Datum: 30.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
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2 |
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
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3 |
Bauleitplanung;
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3.1 |
Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
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3.2 |
Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand;
hier: Feststellungsbeschluss
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3.3 |
Bauleitplanung;
Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
|
3.4 |
Bauleitplanung;
Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand;
hier: Satzungsbeschluss
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3.5 |
Bauleitplanung;
19. Flächennutzungsplanänderung Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
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3.6 |
Bauleitplanung;
19. Flächennutzungsplanänderung Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Feststellungsbeschluss
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3.7 |
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 27 "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
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3.8 |
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 27 "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Satzungsbeschluss
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3.9 |
Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
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3.10 |
Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618 Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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3.11 |
Bauleitplanung;
27. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 für die Fl.Nr. 62 Gemarkung Bodenwöhr, OT Neuenschwand;
hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss
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3.12 |
Bauleitplanung;
28. Flächennutzungsplanänderung und 5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkgelände I";
hier: Änderungsbeschlüsse
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4 |
Bauanträge;
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4.1 |
Bauanträge;
Seitz Andreas und Lena, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage
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4.2 |
Bauanträge;
FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG, 92334 Berching;
hier: Errichtung Löschwasserbehälter und Pumpenhaus für Sprinkleranlage
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4.3 |
Bauanträge;
Faderl Stefan und Gebhard-Faderl Tatjana, 92439 Bodenwöhr;
hier: Bestandsaufnahme Anwesen; Neubau Heulager und Pferdeoffenstall sowie Nutzungsänderung Stüberl und Pferdestall
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4.4 |
Bauanträge;
Dirnberger Josef, 92445 Neukirchen-Balbini;
hier: Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage
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5 |
Kommunales Denkmalkonzept;
Modul 3 Bürgerdenkmalfond;
Taucherkapelle Blechhammer;
hier: Beschluss zur Aufnahme ins kommunale Denkmalkonzept
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6 |
Informationen des 1. Bürgermeisters
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauleitplanung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
|
3 |
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3.1. Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 18.03.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „23. Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand“ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Gemäß Art. 49 GO nahm Gemeinderat Hans Fritsch wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes teil.
Namentlich genannt werden die Gemeinderat Feldmeier, Brosig und Pöll die gegen den Beschluss stimmten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
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3.2. Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 123, 124 (Teilfläche) und 125 Gemarkung Altenschwand;
hier: Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 23. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 23. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 23. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 30.09.2021
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 23. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 23. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.
Gemäß Art. 49 GO nahm Gemeinderat Hans Fritsch wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.3. Bauleitplanung;
Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern und gleichzeitig den Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ aufzustellen.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 18.03.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Herr Dipl.-Ing (FH) Costa stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Gemäß Art. 49 GO nahm Gemeinderat Hans Fritsch wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.4. Bauleitplanung;
Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ für die Fl.-Nrn. 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand;
hier: Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 123, 124 (Teilfläche) und 125 der Gemarkung Altenschwand zu ändern und gleichzeitig den Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“ aufzustellen.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 18.03.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „SO PV-Anlage Altenschwand II“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO PV-Anlage Altenschwand II“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „SO PV-Anlage Altenschwand II“, bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.5. Bauleitplanung;
19. Flächennutzungsplanänderung Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser“ aufzustellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Frau Rückerl (Ingenieurbüro Weiss Beraten und Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „19. Flächennutzungsplan für die Flurnummer 82/12 Gemarkung Erzhäuser“ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.6. Bauleitplanung;
19. Flächennutzungsplanänderung Fl.-Nr. 82/12 Gemarkung Erzhäuser "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser“ aufzustellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur 19. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr möge beschließen:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 19. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 30.09.2021
- Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 19. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 19. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.7. Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 27 "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser“ aufzustellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Frau Rückerl (Ingenieurbüro Weiss Beraten und Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser““ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.8. Bauleitplanung;
Bebauungsplan Nr. 27 "Nord-Ost-Gruppe - Erzhäuser";
hier: Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.8 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 31.07.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 27 „SO PV Anlage Erzhäuser“ aufzustellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB festgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO PV Anlage Erzhäuser“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO PV Anlage Erzhäuser“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „SO PV Anlage Erzhäuser“, bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.9. Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
3.9 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 618/1 zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ gebilligt.
Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 07.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Frau Forster (Preihsl + Schwan Beraten & Planen GmbH) stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „1. Änderung des Bebauungsplans Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.10. Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618 Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
|
ö
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beschließend
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3.10 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 618/1 zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ gebilligt.
Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 07.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“, bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.11. Bauleitplanung;
27. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 für die Fl.Nr. 62 Gemarkung Bodenwöhr, OT Neuenschwand;
hier: Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
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ö
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beschließend
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3.11 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die EP-Vermögensverwaltungs GBR aus Unterschleißheim stellte mit Schreiben vom 05.07.2021 den Antrag für eine Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung eines Bebauungsplans im Umgriff des Grundstücks Flurnummer 62 Gemarkung Bodenwöhr im Ortsteil Neuenschwand.
Die neuen Eigentümer der ehemaligen Reiterpension in Neuenschwand würden gerne die aktuelle Bebauung und die damit verbundene Nutzung der Pension verändern. Über die aktuellen Probleme der augenblicklichen Nutzung sowie die Probleme hinsichtlich dem Schallschutz hin zur B85 sind sich die Eigentümer im Klaren. Die Vereinbarkeit der aktuellen Bewohner mit dem Gemeindeleben, ein ökologischer Ansatz sowie die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Liegenschaft ist dem Antragsteller ebenso ein Anliegen.
Die Entwurfsplanung beinhaltet in dem Bereich zwei Mehrfamilienhäuser zur Bundesstraße hin bezüglich der Schallreduzierung. Diese sollen dann zur Bundesstraße möglichst geschlossen und zum Ortskern hin geöffnet sein. Bei der Wahl der Materialien wird ein ökologischer Ansatz bevorzugt. Eventuell eignet sich bei den Mehrfamilienhäusern eine Möglichkeit des Holzbaus.
Für den restlichen Bereich ist eine Mischung aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen gedacht. Das aktuelle Konzept sieht von freistehenden Häusern für Familien bis hin zur barrierefreien Zweizimmerwohnung eine breite Vielfalt vor.
Im westlichen Bereich ist zur angrenzenden Grundstücksplanung wohl bereits eine Stichstraße angedacht, die man hier eventuell für die Erschließung nutzen könnte.
Herr Eigner und Herr Lange der Eigner-Pelz GmbH erläutern das Projekt den Gemeinderäten und der Öffentlichkeit persönlich.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 62 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan für die Flurnummer 62 Gemarkung Bodenwöhr aufzustellen.
- Die Planung übernimmt die EP Vermögensverwaltungs GBR in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung der Gemeinde Bodenwöhr.
- Die anfallenden Kosten haben die Investoren zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.12. Bauleitplanung;
28. Flächennutzungsplanänderung und 5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkgelände I";
hier: Änderungsbeschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
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ö
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beschließend
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3.12 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan „Vorwerkgelände I“ wurde zuletzt im Jahre 2010 geändert.
Mittlerweile entstand das Musterhaus „Seegarten“ der Firma Fischerhaus. Auf Grund der großen Nachfrage ist ein weiteres Musterhaus ist geplant.
Nach Durchsicht des Bebauungsplans wurde ersichtlich, dass weder das jetzige Musterhaus mit der Adresse „Vorwerkstraße 10“ noch das Gebäude „Vorwerkstraße 8“ im Bebauungsplan aufgenommen sind. Das geplante Musterhaus liegt dementsprechend auch nicht mehr im Geltungsbereich des B-Plans.
