Datum: 25.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Hauptausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:26 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Baugebiet "Hofenstetten; hier: Erneute, verkürzte Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bauanträge;
4.1 Bauantrag; Gummi- u. Kunststoffwerk G. Schönek, 93149 Nittenau; hier: Aus- und Umbau und Umwidmung in Wohnungen
4.2 Bauantrag; Schenkl Johann, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus
4.3 Bauantrag; Kagerer Franz, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Doppelgarage
5 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Anordnung einer Zone 30 im Ortsteil Neuenschwand
6 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 20.05.2021 ist vom Hauptausschuss 
Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 20.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 20.05.2021 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1.        Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Hauptausschuss Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung vom 18.03.2021.

TOP 2.        Hammersee ohne Blaualgen; 
Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2021; 
hier: Auftragserteilung zur Fortführung der Begleituntersuchungen
  1. Der Auftrag für die Begleituntersuchungen im Hammersee Bodenwöhr wird an das Büro Ökon, Kallmünz auf der Grundlage des Angebotes vom 17.05.2021 zu einer Bruttoangebotssumme von 21.829,72 € für das Betriebsjahr 2021 vergeben.
  2. Die Kosten sind im Haushalt 2021 bereits eingeplant.
  3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
  4. Für die Abschlussberichte der Jahre 2020/2021 soll die Fa. Ökon eine Zusammenfassung erstellt werden und diese mit den Messungen aus den Vorjahren von der Fa. Ökon verglichen werden. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat Bodenwöhr durch die Fa. Ökon vorgestellt und erläutert werden. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung; Stadt Neunburg v.W.; Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Baugebiet "Hofenstetten; hier: Erneute, verkürzte Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Neunburg v. Wald hat am 23.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für das neue Baugebiet „Hofenstetten“ im Ortsteil Hofenstetten aufzustellen. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst eine Fläche von 1,05 Ha.

Nach der ersten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden im Planentwurf die Abwägungen des Stadtrates vom 05.05.2022 eingearbeitet. Neben redaktionellen Anpassungen erfolgten weitere Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 18.02.2022.

  • Ergänzung einer Fläche für eine Transformatorenstation (Ver- und Entsorgung) 
  • Quartier B werden ebenfalls eingeschossige Anbauten zulässig
  • Stabgitterzäune werden ausgeschlossen
  • Abgrabungen werden nur bis 0,50 m zugelassen.

Weitere Festsetzungen durch Text betreffen überwiegend Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes.

Der aktualisierte Bebauungsplan des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 05. Mai 2022 wird gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden können und dass die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Gemäß §§ 13 b i.V.m. 13 a und 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird die Gemeinde Bodenwöhr als Träger öffentlicher Belange von dieser Auslegung benachrichtigt. Anregungen, Hinweise, Empfehlungen oder Einwände können bis 03.06.2022 abgegeben werden. 

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

Die Gemeinde Bodenwöhr erhebt auf Grund der §§ 13 b i.V.m. 13 a und 3 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Hofenstetten“ in der Fassung vom 05.05.2022.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö 4
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4.1. Bauantrag; Gummi- u. Kunststoffwerk G. Schönek, 93149 Nittenau; hier: Aus- und Umbau und Umwidmung in Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

TOP wurde abgesetzt, da Bauherr Antrag vorerst zurückgezogen hat.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag; Schenkl Johann, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 14.04.2022 einen Bauantrag auf „Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus“ gestellt. Das bestehende Wohnhaus soll um einen Heizraum ergänzt werden.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Fl-Nr. 781/1 der Gemarkung Taxöldern, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im Außenbereich. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken!

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag des Herrn Johann Schenkl, Pingartener Straße 60, Taxöldern, auf „Anbau eines Heizraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus“ auf der Flurnummer 782/1 der Gemarkung Taxöldern (Pingartener Straße 60) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.3. Bauantrag; Kagerer Franz, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau einer Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 08.04.2022 einen Bauantrag auf „Neubau einer Doppelgarage“ eingereicht. Das bestehende Wohnhaus soll um eine Doppelgarage erweitert werden. 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Fl.-Nr. 55 der Gemarkung Bodenwöhr, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt:
 
  1. Gegen den Bauantrag des Herrn Franz Kagerer, Kölbldorfer Weg 3, Neuenschwand auf „Neubau einer Doppelgarage“ auf der Flurnummer 55 der Gemarkung Bodenwöhr (Kölbldorfer Weg 1) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Anordnung einer Zone 30 im Ortsteil Neuenschwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Schon seit längerer Zeit ist die Thematik „Zone oder Tempo 30“ im Ortsteil Neuenschwand immer wieder auf der Tagesordnung. Zuletzt wurde auf der Bürgerversammlung im Gasthaus Dirmeyer darüber diskutiert.

Die Anwohner führen an, dass vor allem an den Durchgangsstraßen die gefahrenen Geschwindigkeiten zu hoch seien. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde auch auf die landwirtschaftlichen Fuhrwerke wirken und könnte so dazu beitragen, dass auch sie sich sicherer durch das Dorf bewegen können. Zum Dorfleben gehört es dazu, dass vor allem die Kinder das Dorf auch als Spielbereich nutzen und dort unterwegs sind. Vor allem für sie geht hier vom schnellen Fahren eine Gefahr aus. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung entschärft so manche gefährliche Situation. Unfälle im Dorf oder Anzeigen wegen Gefährdung von Fußgängern sind bisher nicht bekannt, jedoch gilt es sie vorbeugend zu vermeiden.

Deshalb fand am 24.11.2021 im Rahmen einer Verkehrsschau eine Ortsbesichtigung statt, an der von der Polizeiinspektion Neunburg v. W. Herr Schlegel, Sachbearbeiter Verkehr sowie Herr Haag von der Gemeinde Bodenwöhr teilgenommen haben.

Grundsätzlich steht einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nichts entgegen. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass die Beschilderung an sämtlichen Ortszufahrten entsprechend angebracht wird – das sind nach unseren Kenntnissen insgesamt 7 Stück. Abschließend wäre noch zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h oder aber eine Zone 30 angeordnet werden soll.

Natürlich ist es dann auch unerlässlich, dass die Einhaltung der Geschwindigkeit durch die Kommunale Verkehrsüberwachung überwacht wird und verstärkt „geblitzt“ wird.

Um die Angelegenheit im Sinne des Allgemeinwohls zu entscheiden, soll der heutige Ortstermin dazu dienen, um entsprechende Argumente der Befürworter – als auch der möglichen Gegner – austauschen zu können. 

Für die Verwaltung ist es sehr schwierig, hier einen Beschlussvorschlag zu formulieren, da es sowohl Argumente dafür als auch dagegen gibt.

Beschluss

  1. Der Hauptausschuss Bodenwöhr beschließt, im Ortsteil Neuenschwand eine Tempo 30 Zone anzuordnen.
  2. Vor der Anordnung der Tempo 30 Zone sollen die Verkehrsteilnehmer/-innen mit der Geschwindigkeitsanzeigentafel (Smiley) auf neue Geschwindigkeit hingewiesen und damit sensibilisiert werden. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Beschilderung anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 01./2022. Sitzung des Hauptausschusses 25.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass die Brücke am Bahndamm für den Vatertag soweit fertiggestellt wurde, damit diese für Wanderungen begehbar ist. 
Ein großer Dank geht hierbei an den Bauhof der Gemeinde Bodenwöhr, die die Brücke in Zusammenarbeit mit der Fa. Weindler in Rekordzeit fertiggestellt haben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:34 Uhr