Datum: 21.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Kinderkrippe Si-Sa-Sinnesland Bodenwöhr; hier: Präsentation der Kostenberechnung zur Überarbeitung der Lüftungsanlage und Entscheidung über zentrale oder dezentrale Lösung
4 Bauantrag; Anton u. Sophia Steininger; 92439 Bodenwöhr; hier: Erweiterung des Zwischenbaus u. Anbau eines Carports und Windfangs
5 Bauleitplanung;
5.1 Bauleitplanung: Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan "WA Meldau - Am Sonnenhang"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5.2 Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan WA "Am Bürschling" sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
6 Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Förderinitiative "Innen statt Außen"; hier: Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung
7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO), des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sowie des Baugesetzbuches (BauGB); Ortsrecht der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Neufassung der Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr
8 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.03.2022 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 31.03.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung vom 03.03.2022.


TOP 2.1   Personalangelegenheiten; 
hier: Antrag auf Beförderung zum Verwaltungsamtsrat
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, einen Beamten im Fachbereich 2 der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr mit Wirkung vom 01.04.2022 zum Verwaltungsamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 der Anlage 1 BayBesG) zu befördern und ab diesem Zeitpunkt in die Planstelle A 12 BayBesG einzuweisen. 


TOP 2.2   Personalangelegenheiten; 
hier: Beförderung zum Verwaltungsoberinspektor
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, einen Beamten im Fachbereich 1 der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr mit Wirkung vom 01.04.2022 zum Verwaltungsoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10 der Anlage 1 BayBesG) zu befördern und ab diesem Zeitpunkt in die entsprechende Planstelle A 10 BayBesG einzuweisen.


TOP 4.        Gemeindestraßen;
Sanierung der Mappenberger Straße;
hier: Vergabe der Asphaltierungsarbeiten
  1. Der Auftrag für die Oberbauverstärkung auf der Mappenberger Straße in Altenschwand wird an die Firma Huber & Rappl GmbH & CO.KG, Rötz, gem. Angebot vom 10.03.2022 zum Preis von 122.458,74 €, brutto, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag an die Firma Huber & Rappl zu erteilen.


TOP 5.        Abwasserbeseitigung Bodenwöhr; 
Erstellung eines Prozessleitsystems; 
hier: Auftragsvergabe
  1. Den Auftrag an die Firma Dorrer, Schneiderberg 8, Bodenwöhr, zu einem Angebotspreis von 40.107,44 €, brutto, zu vergeben.
  2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag an die Firma Dorrer zu erteilen.


TOP 6.        Wasserversorgung Bodenwöhr; 
Netzsanierung Los 8: Wasserleitung Windmais; 
hier: Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten
  1. Die Bauarbeiten zur Netzsanierung Los 8 Wasserleitungsverlegung Windmais an die günstigst anbietende Fa. Bau Wagner, Treffenweg 22, 93449 Waldmünchen zum Angebotspreis von 202.635,40 €, brutto, zu vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Kinderkrippe Si-Sa-Sinnesland Bodenwöhr; hier: Präsentation der Kostenberechnung zur Überarbeitung der Lüftungsanlage und Entscheidung über zentrale oder dezentrale Lösung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Nach Beschluss des Gemeinderats vom 25.11.2021, soll die Kinderkrippe SiSa Sinnesland im Jahr 2022 mit einer dezentralen Lüftungsanlage ausgestatte werden. Laut einer ersten Kostenschätzung beliefen sich die Kosten auf ca. 145.000,00 € Brutto. Für Lüftungsanlagen, die dem infektionsschutzgerechten Lüften dienen, gab es bis zum 31.12.2021 Förderungen mit einem Fördersatz von bis zu 80%. Die Förderungen wurden fristgerecht beantragt und sind bereits bewilligt. Laut Bescheid wird ein Zuschuss in Höhe von 119.600,00 € bewilligt. 

Auf Grundlage des Beschlusses ist ein entsprechender Fachplaner beauftragt worden. Die Vergabe erfolgte durch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren. Als Gewinner geht das Planungsbüro Hiller, Wackersdorferstraße 36a, 92421 Schwandorf, hervor. Das Planungsbüro Hiller war in der Vergangenheit schon mehrfach für die Gemeinde Bodenwöhr tätig und hat unter anderem die Kinderkrippe geplant.

