Datum: 27.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:58 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauanträge;
3.1 Bauanträge; Vetter Angelika und Michael, 92431 Neunburg vorm Wald; hier: Errichtung von Single-Wohnungen für modernes Wohnen in Bodenwöhr
3.2 Bauanträge; Lelek-Wotzka Malgorzata und Wotzka Jerzy, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
3.3 Bauanträge; Laurenz Ertl und Rebecca Turbanisch, 93051 Regensburg; hier: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport
3.4 Bauanträge; Jashari Patriot und Semra, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung eines Einfamilienhauses
3.5 Bauanträge; Alfons Dickert, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Nutzungsänderung - Umnutzung eines bestehenden Lagers in Wohneinheiten
3.6 Bauanträge; Alfons Dickert, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Nutzungsänderung - Umnnutzung von Gastronomie in Wohnen
3.7 Bauanträge; Andreas Hochmuth, 93089 Aufhausen; hier: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen
4 Bauleitplanung;
4.1 Bauleitplanung; Stadt Nittenau; "Schlingmannareal III"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Markt Bruck i.d.OPf.; „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“; hier: Frühzeitige Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
5 Wärmeversorgung; hier: Errichtung eines Heizhauses zur Versorgung des Schulareals (Schule, Hammerseehalle, Hauptschulgebäude, TV-Heim) auf Basis von Hackschnitzeln
6 Vollzug der Haushaltswirtschaft;
6.1 Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen 2022
6.2 Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2025
7 Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung; hier: Erfahrungsbericht
8 Ausbau des Stockäckerweges; (GVS Bodenwöhr - Warmersdorf); hier: Grundsatzbeschluss für den Förderantrag
9 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.12.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschriften der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 14.10.2021 und vom 25.11.2021.

TOP 3.        Parkplatz Ludwigsheide; 
hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten
1. Den Auftrag an die Firma Weber Tiefbau aus Wald - Siegenstein mit einer Auftragssumme von 263.469,20 € brutto, lt. Submissionsergebnis vom 16.11.2021, zu vergeben.
2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

TOP 4.        Kindertageseinrichtungen Bodenwöhr; 
hier: Vergabe des Auftrags zur Beschaffung mobiler Raumluftreiniger oder dem Einbau dezentraler Lüftungsanlagen
1. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag zur Lieferung und Inbetriebnahme der mobilen Raumluftreiniger zu erteilen. Für die Einrichtung BRK Kinderhort wird die Fa. FTB Filtertechnik-Brockmann GmbH & Co. KG; Robert-Bosch-Straße 19, 97209 Veitshöchheim beauftragt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 16.909,90€ Brutto.
2. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt den Auftrag zur Lieferung und Inbetriebnahme der mobilen Raumluftreiniger zu erteilen. Für die Einrichtung Kindergarten Pusteblume wird die Fa. FTB Filtertechnik-Brockmann GmbH & Co. KG; Robert-Bosch-Straße 19, 97209 Veitshöchheim beauftragt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 16.909,90€ Brutto.
3. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt den Auftrag zur Lieferung und Inbetriebnahme der mobilen Raumluftreiniger zu erteilen. Für die Einrichtung Kindergarten St.Barbara wird die Fa. FTB Filtertechnik-Brockmann GmbH & Co. KG; Robert-Bosch-Straße 19, 97209 Veitshöchheim beauftragt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 33.819,80€ Brutto.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö 3
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3.1. Bauanträge; Vetter Angelika und Michael, 92431 Neunburg vorm Wald; hier: Errichtung von Single-Wohnungen für modernes Wohnen in Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsberechtigten haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 13.12.2021 einen Bauantrag (49/2021) auf „Errichtung von Single-Wohnungen für modernes Wohnen in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/73 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Ludwigsheide 43, im Bereich eines Mischgebiets.  
In der Bauvorlage sind aktuell sechs Stellplätze geplant. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss für sechs Wohneinheiten ein Besucherparkplatz eingeplant werden, welche die Gesamtzahl der Stellplätze auf sieben erhöht.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Für den Bauantrag wurden folgende Befreiungen beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze
- Dachform: Pultdach 15 – 24 Grad -> versetztes Pultdach 15 Grad Dachneigung
- GRZ 0,4 -> 0,87
- Kellergeschoss wird durch Abgrabung freigelegt
- Stützmauer max. 0,50 m -> 1,60 m
- Höhenlage der EGFOK zur FOK im Mittel über der fertigen Straßenhöhe max. 0,80 m über FOK -> 3,29 m im Mittel fertige Straßenhöhe bis EGFOK
-Einschränkung: nicht mehr als 2 Wohnungen -> 6 Wohnungen geplant

Für den Bauantrag wurden ebenso Abweichungen beantragt:
- Balkon zum Flurstück 618/87 hat einen Abstand von 1,50m und eine Länge von 4 m. Bei der Bemessung bleiben untergeordnete Vorbauten wir Balkone und eingeschossige Erker außer Acht. Abweichung wird erforderlich, da der Abstand zu Nachbarsgrenze um 0,50 m und die Breite des Balkons um 1,30 m überschritten wird.
- Grenzbebauung von 15 m wird überschritten.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen aufgrund der oben genannten Befreiungen Bedenken gegen dieses Vorhaben. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Michael Vetter und Frau Angelika Vetter auf „Errichtung von Single-Wohnungen für modernes Wohnen in Bodenwöhr“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/73 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt. 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den o.g. Befreiungen nicht zu.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den o.g. Abweichungen nicht zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Bauanträge; Lelek-Wotzka Malgorzata und Wotzka Jerzy, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsberechtigten haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 09.12.2021 einen Bauantrag auf Errichtung eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eingereicht.

Der Neubau erfolgt auf der Flur-Nr. 666/198 der Gemarkung Bodenwöhr auf dem Grundstück Ferdinand-Riegelsberger-Straße 1. 

Der Bauantrag enthält Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohnen am Bahnhof.“ Die Befreiungen lauten wie folgt:

  • Unterschreitung der Mindestvollgeschosse -> eineinhalbgeschossige Bauweise

  • Überschreitung des maximalen Kniestockes um 0,50 m (gesamt 1,25 m)

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohnen am Bahnhof“ lauten wie folgt:

  • Anzahl der Mindestvollgeschosse: zwei
  • Festsetzungen des Kniestockes: maximal 0,75 m

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken!

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag des Ehepaares Malgorzata Lelek-Wotzka und Jerzy Wotzka auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 666/198 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen keine Bedenken.

  1. Die beantragten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.3. Bauanträge; Laurenz Ertl und Rebecca Turbanisch, 93051 Regensburg; hier: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsberechtigten haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 21.12.2021 einen Bauantrag (53/2021) auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 555/34 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Laurentiusplatz“, im Gebiet des Bebauungsplanes „Hammerwegäcker“. 

Da das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist hier eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. 

Für den Bauantrag wurden folgende Befreiungen wurden beantragt:

- Bebauung als Einzelhaus anstatt Doppelhaus bzw. Gruppenhaus
- Durch die Bebauung als Einzelhaus wird das festgesetzte Baufenster überschritten 
- Das Carport ist außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche
- Die Zufahrt ist über die Dr.-Leitner-Straße geplant
- Die Dachneigung des Carports ist entgegen dem Bebauungsplan, nicht entsprechend dem Hauptgebäude, sondern mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 3° geplant
- Änderung/Erhöhung der festgesetzten Höhen:
       -> Traufhöhe von 5,30 m auf 6,13 m
       -> Firsthöhe von 7,75 m auf 8,43 m
- Der Bebauungsplan setzt die Dachfarbe Rot fest. Das Wohnhaus, sowie das Carport, sind mit einem anthrazitfarbenen Dach geplant.
 
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Laurenz Ertl und Rebecca Turbanisch auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/34 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
  2. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt den o.g. Befreiungen zu.

  1. Sollten Kosten aufgrund notwendiger Veränderungen am Straßenkörper oder der Straßenbeleuchtung entstehen, hat diese der Bauherr selbst zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.4. Bauanträge; Jashari Patriot und Semra, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung eines Einfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 29.12.2021 einen Bauantrag (058/2021) auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ mit Doppelgarage auf dem Grundstück 
Fl.- Nr. 631/5 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr „Im Sandtal“ im Außenbereich, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile.
Die Bauantragssteller haben bereits im Jahr 2019 einen Bauantrag für einen „Neubau eines Zweifamilienhauses“ gestellt. Dieser Bauantrag wurde am 15.10.2019 vom Landratsamt Schwandorf (AZ.: 3.2-00893/2020-mai) genehmigt, das BV jedoch nicht umgesetzt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Semra Jashari und Herrn Patriot Jashari auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl-Nr. (631/5) der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.5. Bauanträge; Alfons Dickert, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Nutzungsänderung - Umnutzung eines bestehenden Lagers in Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 22.12.2021 einen Bauantrag (56/2021) auf „Nutzungsänderung: Umnutzung eines bestehenden Lagergebäudes in 7 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 627/7 Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Werkstraße 5. Das geplante Vorhaben liegt laut Flächennutzungsplan in einem Gewerbegebiet „GE“. Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung eines bestehenden Lagergebäudes mit 7 Wohneinheiten. Eine Wohnnutzung ist in einem Gewerbegebiet grundsätzlich nicht möglich. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umgriff des Bauvorhabens stellt dies aus gemeindlicher Sicht jedoch keine Beeinträchtigung dar, zumal der bestehende Gewerbebetrieb im Eigentum des Antragstellers liegt.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Die geforderten Stellplätze sind vorhanden!

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken, da sich das Vorhaben in die umgreifende Bebauung einfügt, dem Ortsbild nicht schadet und einen Mehrwert für den Ort darstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Alfons Dickert auf „Nutzungsänderung: Umnutzung eines bestehenden Lagergebäudes in 7 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 627/7 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.6. Bauanträge; Alfons Dickert, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Nutzungsänderung - Umnnutzung von Gastronomie in Wohnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat bei der Gemeinde Bodenwöhr am 22.12.2021 einen Bauantrag (57/2021) auf „Nutzungsänderung: Umnutzung bestehender Gastronomieräume in 2 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Flr.-Nr. 627/5 eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, Hauptstraße 11, in einem Mischgebiet „MI“.

Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte in zwei Wohneinheiten.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. Laut Baueingabeplan sind im Norden vier Stellplätze eingeplant. Die geforderten Stellplätze für die Wohneinheiten sind somit vorhanden. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Alfons Dickert auf „Nutzungsänderung; Umnutzung bestehender Gastronomieräume in zwei Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 627/5 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.7. Bauanträge; Andreas Hochmuth, 93089 Aufhausen; hier: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 23.12.2021 bei der Gemeinde Bodenwöhr eine Bauvoranfrage auf „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl-Nr. 647/4 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben in Bodenwöhr, Neunburger Straße 32, liegt im Innenbereich in der bereits bestehenden Wohnbebauung, in einem Bereich des allgemeinen Wohngebietes „WA“.
Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung gilt als gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben Bedenken, da es sich sehr nahe an der Staatsstraße 2398 sowie dem vorhandenen Bahngleis befindet. Das Vorhaben fügt sich nicht in die umliegende Bebauung ein und widerspricht somit dem vorhandenen Ortsbild.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen die Bauvoranfrage von Herrn Andreas Hochmuth auf „Neubau eines Mehrfamilienhaueses mit fünf Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 647/4 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö 4
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4.1. Bauleitplanung; Stadt Nittenau; "Schlingmannareal III"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat am 22.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schlingmannareal III“ zu ändern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 14.12.2021 wurde gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Aufgrund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Daher wird die Gemeinde darum gebeten bis 18.02.2022 zu überprüfen, ob Belange der Gemeinde Bodenwöhr berührt oder Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben werden.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Schlingmannareal III“ der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Markt Bruck i.d.OPf.; „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“; hier: Frühzeitige Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Markgemeinderat des Marktes Bruck i.d.OPf. hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2021 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen und somit die Energieerzeugung aus regenerativen Energien im Marktgemeindegebiet zu unterstützen.

Der Markgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“ und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Planvorentwürfen durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde gemäß § 4b BauGB durch den Marktgemeinderat das Planungsbüro TB Markert aus Nürnberg beauftragt. Der Vorentwurf der Bauleitpläne liegt in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022 im Rathaus des Marktes Bruck i. d. Opf. zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstücknummern 258 und 284 der Gemarkung Vorderthürn mit einer Fläche von 6,4 ha zuzüglich der noch nicht definierten Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.

Der Markt Bruck i.d.OPf. bittet die Gemeinde Bodenwöhr als Träger der öffentlichen Belange, gemäß 
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB zu den Vorentwurfsfassungen der Bauleitpläne Stellung zu nehmen. 
Es ergeht die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Planungsstand des Bauleitplanverfahren des Marktes Bruck Kenntnis. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Silberberg“ des Marktes Bruck i. d. Opf. bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Wärmeversorgung; hier: Errichtung eines Heizhauses zur Versorgung des Schulareals (Schule, Hammerseehalle, Hauptschulgebäude, TV-Heim) auf Basis von Hackschnitzeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Aktuell befindet sich die Heizungsanlage der Hammerseehalle im Grundschulgebäude. Die Grundschule der Gemeinde soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Um die Hammerseehalle weiter mit Wärme versorgen zu können wird eine Übergangslösung benötigt.

Nach Prüfung ergibt sich, dass das komplette Schulareal in Zukunft einen nachhaltige Heizlösung benötigt. Beispielsweise hat die bestehende Elektroheizung des Hauptschulgebäudes immer wieder mit Ausfällen zu kämpfen. Für die Grundschule und die Turnhalle wird im Zuge des Neubaus eine neue Heizungsanlage benötigt. Auch das TV Heim hat Probleme mit der Heizung und um Hilfe zur Lösung besagter Probleme gebeten.

Der Ansatz zur Lösung der Wärmeversorgung des Schulareals gestaltet sich wie folgt:
Eine Hackschnitzelheizung mit Gasspitzenlastkessel soll geschaffen werden, alle beschriebenen Gebäude werden über Nahwärmeleitungen mit Wärme versorgt.
Im ersten Schritt soll die Hammerseehalle angeschlossen werden, später die Grundschule. Nach Fertigstellung der Grundschule muss mindestens die Heizungsanlage des Hauptschulgebäudes erneuert werden, die Wärmeversorgen wäre somit schon gesichert. Auch ein Anschluss des TV Heims ist möglich und muss entsprechend abgestimmt werden.

Die Anlage muss so aufgebaut werden, dass modulares Erweitern möglich ist. Eine Containerlösung ist somit zur priorisieren. Optisch soll alles mit Holz verkleidet werden.
Der Standort wird zentral gewählt, der aktuell geplante Standort ist der Beschlussvorlage angehängt. 

Laut einer ersten Grobkostenschätzung belaufen sich die Kosten für das Heizhaus auf ca. 250.000,00 €, die optische Holzverkleidung wird auf ca. 25.000,00 € geschätzt. Die Nahwärmeleitungen werden pro Laufmeter auf ca. 350,00 € geschätzt. Die Kosten fließen in das Projekt Schulneubau mit ein. Somit definieren sich die Planungskosten nach der Leistungsphase 3 Neubau Grundschule. Nach abgeschlossener Kostenberechnung wird das Honorar der entsprechenden Planer festgesetzt.

Im Zuge der Baumaßnahme soll die Überdachung des Busbahnhofs ausgeführt werden.

Ein Grundsatzbeschluss ist notwendig um in die weitere Planung einsteigen zu können und um die entsprechenden Förderanträge zeitnah zu stellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Zur Versorgung des Schulareals, bestehend aus Grundschule, Hammerseehalle, Hauptschulgebäude und TV Heim, soll eine Hackschnitzelheizung errichtet werden. Die Versorgung der Gebäude soll über Nahwärmeleitungen erfolgen. Die Anlage wird in Form von Containern modular aufgebaut und soll erweiterbar sein.

  1. Als erstes Gebäude soll die Hammerseehalle an das Nahwärmenetz angeschlossen werden.

  1. Im Zuge der Baumaßnahme soll der Busbahnhof überdacht werden. Entsprechende Angebote sind anzufordern, die Genehmigungsplanung soll erstellt und eingereicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Vollzug der Haushaltswirtschaft;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö 6
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6.1. Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Die Zahlen im Beschlussvorschlag ergeben sich aus diesem Entwurf.

Die Hebesätze für das Jahr 2022 werden klassisch in der Haushaltssatzung beschlossen. Im Verlauf des Jahres 2022 wird eine separate Hebesatzsatzung vorgetragen welche Auswirkungen für das Haushaltssatzung 2023 haben wird. 

Die vorgeschlagenen Änderungen aus den Haushaltsberatungen wurden eingearbeitet.

Die Verwaltung schlägt vor, den Haushalt 2022 mit Anlagen zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt folgende Haushaltssatzung für 2022:

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bodenwöhr folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 in den Einnahmen 
und Ausgaben mit                                                10.763.200 €

und im Vermögenshaushalt
               
in den Einnahmen 
und Ausgaben mit                                                   4.628.800 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt. festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                              300 v. H.          

       b)        für die Grundstücke (B)                                                              300 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                           350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 € festgesetzt.
(oder):

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Änderungswünsche wurden in das Investitionsprogramm eingearbeitet. Die Haushaltsausgabereste werden hier nicht weiter aufgeführt.

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat den Entwurf des Finanzplans und Investitionsprogramms für die Jahre 2023 bis 2025 erhalten. 

Die Verwaltung schlägt vor, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung; hier: Erfahrungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr ist Ende 2020 dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung beigetreten und der Beitritt wurde durch die Regierung der Oberpfalz genehmigt.

Wie zwischen dem Gemeinderat und der Verwaltung mehrfach besprochen, soll nach Möglichkeit dem Ratsgremium ein Erfahrungsbericht über den Zeitraum von einem vollständigen Jahr vorgestellt werden. 

Die Verwaltung hat für das komplette Jahr 2021 das Zahlenwerk aufgearbeitet und stellt die Zahlen nunmehr vor.

(siehe Auswertungstabellen)

Kurz zusammengefasst ist im Zeitraum von 08.01.2021 bis 15.12.2021 an den festgelegten Messstellen 91 Mal die Geschwindigkeit überprüft worden. Insgesamt waren das 53.649 Fahrzeuge von denen 1912 Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Dies führte dazu, dass 1.737 Fälle verfolgt wurden und 175 Fälle leider nicht verwertet werden konnten.

Die meisten Verstöße fielen in den Bereich von 06-10 km/h Überschreitung (1.196) gefolgt von 368 Beanstandungen im Bereich 11-15 km/h.   Lediglich vier Raser wurden mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 41-50 km/h geblitzt.

Prozentual gesehen haben 3,45 % aller überprüften Verkehrsteilnehmer die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Die vorliegenden Auswertungen deuten darauf hin, dass im Gemeindegebiet Bodenwöhr seit dem Beitritt zum Zweckverband eindeutig langsamer gefahren wird. Auch die Verkehrsteilnehmer bestätigen das, wenngleich dies ein subjektives Empfinden darstellt. 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Verkehrssicherheit im gesamten Gemeindegebiet durch verschiedene Maßnahmen (Anschaffung von Dialogdisplays, Beitritt Kommunale Verkehrsüberwachung, Tempo 30 Zonen) deutlich verbessert werden konnte. 

Die Gemeinde Bodenwöhr zahlt für die geleisteten Einsatzstunden die vereinbarten Stundensätze und pro Fall eine Pauschale. Bei der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben im Kalenderjahr 2021 verbleibt für die Gemeinde ein Defizit von monatlich ca. 1.400 €.  

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Erfahrungsbericht über die bisherige Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, dargestellt an den entsprechenden Zahlen für das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Ausbau des Stockäckerweges; (GVS Bodenwöhr - Warmersdorf); hier: Grundsatzbeschluss für den Förderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr beabsichtigt die Ortsstraße Stockäckerweg in Warmersdorf auszubauen. Durch die Bewertung der im Vorfeld gezogenen Bodenproben ist ein Vollausbau des Stockäckerweg notwendig.
In seiner Sitzung am 28.10.2021 hat der Gemeinderat bereits beschlossen, vorbehaltlich einer Förderzusage des ALE, den Stockäckerweg auszubauen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Planung an das Ing. Büro Trossmann zu vergeben.

Am 12.01.2021 wurde vom Ing. Büro Trossmann ein Vorabzug in der Verwaltung vorgestellt. Auf Anraten des Ing. Büro Trossmann und aus Sicht der Verwaltung sollte die ca. 30 Jahre alte PVC Wasserleitung gleich mit erneuert werden. Durch eine vorvertragliche Kostenschätzung durch das Ing. Büro Trossmann liegen der Gemeinde Bodenwöhr folgende Zahlen vor: 

  • Straßenbau         334.750,00 € netto
  • Wasserleitung         128.625,00 € netto

Die Gesamtbaukosten brutto belaufen sich ca. auf 551.416,25 €.

Die Förderung wird im sogenannten „Windhundverfahren“ im ersten Quartal 2022 vergeben. Um den Förderantrag schnellst möglichst einreichen zu können, ist Entscheidung über den Vollausbau des Stockäckerweg und über die Sanierung der Wasserleitung erforderlich.  

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000 € betragen und dürfen 1,5 Mio. € nicht überschreiten. Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der aktuelle Fördersatz beträgt 60 %. Es ist angedacht, die Förderhöhe auf voraussichtlich 80 % der öffentlichen Ausgaben ohne Umsatzsteuer, Preisnachlässe (z. B. Rabatte, Skonti) und ohne kommunale Eigenregiearbeiten anzuheben. Da sich die Richtlinie noch in der Abstimmung befindet, steht dieser höhere Fördersatz noch nicht fest. Die Planungsleistungen sind nicht förderfähig. 

In der heutigen Sitzung soll dem Gremium die Ausbauvariante vorgestellt und diese genehmigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Ausbauvariante des Stockäckerweges wird wie vorgestellt genehmigt.
  2. Das alte Teilstück (Gussleitung) der Wasserleitung zur Ortsmitte von Warmersdorf soll im Rahmen des Vollausbaus mit saniert werden. 
  3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt auf Grundlage des gefassten Beschlusses den entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

1. Bürgermeister Hoffmann gab einen kleinen Einblick in die Infoveranstaltung zur Flurneuordnung/ Dorferneuerung Taxöldern-Pingarten. Er teilte mit, dass die Veranstaltung mit ca. 60 Personen sehr gut besucht war und auch der Live-Stream mit ca. 30 Zuschauer sehr gut angenommen wurde. Bei den Anwesenden war an der Veranstaltung ein großes Interesse zu spüren. Der 1. Bürgermeister verwies alle Interessierten auf die Homepage der Gemeinde Bodenwöhr, wo alle Infos zu Veranstaltung abzurufen sind. Auch richtete er sich mit einem Appell an den Gemeinderat und die Öffentlichkeit, alle Betroffenen zur Mitarbeit zu motivieren. Formulare zur Anmeldung des Interesses an den Workshops und Arbeitskreisen finde man ebenfalls auf der Homepage. 

Gemeinderat Mulzer fragte bezüglich dem Sachstand der defekten Sirene in Warmersdorf nach. 
Die Gemeindeverwaltung teilte mit, dass dies noch durch das technische Bauamt in Bearbeitung sei. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr