Datum: 27.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bahnhof Bodenwöhr; hier: Vorstellung des Dorfladenkonzepts landkauf24 und Grundsatzbeschluss
4 Bauanträge;
4.1 Bauantrag; Gemeinde Bodenwöhr, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Neubau einer Grundschule
4.2 Bauantrag; Gemeinde Bodenwöhr, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage für das Schulareal
5 Bauleitplanung;
5.1 Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Fl.-Nr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
5.2 Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Fl.-Nr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr hier: Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
5.3 Bauleitplanung; Stadt Nittenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Dannerbeck Holzbau"; hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5.4 Bauleitplanung; Stadt Nittenau; Aufstellung des Bebauungsplans "Annahaid" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Annahaid"; hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
5.5 Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO "Solarpark Heselbach" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
6 Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Wackersdorf und der Gemeinde Bodenwöhr
7 Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Bestellung des stellvertretenden Kassenverwalters nach Art. 100 GO
8 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Pingarten;
8.1 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Pingarten; hier: Wahl des 1. Kommandanten
8.2 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Pingarten; hier: Wahl des 2. Kommandanten
9 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); Wasserwacht OG - Bodenwöhr; hier: Anschaffung von Reanimationsphantomen
10 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.06.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 2.         Straßen und Wege; 
Winterdienst; 
hier: Auftragserteilung zur Beschaffung von Streusalz
  1. Der Auftrag für die Lieferung und Einlagerung von 200 Tonnen Streusalz wird an die 
Firma Nissl aus Schwarzenfeld zu einem Bruttoangebotspreis von 19.349,40 € vergeben. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

TOP 3. Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr; 
Ersatzbeschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen (TSF) für die Feuerwehren 
Pingarten und Taxöldern; 
hier: Vergabeentscheidung
  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und schließt sich den Punkten 1-4 inhaltlich an.

  1. Vergabe von Los 1 (Fahrgestell)
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, das Fahrgestell (LOS 1) für die beiden Tragkraftspritzen-fahrzeuge für die Feuerwehren Pingarten und Taxöldern an die Firma Mercedes Benz AG, Kitzinger Straße 62, 97076 Würzburg zu einem Bruttoangebotspreis von 127.330,00 € für beide Fahrzeuggestelle gemäß Angebot vom 03.06.2022 zu vergeben
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen

  1. Vergabe von LOS 2 (Aufbau)
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Aufbauarbeiten für beiden Tragkraftspritzenfahrzeuge für die Feuerwehren Pingarten und Taxöldern an die Firma Furtner & Ammer KG, Kleegartenstraße 52, 94405 Landau a. d. Isar zum Bruttoangebotspreis von 135.407,72 €, gemäß Angebot vom 12.05.2022 mit der Angebotsnummer 122206975 zu vergeben
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen

  1. Vergabe von LOS 3 (Beladung FF Pingarten)
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr, beschließt, die Beladung für das Tragkraftspritzenfahrzeug der FF Pingarten an die Firma Sturm Feuerschutz GmbH, Straßfeld 14, 94209 Regen zu einem Bruttoangebotspreis von 9.329,60 € gemäß Angebot vom 02.06.2022 mit der Angebotsnummer 1109179 zu vergeben
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

  1. Vergabe von LOS 3 (Beladung FF Taxöldern)
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr, beschließt, die Beladung für das Tragkraftspritzenfahrzeug der FF Taxöldern an die Firma Sturm Feuerschutz GmbH, Straßfeld 14, 94209 Regen zu einem Bruttoangebotspreis von 9.329,60 € gemäß Angebot vom 02.06.2022 mit der Angebotsnummer 1109179 zu vergeben
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

