Datum: 03.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 21:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Ortsdurchfahrt Bodenwöhr; Sperrung für den Schwerlastverkehr; hier: Vorstellung der schalltechnischen Berechnungen und der Ergebnisse der Untersuchung durch das Staatliche Bauamt
4 Städtebauförderung; Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept; hier: Vorstellung und finaler Konzeptbeschluss
5 Bahnhofsgebäude Bodenwöhr; hier: Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
6 Bauanträge;
6.1 Bauanträge; Thomas Schmidbauer, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau eines Balkones an das bestehende Wohnhaus
6.2 Bauanträge; Oliver Goldmann, 92637 Weiden; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum
6.3 Bauanträge; Hauser Edeltraud und Josef, 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau - Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes
6.4 Bauanträge; Stangl Dietmar, 92439 Bodenwöhr; hier: Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
6.5 Bauanträge; Biohof Bollwein GbR, 92439 Bodenwöhr; hier: Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle Nähe Wasserweg, Neuenschwand
7 Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 12 über den Ausbau des Gehweges entlang der St. 2398 und Grundsatzbeschluss Sanierung Wasserleitung im Gehweg
8 Generationenbeirat der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Neubestellung der Beiratsmitglieder für die Wahlperiode 2022 - 2026
9 Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; hier: Entscheidung Heiz- und Kühlsystem im Neubau
10 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit – Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen);
10.1 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit – Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); FF Neuenschwand; hier: Beschaffung von Laptop und Beleuchtungsmittel
10.2 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SV Erzhäuser/Windmais e.V.; hier: Bau einer Terrassenüberdachung
11 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021.

TOP 2.        Vollzug der Haushaltswirtschaft; 
hier: Stellenplan 2022
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Stellenplan 2022 in der vorliegenden Fassung. 

TOP 3.        Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker; 
Auswertung der Bewerberliste aufgrund der Vergaberichtlinien; 
hier: Entscheidung über die Vergabereihenfolge und Beauftragung zum Abschluss der Kaufverträge
1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von der Bewerberrangliste und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die Kaufinteressenten über die festgelegte Reihenfolge zu informieren und die Grundstücke zu verteilen.
2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die vom Notariat ausgearbeiteten Kaufverträge mit den einzelnen Grundstücksbewerbern abzuschließen. 

TOP 4.        Wasserwacht Bodenwöhr; 
Vertrag über die rettungsdienstliche Absicherung des Badeplatz Blechhammer; 
hier: Beratung und Genehmigung des Vertrages
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr vertreten durch den 1. Bürgermeister und der Wasserwacht Bodenwöhr, vertreten durch den Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Schwandorf, in der vorgelegten besprochenen Fassung vom 27.01.2022. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Ortsdurchfahrt Bodenwöhr; Sperrung für den Schwerlastverkehr; hier: Vorstellung der schalltechnischen Berechnungen und der Ergebnisse der Untersuchung durch das Staatliche Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 3
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4. Städtebauförderung; Integriertes nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept; hier: Vorstellung und finaler Konzeptbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Im November 2019 stellte die Gemeinde Bodenwöhr den Antrag bei der Regierung der Oberpfalz zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm. Im Februar 2020 teilte die Regierung der Oberpfalz mit, dass die Grundlage für die Aufnahme in die Städtebauförderung die Erstellung eines integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (InSEK) ist.  In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2020 beschloss deshalb der Gemeinderat Bodenwöhr, den Auftrag für die Erstellung eines integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts zu vergeben. Als erste Maßnahme in der Städtebauförderung wird die Erstellung des InSEKs auch als Maßnahme mit 60 % von der Regierung der Oberpfalz gefördert. 

Nach der Durchführung eines formell korrekten Vergabeverfahrens erhielt das Büro G.A.S planen bauen forschen aus Stuttgart den Zuschlag und begann im Oktober mit den Arbeiten zur Erstellung des InSEKs. Es wurde das Untersuchungsgebiet definiert, Handlungsfelder festgelegt und analysiert und Bürgerforen abgehalten um ein Stimmungs- bzw. Meinungsbild aus der Bevölkerung zu erhalten. 

Nach nun fast 1,5 Jahren liegt nun der Gemeinde Bodenwöhr das finale Konzept zum InSEK vor.

Bereits am 17.02.2022 wurde bei einer Informationsveranstaltung dem Gemeinderat Bodenwöhr das ausgearbeitete integrierte nachhaltige Stadtentwicklungskonzept, kurz InSEK, vorgestellt und erläutert. Hier hatte der Gemeinderat Bodenwöhr noch die Möglichkeit Anregungen und Ergänzungen einzubringen. 

Die niedergeschriebene Konzeption des InSEK soll für die nächsten 10 Jahren den Leitfaden zu den abzuarbeitenden Maßnahmen in der Gemeinde Bodenwöhr darstellen.  Auch stellt das InSEK die Grundlage für das Abbilden der Maßnahmen in der Haushaltsplanung dar. 
Der Gemeinderat Bodenwöhr stand den erarbeiteten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern im allgemeinen positiv gegenüber. 

Herr Prof. Sahner wird die Konzeption des InSEK nochmals in der öffentlichen Sitzung für die interessierten Bürger-/innen vorstellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom erarbeiteten integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzept, kurz InSEK, vom Büro G.A.S. planen bauen forschen aus Stuttgart Kenntnis und beschließt das vorgestellte Konzept final in der heute vorliegenden Fassung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bahnhofsgebäude Bodenwöhr; hier: Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat das Sanierungsgebiet F Bahnhof Blechhammer in seiner Sitzung am 25.03.2021 festgelegt. Die dort erarbeiteten Sanierungsaufgaben sind als Aufgabe im INSEK (integriertes nachhaltiges städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Bodenwöhr) aufgeführt.

Im Vorgriff auf einen möglichen Erwerb des zentralen Gebäudes im Sanierungsgebiet F, dem Bahnhofsgebäude selbst, hat die Gemeinde Bodenwöhr am 29.12.2021 bei der Regierung der Oberpfalz einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt und diesen auch per Bescheid am 10.01.2022 erteilt bekommen.  Damit sind Maßnahmen zum Erwerb des Gebäudes nicht mehr förderschädlich und eine Förderung eines Teils der öffentlich nutzbaren Fläche möglich.

Die für den Förderbescheid notwendige Machbarkeitsstudie für das Bahnhofsgebäude wurde dem Gemeinderat durch unseren städtebaulichen Berater Professor Sahner vorgestellt und im INSEK der Gemeinde Bodenwöhr als Umsetzungsmaßnahme aufgenommen.

In der heutigen Sitzung erläutert Professor Sahner dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit das ausgearbeitete Konzept, welches nach Beratung durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Machbarkeitsstudio Bahnhof Kenntnis und genehmigt die Konzeption in der heute vorliegenden Fassung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie Bahnhof zur Förderung bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö 6
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6.1. Bauanträge; Thomas Schmidbauer, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau eines Balkones an das bestehende Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 27.01.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr einen Bauantrag (02/2022) auf „Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus“ auf dem Grundstück Flnr. 653/35 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr, „Am Hammersee 23“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr bechließt:

Gegen den Bauantrag von Herrn Thomas Schmidbauer auf „Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus“ auf dem Grundstück Flnr. 653/35 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Bauanträge; Oliver Goldmann, 92637 Weiden; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 03.02.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr einen Bauantrag (03/2022) auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum“ auf dem Grundstück Flnr. 622/47 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr, Schwandorfer Straße, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert!

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen den Bauantrag von Herrn Oliver Goldmann auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum“ auf dem Grundstück Flnr. 622/47 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Da nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Bauanträge; Hauser Edeltraud und Josef, 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau - Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 6.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben am 20.01.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr einen Bauantrag auf „Umbau – Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 115 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben liegt in Neuenschwand, Waldstraße 23, in einem Mischgebiet Dorf

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Das Nebengebäude soll um 0,85 m bzw. 1,40 m aufgestockt werden. Die Dacheindeckung erfolgt mit einem Trapezblech auf einer Balkenlage mit Lattung.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Einwände.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

Gegen den Bauantrag der Eheleute Josef und Edeltraud Hauser auf „Umbau – Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes“ auf dem Grundstück Flnr. 115 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.4. Bauanträge; Stangl Dietmar, 92439 Bodenwöhr; hier: Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 6.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller am 14.02.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr eine Bauvoranfrage (05/2022) auf „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flnr. 58/8 der Gemarkung Taxöldern gestellt. 

Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr OT Taxöldern, Eichelberg, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Der Bauherr hat gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt, von der Einholung der Nachbarschaftsunterschriften abzusehen.
Die Erschließung ist nicht gesichert. Die nötige Erschließung der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wird durch die Gemeinde Bodenwöhr beauftragt. Der Grundstückseigentümer hat die finanziellen Lasten zu tragen!

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass gegen dieses Vorhaben dahingehend Bedenken bestehen, dass das Grundstück gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt. Eine Privilegierung nach dem BauGB liegt für das Vorhaben nicht vor. 

Da die Erschließung durch Eigenregie gesichert werden kann und die Bebauung direkt an ein allgemeines Wohngebiet („WA“) nach § 4 BauNVO angrenzt, bestehen aus bauplanungstechnischer Sicht keine Bedenken. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Herrn Dietmar Stangl auf „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flnr. 58/8 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

  1. Die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Kanal sind vom Bauherrn zu tragen. Die Ausführung erfolgt durch die Gemeinde Bodenwöhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.5. Bauanträge; Biohof Bollwein GbR, 92439 Bodenwöhr; hier: Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle Nähe Wasserweg, Neuenschwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 6.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 08.02.022 bei der Gemeinde Bodenwöhr einen Bauantrag (004/2022) auf „Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle“ auf dem Grundstück Flnr. 235/1 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Das geplante Vorhaben liegt in Neuenschwand, Nähe Wasserweg, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Die Nachbarunterunterschriften sind vollzählig.  Die Erschließung ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen den Bauantrag der Biofhof Bollwein GbR vertreten durch Herrn Michael Bollwein auf „Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle“ auf dem Grundstück Flnr. 235/1 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Flurneuordnung und Dorferneuerung Verfahren Erzhäuser/Windmais; hier: Genehmigung der Vereinbarung Nr. 12 über den Ausbau des Gehweges entlang der St. 2398 und Grundsatzbeschluss Sanierung Wasserleitung im Gehweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Amt für ländliche Entwicklung in der Oberpfalz plant im Rahmen der Flurneuordnung und Dorferneuerung Windmais entlang der Staatsstraße einen Fußweg vom unteren Teil des Dorfes Erzhäuser in den oberen Teil der Ortschaft zu bauen. 
Wie bei fast allen Maßnahmen ist die Kostenaufteilung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Windmais und der Gemeinde Bodenwöhr aufzuteilen und in einer Vereinbarung festzulegen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Maßnahme
Voraussichtliche Kosten (einschl. MwSt.)
Kostenbeteiligung Gemeinde Bodenwöhr zuzüglich Nebenkosten (z. B. Planung, Kassen- u. Rechnungswesen, Bauoberleitung, Bauüberwachung

%
Gehweg
132.482,70 
60.942,04
46
Pflanzflächen
5.950,00
2.737,00
46
Kostenbeteiligung an Nebenkosten
10.520,89
10.520,89
100
Gesamtsumme
148.953,59
74.199.93



Der vorgelegten Vereinbarung Nr. 12 wurde in der Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft vom 19.10.2021 bereits zugestimmt.

Auch in diesem Teilstück des Gehwegs befindet sich eine gemeindliche Wasserleitung, welche in diesem Zug mit erneuert werden muss. Die Kosten für die Sanierung der Wasserleitung trägt die Gemeinde Bodenwöhr selbst. Um dafür die Förderung nach RZWas 2021 als finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vor Vergabe der Bauarbeiten notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Im Zuge der Bauarbeiten wird die Sanierung der gemeindlichen Wasserleitung im Gehweg mit durchgeführt. Die geschätzten Kosten dafür belaufen sich auf ca. 300.000 Euro.

