Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
- Den Auftrag zur Lieferung eines Schüttgutsilos an die Firma Lager und Fördertechnik Weinzierl aus Wernberg zu einem Bruttoangebotspreis von 24.990,00 € zu vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu erteilen.
- Als technische Maßnahme für das Jahr 2021 die Hauptanlage Regenerationssystem Typ 6-SI.6 zum Angebotspreis von 50.575 € zu erwerben.
- Um einen spürbaren Effekt zu erreichen, werden weitere 5 kleinere Anlagen vom Typ 2-SI zum Mietpreis von 1500 € pro Monat angemietet. Sollte eine Verbesserung der Wasserqualität sich einstellen, ist der Ankauf der gemieteten Anlagen zum Angebotspreis von 20.944 € brutto in den Haushalt 2022 einzuplanen. Die Mietkosten werden auf einen evtl. folgenden Ankauf angerechnet.
- Ein evtl. gewünschter Ankauf der Mietgeräte ist dem Gemeinderat für das Jahr 2022 erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
3. Bauanträge;
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | 3 |
3.1. Bauantrag; Deutsche Funkturm GmbH; hier: Neubau eines 40,62 m Stahlgittermastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
3.2. Bauantrag; Franziska Mühlberg, 92431 Neunburg vorm Wald; hier: Neubau eines Pferdestalles mit Paddockstrail für 3-4 Pferde
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
- Gegen den Bauantrag von Frau Franziska Mühlberg auf „Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 461/2 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Die Kosten für eine eventuell notwendige Versorgung des Grundstücks mit Wasser, trägt die Bauherrin. Eine Kostenübernahmevereinbarung ist vor Baubeginn abzuschließen.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
4. Bauleitplanung; 24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 229 der Gemarkung Bodenwöhr; hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan Nr. 24 für die Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr zu erweitern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan Nr. 31, Freiflächen PV-Anlage auf der Fl.-Nr. 229 Gemarkung Bodenwöhr, um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr zu erweitern.
- Auch für diese Erweiterungsfläche sollen die Rahmenbedingungen für eine Bürgerbeteiligung als Kapitalanlage festgelegt und mit der Fa. PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Johann Riederer abgestimmt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.
- Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
5. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte;
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | 5 |
5.1. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Erweiterung des Sanierungsgebietes um den Bereich "Bahnhof"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 5.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
5.2. Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK); Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beschluss der erweiterten Sanierungssatzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 5.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
6. Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und Entwässerungssatzung (EWS); hier: Beschluss neugefasster Satzungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
- Die aktuell geltende Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung und die geltenden Änderungssatzungen zur Wasserabgabesatzung werden außer Kraft gesetzt.
- Die neue Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung wird wie vorgeschlagen mit den Aktualisierungen und der eingearbeiteten Änderungssatzung zur WAS vom 01.06.2019 neu beschlossen.
- Die WAS und die EWS in der Fassung vom 25.03.2021 sind Bestandteil der Niederschrift (siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
7. Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2019 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
- Der Jahresabschluss 2019 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit einem ausgewiesenem Jahresgewinn von 8.860 € festgestellt.
- Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Beschluss
- Der Jahresabschluss 2019 der Photovoltaikanlagen Bodenwöhr wird mit einem ausgewiesenem Jahresgewinn von 8.860 € festgestellt.
- Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
- Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
8. Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
- Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.545.337,84 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 65.545,00 € festgestellt.
- Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
- Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Beschluss
- Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Bodenwöhr wird mit der Bilanzsumme von 4.545.337,84 € und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 65.545,00 € festgestellt.
- Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in den Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
- Die Konzessionsabgabe wird jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
9. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 04./2021. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0