Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Hauptausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauanträge;
3.1 Bauantrag; Dr. Anna-Karina Wild, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus
3.2 Bauantrag; SV Erzhäuser/Windmais e.V.; hier: Neubau einer Terrassenüberdachung des Vereinsheims
4 Bauleitplanung;
4.1 Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gütenland-West"; hier: Erneute Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13 b i.V.m. 13a und 3 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans "Ortsmitte Wackersdorf" mit Begründung und Umweltbericht; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
5 Spielplätze in der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Besichtigung aller Spielplätze im Gemeindegebiet und Erarbeitung von Maßnahmen
6 Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 11 über den Ausbau des Turesbacher Weg
7 Informationen des 1. Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 18.03.2021 ist vom Hauptausschuss Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 18.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 18.03.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung vom 18.02.2021.

TOP 2.        Grundstücksangelegenheiten; 
Mühlbauer Johanna, Taxöldern; 
Antrag auf Erwerb einer Teilfläche aus der Fl.-Nr. 15/14 Gemarkung Taxöldern;
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 18.02.2021 und Neufassung
  1. Der Beschluss vom 18.02.2021 auf Verkauf der Fl.-Nr. 15/14 Gemarkung Taxöldern an Frau Mühlbauer wird bis auf weiteres ausgesetzt 
  2. Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, sollte die Teilfläche im Laufe der Planungen für den Badergraben ohne Nutzen für die Gemeinde werden, diese der Familie Mühlbauer zu einem bereits festgelegten Preis zu verkaufen. 
  3. Frau Mühlbauer ist über die Entscheidung zu informieren.

TOP 3.        Energieversorgung Bodenwöhr; 
Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags;
Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen 2023 bis 2025;
hier: Entscheidung über Art der Stromlieferung
  1. Der Hauptausschuss nimmt davon Kenntnis, dass die Gemeinde Bodenwöhr an der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 teilnimmt und beschließt 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beschaffen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung der KUBUS GmbH mitzuteilen. 

TOP 4.        Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
Umbau der bestehenden PV-Anlage vom Dach der Grundschule auf das Hauptschulgebäude;
hier: Vergabeentscheidung
  1. Der Auftrag zum Versetzen der PV-Anlage der Grundschule auf das Hauptschulgebäude wird an die Fa. Rädlinger Energy GmbH, 93413 Cham vergeben.
Grundlage ist hier das Angebot der Fa. Rädlinger vom 04.02.2021 (Angebotsnummer 21-10303) mit einem Angebotspreis von 31.576,65 € Brutto.
  1. Die Gemeindeverwaltung erhält den Auftrag, die Montage und die Standfestigkeit der PV-Anlage vorm Versetzen auf das Hauptschuldach nochmals zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauantrag; Dr. Anna-Karina Wild, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 22.04.2021 wurde einen Bauantrag (19/2021) auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/20 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, im Gebiet des Bebauungsplanes „Frauenäcker BA II - Ulmenweg“. 

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Folgende Befreiung wurde beantragt:

-Dachform (Flachdach)
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Dr. Anna-Karina Wild auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/20 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr stimmt den oben genannten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frauenäcker BA II - Ulmenweg“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Bauantrag; SV Erzhäuser/Windmais e.V.; hier: Neubau einer Terrassenüberdachung des Vereinsheims

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 10.05.2021 wurde einen Bauantrag (21/2021) auf „Neubau einer Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 566 der Gemarkung Erzhäuser eingereicht.

Grundstückseigentümer ist die Gemeinde Bodenwöhr. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung wird nicht benötigt. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:              

Gegen den Bauantrag des SV Erzhäuser/Windmais e.V. auf „Neubau einer Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 566 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gütenland-West"; hier: Erneute Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13 b i.V.m. 13a und 3 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Stadt Neunburg vorm Wald steht vor der für den ländlichen Siedlungsraum typischen Problemfindung, die für den Wohnungsbau notwendigen Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die seit Jahren vorhandenen Brach- und Baulücken zu dezimieren, wobei sich aber der Großteil der vorhandenen Baulücken in privater Hand befinden und dem öffentlichen Immobilienmarkt auf Grund von zu geringer Abgabebereitschaft bzw. irrealen Verhandlungsgrundlagen nicht zur Verfügung steht. Die Stadt Neunburg vorm Wald ist auf Grund dieses Ungleichgewichts von reellem / realem Angebot und Nachfrage nach Bauland nicht in der Lage, die ständige Baulandnachfrage zufriedenstellend decken zu können. Um aber eine zukunftsorientierte, städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können, hat sich die Stadt Neunburg vorm Wald entschlossen, das Angebot an Bauland in Gütenland zu erweitern.

Die Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung erfolgt gem. §13b i.V.m. §13a Abs. 1 Satz 2 und §13 Abs. 2 und Satz 1 BauGB. Gemäß §13b BauGB kann für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des §13a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB angewendet werden. Da im Planungsgebiet die maßgebende Grundstücksfläche von 4.000m2 und eine festgesetzte Grundflächenzahl von 0,40 eine von baulichen Anlagen überdeckte Fläche von 1.600m2 ergibt und sich im Osten ein Wohngebiet anschließt, sind die Voraussetzungen für das Verfahren von §13b BauGB gegeben.

Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, nun am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. 

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt gegen das Bauleitplanverfahren - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gütenland West“ - keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans "Ortsmitte Wackersdorf" mit Begründung und Umweltbericht; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 18.02.2021 in nichtöffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ortsmitte Wackersdorf“ mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. In der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2021 wurde die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durzuführen. 
Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist bereits am 22.10.2020 erfolgt. Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, nun am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. 

Das Bebauungsplangebiet sollte sich dem Sanierungsgebiet ISEK anschließen, aus diesem Grund wurde die fast identische Größe gewählt. Lediglich die bereits bestehenden Bebauungspläne wurden ausgegrenzt (Am Holzberg,  An der Fabrikstraße).
Der Bebauungsplan ist ein Steuerungselement was die Art der baulichen Nutzung angeht, ebenso die Dichte der Bebauungen und die Festlegung der Baugrenzen.
Diese Bemessungen können auch individuell für Grundstücke festgelegt werden. Auch werden Aussagen zum Straßenverkehr und dessen Entwicklung bei einer weiteren Nachverdichtung gemacht. Der Gemeinderat muss in Sitzungen/Begehungen/Klausuren festlegen, wie die Bebauung im Innerortsbereich aussehen soll, wo sich der Gemeinderat Mehrfachbebauungen vorstellen könnte oder wo nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zugelassen werden sollen.
Der Bebauungsplan soll relativ schlank gehalten werden - nur das notwendigste ist im Bebauungsplan festzulegen. Die einzelnen Quartiere können individuell festgelegt werden.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt gegen das Bauleitplanverfahren - Aufstellung eines Bebauungsplans- und Grünordnungsplans „Ortsmitte Wackersdorf“ - keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Spielplätze in der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Besichtigung aller Spielplätze im Gemeindegebiet und Erarbeitung von Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 beschlossen die Spielplätze in Bodenwöhr und allen Ortsteilen der Gemeinde zu überprüfen und je nach Zustand zu erneuern oder aufzuwerten.  Die Spielplätze in Pingarten und Windmais sind bereits im letzten Jahr neu gebaut worden.  Um künftig die Maßnahmen besser im Haushalt abbilden zu können und aufgrund der benötigten Finanzierungsmittel nach Fördermöglichkeiten suchen zu können, ist ein Maßnahmenkonzept für unsere Spielplätze notwendig. Für Taxöldern liegt vom Amt für ländliche Entwicklung bereits die Zusage für ein Dorferneuerungsverfahren vor, für die Ortsteile Altenschwand und Neuenschwand wurde der Einstieg beantragt, der Antragseingang wurde vom ALE bestätigt aber, aufgrund der vielen Anträge dort, die Maßnahmen nur eingeplant. Im Hauptort Bodenwöhr bietet sich über die Städtebauförderung Unterstützung in den Sanierungsgebieten.
In einem ersten Schritt hat der Hauptausschuss der Gemeinde Bodenwöhr alle gemeindlichen Spielplätze besichtigt. In der heutigen Sitzung sollen die Anregungen der Mitglieder des Hauptausschusses erfasst werden und der Rahmen für das Spielplatzkonzept der Gemeinde Bodenwöhr abgesteckt werden.

