Datum: 29.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauanträge;
3.1 Bauanträge; Winter Angelika und Johannes, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen
3.2 Bauanträge; Lehner Georg, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Scheune mit Mehrzweckraum
3.3 Bauanträge; Kurt Pöll, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Scheune
3.4 Bauanträge; Baumer Birgit, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus
4 Bauleitplanung
4.1 Bauleitplanung; Markt Schwarzhofen; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Raggau", Sondergebiet Photovoltaik und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines Bebauungsplans "Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet (WA) "Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig"; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5 Städtebauförderung; Errichtung eines Parkplatzes in der Ludwigsheide; hier: Vorstellung des Entwurfs
6 Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss des SV Erzhäuser - Windmais e. V.
7 Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2020
8 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag der CSU-Fraktion; hier: Antrag auf Sanierung der Kinderspielplätze "Untere Weihersiedlung" und "Klause-Neuer Friedhof" in Bodenwöhr
9 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021 ist durch den Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2021.

TOP 2.        Personalangelegenheiten; 
hier: Antrag auf Höhergruppierung 
  1. Der Gemeinderat beschließt, einen Beschäftigten im Fachbereich 2 der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr gemäß TVöD höherzugruppieren.
  2. Die Stelle ist im Stellenplan 2022 einzuplanen. Sollte im Jahr 2021 ein Nachtragshaushalt erstellt werden, ist der Stellenplan bereits 2021 zu ändern. 

TOP 3.        Sportplatz Altenschwand; 
Asphaltierung des Wegstücks von der Unterführung durch den Sportplatz; 
hier: Auftragserteilung der Asphaltierungsarbeiten
  1. Der Auftrag für die Asphaltierungsarbeiten des Wegstücks von der Unterführung durch den Sportplatz in Altenschwand wird an das Bauunternehmen Wilhelm aus Neunburg v. Wald zu einem Bruttoangebotspreis von 19.159,37 € brutto zu vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu erteilen.

Beschluss

Bekanntgabe 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö 3
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3.1. Bauanträge; Winter Angelika und Johannes, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 16.03.2021 wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen eingereicht.

Die Garagen sollen auf dem Grundstück Flurnummer 365/4 Gemarkung Altenschwand entstehen.

Das geplante Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Frauenäcker Birzerfeld„ in Altenschwand.

Da es nicht den Festsetzungen des B-Plans entspricht und es sich somit auch um kein Freistellungsverfahren handelt, wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung beigefügt. 

  • Die festgesetzte Traufhöhe von 2,75 m kann nicht eingehalten werden, weil das vorgesehene Garagentor 3,01 m hoch ist.
  • Das geplante Garagengebäude liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
  
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Beschluss

Die Gemeinde Bodenwöhr erteilt gem. § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB zu dem geplanten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf „Isolierte Befreiung“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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3.2. Bauanträge; Lehner Georg, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Scheune mit Mehrzweckraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 19.04.2021 wurde ein Bauantrag (18/2021) auf „Neubau einer Scheune mit Mehrzweckraum“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/8 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, im Gebiet des allgemeinen Wohngebiets.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung wird nicht benötigt. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Georg Lehner auf „Neubau einer Scheune mit Mehrzweckraum“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/8 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Bauanträge; Kurt Pöll, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Scheune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 19.04.2021 wurde ein Bauantrag (17/2021) auf „Neubau einer Scheune“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 87/7 der Gemarkung Erzhäuser eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Erzhäuser.

Für den Bereich Erzhäuser ist ein Flächennutzungsplan vorhanden. Ein kleiner Teil des Flurstücks 87/7 liegt noch im Bereich des allgemeinen Wohngebiets. Der Rest des Grundstücks liegt im Außenbereich. Somit liegt auch das geplante Bauvorhaben im Außenbereich. Eine Privilegierung nach § 35 BauGB ist nicht gegeben. 

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Eine Erschließung wird nicht benötigt. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Kurt Pöll auf „Neubau einer Scheune“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 87/7 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Bauanträge; Baumer Birgit, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 19.04.2021 wurde ein Bauantrag (16/2021) auf „Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/21 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, im Gebiet des allgemeinen Wohngebiets.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Birgit Baumer auf „Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/21 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö 4
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4.1. Bauleitplanung; Markt Schwarzhofen; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Raggau", Sondergebiet Photovoltaik und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Marktgemeinderat Schwarzhofen hat in seiner Sitzung am 13.10.2021, öffentlicher Teil, gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Raggau“, Sondergebiet Photovoltaik, und im Parallelverfahren die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schwarzhofen beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2020 vom 27.11.2020. 