In einem ersten Schritt wurde der Gebäudebestand begutachtet. Um eine bessere Kostenübersicht zu bekommen, hat das Planungsbüro über einen Großhändler unterschiedliche Anlagentypen angefragt. Aus den Preisen hat das Planungsbüro zu jedem Anlagentyp eine Kostenberechnung durchgeführt. Berechnet wurden folgende Anlagenvariationen.


Variante 1: Dezentrale Lüftungsanlage im gesamten Gebäude                214.559,68€ Brutto
Variante 2: Neubau dezentrale Lüftung, Altbau zentrale Lüftung        188.180,96€ Brutto
Variante 3: Zentrale Lüftung im gesamten Gebäude                        161.913,28€ Brutto

Die Firma Hiller stellt die 3 Varianten vor.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor aus Kostengründen und technischer Umsetzbarkeit von einer dezentralen Lösung abzusehen. Es soll eine zentrale Lösung nach Variante 3 weiter ausgearbeitet werden.
Nach aktuellem Stand bleibt, bei Ausführung der Variante 3, ein Eigenanteil von 42.313,28 € Brutto. Der Eigenanteil kann sich nach Angebotsabgabe nochmals verändern.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Es soll eine zentrale Lüftungsanlage, nach der präsentierten Variante 3, weiter ausgearbeitet werden. Aus technischer Sicht können sich hier noch Änderungen ergeben. Die Kosten von 161.913,25 € Brutto dienen als Kostenrichtwert. Nach Ausschreibung können sich die Kosten ändern.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach abgeschlossener Werkplanung die Bauleistung auszuschreiben und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; Anton u. Sophia Steininger; 92439 Bodenwöhr; hier: Erweiterung des Zwischenbaus u. Anbau eines Carports und Windfangs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben am 11.04.2022 einen Bauantrag auf „Erweiterung eines Zwischenbaus; Anbau eines Carports und Windfangs“ beantragt.

Das geplante Vorhaben befindet sich auf den Flurstücken Flr.Nr. 652/1 der Gemarkung Bodenwöhr, in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Das Wohnhaus soll um ein Carport erweitert werden. Zudem möchten die Bauantragssteller an der Nordseite einen Windfang errichten. Der alte Windfang im westlichen Bereich des Anwesens soll zum Teil abgebrochen werden und anschließend wiederaufgebaut werden und zu einem Büro umfunktioniert werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplanten Bauvorhaben keine Bedenken. 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag der Eheleute Sophia und Anton Steiniger, Am Hammersee 2, Bodenwöhr, auf „Erweiterung eines Zwischenbaus; Anbau eines Carports und Windfangs“ auf der Flurnummer 652/1 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö 5
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5.1. Bauleitplanung: Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan "WA Meldau - Am Sonnenhang"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 29.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und Grünordnungsplan „WA Meldau – Am Sonnenhang“ beschlossen. In der öffentlichen Sitzung vom 29.09.2021 wurde die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist bereits am 05.10.2021 erfolgt. 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer Planauflage des Vorentwurfes des qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und Grünordnungsplan „WA Meldau – Am Sonnenhang“ im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf in der Zeit vom 13.10.2021 bis 15.11.2021 während der üblichen Dienststunden statt. Die Abwägung dazu erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2022. Die Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und Grünordnungsplan „WA Meldau – Am Sonnenhang“ in der Zeit vom 01.04.2022 – 09.05.2022 öffentlich ausgelegt. 

Die Auslegung findet im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf während der üblichen Dienststunden statt. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). 

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Sonnenhang“ der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.2. Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan WA "Am Bürschling" sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 17.11.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebbaungsplanes mit Begründung und integriertem Grünordnungsplans WA „Am Bürschling“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß $ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 17.11.2021 gemäß $ 2 Abs. 1 BauGB ist bereits am 29.11.2021 erfolgt.