Beschluss

1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt die Spielplätze in der Gemeinde schrittweise zu erneuern und zu ergänzen.
2. Aus den Reihen der Mitglieder des Hauptausschusses sollen die folgenden Anregungen mitberücksichtigt werden: 

Spielplatz Klause:
-        Neubau einer Seilbahn
-        Holzaufstieg mit Seil für die Rutsche
-        Spielgeräte für Kleinkinder (Nestschaukel)

Spielplatz Weihersiedlung:
-        Spielgerät für Kleinkinder

Spielplatz Forststraße:
-        Spielgeräte für Kleinkinder
-        Tisch mit zwei Bänken
-        Neue Heckenbepflanzung außen von Spielplatz

Spielplatz Taxöldern:
-        Spielgeräte für Kleinkinder
-        Baum verpflanzen wg. Zufahrt Baugebiet
-        Holzeinfassung des Fallraumkieses auswechseln

Spielplatz Altenschwand:
-        Spielgeräte für Kleinkinder
-        Sonnensegel über den Sandkasten
-        Tisch mit zwei Bänken

Spielplatz Neuenschwand:
-        Tisch mit zwei Bänken
-        Spielgeräte für Kleinkinder

3. Das Spielplatzkonzept soll auf der Klausurtagung des Gemeinderats zur Vorbereitung des Haushalts abschließend diskutiert und in eine zeitliche Reihung gesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 11 über den Ausbau des Turesbacher Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Finanzierung der Gemeindeverbindungsstraße Turesbacher Weg mit einer Breite von 3,5 m erfolgt durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) mittels Zuschusses, mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 10 % und einer Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft. Daher fallen voraussichtliche Kosten in Höhe von insgesamt 131.341,64 € für die Gemeinde Bodenwöhr an. 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:



1. Kostenbeteiligung (Vereinbarung Nr. 11)

Maßnahme
Voraussichtliche Kosten 
(einschl. MWSt.)
Eigenleistung zuzüglich  Nebenkosten 
(z. B. Planung, Kassen- und Rechnungswesen, Bauoberleitung, Bauüberwachung)

%
GVS Turesbacher Weg
650.000
65.000
10
Planung VLE (Phase 1 – 3)
8.450
8.450
100
Gesamtsumme
658.450
73.450


Die Vereinbarung Nr. 11 können Sie der Anlage entnehmen.

2. Eigenleistung in Höhe von 84 % (Gemeinderatsbeschluss 2015)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2015 beschlossen, die Kosten der Eigenleistung beim Bau des Turesbacher Weg zu übernehmen. 
Da der Turesbacher Weg zum Teil von der Teilnehmergemeinschaft als öffentlicher Feld- und Waldweg gebaut worden wäre (Abzweigung Staatsstraße – Kipfenberg) wurde nachfolgender Berechnung eine Aufteilung der Eigenleistung von 84 % Gemeinde und 16 % TG angehalten:

Die Berechnung der prozentuellen Anteile erfolgen auf Grund der Kostenberechnung der GV Straße und eines Feldweges Bautyp 7a nach Baurichtsatzverzeichnis des ALE. Die Gemeinde bezahlt jedoch die Mehrkosten für eine Straße Bautyp 1a.


Berechnung der Eigenleistung

Bautyp 1a (GVS)
Bautyp 7a (Schotterweg)
520 € / lfm
184 € / lfm
= 650.000 €
106.375 €


106.375 € / 650.000 € 
= 16 % Anteil TG

= 84 % Anteil Gemeinde
Berechnung der Anteile der Eigenleistung

100 %
-10 % 
Gesamtkosten des Turesbacher Weges (650.000 €)
Kostenbeteiligung Gemeinde Bodenwöhr (65.000 €)
= 90 %
585.500 €
Davon:
90 % Zuschuss (ALE – 526.500 €)
10 % Eigenleistung (TG – 58.500 €)
  • 84 % Gemeinde (49.140 €)
  • 16 % TG (9.360 €)


Somit fallen aufgrund der Entwurfsplanung für die Gemeinde neben der Kostenbeteiligung folgende Kosten der Eigenleistung noch an:






Maßnahme
Voraussichtliche Kosten 
(einschl. MWSt.)
Eigenleistung zuzüglich  Nebenkosten 
(z. B. Planung, Kassen- und Rechnungswesen, Bauoberleitung, Bauüberwachung)

%
GVS Turesbacher Weg
   58.500.-
(10 % v. 585.000)
49.140.-
84
Planung VLE (Phase 1 – 3)

Bodenproben
1.625.-
(10 % v. 16.250)
343,62
(10 % v. 3.436,19)
1.365.-

288,64
84
Planung VLE (Phase 5 – 9)
8 450.-
(10 % v. 84.500)
7.098.-
84
Gesamtsumme
68.918,62 
57.891,64


Beschluss

  1. Der Hauptausschuss stimmt der Vereinbarung Nr. 11 über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen unter Kostenbeteiligung (73.450 €) des Vertragspartners zwischen der Teilnehmergemeinschaft Windmais und der Gemeinde Bodenwöhr zu.

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt die Vereinbarung Nr. 11 zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 03./2021. Sitzung des Hauptausschusses 20.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Keine Informationen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:00 Uhr