Datum: 28.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:17 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauanträge;
3.1 Bauanträge; Ziegler Anja, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
3.2 Bauanträge; Mühlberg Franziska, 92431 Neunburg vorm Wald; hier: Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde
3.3 Bauanträge; Winter Angelika und Johannes, 92439 Bodenwöhr; hier: Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen
4 Bauleitplanung
4.1 Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; a) 1. Änderung Bebauungsplan Seepark - SO Verwaltung Gastronomie - in vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung SO "Wochenendhausgebiet" sowie b) 11. Flächennutzungsplanänderung "SO Wochenendhausgebiet"; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4.2 Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Bebauungsplan "Meldau - Am Sonnenhang" der Gemeinde Wackersdorf; hier: Beteiligung der Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
5 Vergaberichtlinien für das Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker; hier: Beratung und Genehmigung der Vergaberichtlinien
6 Grundsatzbeschluss RZWas 2021; hier: Genehmigung der Prioritätenliste Wasserleitungen
7 Städtebauförderung; Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2022 für die Regierung d. OPf.
8 PV-Standortkonzept; hier: Vorstellung und Genehmigung des Konzepts
9 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag von FF Pingarten e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2020
10 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz; Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Schwandorf; hier: Genehmigung der Zweckvereinbarung
11 Informationen des 1. Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021 und vom 14.10.2021 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021 und vom 14.10.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.09.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2021

TOP 2.        Personalangelegenheiten; 
Einstellung eines Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes für die Gemeindeverwaltung – Leitung des Fachbereichs – Zentrale Aufgaben, Finanzen und Kämmerei 
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, einen Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes für die Gemeindeverwaltung (Leitung des Fachbereichs – Zentrale Aufgaben, Finanzen und Kämmerei) zum 01.12.2021 einzustellen. 
  2. Gem. Art. 49 Bayer. Beamtengesetz (BayBG) ist der derzeitigen Dienststelle des Beamten das schriftliche Einvernehmen zur Versetzung zur Gemeinde Bodenwöhr mitzuteilen.  Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Versetzungsverfahren abzuwickeln.

TOP 3.        Kommunales Denkmalkonzept; 
Modul 3 Bürgerdenkmalfond;
Taucherkapelle Blechhammer;
hier: Beauftragung der Voruntersuchungen und der baulichen Ausbesserungsarbeiten
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, vorbehaltlich der Förderzusage, die Aufträge wie folgt zu vergeben:
  • Der Auftrag für die restauratorische Voruntersuchung wird gem. Angebot vom 26.07.2021 an den Diplom-Restaurator Bruno Fromm, Jurastraße 4, 92331 Parsberg zum Angebotspreis von 28.940,80 €, brutto, vergeben.
  • Der Auftrag für das statische Plangutachten wird gem. Angebot vom 05.07.2021 an das Büro ALS Ingenieure, Schiffbrückgasse 3 92224 Amberg zum Angebotspreis von 5.000,00 €, brutto vergeben. 
  • Der Auftrag für das Instandsetzungskonzept/Kostenermittlung wird gem. Angebot vom 16.04.2021 an das Büro wild und wilnhammer, Adam-Wild-Str. 12, 93437 Furth i.W. zum Angebotspreis von 11.305,00 €, brutto vergeben.
2.         Der erste Bürgermeister wird beauftragt vorbehaltlich der Förderzusage die Aufträge zu erteilen.


TOP 4. Flurneuordnung/Dorferneuerung Erzhäuser/Windmais; 
Ausbau Turesbacher Weg; 
hier: Auftragsvergabe zum Bau der Wasserleitung
  1. Den Auftrag für die Sanierung der Wasserleitung von Erzhäuser Richtung Turesbach wird zum Angebotspreis von 90.432,93 € brutto an die Firma Seebauer aus Girnitz vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Beschluss

Bekanntgabe 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauanträge; Ziegler Anja, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Anja Ziegler hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 07.10.2021 eine Bauvoranfrage auf „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 205 der Gemarkung Taxöldern eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben in Taxöldern, Schwandner Weg, liegt im Außenbereich im Anschluss an die bereits bestehende Wohnbebauung. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung gilt als gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass gegen dieses Vorhaben Bedenken dahingehend bestehen, dass das Grundstück gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich liegt.

Durch die Tatsache, dass auf der gegenüberliegenden Seite am „Schwandner Weg“ Wohnbebauung besteht und das Grundstück innerhalb zusammenhängender Bebauung und zum Teil innerhalb eines Mischgebietes Dorf liegt, stehen einer positiven Stellungnahme keine Bedenken gegenüber. 

Deshalb kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Frau Anja Ziegler „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 205 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Bauanträge; Mühlberg Franziska, 92431 Neunburg vorm Wald; hier: Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Franziska Mühlberg hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 07.10.2021 einen Bauantrag auf „Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 461/2 der Gemarkung Erzhäuser eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben in Windmais, Mühlweg 29, liegt im Außenbereich.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist nicht gesichert. 

Die Bauvoranfrage wurde am 19.10.2020 vom Landratsamt Schwandorf genehmigt.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Franziska Mühlberg auf „Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für 3-4 Pferde“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 461/2 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Die Kosten für eine eventuell notwendige Versorgung des Grundstücks mit Wasser, trägt die Bauherrin. Eine Kostenübernahmevereinbarung ist vor Baubeginn abzuschließen.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Bauanträge; Winter Angelika und Johannes, 92439 Bodenwöhr; hier: Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Eheleute Angelika und Johannes Winter, Lindenweg 10, Altenschwand haben am 08.10.2021 einen Bauantrag auf „Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen“ eingereicht.

Die Garagen sollen auf dem Grundstück Flurnummer 365/4 Gemarkung Altenschwand, Lindenweg 10, entstehen.

Das geplante Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Frauenäcker Birzerfeld“ in Altenschwand.

Da es nicht den Festsetzungen des B-Plans entspricht und es sich somit auch um kein Freistellungsverfahren handelt, wurden Anträge auf isolierte Befreiung und Abweichung beigefügt. 

  • Die festgesetzte Traufhöhe von 2,75 m kann nicht eingehalten werden, weil das vorgesehene Garagentor 3,01 m hoch ist.
  • Das geplante Garagengebäude liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

  • Die Länge der Bebauung einer Grundstücksgrenze bei der die Abstandsflächentiefe gegenüber der Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird, überschreitet die zulässige Länge von 9 m.
  • Die Länge der Bebauung auf dem Grundstück bei der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht eingehalten wird, überschreitet die zulässige Länge von 15 m.
  • Grundflächenzahl von 0,40 wird nicht eingehalten. Mit der Errichtung des Garagengebäudes ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,58. 
  
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Johannes Winter und Frau Angelika Winter auf „Tektur auf Errichtung eines Garagengebäudes mit 3 Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 365/4 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

  1. Den Anträgen auf „isolierte Abweichung“ und „isolierte Befreiung“ wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; a) 1. Änderung Bebauungsplan Seepark - SO Verwaltung Gastronomie - in vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung SO "Wochenendhausgebiet" sowie b) 11. Flächennutzungsplanänderung "SO Wochenendhausgebiet"; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 24. Juni 2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „SO Verwaltung, Gastronomie“ in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung SO „Wochenendhausgebiet'' und die 11. Änderung des Flächennutzungsplans Sondergebiet (SO) Hotel, Kinderspielplatz, Federball in SO „Wochenendhausgebiet'' beschlossen. 

Die Änderungsbereiche, die im Ortsteil Gütenland liegen, betreffen die Flurnummern 787, 788 sowie 790 der Gemarkung Seebarn. Im Einzelnen gelten die Vorentwürfe vom 24. Juni 2021. Die Geltungsbereiche haben eine Größe von 0,89 ha (1. Änderung Bebauungsplan) 0,95 ha (11. Änderung Flächennutzungsplan).

Der Vorentwurf wurde in der Fassung vom 24.06.2021 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 08.07.2021 bis 14.08.2021 statt. Der Gemeinderat Bodenwöhr befasste sich in der Sitzung am 29.07.2021 bereits damit und hatte keine Einwände und Bedenken. 

Der neue Entwurf wurde in der Sitzung vom 23.09.2021 vom Stadtrat Neunburg vorm Wald gebilligt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden vom 20.10.2021 bis 23.11.2021 beteiligt. 

Als Nachbargemeinde werden wir hier auch wieder als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Beschluss

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans Seepark – SO Verwaltung Gastronomie „Wochenendhausgebiet“ sowie gegen die 11. Änderung des Flächennutzungsplans SO „Wochenendhausgebiet“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Bebauungsplan "Meldau - Am Sonnenhang" der Gemeinde Wackersdorf; hier: Beteiligung der Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Wackersdorf hat am 29.09.21 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Meldau – Am Sonnenhang“ beschlossen und mit Schreiben vom 13.10.21 die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belang am Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Meldau – Am Sonnenhang“ nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
 
Begründet wird die Ausweisung des Baulandes mit der stetig ansteigenden Einwohnerzahl und der damit verbundenen, allgegenwärtig steigenden Nachfrage nach Bauland.

Das neue Baugebiet umfasst 30 Parzellen mit einer Baulandfläche von ca. 21.000 m² und soll über die        B 85 erschlossen werden. Es liegt im Norden des Ortsteiles Meldau, an der Meldauer Straße (Richtung Altenschwand am Ortsende von Meldau – rechts). Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet nach   § 4 der BauNVO auf den Flurstücknummern 2780 und 2781 der Gemarkung Wackersdorf.

Die Gemeinde Bodenwöhr wird als Nachbargemeinde an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach beteiligt und um Stellungnahme bis 15.11.2021 gebeten.

Beschluss

Aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meldau – Am Sonnenhang“ keine Bedenken. Die Gemeinde Bodenwöhr stimmt der beabsichtigten Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vergaberichtlinien für das Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker; hier: Beratung und Genehmigung der Vergaberichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Innerhalb der Gemeinde Bodenwöhr ist Bauland gefragt wie nie zuvor und die Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken zur Erfüllung des Traums vom Eigenheim ist ungebrochen hoch.

Deshalb ist es sehr erfreulich, dass die Gemeinde Bodenwöhr derzeit im Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ insgesamt 15 Bauparzellen anbieten und auch selbst vermarkten kann.

Wie bereits auf der Klausurtagung im September 2021 erörtert, verfolgt die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Ratsgremium das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger zu festigen und deshalb besonders den ortsverbundenen und ortsansässigen Familien den Erwerb von Baugrund innerhalb der Heimatgemeinde zu ermöglichen. 

Da bereits jetzt im Bauamt der Gemeinde Bodenwöhr eine unverbindliche Interessentenliste von  53 Bewerbungen vorliegt, hat der Gemeinderat Bodenwöhr am 11.09.21 die Verwaltung beauftragt, ein transparentes Vergabesystem zu entwickeln, damit die Parzellen vorrangig Bewerbern zur Verfügung gestellt werden können, die die Bauplätze zeitnah und zur Eigennutzung benötigen. 

Die von der Gemeindeverwaltung gefertigten „Bauplatzvergaberichtlinien für das Neubaugebiet „Wirtskellerweg – Wegäcker“ sollen nunmehr vorgestellt und beschlossen werden. Ziel ist es, unter Anwendung dieser Vergaberichtlinien ein gerechtes und transparentes Vergabeverfahren der Bauparzellen zu ermöglichen. 

Vergaberichtlinien – siehe Anlage!

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vergaberichtlinien für die Grundstücksvergabe im Baugebiet „Wirtskellerweg – Wegäcker“ werden in der heutigen Fassung genehmigt:

  1. Diese Richtlinien treten sofort in Kraft.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für das Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ auf Grundlage der Vergabekriterien durchzuführen. 

  1. Die Auswertung der Bewerberliste ist dem Gemeinderat Bodenwöhr vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Grundsatzbeschluss RZWas 2021; hier: Genehmigung der Prioritätenliste Wasserleitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr hat am 15.10.2021 den Förderantrag für die RZWas 2021 gestellt. Hierfür wurde mit dem Ingenieurbüro Kehrer und unseren Wasserwarten eine Prioritätenliste erarbeitet. Die RZWas 2021 läuft aktuell bis 2024.
 
Im Jahr 2021 ist die Sanierung der Schwandorfer Straße im Ort Bodenwöhr eingeplant. Außerdem wurde der Neubau der Wasserleitung zum Weiler Turesbach eingeplant. 
(Beauftragte Kosten 500.940,00 € netto).

Die Maßnahmen 
  • Erzhäuser (Fußweg Ober- und Untererzhäuser)  
  • Neuenschwand Brandschutz sowie 
  • Windmais 
sollen im Jahr 2022 durchgeführt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1.136.740 € netto.

Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit und Baufortschritt sollen die restlichen Lose für Windmais und Neuenschwand im Jahr 2023 eingeplant werden.  Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 
1.026.300 € netto.

2024 stehen die Sanierung der See- und Stifterstraße und die verbliebenen Lose in Neuenschwand auf der Agenda, geschätzte Kosten 1.447.490 € netto.

Von der abgerechneten Schlussrechnung der jeweiligen Maßnahme werden 40 % gefördert.

Um in Zukunft die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, sind Investitionen in diesen Bereich unumgänglich.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt je nach Haushaltslage die Wasserleitungen in folgender Reihenfolge zu sanieren:

  • Im Jahr 2022 die Maßnahmen Erzhäuser, Windmais und Neuenschwand Brandschutz 
  • Im Jahr 2023 die Fortführung der Maßnahmen Windmais und Neuenschwand 
  • Im Jahr 2024 die Maßnahmen Seestraße und Stifterstraße und Neuenschwand verbleibende Lose

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Städtebauförderung; Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2022 für die Regierung d. OPf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr kann für das Haushaltsjahr 2022 Fördergelder aus dem Förderprogramm der Städtebauförderung abrufen. Ein wichtiger Baustein um die geplanten Projekte in der Gemeinde Bodenwöhr voranzubringen. 

Professor Dipl.-Ing. Georg Sahner hat in der Sitzung am 14.10.2021 den aktuellen Stand des INSEK´s und die einzelnen Maßnahmen die in den nächsten Jahren mit Unterstützung der Städtebauförderung umgesetzt werden sollen, ausführlich erläutert.

Die Gemeinde Bodenwöhr hat bereits aus der Städtebauförderung Unterstützung für die Erstellung des INSEKs, sowie für den Neubau eines Parkplatzes in der Ludwigsheide zugesprochen bekommen. Der derzeit verwendete Fördersatz in der Städtebauforderung beträgt 60 % der förderfähigen Kosten.

Die Meldung der geplanten Maßnahmen hat einmal jährlich, zum 01.12.2021 an die Regierung der Oberpfalz zu erfolgen. Die Jahresmeldung aus den vergangen beiden Jahres ist dabei fortzuschreiben.
 
Professor Sahner erläutert die in der Jahresmeldung 2022 eingeplanten Positionen zur heutigen Sitzung. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Jahresmeldung für die Städtebauförderung 2022 in der Fassung vom 28.10.2021 wird genehmigt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresmeldung 2022 bei der Regierung der Oberpfalz (Städtebauförderung) einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. PV-Standortkonzept; hier: Vorstellung und Genehmigung des Konzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die von der Bunderegierung eingeleitete Energiewende fordert einen Umbau der Energieerzeugung aus Kern-, Gas-, und Kohlekraftwerken hin zu sauberen Energiequellen wie Wasser, Wind oder Sonne. Jedoch ist keine der genannten neuen Energieformen frei von Nachteilen. Aufgabe der Politik vor Ort und aufgrund der geforderten bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen der Gemeinden ist es, die Vorteile und Nachteile an den angedachten Standorten in Einklang zu bringen.

Dazu stehen die rechtlichen Vorschiften aus dem Bauplanungsrecht zur Verfügung. Da der Gesetzgeber die landwirtschaftlich „benachteiligten“ Gebiete als mögliche Standorte frei gegeben hat, kommt es zu einer Vielzahl an Antragen bei den Kommunen für den Bau einer Photovoltaik-Anlage. Ein aufmerksamer Beobachter der öffentlichen Berichterstattung kann die Diskussionen und Themen in den einzelnen Ort mitverfolgen.

Die Empfehlung der Fachbehörden ist es, die im Bauleitplanverfahren einzeln zu prüfenden Ausschlusskriterien und die Ansprüche aus dem EEG-Gesetz und aus dem Ökoleitfaden bereits im Vorfeld durch ein verbindliches Standortkonzept in einer Gemeinde festzulegen.

Da die Gemeinde Bodenwöhr die neuen Energieformen in ihrem städtebaulichen Entwicklungskonzept betrachten lässt, sind dort die Erkenntnisse auf den möglichen Potentialen aus Dachflächen und Groß-PV-Anlagen einzuarbeiten.  Aus den genannten Gründen hat  die Gemeinde Bodenwöhr ein PV Anlagen Standortkonzept beauftragt.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 wurde das PV-Anlagen Standort Konzept durch das Büro Andersrum vorgestellt. In der damaligen Sitzung hat der Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen, das Konzept noch einmal der Öffentlichkeit vorzustellen. Auf dem Bürgerforum am 01.10.2021 wurde das Konzept und die sich daraus ergebenden möglichen Flächen erneut vorgestellt und erläutert.
Zur heutigen Sitzung wird das Konzept noch einmal vorgestellt und erläutert.

Aufgabe des Gemeinderates ist es, die nach Vorliegen der Konzeptparameter letzten 14 Flächen zu bewerten und entsprechend der Bewertung in das Konzept als Potentialflächen aufzunehmen. Im Vorfeld zur heutigen Sitzung hat der Gemeinderat in einer Exkursion die Standorte besichtigt.

Der Beschluss des PV-Anlagen Standortkonzeptes beinhaltet nicht die zwingende Schaffung einer PV-Anlage auf einer der möglichen Flächen, vielmehr beschränkt das Konzept die Errichtung weiterer Anlagen. Auf den möglichen Flächen ist weiterhin zwingend ein Bauleitplanverfahren durch den Gemeinderat abzuwickeln. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Das in der Fassung vom 28.10.2021 vorgestellte PV-Konzept mit folgenden möglichen Potentialflächen 

  • Fläche 1 
  • Fläche 5 mit Einschränkungen 
  • Fläche 6 mit Einschränkungen 
  • Fläche 11 
  • Fläche 14 mit Einschränkungen 

wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG; hier: Antrag von FF Pingarten e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die FF Pingarten e. V., vertreten durch den Kassenwart, Herrn Gerhard Köppl von der Osten, hat mit Antrag vom 27.09.2021 (bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 28.09.2021), die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2020 nachträglich beantragt. 

Die verspätete Beantragung des Zuschusses für das Jahr 2020 begründet die FF Pingarten e. V.   damit, dass dieser aufgrund von Corona in Vergessenheit geraten ist.

Für das Jahr 2020 meldet die FF Pingarten e. V. 3 Jugendliche zum Stichtag 01.01.2020. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 1 Betreuer entspricht. 
Für 2020 würde die FF Pingarten e. V. insgesamt 40,00 € erhalten (3 Jugendliche + 1 Betreuer á 10,00 €).

Für das Jahr 2020 ergibt sich eine Summe von 40,00 €. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Pingarten e. V. Kenntnis und gewährt der Feuerwehr Pingarten e. V. nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für das Jahr 2020. Der Nachzahlungsbetrag beträgt insgesamt 40,00 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Grundförderung der Jugendarbeit für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 40,00 € der FF Pingarten e. V. auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

10. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz; Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Schwandorf; hier: Genehmigung der Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Sitzung am 24.06.2021 hat der Gemeinderat Bodenwöhr zugestimmt, die Möglichkeit zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen für die Landkreiskommunen durch den Landkreis Schwandorf in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit mitzutragen.

Nachdem insgesamt 16 Kommunen und 4 Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Schwandorf ihr Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes signalisiert haben, wird dieses Projekt weiter vorangebracht.

Im nächsten Schritt sollen nun die Aufgaben des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und die Verteilung der Kosten in einer Zweckvereinbarung geregelt werden. 

Die unter § 4 der Zweckvereinbarung genannten Personalkosten zzgl. Ausstattung für Software betragen 87.167 €. Für die derzeit teilnehmenden Mitgliedskommunen errechnet sich so pro Einwohner ein Betrag in Höhe von 1,95 €. Für die Gemeinde Bodenwöhr (4.350 Einwohner) beträgt der Jahresanteil 8.482,50 €.
Nehmen noch mehr Kommunen an dieser Zweckvereinbarung teil, sinkt der Betrag dementsprechend. 

Das Landratsamt Schwandorf hat einen Entwurf vorgelegt, der nun im Gremium beraten und dann der notwendige Beschluss gefasst werden soll. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Dem Entwurf der Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes mit einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Schwandorf wird zugestimmt

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

11. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2021. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass der Termin mit unserem Regierungspräsidenten aufgrund eines Trauerfalls in der Familie leider ausfallen musste und nun für den 18.11.2021 geplant sei. Um 9.00 Uhr wird Herr Bartelt sich in das Goldene Buch der Gemeinde eintragen und anschließend unsere Gemeinde besichtigen. 

Des Weiteren bedankte sich Bürgermeister Hoffmann herzlich bei der Bodenwöhrer Bevölkerung für die rege Teilnahme an der Uferreinigungsaktion am 23.10.2021. Er lobte vor allem das Engagement und den Zusammenhalt in der Gemeinde.  

Beschluss

Bekanntgabe 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 11:27 Uhr