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 08.12.2021 – 14.01.2022 statt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitpläne frühzeitige beteiligt werden. Die Trägerbeteiligung für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Begründung und integriertem Grünordnungsplans WA „Am Bürschling“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans fand ebenfalls in der Zeit vom 08.12.2021 bis 14.01.2022 statt.

Die Abwägung und Billigung des Entwurfes fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.03.2022 statt.

förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der qualifizierte Bebbaungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan WA „Am Bürschling“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 06.04.2022 – 12.05.2022 öffentlich ausgelegt.

Als Nachbargemeinde werden wir als Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Die Auslegung findet im Rathaus Wackersdorf (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf), Zimmer Nr. 11, OG, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf während der üblichen Dienststunden statt. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). 

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bürschling“, sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Förderinitiative "Innen statt Außen"; hier: Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In ganz Bayern lautet das Gebot der Stunde: Innenentwicklung vor Außenentwicklung!
Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen noch intensiver zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ins Leben gerufen.
Mit den Förderangeboten der Regierung soll engagierten Gemeinden unter die Arme gegriffen werden, die brachliegende Flächen und Leerstand reaktivieren möchten. Denn Brachflächen und Baulücken im Ort bieten ein großes Potential: Zum einen werden durch die Revitalisierung von Brachflächen keine neuen Flächen beansprucht. Zum anderen werden die Ortskerne wieder mit Leben gefüllt. So steigert man die Lebensqualität vor Ort und schont gleichzeitig die Umwelt.

Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm umfasst drei Förderschwerpunkte: Das Regelprogramm (einschließlich Förderinitiative Flächenentsiegelung), den Schwerpunkt „Flächen schonen“ und den Struktur- und Härtefonds.

Maßnahmen im Schwerpunkt „Flächen schonen“ profitieren von einem erhöhten Fördersatz von grundsätzlich 80 Prozent. In diesem Schwerpunkt sind die Förderinitiative „Innen statt Außen“ und „Leerstand nutzen - Lebensraum schaffen“ sowie Maßnahmen zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen und der Militärkonversion zusammengefasst.

Auch die Gemeinde Bodenwöhr möchte sich verstärkt der Ortsinnenentwicklung widmen. Dies zeigen schon die priorisierten Projekte im integrierten nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK), welches der Gemeinderat Bodenwöhr am 03.03.2022 final beschlossen hat. Im Fokus soll hier unter anderem das alte Rathaus Areal stehen. 

Auf Empfehlung der Regierung der Oberpfalz sollte aus diesem Grund schnellst möglichst ein Beschluss des Gemeinderats gefasst werden, der erkennen lässt, dass sich die Gemeinde Bodenwöhr in Zukunft vorrangig auf die Innenentwicklung konzentrieren möchte. 
 
Unser erarbeitetes INSEK, der innerörtliche Aufwertungsbedarf und ein gemeindlicher Selbstbindungsbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung erfüllen dann die Voraussetzungen in der Städtebauförderung, um einen Förderbonus von 20 % zu erhalten.

In den Sanierungsgebieten können so für die Modernisierung und Instandsetzung von Baudenkmälern und Ortsbild prägenden Gebäuden oder zur Belebung von Industrie- und Gewerbebrachen mit neuen Nutzungen bis zu 80% der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Grundsätzlich sollen vorrangig die Innenbereichsflächen vor den Außenbereichsflächen in Anspruch genommen werden.
  2. Die im Flächennutzungsplan möglichen Außenbereichsflächen grundsätzlich nur dann zu entwickeln, wenn keine geeigneten Innenbereichsflächen zur Verfügung stehen.
  3. Sofern eine untergeordnete Ausweisung neuer Bauflächen erfolgt, sollten diese mit Bauzwang belegt werden.
  4. Die Ziele des INSEKs, vorrangig die Leerstände, die Ortsbild prägenden Gebäude sowie die Industrie- und Gewerbebrachen in den Sanierungsgebieten zu entwickeln und weiter umzusetzen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Städtebauförderung die Aufnahme in das Programm „Innen statt Außen“ zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Gemeindeordnung (GO), des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sowie des Baugesetzbuches (BauGB); Ortsrecht der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Neufassung der Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Satzung der Gemeinde Bodenwöhr über die Hausnummerierung vom 01.06.1992 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedarf der Anpassung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass gemeindliche Satzungen nach 20 Jahren Ihre Gültigkeit verlieren.

Deshalb hat die Verwaltung eine neue Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr als Beschlussvorlage gefertigt. Dieser Satzungsentwurf soll in der heutigen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und bei Bedarf durch das Gremium ergänzt oder geändert werden.

Die wesentlichsten Änderungen bestehen im § 2 der Satzung – Hausnummernschild. Die Anschaffung und Anbringung des Hausnummernschildes obliegt dem Grundstückseigentümer in Eigenverantwortung. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den heute von der Verwaltung vorgestellten Entwurf als „Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr“ mit folgenden Änderungen:

§ 2 Abs. (2) 
(2) Der Eigentümer des Gebäudes, für das die Gemeinde eine Hausnummer zugeteilt hat, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3, entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung und etwaigen weiteren Auflagen der Gemeinde nach § 3 Abs. 2 ordnungsgemäß auf dem Grundstück oder dem Gebäude anzubringen und zu unterhalten. 

§ 3 Abs. (1)
Die Hausnummer muss in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. 

  1. Die neue Satzung über die Hausnummerierung ist durch die Verwaltung öffentlich bekannt zu machen und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit dem gleichen Tag verliert die Satzung vom 01.06.1992 ihre Gültigkeit. Alle bisherigen Vorschriften hinsichtlich der Haus-nummerierung treten damit außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der 1. Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass Bodenwöhr einen Waldkindergarten oder eine Waldkindergartengruppe bekommt. 
Aus einer gemeinsamen Besprechung mit dem Träger der beiden Kindergärten, dem Bayerischen Roten Kreuz, den KiGa Leitungen und der Gemeinde ist die Idee entstanden die Kindergärten St. Barbara und Pusteblume um ein solches Angebot zu erweitern.
Das BRK hat die Gemeindeverwaltung informiert, dass solche Gruppen aktuell sehr gefragt sind und den möglichen Bedarf bestätigte auch die KiGa Leitung. Ohnehin gibt es für die Kindergartenplätze in Bodenwöhr derzeit wieder eine Warteliste und ein Waldkindergarten könnte in dieser Situation auch Entspannung bringen.
Ein Waldkindergarten würde das pädagogische Angebot enorm bereichern und erweitern.
Die ersten Abstimmungsgespräche sind bereits positiv verlaufen.
Angedacht ist die Waldfläche oberhalb der Kinderkrippe. Die Zustimmung der Staatsforsten hat die Gemeinde bereits erhalten. 
Großer Vorteil der Lösung in Bodenwöhr ist die Nähe zum Kindergarten Pusteblume. Dort kann der Schutzraum für Notfälle eingerichtet werden. Der notwendige zentrale Sammelplatz ist bereits mit dem Parkplatz der Kinderkrippe vorhanden.
Die Kosten für die Gemeinde sind mehr als gering. Personal und Organisation trägt das BRK, die Fläche von den Staatsforsten erhalten wir per Gestattungsvertrag kostenlos.
Einzig das „Dach über dem Kopf“ ist Aufgabe der Gemeinde. Hier wird an einen Zirkuswagen oder einen Container gedacht. Weitere Arbeiten wären das Schaffen von Infrastruktur wie Wasser und das Entfernen von Totholz aus dem Waldstück. Die wahrscheinlichen Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 – 20.000 Euro.
Derzeit beantragt das BRK die Genehmigung eines Waldkindergartens bei der KiGa-Aufsicht am Landratsamt.
Sobald diese vorliegt informieren wir wieder.

Des Weiteren teilte er 1. Bürgermeister mit, dass alle Baustellen in der Gemeinde auf Hochtouren laufen. Die Abarbeitung ist mühsam, da fast täglich Einfallsreichtum gefragt ist, um zum einen den Materialmangel und zum anderen die Preissteigerungen im Griff zu behalten.
Bisher gelingt das der Verwaltung noch.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:16 Uhr