Datum: 31.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Ortsdurchfahrt Bodenwöhr; Sperrung für den Schwerlastverkehr; hier: Vorstellung der schalltechnischen Berechnungen und der Ergebnisse der Untersuchung durch das Staatliche Bauamt
4 Bauanträge;
4.1 Bauanträge; Nadine Ernst, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Bungalows mit Carport
4.2 Bauanträge; Eichinger, 92439 Bodenwöhr; hier: Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.-Nr. 629/16 Gek. Bodenwöhr (Sandfeldstraße 20)
4.3 Bauanträge; Josef Reiger, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Hackschnitzellagerhalle
5 Bauleitplanung: Stadt Neunburg vorm Wald; "Baugebiet Hofenstetten"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Baugebiet "Am Birkerl"; hier: Vergabe eines Straßennamens und Widmung der Straße
7 Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2021
8 Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Bodenwöhr (Hebesatzsatzung)
9 Vollzug der Haushaltswirtschaft;
9.1 Vollzug der Haushaltswirtschaft; Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen im Jahr 2022
9.2 Vollzug der Haushaltswirtschaft; Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Bürgerhaushalt für 2023
10 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.03.2022 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffenltichen Gemeinderatssitzung am 03.03.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Ortsdurchfahrt Bodenwöhr; Sperrung für den Schwerlastverkehr; hier: Vorstellung der schalltechnischen Berechnungen und der Ergebnisse der Untersuchung durch das Staatliche Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 05.10.2021 fand ein Termin zwischen dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach und der Gemeinde Bodenwöhr bzgl. der Sperrung der Ortsdurchfahrt in Bodenwöhr für den Schwerlastverkehr statt. 
Hier wurde besprochen, dass gemeinsam mit dem Landkreis schalltechnische Berechnungen für die Ortsdurchfahrt Bodenwöhr durchgeführt werden sollen. 
Hierbei sollte untersucht werden, ob die maßgeblichen Grenzwerte nach den sogenannten „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) überschritten werden und Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO (Sperrung Ortsdurchfahrt zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen) geboten sind. Die maßgeblichen Grenzwerte betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A). 

Das beauftragte Ingenieurbüro hat für die Berechnung der sog. Beurteilungspegel die Daten aus der letzten Verkehrserhebung aus dem Jahr 2015, verifiziert mit einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2018, und die aktuell gültigen Lärmberechnungsvorschriften „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ angewendet. Das zugrundeliegende Berechnungsmodell wurde mittels digitalen Geländekarten, aktuellen Katasterdaten sowie Ortseinsichten aufgebaut. Zur Beurteilung der Berechnungsergebnisse werden diese den genannten Grenzwerten gegenübergestellt. 

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die maßgeblichen Grenzwerte der „Lärmschutz-Richtlinien-SV“ unterschritten werden. 
Lt. Staatlichen Bauamt sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO in der Ortsdurchfahrt Bodenwöhr demnach nicht geboten. 

Herr Letz vom Staatlichen Bauamt wird zur Sitzung das Gutachten zu den schalltechnischen Berechnungen ausführlich erläutern und dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung stehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ergebnissen der Untersuchungen zu den schalltechnischen Berechnungen in der Ortsdurchfahrt Bodenwöhr Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö 4
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4.1. Bauanträge; Nadine Ernst, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Bungalows mit Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsstellerin hat am 02.03.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr einen Bauantrag (06/2022) auf „Neubau eines Bungalows mit Carport“ auf dem Grundstück Flnr. 666/194 + 666/193 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Das geplante Vorhaben liegt im Ortsteil Blechhammer, „Ferdinand-Riegelsberger-Straße 7“ im Gebiet des Bebauungsplanes „Wohnen am Bahnhof“ 

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Die Bauantragsstellerin hat dem Bauantrag einen Antrag auf isolierte Befreiung vorgelegt.

Antrag auf isolierte Befreiung:

Der Bebauungsplan „Wohngebiet am Bahnhof“ schreibt bei eingeschossigen Bauten eine Dachneigungstoleranz des Hauptgebäudes von 0° - 22° vor. Das beantragte eingeschossige Wohnhaus soll mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25° (West) und 45° (Nord) gebaut werden. 

Als Begründung hat die Bauantragsstellerin folgende Argumente vorgebracht:
Das Hauptgebäude soll aus architektonischen und statischen Gründen ein ungleich geneigtes Satteldach erhalten: Durch die nicht mittige Anordnung des Firstes ergeben sich auf der Ostseite kleinere Nebenräume, die wegen dem direkten Anbau des Carports keine Fenster erhalten können. Die Wohnräume können dagegen großzügig gestaltet werden ohne Einschränkungen durch Stützen o.ä. statisches Tragwerk.

Im Bebauungsplan ist für 1-geschossige Baukörper eine Dachneigung von 0°-22° vorgesehen, bei 2- und 3-geschossigen Gebäuden auch Satteldächer von 38°-45°. Eine Dachneigung von 45° ist im Baugebiet somit grundsätzlich erlaubt. 

Unmittelbar an das Baugebiet anschließend, in ca. 85 m Entfernung zum Baugrundstück, befindet sich bereits ein bestehendes Wohnhaus mit außermittig angeordnetem Satteldach.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Gegen den Bauantrag von Frau Nadine Ernst auf Errichtung eines Bungalows mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 666/194 + 666/193 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.  
  2. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung einer ungleichen Dachform (25° (West) und 45° (Nord)) zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4.2. Bauanträge; Eichinger, 92439 Bodenwöhr; hier: Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.-Nr. 629/16 Gek. Bodenwöhr (Sandfeldstraße 20)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 21.03.2022 bei der Gemeinde Bodenwöhr eine Bauvoranfrage (06/2022) auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flnr. 629/16 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr, Sandfeldstraße, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. Sollte eine zusätzliche Erschließung mit gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen benötigt werden, ist diese durch die Gemeinde Bodenwöhr zu beauftragen. Der Grundstückseigentümer hat die finanziellen Lasten zu tragen.

Die Grundstückseigentümer wurden seitens der Gemeindeverwaltung auf eine notwendige dauerhafte Sicherung der Zufahrtssituation hingewiesen.

Da die Erschließung gesichert ist und keine Gründe der Bauvoranfrage entgegenstehen, bestehen aus bauplanungstechnischer Sicht keine Bedenken!

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Antrag auf Vorbescheid von Herrn Martin Eichinger auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flnr. 629/16 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 34 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

  1. Die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Kanal sind vom Bauherrn zu tragen. Die Ausführung erfolgt durch die Gemeinde Bodenwöhr.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Bauanträge; Josef Reiger, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Hackschnitzellagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der hat am 17.03.2022 einen Bauantrag (07/2022) auf „Neubau einer Hackschnitzellagerhalle“ auf dem Grundstück Flnr. 687+692 der Gemarkung Altenschwand gestellt. 

Das geplante Vorhaben liegt in Warmersdorf, in der Nähe des St.-Koloman-Weg im Außenbereich.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist nicht gesichert. Ver- und Entsorgungsleitungen werden für das Vorhaben nicht benötigt.

Die Bauvoranfrage vom 24.06.2021 wurde vom Gemeinderatsgremium bereits positiv beschieden und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt!
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken!

Der Antrag auf einen Vorbescheid befindet sich derzeit noch beim Landratsamt Schwandorf in Bearbeitung.  Mit E-Mail vom 21.03.2022 hat das Landratsamt Schwandorf auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Prüfung abgeschlossen ist und die Bauvoranfrage genehmigt wird. Die schriftliche Mitteilung wird in den nächsten Tagen erwartet. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag von Herrn Josef auf „Neubau einer Hackschnitzellagerhalle“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 687 + 692 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Gem. Art. 49 GO hat Gemeinderätin Reiger Stefanie an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung: Stadt Neunburg vorm Wald; "Baugebiet Hofenstetten"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 23. September 2021 beschlossen, einen Bebauungsplan nach dem Verfahren nach 13b BauGB für das neue Baugebiet „Hofenstetten“ im Ortsteil Hofenstetten aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 1,05 Hektar und beinhaltet die Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 523, 529/2 und 638/6 der Gemarkung Fuhrn.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach 13b BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Gemäß §§ 13 b i.V.m. 13a und 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB werden Sie als Träger öffentlicher Belange von dieser Auslegung benachrichtigt. Die Gemeinde Bodenwöhr wird um Prüfung gebeten, ob die Aufgabenbereiche bzw. die gemeinderechtlichen Belange durch die beabsichtigte Prüfung berührt werden könnten. Hinweise, Empfehlungen bzw. Einwände sollen bis zum 20.04.2022 mitgeteilt werden.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Baugebiet Hofenstetten“ der Stadt Neunburg vorm Wald bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Baugebiet "Am Birkerl"; hier: Vergabe eines Straßennamens und Widmung der Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Im Baugebiet „Wohnen Am Birkerl“ wird die Erschließungsanlage demnächst hergestellt. Nach Baufertigstellung und Abnahme gehen die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Erschließungsvertrag in das Eigentum der Gemeinde Bodenwöhr über. Die Unterhaltspflicht liegt ab diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde.
Die neue Ortsstraße ist nach Art. 6 BayStrWG deshalb öffentlich zu widmen. 

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Erschließungsträger, der Wohnbau Schiessl GmbH, vor, für die neue Ortsstraße im Baugebiet den Straßennamen „Am Birkerl“ zu vergeben.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass die im Baugebiet „Wohnen Am Birkerl“ neu zu errichtende Ortsstraße den Straßennamen „Am Birkerl“ erhält.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach endgültiger Herstellung der Erschließungsanlage und Übernahme in das Straßenbestandverzeichnis vorzunehmen.

  1. Die Straßenbaulast für die neue Ortsstraße „Am Birkerl“ geht auf die Gemeinde Bodenwöhr über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 ist erstellt.

Es ergeben sich folgende Abschlusszahlen:



Bezeichnung
Verw.-
Haushalt   
             Verm.-             
          Haushalt
    Gesamt
 
Soll-Einnahmen
11.253.338,95
3.715.612,20
14.968.951,15
+
neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
   0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Kasseneinnahmereste
300,00
                 0,00
300,00
 
Summe bereinigter Solleinnahmen
11.253.038,95
3.715.612,20
14.968.651,15
 
 
 
 
 
 
Soll-Ausgaben
11.253.038,95
2.006.152,16
13.259.191,11
+
neue Haushaltsausgabereste
0,00
1.709.460,04
1.709.460,04
./.
Abgang neuer Haushaltsausgabereste
0,00
         0,00
0,00
./.
Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
                       0,00
0,00
 
Summe bereinigter Sollausgaben
11.253.038,95
3.715.612,20

14.968.651,15

 
Unterschied
 
 
 
 
Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag 


0,00


0,00


0,00
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich
 
 
 

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
1.818.763,48


Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0,00


Zuführung zur allgemeinen Rücklage        
24.000,00


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                              
50.656,51


Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV        
-26.656,51



Dem Gemeinderat Bodenwöhr werden die überplanmäßigen (Überschreitungen von über 10.000 €) und außerplanmäßigen Ausgaben (Überschreitungen von über 5.000 €, Art. 66 GO i. V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c Geschäftsordnung) vorgelegt. (siehe Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der vorläufigen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 Kenntnis und verweist diese an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung.
  2. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen, soweit die Maßnahmen nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Bodenwöhr (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Realsteuer - Hebesätze der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 22 Abs.2, Art. 23 der Gemeindeordnung (GO), Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), in einer Hebesatzsatzung (HS) festzulegen. 

Abstimmungsverhältnis: 

Ja-Stimmen: 14                                        Nein-Stimmen: 0

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die heute vorgelegte Fassung der Hebesatzsatzung mit wie folgt angepassten Hebesätzen:

Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                340 v.H.

b)         für die Grundstücke (B)                                                        340 v.H.


Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

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9. Vollzug der Haushaltswirtschaft;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö 9
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9.1. Vollzug der Haushaltswirtschaft; Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 9.1

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt aus den eingegangenen Vorschlägen zum Bürgerhaushalt 2022 die Maßnahmen „Unisex-Toilettenanlage mit Fußwaschanlage“ am Grillplatz bzw. Beachvolleyballfeld am Hammersee umzusetzen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen und den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9.2. Vollzug der Haushaltswirtschaft; Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Bürgerhaushalt für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 9.2

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, für das Jahr 2023 für die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2022 eine Bürgerumfrage durchzuführen, um zu erfahren, welche Maßnahmen von den Bürgern vorgeschlagen werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, 15.000 € im Haushalt 2023 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der 1. Bürgermeister Hoffmann nahm die Gelegenheit war, um sich bei allen zu bedanken, die sich aktuell, in welcher Form auch immer bei der Bodenwöhrer Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine engagieren. Das Engagement und der Zusammenhalt der Organisationen wie BRK, Bürgerhilfe, etc. oder auch Privatpersonen gebührt großer Respekt und Anerkennung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:14 Uhr