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB fand die frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange am Bauleitverfahren zeitgleich in der Zeit vom 11.01.2021 bis 10.02.2021 statt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Hinweise und Anregungen wurden vom Marktgemeinderat Schwarzhofen in der Marktgemeinderatssitzung vom 08.03.2021 abgewogen und wurden beschlussgemäß in den überarbeiteten Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingearbeitet. 

In der Marktgemeinderatssitzung am 08.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.03.2021 gebilligt. Deshalb werden Sie hiermit im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange am o.g. Bauleitverfahren beteiligt. 

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt gegen das Bauleitplanverfahren - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Raggau“, Sondergebiet Photovoltaik und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes – keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines Bebauungsplans "Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet (WA) "Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig"; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 17. Dezember 2020 beschlossen, den Bebauungsplan für das Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. 

Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße und der Ringseisstraße in Neunburg vorm Wald. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 773/11 (Teilfläche), 773/16, 773/18 (Teilfläche) und 773/19 (Teilfläche), 567/1 (Teilfläche), 574/3 (Teilfläche) und 574/4 (Teilfläche) der Gemarkung Neunburg vorm Wald. Das genaue Plangebiet mit einer Fläche von 6.952 m2 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan. 

Da der Bebauungsplan während bzw. im Nachgang zur öffentlichen Auslegung geändert wurde, hat der Stadtrat in der Sitzung am 18. März 2021 den geänderten Bebauungsplan-Entwurf nochmals behandelt und gebilligt. Aufgrund dieser Änderung ist nun eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich. 

Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in der vom Stadtrat am 18. März 2021 gebilligten Fassung des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, in Neunburg vorm Wald mit den dazugehörigen Unterlagen (z. B. Begründung, Grünordnung, schalltechnische Untersuchung, immissionstechnisches Gutachten – Schallschutz, immissionstechnisches Gutachten – Luftreinhaltung, Gutachten – umwelttechnischer Prüfbericht) liegt in der Zeit vom 13. April - 14. Mai 2021 aus. 

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt

Beschluss

Gegen die Änderung des Bebauungsplans für das Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in Neunburg vorm Wald werden aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Städtebauförderung; Errichtung eines Parkplatzes in der Ludwigsheide; hier: Vorstellung des Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr beabsichtigt einen Parkplatz in der Ludwigsheide zu bauen. Durch den in den Sommermonaten gut besuchten Badeplatz „Im Seewinkl“ ist ein Bau des Parkplatzes dringend erforderlich, um die Parkplatzsituation zu entschärfen. Die zugeparkte Straße Ludwigsheide sorgt immer wieder für den Unmut der Anwohner. 
Durch die Beantragung eines vorgezogenen Maßnahmenbeginns können Fördergelder der Städtebauförderung abgegriffen werden.
Als Anlage erhalten Sie städtebauliche Überarbeitung durch das Büro G.A.S. (Stand 13.04.2021) und die überarbeitete Vorplanung des Planungsbüro Trossmann (Stand 19.04.2021). 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgestellte Vorplanung des Büro Trossmann vom 19.04.2021 mit folgenden Änderungen:
  • Im nördlichen Bereich des Parkplatzes soll angrenzend zur bestehenden Wohnbebauung aus Gründen des Lärmschutzes eine Hecke geschaffen werden.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Städtebauförderung den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen und sich um den Abruf der Fördergelder zu kümmern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr; Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag für Investitionskostenzuschuss des SV Erzhäuser - Windmais e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der SV Erzhäuser / Windmais e. V. hat am 11.03.2021 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss gestellt.

Bzgl. der Nichteinhaltung der Antragsfrist gem. Ziff. 4 der Förderrichtlinien verweist der SV Erzhäuser - Windmais e.  V. auf die aktuellen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie.

Für den Bau einer überdachten Lagerfläche im Herbst 2020 zur umweltgerechten Zwischenlagerung des bei der Pflege der Sportflächen anfallenden Rasenschnittes sind dem SV Erzhäuser – Windmais e. V. Kosten in Höhe von 1.762,89 € entstanden.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2 %
35,26 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2 %
35,26 €
Der SV Erzhäuser – Windmais hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen
0 % 
0,00 €
Der SV Erzhäuser – Windmais gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
1 %
17,63 €
Der SV Erzhäuser – Windmais hat 2019 mit einer Wurfbude teilgenommen. 2020 hätte der SV Erzhäuser – Windmais den Bierausschank übernommen.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
1 %
17,63 €
Der SV Erzhäuser – Windmais hat 2018 den Ausschank im Jacobgarten übernommen. 2020 hätte der SV Erzhäuser-Windmais ebenfalls den Ausschank übernommen.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
35,26 €
Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
141,04 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag des SV Erzhäuser-Windmais e. V. Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für den Bau einer überdachten Lagerfläche zur umweltgerechten Zwischenlagerung des anfallenden Rasenschnitts erhält der SV Erzhäuser – Windmais e. V. einen Zuschuss in Höhe von 141,04 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und die Zuschüsse auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 ist erstellt.

Es ergeben sich folgende Abschlusszahlen:



Bezeichnung
Verw.-
Haushalt   
             Verm.-             
          Haushalt
    Gesamt
 
Soll-Einnahmen
10.773.144,56
2.606.576,32
       13.379.720,88
+
neue Haushaltseinnahmereste
0,00
                 1.199.000,00
            1.199.000,00
./.
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
   0,00
               380.000,00
               380.000,00
./.
Abgang alter Kasseneinnahmereste
   0,00
                 0,00
                0,00
 
Summe bereinigter Solleinnahmen
          10.773.144,56
    3.425.576,32
      14.198.720,88
 
 
 
 
 
 
Soll-Ausgaben
10.772.644,56
3.425.576,32 
        14.198.220,88
+
neue Haushaltsausgabereste
0,00
            0,00
                 0,00
./.
Abgang neuer Haushaltsausgabereste
0,00
         0,00
0,00
./.
Abgang alter Kassenausgabereste
 -500,00
                       0,00
-500,00
 
Summe bereinigter Sollausgaben
10.773.144,56
   3.425.576,32

14.198.720,88

 
Unterschied
 
 
 
 
Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag 


0,00


0,00


0,00
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich
 
 
 
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt                1.895.664,92
Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt                                 0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage                                          24.000,00 + 1.154.639,69
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                                             2.726,15
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                                      1.175.913,54

Dem Gemeinderat Bodenwöhr werden die überplanmäßigen (Überschreitungen von über 10.000 €) und außerplanmäßigen Ausgaben (Überschreitungen von über 5.000 €, Art. 66 GO i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c Geschäftsordnung) vorgelegt. (siehe Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Jahresabschlusszahlen für das Haushaltsjahr 2020 Kenntnis und verweist die Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung.
  2. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen, soweit die Maßnahmen nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag der CSU-Fraktion; hier: Antrag auf Sanierung der Kinderspielplätze "Untere Weihersiedlung" und "Klause-Neuer Friedhof" in Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 05.03.2021 beantrag die CSU-Fraktion, vertreten durch Herrn Gemeinderat Andreas Seitz, wie folgt:

„Wir als CSU Fraktion haben uns Vorort ein Bild über den Zustand der schon sehr in die Jahre gekommen Kinderspielplätze in der „Unteren Weihersiedlung" und „Klause - Neuer Friedhof gemacht. Durch die erfreuliche Tatsache, dass es hier in den letzten Jahren viele kleine Neubürger gab und die Kinderspiel-plätze auch sehr gut angenommen werden, sehen wir es als notwendig, diese Spielplätze zu Sanieren und mit dem einen oder anderen Spielgerät noch aufzuwerten.

Es würde sich anbieten, bei einem gemeinsamen Vororttermin mit dem Hauptausschuss, sich Fraktions-übergreifend ein Bild über den Zustand zu machen um zusammen Lösungsansätze zu erarbeiten.

Deshalb beantragen wir für die nächste Hauptausschusssitzung:
  1. Sanierung und Aufwertung durch zusätzliche Spielgeräte der Kinderspielplätze in der „Unteren Weihersiedlung" und „Klause - Neuer Friedhof.

Wir bitten unsere Kollegen uns bei unserm Antrag zu unterstützen.“

Nachrichtlich teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2019, in welcher die Errichtung eines Kinderspielplatzes im OT Pingarten beschlossen wurde, ebenfalls die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für alle im Gemeindegebiet befindlichen Spielplätze beschlossen wurde. 
Da sich bei der Sanierung und Aufwertung eines solchen Spielplatzes immer recht schnelle hohe Kosten von bis zu 50.000 Euro ansammeln, ist die Gemeindeverwaltung immer bestrebt, solche Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen abzuwickeln 
Für den angesprochenen Spielplatz in der unteren Weihersiedlung nun im neu geschaffenen Sanierungsgebiet „Weihersiedlung“ liegt, eröffnen sich vielleicht hier Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen. Dies müsste aber noch gesondert geprüft werden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die Sanierung und Aufwertung durch zusätzliche Spielgeräte der Kinderspielplätze in der „Unteren Weihersiedlung" und „Klause - Neuer Friedhof.
  2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr wird beauftragt sich die Situation vor Ort anzusehen und ein Maßnahmenkonzept für alle Ortsteile zu erarbeiten. 
  3. Je nach Haushaltslage sind die entsprechenden Maßnahmen einzuplanen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die möglichen Förderungen zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der 1. Bürgermeister Hoffmann teilte wie folgt mit:

Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen am Laurentiusplatz 14 in Bodenwöhr wurde mit Bescheid vom 12.04.2021 eingestellt. Die Bauherrin hat ihren Antrag zurückgenommen und die Bauparzellen sollen/wurden weiterverkauft. 

Des Weiteren wurde das Bauordnungsverfahren der Deutschen Bahn zum Ausbau des Bahnhofes genehmigt. Die Einwendungen der Gemeinde Bodenwöhr wurden gemäß Beschluss im Verfahren abgewogen, jedoch alle abgelehnt.

Auch der Plan zur Umsetzung unserer Ökokontomaßnahme in Taxöldern – am Rastweiher –  wurde von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt. 
Hierzu kam ein Hinweis vom Gemeinderat Rauch, dass in diesem Bereich der Biber sehr aktiv ist und man hier evtl. die Wahl der Bäume mit dem Biberbeauftragten des Landratsamt Schwandorf abstimmen sollte. 

Für die Sanierung der Schwandorfer Straße ist die Genehmigung der Regierung auf Förderung beim Landkreis Schwandorf eingegangen. Nächster Schritt ist die Ausschreibung der Baumaßnahme. 

Gemeinderat Feldmeier bat darum, die riesigen Löcher am Bolzplatz am Schoberparkplatz in Blechhammer auffüllen zu lassen. 

Bezüglich der intelligenten Straßenlaternen entlang des Fußweges zwischen Bodenwöhr, über den Bahndamm, nach Blechhammer zur Schloßbergstraße teilte der 1. Bürgermeister mit, dass diese aktuell nicht richtig funktionieren würden, da diese von der Fa. Gehringer in der falschen Reihenfolge montiert wurden. Das Bayernwerk weiß Bescheid und bemüht sich die Laternen schnellst möglichst neu zu programmieren. 

Gemeinderat Mulzer teilte mit, dass er die errichtete PV-Anlage auf der Fl.-Nr. 88 Gek. Altenschwand besichtigt habe, und festgestellt habe, dass diese nicht so wie im Bebauungsplan beschlossen gebaut wurde, bzw. die vorgeschriebene Bepflanzung nicht erfolgt ist. 
1. Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass dies in der Verwaltung bekannt ist und dem bereits nachgegangen wurde. Nach Gesprächen, die nicht gefruchtet haben, wurde der Baukontrolleur des Landratsamt Schwandorf informiert. Dieser nimmt sich der Sache an. In die baurechtlichen Konsequenzen ist die Gemeinde Bodenwöhr nicht involviert. 

Gemeinderat Pöll schilderte noch eine Gefahrensituation am Ortsausgang Blechhammer bei der Fa. Illbruck. Hier würden immer mehr LKW´s auf der Staatsstraße stehen bleiben und „parken“ bis sie das Gelände der Fa. Illbruck befahren könnten. Dies stelle eine Gefahrenquelle dar. GR Pöll bittet die Verwaltung darum, ob man hier nicht ein Gespräch mit der Fa. Illbruck führen könnte, ob es dafür eine andere Lösung gibt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 08:31 Uhr