Deshalb soll der Bebauungsplan nun überarbeitet werden. Zudem ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen und der Flächennutzungsplan müsste ebenfalls angepasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich „Vorwerkgelände I“ zu ändern.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Bebauungsplan „Vorwerkgelände I“ zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauanträge;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
|
ö
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|
4 |
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4.1. Bauanträge;
Seitz Andreas und Lena, 92439 Bodenwöhr;
hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
|
ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Andreas Seitz und Frau Lena Seitz haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 06.09.2021 einen Bauantrag (38/2021) auf „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 92/10 der Gemarkung Taxöldern eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Taxöldern, Pingartener Straße 33, im Bereich des allgemeinen Wohngebiets.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Andreas Seitz und Frau Lena Seitz auf „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 92/10 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Gemäß Art. 49 GO nahm Gemeinderat Andreas Seitz wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4.2. Bauanträge;
FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG, 92334 Berching;
hier: Errichtung Löschwasserbehälter und Pumpenhaus für Sprinkleranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 29.07.2021 einen Bauantrag (36/2021) auf „Errichtung Löschwasserbehälter und Pumpenhaus für Sprinkleranlage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 584 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, auf dem Firmengrundstück Fischerhaus, im Gewerbegebiet.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG auf „Errichtung Löschwasserbehälter und Pumpenhaus für Sprinkleranlage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 584 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.3. Bauanträge;
Faderl Stefan und Gebhard-Faderl Tatjana, 92439 Bodenwöhr;
hier: Bestandsaufnahme Anwesen; Neubau Heulager und Pferdeoffenstall sowie Nutzungsänderung Stüberl und Pferdestall
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
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30.09.2021
|
ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Stefan Faderl und Frau Tatjana Gebhard-Faderl haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 16.08.2021 einen Bauantrag (35/2021) auf „Bestandsaufnahme Anwesen; Neubau Heulager und Pferdeoffenstall sowie Nutzungsänderung Stüberl und Pferdestall“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 43 der Gemarkung Taxöldern eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Taxöldern, Hirschbergweg 21, teilweise im Mischgebiet Dorf aber auch im Außenbereich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Stefan Faderl und Frau Tatjana Gebhard-Faderl auf „Bestandsaufnahme Anwesen; Neubau Heulager und Pferdeoffenstall sowie Nutzungsänderung Stüberl und Pferdestall“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 43 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.4. Bauanträge;
Dirnberger Josef, 92445 Neukirchen-Balbini;
hier: Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
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beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Herr Josef Dirnberger hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 16.08.2021 einen Bauantrag (37/2021) auf „Abbruch des bestehenden Wohnhauses; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/10 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Im Seewinkl 7, im Bereich des allgemeinen Wohngebiets.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Josef Dirnberger auf „Abbruch des bestehenden Wohnhauses; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/10 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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5. Kommunales Denkmalkonzept;
Modul 3 Bürgerdenkmalfond;
Taucherkapelle Blechhammer;
hier: Beschluss zur Aufnahme ins kommunale Denkmalkonzept
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Am 31.07.2019 fasste der Gemeinderat Bodenwöhr den Grundsatzbeschluss zum Einstieg in das Verfahren für ein kommunales Denkmalschutzkonzept. In Ergänzung zum integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzept ist Ziel des KDK, städtebauliche Leitlinien miteinander abzustimmen und die bestmöglichsten Synergieeffekte beider Verfahren dabei herauszuholen. Es ermöglicht Denkmalschutz und Denkmalpflege systematisch, möglichst selbstständig und zielorientiert anzugehen und bietet den Einstieg zur Umsetzung konkreter Projekte. Das KDK stellt deshalb ein flexibles Instrument für unsere Gemeinde zur Bewahrung baukultureller Identität unserer Heimat dar.
Bei einem dieser baukulturellen Denkmälern handelt es sich um die Taucherkapelle in Blechhammer. Lt. Aussage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ist dies ein besonderer Meilenstein der Siedlungsentwicklung.
