Datum: 25.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauanträge;
3.1 Bauanträge; Kagerer Christine und Josef, 92439 Bodenwöhr; hier: Überdachung des bestehenden TÜV-Prüfstandes
3.2 Bauanträge; Knopf Claudia, 92439 Bodenwöhr; hier: Schuppen in Holzbauweise
4 Hydraulische Berechnung Kanalnetz Bodenwöhr; hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das Ingenieurbüro
5 Kindergärten Bodenwöhr; hier: Ergebnispräsentation bauliches Nachrüsten von Lüftungsanlagen bzw. Anschaffung weiterer mobiler Raumluftreiniger
6 Tourismus Bodenwöhr; hier: Vorstellung und Einführung eines Gutscheinsystems zur Stärkung des regionalen Einkaufs
7 Informationen des 1. Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.10.2021 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.10.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.10.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021.

TOP 2.        Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker; 
hier: Festlegung der Grundstückspreise
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, den Verkaufspreis pro Quadratmeter Grundstücksfläche für das Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker auf 50,00 € festzusetzen. 
  2. Aus der Berechnung der Gesamtkosten der KFB sind die Positionen:
Gestattung Staatliches Bauamt, 30.000 €
Kosten für die Erschließungsträgerschaft, 45.815,00 €
auszugrenzen. 
Die Kosten reduzieren sich um 75.815 €

Der Anteil an den Gesamtkosten inkl. Herstellungsbeitragspauschale beträgt damit pro Quadratmeter 108,46 €.
  1. Der Grundstückspreis für das Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker wird damit aufgerundet auf 160 €/ m² festgesetzt.
  2. Im Kaufvertrag sind die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanal für die volle Grundstücksfläche festzusetzen, für die Geschossfläche werden 400 Quadratmeter als Vorausleistung festgesetzt.

TOP 3. Gemeindestraßen;
Neubau bzw. Vollausbau des Stockäckerweges in Warmersdorf
hier: Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Förderprogramms ELER
  1. Das Ingenieurbüro Trossmann wird für die Erstellung einer Planung mit Leistungsverzeichnis und Kostenschätzung für den Vollausbau der Ortsstraße „Stockäckerweg“ in Warmersdorf (Leistungsphasen 1 – 4) mit einer Honorarsumme von 17.759,31 € brutto beauftragt.
  2. Vorbehaltlich einer Förderzusage soll die Ortsstraße „Stockäckerweg“ in Warmersdorf ausgebaut werden. 
  3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauanträge; Kagerer Christine und Josef, 92439 Bodenwöhr; hier: Überdachung des bestehenden TÜV-Prüfstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Christine und Herr Josef Kagerer haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.11.2021 einen Bauantrag auf „Überdachung und Einhausung des bestehenden TÜV-Prüfstandes“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 3 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben in Neuenschwand, Bodenwöhrer Str. 8, liegt im Mischgebiet Dorf. 

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung gilt als gesichert. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Christine und Herrn Josef Kagerer auf „Überdachung und Einhausung des bestehenden TÜV-Prüfstandes“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 3 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Bauanträge; Knopf Claudia, 92439 Bodenwöhr; hier: Schuppen in Holzbauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Frau Claudia Knopf hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 08.11.2021 eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines „Schuppen in Holzbauweise“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 344/1 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.

Der Schuppen soll in Holzbauweise mit Punktfundament, Vertäfelung mit Holz und im Innenbereich mit Betonpflaster erbaut werden. 

Das Vorhaben soll eine Größe von 8 x 5 x 3,20 Meter haben und zum Unterstellen des Traktors mit Anhänger, des Holzspalters und der Kreissäge dienen. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung mit Wasser- und Abwasser ist nicht erforderlich. Eine Zufahrt zum Grundstück ist vorhanden. 

Das geplante Bauvorhaben in Altenschwand liegt im Außenbereich und eine Privilegierung ist nicht vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umgriff des Grundstücks bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen die Bauvoranfrage von Frau Claudia Knopf auf „Schuppen in Holzbauweise“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 344/1 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Hydraulische Berechnung Kanalnetz Bodenwöhr; hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr betreibt in den Ortsteilen und im Hauptort die Abwasserkanäle im Mischsystem. Aufgrund der sich häufenden Starkregenereignissen der letzten Jahre kommt es an einigen Stellen des Bodenwöhrer Kanalnetzes immer wieder zu Problemen. 
Besonders betroffen sind hier auch die Bereiche des Hammersees, wo sich die Bauwerke (Pumpwerke, RÜB) in den See entlasten. Dies sollte aufgrund der Bestrebungen zum Thema „Hammersee ohne Blaualgen“ vermieden werden. 
Damit die Stellen, an denen Überlastungen auftreten, identifiziert werden können, hat der Gemeinderat Bodenwöhr bereits im Jahr 2020 eine hydrodynamische Überrechnung unseres Kanalnetzes beschlossen. Den Auftrag hat das Büro Trossmann erhalten.

Das Ing. Büro Trossmann stellt uns heute die Ergebnisse der hydrodynamischen Überrechnung des Kanalnetzes anhand eines Planwerks vor und zeigt die Stellen im Ortsgebiet, an denen die Kapazitätsgrenze erreicht wird.

Der Überrechnung wurden das zweijährige und dreijährige Regenereignis zugrunde gelegt um auch die Überlastungen im Zusammenhang mit unserer Klimaveränderung darstellen zu können.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt die Ergebnisse der hydrodynamischen Überrechnung des Kanalnetzes zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Büro Trossmann und Partner auf Grundlage der hydrodynamischen Überrechnung für die überlasteten Stellen Lösungsansätze zu erarbeiten.
  3. Die Maßnahmen sind erneut dem Gemeinderat zu Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kindergärten Bodenwöhr; hier: Ergebnispräsentation bauliches Nachrüsten von Lüftungsanlagen bzw. Anschaffung weiterer mobiler Raumluftreiniger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Gemeinderatsitzung vom 29.07.2021 ist die Gemeindeverwaltung dazu aufgefordert worden eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen.

Für die Gruppen- und Funktionsräume der Kindertagesstätten ist der Einbau einer dezentralen Be- und Entlüftung oder die Nachrüstung der bestehenden Lüftungsanlagen zu prüfen und zu planen und dem Gemeinderat Bodenwöhr wieder zur Entscheidung vorzuglegen.

Auf Grundlage des Beschlusses ist Herr Kleiner „Vorsitzender des BVSI (Bundesverband Straßenbeleuchtung und Infrastruktur)“ beauftragt worden eine Machbarkeits- bzw. Wirtschaftlichkeitsstudie durchzuführten. 

Herr Kleiner wird in dieser Gemeinderatsitzung die Ergebnisse seiner Kostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsstudie präsentieren.
Betrachtet werden die einzelnen Gebäude und das Gesamtinvestitionsvolumen. In den Kosten für die dezentralen Lüftungsanlagen sind noch keine Bau- und Planungskosten enthalten. Die Kosten werden von der Bauverwaltung geschätzt und belaufen sich auf 150.000,00€ Brutto zuzügliche Baunebenkosten für Planung von 15%.

Vergleich Gesamtkosten für die Anschaffung der Gerätetechnik:

Mobile Raumluftreiniger
Investitionskosten:        86.000,00 € Brutto
Förderung:                33.250,00 € Brutto
Eigenmittel:                52.750,00 € Brutto

Dezentrale Lüftungsanlagen
Investitionskosten:        260.000,00 € Brutto
Förderung:                175.000,00 € Brutto
Eigenmittel:                85.000,00 € Brutto

Zuzüglich müssen hier die endsprechenden Bau- und Planungskosten betrachtet werden.
(260.000,00€ +150.000,00€) zzgl. 15% Planungs- und Baunebenkosten = 471.500,00€ (Investitionskosten)
Auch für die Bau- und Planungskosten gilt der Fördersatz von 80% 94.200,00€ (Eigenmittel)

3.2 Förderfähige Begleitmaßnahmen beim Neueinbau von stationären RLT-Anlagen sowie bei der Beschaffung und dem Einbau von Zu-/Abluftventilatoren 
Als Begleitmaßnahmen sind förderfähig: 
 Alle für den sicheren (Anlagen-) Betrieb notwendigen technischen Komponenten einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und der Anschluss von stationären RLT-Anlagen an bereits vorhandene Heizungssysteme; 
 Bauliche Maßnahmen wie Decken- oder Wanddurchbrüche; 
 Beratungs- und Planungsleistungen; 
 Baubegleitung und Bauleitung; 
 Hygienemanagement nach Nummer 8.2 der Richtlinie; 
 Erstellung der geforderten Nachweise nach Nummer 9 der Richtlinie.

 Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html

Weiter werden durch den BVSI die einzelnen Gebäude betrachtet und die jährlichen Wartungskosten aufbereitet. Die Gebäude müssen einzeln betrachtet werden, da z.B. im Kindergarten St. Barbara bereits eine dezentrale Lüftungsanlage verbaut ist. Allerdings ist diese nicht mit den entsprechenden Filteranlagen ausgestattet. Hier schlägt Herr Kleiner vor zusätzlich mobile Raumluftreiniger zu beschaffen.

Ein mobiler Raumluftreiniger ersetzt das Lüften nicht, da er den CO2 Gehalt im Raum nicht verändern kann. Bei einer Lüftungsanlage kann auf lüften, über einen längeren Zeitraum, verzichtet werden. Auch hier wird empfohlen regelmäßig zu lüften.

Eine Kombination erscheint im Kindergarten St. Barbara sinnvoll, da sich technisches Nachrüsten meist als kostenintensiv erweist. Hierzu wird Herr Kleiner auf Fragen aus dem Rat eingehen.

Aus der Beschlussvorlage soll eine Richtungsentscheidung hervorgehen. Je nach Tendenz wird eine Variante weiter ausgearbeitet und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Variante 1: Beschaffung weiterer mobiler Raumluftreiniger
Variante 2: Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit entsprechender Planung und Bauleistung
Variante 3: Es werden weder mobile Raumluftreiniger noch dezentrale Lüftungsanlagen beschafft, es wird weiter nach CO2-Ampel gelüftet.
Variante 4: Anschaffen von Leasing- Mietgeräten zur Überbrückung der Schulbaumaßnahme. Die Geräte welche aktuell zur Lüftung der Grundschule verwendet werden, werden dann den Kindergärten übergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle 19 Räume der 4 Kindertageseinrichtungen, Förderanträge für jeweils die mobilen Raumluftreiniger als auch für eine dezentrale Lüftungsanlage zu stellen.

2. Nach Vorliegen der berechneten Investitionskosten der mobilen Raumluftreiniger, als auch der dezentralen Lüftungsanliegen und der Förderbescheide ist die Entscheidung über das weitere Vorgehen nochmals dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Tourismus Bodenwöhr; hier: Vorstellung und Einführung eines Gutscheinsystems zur Stärkung des regionalen Einkaufs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Klausurtagung des Gemeinderats im September wurde den Räten bereits ein Gutscheinsystem ähnlich des Neunburger oder Schwandorfer 10ers vorgestellt. Die beiden Tourismuskräfte haben ein Model erarbeitet das mit gekauften Gutscheinen im Wert von 5 € oder 10 € die Kaufkraft in der Gemeinde Bodenwöhr halten soll. Im Fokus stehen unsere regionalen Produkte der örtlichen Geschäfte und Gastronomen im Gemeindegebiet Bodenwöhr. 

Grundsätzlich begrüßten die Räte die Idee, wollten aber erst die Teilnahme der Bodenwöhrer Geschäfte abfragen. Dies wurde durch das Tourismusbüro erledigt. Derzeit haben bereits 30 Geschäfte aus allen Bereichen der Gemeinde schriftlich ihre Teilnahme erklärt. Enthalten sind alle Gastwirtschaften und die Schlüsselgeschäfte wie Edeka, Erlmeier, Metzgereien und viele mehr.

Der Name der Gutscheine soll „Hüttenwerkskohle“ lauten und als 5 € oder 10 € Gutschein angeboten werden. Die Gutscheine werden in Scheckkartenform einfach auf Papier gedruckt und laminiert, so dass sie jederzeit im Geldbeutel parat sind. Die Scheine können im Tourismusbüro erworben werden. Sie erhalten dort eine Nummer und ein Siegel damit sie fälschungssicher sind. 

Das Rückzahlen von Restgeld ist bei den Gutscheinen ausgeschlossen.

Die Vorlagen wurden den Gemeinderäten mit zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Zur Stärkung des regionalen Einkaufs wird in der Gemeinde Bodenwöhr ein Gutscheinsystem, in Form der „Hüttenwerkskohle“, eingeführt und ab sofort angeboten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12./2021. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Erster Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass die Jahresabschlusssitzung des Gemeinderates am 16.12.2021 stattfinden wird. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es sein kann, dass sich bis dahin die Vorschriften zum Besuch der Gemeinderatssitzung ändern könnten (z.B. 3G).

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 09:16 Uhr