  1. Der Vereinbarung Nr. 12 über den Ausbau des Gehweges entlang der St. 2398 (Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen) unter Kostenbeteiligung (74.199,93 €) des Vertragspartners zwischen der Teilnehmergemeinschaft Windmais und der Gemeinde Bodenwöhr wird zugestimmt.

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt die Vereinbarung Nr. 12 zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Generationenbeirat der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Neubestellung der Beiratsmitglieder für die Wahlperiode 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Wahlperiode des aktuellen Generationenbeirats endete offiziell 2021. 
Für die neue Wahlperiode 2022 bis 2026 ist ein neuer Generationenbeirat zu bilden. 
Mit Bekanntmachung vom 17.01.2022 wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, sich für die Mitarbeit im Generationenbeirat zu bewerben oder geeignete Beiratsmitglieder vorzuschlagen. 

Bei der Gemeinde Bodenwöhr sind leider keine Bewerbungen eingegangen. 
Herr Makolla, aktueller Sprecher des Generationenbeirats, hat aber bereits eine Liste an Personen zusammengetragen, die für die Mitarbeit im Generationenbeirat geeignet sind und auch bereit dazu sind. 

Folgende Personen haben ihre Mitarbeit für die Legislaturperiode 2022-2026 im neuen Beirat zugesagt:

1. Bohlender Walter
2. Burger Marita
3. Burger Paul
4. Ebensberger Barbara
5. Eiblmaier Manuel
6. Graf Andrea
7. Gruber Robert
8. Heindl Jasmin
9. Makolla Günter
10. Schulze Karin
11. Stangl Josef
12. Zünkeler Steffen

Die Verwaltung schlägt vor, das der Gemeinderat Bodenwöhr die oben genannten Personen zu Mitgliedern im Generationenbeirat beruft. 

Die neue Geschäftsordnung des Generationenbeirats soll im Nachgang gemeinsam mit den neuen Mitgliedern überarbeitet werden und dem Gemeinderat anschließend zu Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, folgende Personen für die Legislaturperiode 2022 – 2026 zu Mitgliedern des Generationenbeirats zu berufen:


1. Bohlender Walter
2. Burger Marita
3. Burger Paul
4. Ebensberger Barbara
5. Eiblmaier Manuel
6. Graf Andrea
7. Gruber Robert
8. Heindl Jasmin
9. Makolla Günter
10. Schulze Karin
11. Stangl Josef
12. Zünkeler Steffen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; hier: Entscheidung Heiz- und Kühlsystem im Neubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Vorplanung für das Bauvorhaben Neubau der Grundschule in Bodenwöhr schreitet weiter voran. In einem nächsten Schritt ist nun die Entscheidung zu treffen, welches Heiz- bzw. Kühlsystem zum Einsatz kommen sollt.

Das Büro Burnickel hat für die Entscheidungsfindung alle Varianten Gegenübergestellt und verglichen. Weiter wurde ein Punktesystem erstellt welche alle Varianten in Investitionskosten, Optik, Kühlmöglichkeit, Energieeffizienz, Komfort und Behaglichkeit sowie Betriebs und Wartungskosteneinsparung gegenüberstellt. Aus den genannten Punkten ergibt sich ein System, welches zur Entscheidungsfindung beitragen soll.

Im Bereich Heiztechnik werden Heizkörper, Fußbodenheizung und Deckenstrahlheizung miteinander verglichen.
Im Bereich Lüftung werden Fensterlüftung, dezentrale Lüftungsgeräte und die sogenannte Insel-Lösung (eine Art von zentraler Lüftungsanlage) verglichen.

Die Ergebnisse sind bereits in der Fraktionssprecherinformation vorbesprochen worden. Aus der Auswertung ergeben sich 2 Kombinationsmöglichkeiten.

Variante 1: Fußbodenheizung in Kombination mit dezentraler Lüftungsanlage. (Bewertet mit 31 Punkten.)
Variante 2: Deckenstrahlheizung in Kombination mit dezentraler Lüftungsanlage. (Bewertet mit 32 Punkten.)

Grundlage der Entscheidung ist die beigefügte Präsentation der Fa. Burnickel Ingenieure.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die Variante 1, Fußbodenheizung in Kombination mit dezentraler Lüftungsanlage die zu bevorzugende Heiz- und Lüftungsvarianten. Um im späteren Verlauf auch die Möglichkeit der Nachrüstung eines Kühlsystems zu erhalten, sind die Lüftungsgeräte und die Versorgungsleitungen dafür vorzubereiten.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Planung nach Variante 1 (Fußbodenheizung mit dezentraler Lüftung) weiter ausgearbeitet werden soll. 
  2. Die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ein Kühlsystem nachzurüsten, ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit – Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö 10
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10.1. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit – Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); FF Neuenschwand; hier: Beschaffung von Laptop und Beleuchtungsmittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 10.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand e.V. hat einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Anschaffungen eines Laptops und eines Beleuchtungsmittels gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit eingereicht. Der Scheinwerfer dient dazu da, falls der Unfallplatz in der Nacht unzureichend beleuchtet ist. Dadurch wird deutlich die Unfallgefahr minimiert.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

Durch die Anschaffungen eines Laptops und Beleuchtungsmittel sind Kosten in Höhe von 1.456,91€ entstanden.

a) Grundförderung

2 %
29,14 €
Anschaffungen dienen ausschließlich der Vereinsarbeit
b) Jugendarbeit
2 %
29,14 €
FFW Neuenschwand hat 
Jugendförderung 2021 erhalten
c) örtliches Rettungswesen
2 %
29,14 €
FFW Neuenschwand gehört 
zum Rettungswesen
d) Teilnahme Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
0,00 €
Keine Beteiligung.
e) Teilnahme Hammerseefest in den letzten 4 Jahre
2 %
0,00 €
Keine Beteiligung.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
29,14 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
116,55€


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Neuenschwand zur Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, in Höhe von 116,55 € zu gewähren. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10.2. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SV Erzhäuser/Windmais e.V.; hier: Bau einer Terrassenüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 10.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der SV Erzhäuser / Windmais e. V. hat am 08.12.2021 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss gestellt.

Für den Bau einer Terrassenüberdachung zum Schutz der Sportheimbesucher insbesondere vor Regen und Sonneneinstrahlung, um sportliche sowohl als auch gesellschaftliche Veranstaltungen und Ereignisse im Freien durchzuführen. Dem Verein SV Erzhäuser – Windmais e. V. sind Kosten in Höhe von 5.611,75 € entstanden.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2 %
112,24 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2 %
112,24 €
Der SV Erzhäuser – Windmais hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen
0 % 
0,00 €
Der SV Erzhäuser – Windmais gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
1,5 %
84,18 €
Der SV Erzhäuser – Windmais hat 2019 mit einer Wurfbude teilgenommen. 2020 hätte der SV Erzhäuser – Windmais den Bierausschank übernommen.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
1 %
56,12 €
Der SV Erzhäuser – Windmais hat 2018 den Ausschank im Jacobgarten übernommen. 2020 hätte der SV Erzhäuser-Windmais ebenfalls den Ausschank übernommen.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
112,24 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
477,02 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag des SV Erzhäuser-Windmais e. V. Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für den Bau einer Terrassenüberdachung zum Schutz der Sportheimbesucher, erhält der SV Erzhäuser – Windmais e. V. einen Zuschuss in Höhe von 477,02 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und die Zuschüsse auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2022. Sitzung des Gemeinderates März (1) 03.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

1. Bürgermeister Hoffmann zeigt ein Beispielbild für Bushäuschen aus einer Anregung von Gemeinderat Christian Lutter, die im Rahmen des Bürgerhaushaltes angeschafft werden sollen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 5.000 Euro pro Bushäuschen. Der Gemeinderat Bodenwöhr signalisiert hier seine Zustimmung zu der gezeigten Variante.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:11 Uhr