Aus diesem Grund möchte es sich die Gemeinde Bodenwöhr in Zusammenarbeit mit dem aktuellen Besitzer der Taucherkapelle zur Aufgabe machen in dem leerstehenden Baudenkmal zukünftig eine kulturelle bzw. religiöse Nutzung zu installieren.
Da sich die Taucherkapelle im Moment in einem desolaten, baufälligen Zustand befindet, müssen für diese Nutzbarmachung Voruntersuchungen sowie bauliche Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und die Zugänglichkeit zum Gebäude wiederhergestellt werden.
Mit Aufnahme der Taucherkapelle Blechhammer ins kommunale Denkmalschutzkonzept der Gemeinde Bodenwöhr könnten finanzielle Mittel für die ersten Schritte (Voruntersuchungen, Planungsleistungen, Materialkosten zur Instandsetzung) i. H. v. 15.000 € und aus dem Entschädigungs-Fond (15.500 €) erhalten werden. Zusätzlich wurde der Bürgerdenkmalfond des KDK-Verfahrens bereits auf die Taucherkapelle erweitert und kann kleinere Summen abdecken. Die Zusage des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für den Bürgerdenkmalfond liegt hierzu bereits vor. Ebenfalls hat sich der Besitzer dazu bereit erklärt, den vom BLfD geforderten Eigenanteil in Barmittel und Eigenleistung (3.000 €) zu erbringen.
Des Weiteren wurde bereits beim Landratsamt Schwandorf, Untere Denkmalschutzbehörde, ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (5.000 €) für den Erhalt bzw. Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes gestellt.
Vorbehaltlich der Gewährung dieser Zuwendungen wären somit die ersten Schritte zur Voruntersuchung der Taucherkapelle fast vollständig finanziell abgedeckt (Angebote für die Maßnahmen liegen bereits vor). Für die Gemeinde Bodenwöhr würde nur noch ein kleiner Kostenanteil übrigbleiben.
Nach Vorliegen des Sanierungskonzeptes ist der finanzielle Aufwand zur Instandsetzung der Kapelle bekannt. Danach schlägt das Landesamt für Denkmalpflege vor einen Verein zum Erhalt und zur Förderung der Kapelle zu gründen, welcher die Instandsetzung und den damit verbundenen finanziellen Aufwand trägt und die notwendigen Fördergelder zur Sanierung zusammenträgt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Die Taucherkapelle Blechhammer wird in das kommunale Denkmalschutzkonzept der Gemeinde Bodenwöhr aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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09./2021. Sitzung des Gemeinderates
|
30.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
1. Bürgermeister Georg Hoffmann lädt zum Bürgerforum am 01.10.2021 ein.
Das Vergabeverfahren für das Baugebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“ ist abgeschlossen. Gewinner ist die Firma Seebauer aus Schwarzhofen. Laut Aussage der Baufirma können Sie mit den Bauarbeiten evtl. noch heuer beginnen.
In der Oktobersitzung soll die Entscheidung des Gemeinderats über den Grundstückspreis erfolgen sowie die Vergaberichtlinien für die Vergabe von Bauplätzen sollen in der Oktober-Sitzung beschlossen werden.
Bürgermeister Hoffmann teilt den nächsten Termin „Runder Tisch“ für die Blaualgenproblematik am 22.10.2021 mit. Dort stellt das Planungsbüro auch die Pläne zur Verlegung der Kanaltrasse vor.
Die Uferreinigung findet am 23.10.2021. Es werden viele Helfer benötigt.
GR Grün fragt nach der Auswertung des Zweckverbandes der kommunalen Verkehrsüberwachung. Diese soll ihm noch zur Verfügung gestellt werden.
GR Lutter fragt nach dem Eigentümer des Bushäuschens am Park+Ride Parkplatz Blechhammer nach, da dort die Sitzbank fehlt. Bürgermeister Georg Hoffmann wird die Sachlage klären. Weiter regt GR Lutter an, dass beim Spielplatz Blechhammer die Tür defekt ist. Der Bauhof soll den Defekt beheben.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr