Datum: 24.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:53 Uhr bis 21:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 ist durch den Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
TOP wurde aufgrund der, dem Gemeinderat Bodenwöhr, nicht vorliegenden Niederschriften abgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.05.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2021.
TOP 2 Personalangelegenheiten;
Vollzug des Tarifvertrages zur flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ);
hier: Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit zweier Arbeitnehmer
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag eines Arbeitnehmers auf Bewilligung von Altersteilzeit vom 06.04.2020 Kenntnis und genehmigt diesen. Der Arbeitnehmer wird im Rahmen des § 3 TV FlexAZ (Restrukturierungs- und Stellenabbaumodell) Altersteilzeit für die Zeit von März 2022 bis Februar 2024 gewährt.
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag eines Arbeitsnehmers auf Bewilligung von Altersteilzeit für die Zeit von September 2021 bis August 2024 vom 01.03.2021 Kenntnis und genehmigt diesen. Die Gewährung von Altersteilzeit erfolgt aufgrund § 4 TV FlexAZ.
- Mit den Arbeitsnehmern sind die entsprechenden Verträge zur Gewährung von Altersteilzeit zu schließen.
TOP 3. Neubau der Grundschule Bodenwöhr;
hier: Vergabe der Architektenleistungen für die Objektplanung 2. Verfahren
- Für den Neubau der Grundschule Bodenwöhr mit Hort wird der Auftrag für die Objektplanung Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 an das Architekturbüro Weber Part GmbH, Allersdorf 26, 94262 Kollnburg, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 508.198,75 €, brutto, vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Architektenvertrag abzuschließen und vorerst den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) zum Preis von 91.099,94 €, brutto, inkl. Nebenkosten, zu erteilen.
Die noch erforderlichen Teilleistungen der Leistungsphase 2 als Ergänzung zu den Leistungen des vormaligen Büro Hrycyk werden vom Büro Weber kostenlos erbracht.
- Besondere Leistungen und Leistungen für die Kostengruppen 200 Abbrucharbeiten und 600 Ausstattung werden nach Bedarf beauftragt.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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3 |
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3.1. Bauanträge;
Reiger Josef, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau einer Hackschnitzelhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 10.06.2021 wurde eine Bauvoranfrage (29/2021) auf „Neubau einer Hackschnitzelhalle“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 687 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Warmersdorf, außerhalb des Ortes im Außenbereich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist nicht gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Josef Reiger auf „Neubau einer Hackschnitzelhalle“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 687 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.2. Bauanträge;
Probst Robert, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 02.06.2021 wurde ein Bauantrag (24/2021) auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 2/2 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, St.-Nikolaus-Weg 7, im Mischgebiet Dorf.
Der Carport liegt im Bereich unserer Kanalleitung. Es muss daher gesichert sein, dass wir zu jeder Zeit an die Leitung kommen können.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Robert Probst auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 2/2 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Der Bauherr muss sicherstellen, dass jederzeit Arbeiten an der Kanal- und Wasserleitung der Gemeinde Bodenwöhr durchgeführt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.3. Bauanträge;
Haas Philipp, 92439 Bodenwöhr;
hier: Bauvoranfrage Einfamilienhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 25.05.2021 wurde eine Bauvoranfrage (25/2021) auf „Bauvoranfrage Einfamilienhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 575/1 bzw. 60 der Gemarkung Erzhäuser eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Erzhäuser, Steigerweg 30, im Mischgebiet Dorf.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.
Die Erschließung muss noch gesichert werden. Die Erschließungsstrecke beläuft sich auf ca. 40 Meter. Laut Schätzung unseres technischen Bauamts werden hierfür ca. 25.000 € anfallen. Wie in anderen Fällen, könnte hierfür eine Kostenvereinbarung geschlossen werden, sodass der Bauherr selbst für die Erschließung zuständig ist.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Philipp Haas auf „Bauvoranfrage Einfamilienhaus“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 575/1 bzw. 60 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Die Erschließung ist gesichert.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.4. Bauanträge;
Erich Schwarz, 92439 Bodenwöhr;
hier: Gartenlaube mit überdachten Freisitz und Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 09.06.2021 wurde ein Bauantrag (28/2021) auf „Gartenlaube mit überdachtem Freisitz und Garage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 58/11 der Gemarkung Taxöldern eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Taxöldern, Eichelberg 3, im allgemeinen Wohngebiet.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :
- Gegen den Bauantrag von Herrn Erich Schwarz auf „Gartenlaube mit überdachtem Freisitz und Garage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 58/11 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauleitplanung;
Stadt Nittenau, "Dannerbeck Holzbau";
hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
24.06.2021
|
ö
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beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst.
Die Zimmerei Dannerbeck ist derzeit im Ortsteil Brunn, Gemarkung Fischbach angesiedelt. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage will sich die Zimmerei erweitern und vergrößern. An ihrem derzeitigen Standort stehen keine Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung. Durch die Bereitschaft des Grundstückseigentümers diese Fläche abzugeben, besteht nun die Möglichkeit die Erweiterung zu realisieren.
Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteiles Brunn der Stadt Nittenau, Gemarkung Fischbach und gehört zum Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz, zur Region Oberpfalz-Nord. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12.127 m². Das Plangebiet befindet sich auf einer Teilfläche der Flurnummer 607, Gemarkung Fischbach. Das Gelände fällt von Südwesten nach Nordosten stark ab. Der Höhenunterschied beträgt ca. 5,0 m.
Der Umgriff des Bebauungsplanes definiert sich wie folgt:
- Im Norden ist das Plangebiet durch die Kreisstraße SAD 1 begrenzt.
- Im Westen, Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Der
Schutzabstand von 4,0 m beidseitig der bestehenden Gasleitung wurde als
südliche Grenze für den Geltungsbereich herangezogen.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Dannerbeck Holzbau“ der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.2. Bauleitplanung;
Gemeinde Wackersdorf - 17. Änderung des Bebauungsplanes Oberpfälzer Seenplatte – Bereich Murner See SO CAMPINGPLATZGEBIET -Gebiet für Betriebsleiter-/ Betriebsinhaberwohnen;
hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
24.06.2021
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Wackersdorf hat am 19.05.2021 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes „SO CAMPINGPLATZGEBIET Gebiet für Betriebsleiter-/ Betriebsinhaberwohnen Grundstück 1/3, anteilig“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf vom 26.02.2021 vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, dass die 17. Bebauungsplanänderung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs. 1 und 3 BauGB durchzuführen ist.
Die Verwaltung wurde angewiesen, eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es handelt sich hierbei, mit Flur 1/3 (anteilig) und ca. 550 qm Eingriff, um einen sehr kleinen Flächenzuschnitt, der vollständig im bereits in 1996 im Rahmen des qualifizierten Bauleitplanverfahren „OBERPFLÄLZER SEENPLATTE – MURNER SEE“ festgesetzten Sondergebietsnutzungen aufgeht. Die Art der baulichen Nutzung „SO– Gebiet §10 BauNVO“ verbleibt unverändert.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.
Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beschluss
Gegen die Änderung des Bebauungsplans im Bereich Murner See SO Campingplatzgebiet der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.3. Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl";
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
24.06.2021
|
ö
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beschließend
|
4.3 |
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan gefertigten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 24.06.2021.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.4. Bauleitplanung;
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser";
hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
24.06.2021
|
ö
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beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bodenwöhr zu ändern.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.
Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.
Frau Forster vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser“ in der Fassung vom 24.06.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.5. Bauleitplanung;
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser";
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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4.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bodenwöhr zu ändern.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infra-strukturen- beworben und wurde ausgewählt.
Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovolta-ik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiter-wohnung vorher abgebrochen werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.
Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 24.06.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans „PV-Anlage Erzhäuser“ für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 24.06.2020.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.6. Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 für die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser";
hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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4.6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gek Erzhäuser aufzustellen.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.
Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.
Frau Forster vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser“ in der Fassung vom 24.06.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.7. Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 für die Fl. Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser - "PV Anlage Erzhäuser";
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
24.06.2021
|
ö
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beschließend
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4.7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 27 für die Fl.-Nr. 82/12 Gek Erzhäuser aufzustellen.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vom Wald hat sich mit dem Projekt „Betrieb der Trinkwasseraufbereitung und –förderung mit Solarstrom“ für eine Förderung aus dem Fond für regionale Entwicklung in der Prioritätsachse 3 - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen- beworben und wurde ausgewählt.
Das Förderprojekt umfasst neben dem Tausch von Förderpumpen auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser. Hierzu soll die auf dem Grundstück noch vorhandene und seit längerem stillgelegte Aufbereitungsanlage mit Betriebsleiterwohnung vorher abgebrochen werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.-Nr. 82/12 der Gemarkung Erzhäuser notwendig.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich in der Zeit vom 08.04.2021 – 10.05.2021 am Verfahren beteiligt.
Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 24.06.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „PV-Anlage Erzhäuser“ für die Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser in der Fassung vom 24.06.2020.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG;
hier: Antrag vom SV Erzhäuser - Windmais e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2018, 2019 und 2020
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
24.06.2021
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der SV Erzhäuser – Windmais e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Georg Lehner, hat mit Antrag vom 18.03.2021, bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 23.03.2021, die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 nach beantragt.
Die verspätete Beantragung des Zuschusses für die Jahre 2018, 2019 und 2020 begründet der SV Erzhäuser - Windmais e. V. damit, dass infolge mehrerer Wechsel in verantwortungsvollen Führungs- und Verwaltungsebenen noch einige Defizite in den ansonsten üblichen Verwaltungsabläufen festzustellen waren, weshalb die Beantragung vergessen wurde.
Für das Jahr 2018 meldet der SV Erzhäuser-Windmais e. V. 46 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2018. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 3 Betreuern entspricht.
Für 2018 würde der SV Erzhäuser-Windmais e. V. insgesamt 490,00 € erhalten (46 Jugendliche + 3 Betreuer á 10,00 €).
Für das Jahr 2019 meldet der SV Erzhäuser-Windmais e. V. 39 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2019. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 2 Betreuern entspricht.
Für 2019 würde der SV Erzhäuser-Windmais e. V. insgesamt 410,00 € erhalten (39 Jugendliche + 2 Betreuer á 10,00 €).
Für das Jahr 2020 meldet der SV Erzhäuser-Windmais e. V. 30 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2020. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 2 Betreuern entspricht.
Für 2020 würde der SV Erzhäuser-Windmais e. V. insgesamt 320,00 € erhalten (30 Jugendliche + 2 Betreuer á 10,00 €).
Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 ergibt sich eine Summe von 1.220,00 €.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Anträgen des SV Erzhäuser – Windmais e. V. Kenntnis und gewährt dem SV Erzhäuser – Windmais e. V. nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für die Jahre 2018 (490,00 €), 2019 (410,00 €) und 2020 (320,00 €). Der Nachzahlungsbetrag beträgt insgesamt 1.220,00 €.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Grundförderung der Jugendarbeit für die Jahre 2018, 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 1.220,00 € dem SV Erzhäuser-Windmais e. V. auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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6. Vereine in der Gemeinde Bodenwöhr;
Zuschussrichtlinien für die Vereinsarbeit;
hier: Beratung und Beschlussfassung über eingereichten Antrag auf Investitionskostenzuschuss der FF Altenschwand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die FF Altenschwand hat für die Ausbildung der Aktiven und Jugend einen neuen Laptop, Beamer mit Lautsprecher und Zubehör (Kaltgerätekabel, Audio Kabel, etc.) beschafft. Für die Anschaffungen hat die FF Altenschwand, vertreten durch den 1. Vorstand Albert Eichinger, einen Antrag auf Bezuschussung der Vereinsarbeit gestellt. Der Antrag ging am 14.05.2021 in der Verwaltung ein.
Anträge auf Investitionskostenzuschuss sind laut den Vereinsrichtlinien spätestens 10 Wochen nach Durchführung der zuschussbegründeten Maßnahme einzureichen. Da das letzte Zubehör am 23.10.2020 beschafft wurde, wurde die Antragsfrist nicht eingehalten. Zu spät eingereichte Anträge sind dem Gemeinderat ebenfalls zur Entscheidung vorzulegen.
Für die oben genannten Anschaffungen sind der FF Altenschwand Kosten in Höhe von insgesamt 1.295,51 € entstanden.
Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:
a) Grundförderung
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2 %
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25,91 €
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Die Anschaffung dient ausschließlich der Vereinsarbeit
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b) Jugendarbeit
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2 %
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25,91 €
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FF Altenschwand hat 2020
Grundförderung erhalten
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c) örtliches Rettungswesen
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2 %
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25,91 €
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FF Altenschwand gehört
zum Rettungswesen
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d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
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0 %
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0,00 €
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FF Altenschwand nahm in den letzten vier Jahren nicht am Bürgerfest teil
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e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
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0 %
|
0,00 €
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FF Altenschwand nahm in den letzten vier Jahren nicht am Hammerseefest teil
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f) Gemeinnützigkeit
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2 %
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25,91 €
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Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
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Summe
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103,64 €
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|
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom zu spät eingereichten Antrag der FF Altenschwand Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für die Anschaffung eines Laptops, Beamers mit Lautsprecher und Zubehör erhält die FF Altenschwand einen Zuschuss in Höhe von 103,64 €.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz;
Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen;
hier: Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
|
beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Abfrage des Landkreis Schwandorf bei den Landkreiskommunen auf Interesse nach einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz ist auf reges Interesse gestoßen.
Auch die Gemeinde Bodenwöhr hat hier ihr Interesse bekundet.
Deswegen bietet der Landkreis Schwandorf allen interessierten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten an.
Angedacht ist, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen zu bestellen, dessen Aufgabengebiet die Betreuung und Beratung in datenschutzrechtlichen Fragen sowie bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO umfasst. Dabei wird der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte ausschließlich für die Landkreiskommunen tätig. Der Landkreis erklärt sich im Rahmen der Zusammenarbeit
bereit, eine geeignete Fachkraft zu suchen und einen ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Kosten erfolgt anteilig auf die teilnehmenden Kommunen. Als Verteilungsschlüssel bietet sich die Einwohnerzahl der Gemeinden an.
Grundsätzlich besteht auch für die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz die Möglichkeit einer Anschubförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 85 % der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf einen Betrag von 90.000 € gedeckelt. Nachdem die Förderrichtlinie lediglich noch bis 31.12.2021 gilt, bleibt allerdings abzuwarten, ob und in welcher Form darüber hinaus ggf. eine Fördermöglichkeit für das Kooperationsprojekt besteht.
Um die Details der Zusammenarbeit abklären und eine Zweckvereinbarung ausarbeiten zu können, bittet der Landkreis um eine verbindliche Rückmeldung inwieweit sich die Gemeinde Bodenwöhr nun an einer Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz beteiligen möchte.
Zu den Kosten liegen noch keine Erkenntnisse vor, da hier abgewartet werden muss, wie viele Kommunen sich daran beteiligen.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von Möglichkeit der Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen für die Landkreiskommunen durch den Landkreis Schwandorf in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit Kenntnis und ist grundsätzlich bereit die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mitzutragen.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, bestehende Detailfragen (wie z.B. Kosten) mit dem Landkreis Schwandorf zu klären.
- Die endgültige Entscheidung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bleibt einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07./2021. Sitzung des Gemeinderates
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24.06.2021
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der 2. Bürgermeister Krieger teilt mit, dass die Gemeinde Bodenwöhr aufgrund des Antrages auf Gewährung einer Bundeszuwendung für das Projekt „Errichtung einer Ladeinfrastruktur“ den Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 48.180,44 Euro erhalten hat. Die Zuwendung ist für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Das Projekt wird sich voraussichtlich auf Gesamtkosten von ca. 60.200 Euro belaufen. Eigenanteil der Gemeinde sind ca. 12.000 Euro.
Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass die Bauarbeiten zur GVS Neuenschwand-Kölbldorf ihrem Ende zugehen und die Straße voraussichtlich ab Freitag, 25.06.2021, wieder freigegeben werden kann.
Auf Nachfrage wurde dem Gemeinderat noch mitgeteilt, dass es beim Beginn der Bauarbeiten in der Schwandorfer Straße für die Gesamtdauer zu einer Vollsperrung (Anwohner frei) kommen werde.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2021 11:25 Uhr