Datum: 27.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 22:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:55 Uhr bis 23:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bürgerbefragung Generation 65+; hier: Vorstellung des Ergebnisses
4 PV-Anlagen Standortkonzept Gemeinde Bodenwöhr; hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Standortkonzepts
5 Bauleitplanung;
5.1 24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 228 und 229 Gem. Bodenwöhr und Bebauungsplan Nr. 31 SO "PV-Anlage" Neuenschwand Fl.-Nr. 228 und 229 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse
5.2 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
5.3 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
5.4 Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ Taxöldern; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
5.5 Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ Taxöldern; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
6 Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Bürgerhaushalt für 2022
7 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2021 ist durch den Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021.

TOP 2.        ILE Schwarzach-Regen; 
Regionalbudget 2021; 
Errichtung eines Wasserspielplatzes am Badeplatz Blechhammer; 
hier: Auftragserteilung
  1. Den Auftrag zur Errichtung eines Wasserspielplatzes am Badeplatz in Blechhammer wird an die Firma Spessart Holzgeräte, 97892 Kreuzwertheim, zu einem Angebotspreis von 18.647,30 €, brutto, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu erteilen und den Förderbetrag bei der ILE Schwarzach-Regen abzurufen. 

Beschluss

Bekanntgabe 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bürgerbefragung Generation 65+; hier: Vorstellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr erarbeitet derzeit schrittweise ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Dieses definiert die Handlungsfelder der Kommune für die nächsten Jahrzehnte, soll Schwachstellen aufzeigen und Lösungen finden um diese zu beseitigen.  

Da sich eine Gemeinde aus verschiedenen Bevölkerungsschichten zusammensetzt, muss den einzelnen Personenkreisen auch die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die Generation Service+ spielt in einer Gemeinde mittlerweile eine sehr gewichtige Rolle. Vor allem bei baulichen Veränderungen, Thema Barrierefreiheit, Versorgung der Bevölkerung oder dem Schaffen von Angeboten für die Unterstützung der Seniorinnen und Senioren sind entscheidende Standortfaktoren.

Als Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Seniorenpolitik in unserer Gemeinde Bodenwöhr fand im Januar und Februar 2021 eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 65 Jahren statt. Ziel war es, mehr über die Lebensbedingungen sowie die Wünsche und Bedürfnisse der älteren Menschen in der Gemeinde zu erfahren.

Die Bürgerbefragung Generation 65+ zielte auf die Themenbereiche Wohnen, Mobilität/Erreichbarkeit von Infrastruktur, Information/Beratung, Pflege/Betreuung, Kontakte/Freizeit/Neue Medien sowie zu der Zeit der Corona-Pandemie ab.

Die Befragung fand als Vollerhebung statt: Am 08. Januar 2021 wurde an 854 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Alter von 65 Jahren und älter ein fünfseitiger Fragebogen zugesandt. Die Beteiligung an der Befragungsaktion war mit 384 Personen groß. Die Rücklaufquote beträgt insgesamt 45 Prozent. 

Frau Anja Preuß von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Alterforschung (AfA) aus München, wird die im Bericht aufgeführten Ergebnisse der Bürgerbefragung dem Gemeinderat und vorstellen und die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Gestaltung der Seniorenpolitik in der Gemeinde Bodenwöhr erläutern.
 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Bericht und der Auswertung der Bürgerbefragung 65+.

  1. Um die empfohlenen Maßnahmenvorschläge in Gang zu bringen, soll im Rahmen des INSEKs ein Bürgerforum zum Thema Seniorenpolitik, vor allem mit den Akteuren vor Ort um die nächsten Schritte abzustecken, stattfinden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. PV-Anlagen Standortkonzept Gemeinde Bodenwöhr; hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Standortkonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Es gilt in Bayern eine Energiewende zu schaffen. Der bereits beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie wird mit dem Ende des Jahres 2022 vollzogen. Das Erzeugen von Energie aus fossilen Brennstoffen wie Kohle und Gas, wiederspricht den Bestrebungen das Freisetzen von CO2 in unsere Atmosphäre deutlich zu reduzieren. Die künftige angestrebte Elektromobilität wird zusätzlich 20 % mehr Strombedarf notwendig machen. Die Gemeinde Bodenwöhr hat sich zusätzlich aufgemacht, klimaneutral die benötigte Energie zu erzeugen. 

Als saubere Energieform gelten Photovoltaik-Anlagen, Windkraft und Wasserkraftwerke. Zusammen mit einem Energiemix aus Biomasse ist so eine CO2 neutrale Energieversorgung möglich. Schon heute spricht der Energiemix für unsere Gemeinde Bodenwöhr eine deutliche Sprache. Bei schönem Wetter ist die Gemeinde in der Lage Strom ins Netz einzuspeisen, bei durchwachsenem Wetter oder Regenwetter liegt die derzeitige Eigenversorgung bei 50 – 60 %. An manchen Feiertagen ohne großen Energieverbrauch sogar bei 80 % trotz des schlechten Wetters.

Egal welche Energieform zur Erzeugung gewählt wird, jede besitzt ihre Nachteile. Genau aus diesem Grund ist es aber die Aufgabe und Pflicht einer Gemeinde, sich den neuen Energieformen zu stellen und genau zu prüfen, wo ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien möglich ist. Dazu sind zwingend die Stellungnahmen von Fachbehörden, Verbänden, die Meinung der Bevölkerung und eine Diskussion im Entscheidungsgremium notwendig. Der Gesetzgeber hat deshalb für die Realisierung von Erzeugungsanlagen den Ablauf eines Bauleitplanverfahrens berücksichtig, welche eine Gemeinde im Rahmen ihrer Bauplanungshoheit abzuarbeiten hat. 

Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, welche Einfluss nehmen auf einen Energiestandort. Faktoren welche leider oft erst nach dem Abfragen von Fachmeinungen bekannt werden und immer in Abhängigkeit mit einer geplanten Umsetzung stehen.

Um künftig zur Standortvorauswahl dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung ein Werkzeug an die Hand geben zu können, hat sich die Gemeindeverwaltung dazu entschlossen, für die Gemeinde Bodenwöhr ein PV-Anlagen Standort Konzept erstellen zu lassen. Darin vereinen sich mögliche Ausschlusskriterien, mögliche Energiegewinnung und die angestrebten Konversationsflächen bzw. Flächen ohne hohe Ertragsaussicht.

Das Konzept wurde in den vergangenen Wochen vom Büro andersrum ausgearbeitet und wird heute von Herrn Reichel und Herrn Biersack mit den möglichen Flächen dem Gemeinderat vorgestellt und im Anschluss diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Im vorgestellten PV-Anlagen Standortkonzept in der Fassung vom 27.05.2021 werden keine Änderungen aufgenommen.
  2. Das PV-Anlagen Standortkonzept soll im Rahmen eines Bürgerforums der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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5. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö 5
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5.1. 24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 228 und 229 Gem. Bodenwöhr und Bebauungsplan Nr. 31 SO "PV-Anlage" Neuenschwand Fl.-Nr. 228 und 229 Gemarkung Bodenwöhr; hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Ingenieurbüro Costa aus Bad Kötzting wurde mit der Planung einer Freiflächen PV-Anlage im Ortsteil Neuenschwand beauftragt. Diese soll auf der Flurnummer 229 der Gemarkung Bodenwöhr von der Firma PV-Vertrieb Regen, vertreten durch Herrn Johann Riederer, errichtet werden. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

Der hierfür erforderliche Änderungs- und Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.11.2020 gefasst. Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurde die Erweiterung der geplanten PV-Anlage um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr beantragt. Der notwendige Beschluss für die Erweiterung um die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr wurde am 25.03.2021 vom Gemeinderat gefasst.

Wie bereits in der Sitzung am 26.11.2020 besprochen, befinden sich beide Flurnummern im Landschaftsschutzgebiet, was eine erhöhte Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange im Verfahren notwendig macht. 

Im Vorgriff auf den im Verfahrensablauf festgelegten nächsten Schritt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wurde an die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr bereits eine Unterschriftenliste mit Bedenken gegen das geplante Vorhaben übergeben.

Aus diesen Gründen wurden vorab sog. „Scopingtermine“ mit dem bayerischen Jagdverband, Wasserwirtschaftsamt Weiden, der unteren Naturschutzbehörde und dem ALEF vor Ort durchgeführt und entsprechende Stellungnahmen zu dem Vorhaben angefordert. 

Nach Erhalt und Durchsicht dieser Stellungnahmen (als Anlage beigefügt) schlägt die Verwaltung vor, auf den beiden Flurnummern 228 und 229 der Gemarkung Bodenwöhr keine Freiflächen PV-Anlage zu errichten und die bereits gefassten Beschlüsse aufzuheben. 

Mittlerweile liegt der Gemeinde Bodenwöhr seitens des Planungsbüro Costa und der PV-Vertrieb Regen schriftlich die Rücknahme Ihres Antrags auf Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf den Flurnummern 228 und 229 der Gemarkung Bodenwöhr vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.2020 auf Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 229 Gemarkung Bodenwöhr wird aufgehoben. 
  2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.03.2021 auf Erweiterung des Bebauungsplans und Erweiterung der Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummer 228 Gemarkung Bodenwöhr wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 11.02.2021 bis 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Frau Groenewald stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „26. Flächennutzungsplanänderung für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern“ in der Fassung vom 27.05.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.3. 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 11.02.2021 bis 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.05.2021 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des 26. Flächennutzungsplans für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern in der Fassung vom 27.05.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.4. Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ Taxöldern; hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ aufzustellen. 

In seiner Sitzung vom 10.06.2020 hat der Hauptausschuss den Planentwurf gebilligt. Basierend auf diesem Entwurf sind die Festsetzungen für den Bebauungsplan entstanden.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 25.02.2021 bis 26.03.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Frau Groenewald stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.5. Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ Taxöldern; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 5.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in der Sitzung am 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ aufzustellen. 

In seiner Sitzung vom 10.06.2020 hat der Hauptausschuss den Planentwurf gebilligt. Basierend auf diesem Entwurf sind die Festsetzungen für den Bebauungsplan entstanden.  Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 25.02.2021 bis 26.03.2021 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse wurden gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.05.2021 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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6. Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Bürgerhaushalt für 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Bereits zweimal wurde den Bürgern von Bodenwöhr durch den Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € die Gelegenheit gegeben, Vorschläge für Investitionen in Bodenwöhr einzubringen. 

Da die Möglichkeit von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen und genutzt wurde, empfiehlt die Verwaltung auch für das Jahr 2022 den Bürgerinnen und Bürgern ein Budget zur Verfügung zu stellen.   

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, für das Jahr 2022 für die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2021 eine Bürgerumfrage durchzuführen, um zu erfahren, welche Maßnahmen von den Bürgern vorgeschlagen werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, 15.000 € im Haushalt 2022 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2021. Sitzung des Gemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 11:29 Uhr