens der Gemeinde Bodenwöhr mit Wasser bzw. eine Entsorgung von Abwasser ist nicht erforderlich. Die Zufahrt erfolgt über den Forstweg. Im Zuge der Baumaßnahme sind einige Bäume zu fällen.
Aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, vorausgesetzt der Freistaat Bayern hat als Grundstückseigentümer zugestimmt. Die Nutzungsdauer dieses Stahlgittermastes sowie ggf. ein Rückbau (Kostenübernahme) müssen vertraglich geregelt werden.
Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger ist eine Sendeleistung von 5 G kein Problem und die Nutzung anderer Netzbetreiber neben der Dt. Telekom jederzeit möglich.
Da es sich um einen Sonderbau handelt, ist auch der Brandschutz sowie die Standsicherheit des Vorhabens zu prüfen, was jedoch in der Zuständigkeit des Landratsamtes Schwandorf liegt. Ebenso der notwendige Abstand zur Bundesstraße B 85.
Beschluss
Gegen den Bauantrag auf „Neubau eines 40,62 m Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten“ auf dem Grundstück Flurnummer 681 Gemarkung Bodenwöhr werden seitens der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken erhoben.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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3.2. Bauantrag;
Franziska Mühlberg, 92431 Neunburg vorm Wald;
hier: Neubau eines Pferdestalles mit Paddockstrail für 3-4 Pferde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 12.03.2021 wurde Bauantrag (12/2021) auf „Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 461/2 der Gemarkung Erzhäuser eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben in Windmais im Aussenbereich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist nicht gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Frau Franziska Mühlberg auf „Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 461/2 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Die Kosten für eine eventuell notwendige Versorgung des Grundstücks mit Wasser, trägt die Bauherrin. Eine Kostenübernahmevereinbarung ist vor Baubeginn abzuschließen.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung;
24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 229 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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beschließend
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4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage beauftragt. Diese wird auf der Flurnummer 229 der Gemarkung Bodenwöhr von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
Der hierfür erforderliche Änderungs- und Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.11.2020 gefasst. Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurde allerdings die Erweiterung der PV-Anlage um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr beantragt.
Wie bereits in der Sitzung am 26.11.2020 besprochen, befindet sich auch die Fl.-Nr. 228 der Gemarkung Bodenwöhr im Landschaftsschutzgebiet, was eine erhöhte Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange im Verfahren notwendig macht.
Im Vorgriff auf den im Verfahrensablauf festgelegten nächsten Schritt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wurde an die Gemeindeverwaltung bereits eine Unterschriftenliste mit Bedenken gegen das geplante Vorhaben übergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan Nr. 24 für die Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr zu erweitern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan Nr. 31, Freiflächen PV-Anlage auf der Fl.-Nr. 229 Gemarkung Bodenwöhr, um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr zu erweitern.
- Auch für diese Erweiterungsfläche sollen die Rahmenbedingungen für eine Bürgerbeteiligung als Kapitalanlage festgelegt und mit der Fa. PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Johann Riederer abgestimmt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.
- Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
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5. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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ö
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5 |
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5.1. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK);
Entwicklung der Ortsmitte;
hier: Erweiterung des Sanierungsgebietes um den Bereich "Bahnhof"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Sanierungsgebiete für die Ausarbeitung eines nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes festgelegt. In diesen Gebieten sollen die notwendigen Handlungsfelder definiert werden und die Grundlage für die Beantragung von Maßnahmen zur Förderung durch die Regierung der Oberpfalz geschaffen werden.
Im Nachgang zur Sitzung und beim Ausarbeiten der Flurnummernliste berührte man immer wieder das Entwicklungsfeld Bahnhofsareal. Die geplante Neugestaltung der Deutschen Bahn AG macht auch Maßnahmen durch die Gemeinde Bodenwöhr notwendig, wie z. B. die Schaffung einer Toilettenanlage, die Erweiterung des P&R Parkplatzes oder die Weiterführung der Fußgängerüberführung zur Anbindung an die Forststraße.
Deshalb schlägt die Gemeindeverwaltung vor, zu den Gebieten A-E, noch ein weiteres Gebiet F „Bahnhof“ festzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die Sanierungsgebiete A - E, um das Sanierungsgebiet F „Bahnhof“ zu erweitern und die Satzung der Gemeinde Bodenwöhr über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete dementsprechend zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.2. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK);
Entwicklung der Ortsmitte;
hier: Beschluss der erweiterten Sanierungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt 5.1. wurde durch den Gemeinderat Bodenwöhr ein weiteres Sanierungsgebiet F „Bahnhof“ festgelegt. Dieses Gebiet ist in der Sanierungssatzung vom 28.01.2021 zu ergänzen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Änderungen der Satzung der Gemeinde Bodenwöhr über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete vom 28.01.2021 mit dem vorgestellten Entwurf vom 25.03.2021 Kenntnis und beschließt die Sanierungssatzung wie folgt:
Siehe Anlage
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und Entwässerungssatzung (EWS);
hier: Beschluss neugefasster Satzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Entwässerungssatzung (EWS) sind u. A. die Voraussetzung zum Betrieb einer öffentlichen Wasserversorgung und Entwässerungsanlage.
Durch neue Rechtsprechungen im Laufe der Zeit gibt es immer wieder kleinere Änderungen in den jeweiligen Mustersatzungen, die jedoch nicht automatisch zur Ungültigkeit der einzelnen Satzungen führen, sondern diese in gewissen Bereichen ergänzen bzw. klarer definieren.
In der Vergangenheit wurde in der WAS eine Änderungssatzung zum 01.06.2019 beschlossen. Die EWS besteht noch in der Ursprungsform, jedoch haben sich vor allem in diesem Bereich viele Änderungen ergeben. Auf Grund der angesprochenen neuen Rechtsprechungen und der Änderungssatzung der WAS sollen zur Vereinfachung und Klarheit wie bei den Beitrags- und Gebührensatzungen in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 25.02.2021 neue Satzungen beschlossen werden. In diesen sind alle Änderungen eingearbeitet, die seit der Ursprungsform vom 10.12.1996 beschlossen wurden.
Beschluss
- Die aktuell geltende Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung und die geltenden Änderungssatzungen zur Wasserabgabesatzung werden außer Kraft gesetzt.
- Die neue Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung wird wie vorgeschlagen mit den Aktualisierungen und der eingearbeiteten Änderungssatzung zur WAS vom 01.06.2019 neu beschlossen.
- Die WAS und die EWS in der Fassung vom 25.03.2021 sind Bestandteil der Niederschrift (siehe Anlage).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen vorschriftsmäßig bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Energieversorgung Bodenwöhr;
Jahresabschluss 2019 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen;
hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2021 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen) für das Jahr 2019 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2019 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit einem ausgewiesenem Jahresgewinn von 8.860 € festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Jahresabschluss 2019 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit einem ausgewiesenem Jahresgewinn von 8.860 € festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Wasserversorgung Bodenwöhr;
Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr;
hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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beschließend
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8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2021 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2019 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist.
Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.545.337,84 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 65.545,00 € festgestellt.
Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.545.337,84 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 65.545,00 € festgestellt.
Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2021. Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der 1. Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass die Fa. Gehringer mit den Bauarbeiten der Beleuchtungsanlage am Fußweg von Blechhammer nach Bodenwöhr durch das Waldstück begonnen hat. Die Anlage wird modern und energieeffizient mit intelligentem mitwandernden Licht ausgeführt.
Des Weiteren teilte er mit, dass die Gemeinde Bodenwöhr beim Förderverfahren Regionalbudget der ILE Schwarzach-Regen, die Zusage für einen Wasserspielplatz (Matschlabor) am Badeplatz in Blechhammer, erhalten hat. Die Förderhöhe beträgt ca. 80 %, die förderfähigen Kosten betragen ca. 14.250 €.
Zuletzt teilte er noch mit, dass die Fa. Aquamotec die ersten drei Anlagen für den Hammersee angeliefert hat. Sollte die Genehmigung des Landratsamts zum Einsetzen der Anlagen in den Hammersee noch diese Woche kommen, so werden am Dienstag, die restlichen Anlagen geliefert und im Laufe der Woche auch direkt eingesetzt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2021 11:28 Uhr