  1. Absage an die Firma Albert Ziegler GmbH
Die Verwaltung wird beauftragt der unterlegenen Lieferfirma für Los 3 und Los 4 (Albert Ziegler GmbH, Albert-Ziegler-Straße 1, 89537 Giengen an der Brenz) ein Absageschreiben gemäß § 134 GWB zu übersenden und sich den Eingang des Schreibens von der Firma Albert Ziegler GmbH bestätigen zu lassen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bahnhof Bodenwöhr; hier: Vorstellung des Dorfladenkonzepts landkauf24 und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Aus der Machbarkeitsstudie beim Bahnhof im Ortsteil Blechhammer gehen die entsprechenden Nutzungen des Gebäudes hervor. Alle Nutzungen wurden gezielt so gewählt, um einen Mehrwert für den Ortsteil Blechhammer zu schaffen.
Ein lang gehegter Wunsch, seit dem Schließen des kleinen Verbrauchermarktes im Ortsteil Blechhammer, ist wieder eine Einkaufsmöglichkeit zu besitzen. Mittlerweile ist der Ortsteil gewachsen und hat sich in der Demographie durchmischt.
Im Erdgeschoss des Gebäudes soll ein Teil deshalb der Nutzung durch ein Dorfladenkonzept zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Modelle an Dorfläden mit Teilen des Gemeinderates besucht. Schwarzhofen, Gleiritsch und Krummennaab sind mit unterschiedlichen Konzepten bestückt, allerdings besitzen sie als Grundlage immer ein Genossenschafts- oder Gemeinschaftsmodell mit ehrenamtlicher Geschäftsführung.
Im Rahmen der ILE Schwarzach-Regen wurde den Mitgliedskommunen eine neue Art an Dorfladen vorgestellt. In Österreich bereits in der breiten Fläche im Einsatz, entstehen auch bei uns kleine Einkaufsmärkte, welche mit einem sehr geringen Anteil an Personal auskommen, Öffnungszeiten von 24 Stunden an 
6 Wochentagen bieten und preislich das gleiche Niveau besitzen wie ein herkömmlicher Supermarkt. 
Die große Stärke ist das regionale Produktsortiment, welches bei der Auswahl der Waren einen hohen Stellenwert besitzt. 
So können auch bei dem möglichen Modell in Blechhammer die ortsansässigen Bäcker und Metzger, Eierlieferanten oder Müller ihre Waren anbieten. Landkauf24 heißt die neue Idee aus unserer Region. 

Die Machbarkeitsstudie wurde seitens der Gemeindeverwaltung bereits vorgestellt und erste Details einer möglichen Nutzung durch einen Landkauf24 Laden abgestimmt. Das Potential des Bahnhofs und die Idee fand sofort Zuspruch und Gefallen, so dass landkauf24 bereits einen Umsetzungsvorschlag ausgearbeitet hat, den sie gerne dem Gemeinderat vorstellen möchten. Dieser beinhaltet bereits einen möglichen Start im September in einer mobilen Container-Lösung, um dann nach Sanierung des Bahnhofes in das Gebäude einziehen zu können. Damit würde dem Ortsteil Blechhammer und weiteren Nutzern aus Bodenwöhr und Umgebung eine Einkaufsmöglichkeit auch zu Zeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Konzept der Landkauf24-Läden Kenntnis und beschließt einen Landkauf24-Laden in zwei Stufen einzurichten. Zuerst als mobile Lösung in Containerform und einen möglichen Start bereits ab September 2022. 

  1. Nach der Sanierung des Bahnhofsgebäudes soll der Landkauf24-Laden als Nutzung der Dorfladenfläche im Bahnhofsgebäude eine Heimat finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö 4
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4.1. Bauantrag; Gemeinde Bodenwöhr, 92439 Bodenwöhr; hier: Antrag auf Neubau einer Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, hat am 20.07.2022 einen Bauantrag auf „Neubau einer Grundschule“ eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 643/1 der Gemarkung Bodenwöhr, das Bauvorhaben befindet sich auf einer Fläche für Kultur und öffentliche Zwecke. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Nachbarschaftsunterschriften sind vorhanden.

Auf dem Grundstück soll ein neues Grundschulgebäude errichtet und das Gebäude für den Unterricht von 9 Klassen ausgerichtet werden. Das Gebäude entsteht in Hybridbauweise (Beton und Holz). Als Dachform wurde ein versetztes Pultdach gewählt. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplante Baumaßnahme keine Bedenken.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt werden.

Das Architekturbüro Weber erläutert die Details des Bauantrages.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den überarbeiteten Plänen des Architekturbüros Weber zum „Neubau der Grundschule“ Kenntnis und genehmigt diese.

Abstimmungsverhältnis:

Ja-Stimmen:        10                                        Nein-Stimmen: 3


  1. Gegen den Bauantrag der Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, auf „Neubau einer Grundschule“ auf der Flurnummer 643/1 der Gemarkung Bodenwöhr, bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4.2. Bauantrag; Gemeinde Bodenwöhr, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage für das Schulareal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, hat am 20.07.2022 einen Bauantrag auf „Neubau einer Hackschnitzelheizanlage“ eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Fl.Nr. 643/51 der Gemarkung Bodenwöhr, das Bauvor-haben befindet sich auf einer Fläche für Kultur und öffentliche Zwecke. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Nachbarschaftsunterschriften wurden nicht angefordert, da es sich bei Grundstücken in der näheren Umgebung um Gemeindliche Grundstücke handelt und keine Dritten betroffen sind.

Um die Neue Grundschule, Turnhalle, das Hauptschulgebäude und gegebenenfalls das TV-Heim mit nachhaltiger Wärme versorgen zu können soll ein Heizhaus auf Basis einer Hackschnitzelheizanlage errichtet werden.
Die Anlage soll in Containerbauweise errichtet werden, weiter besteht die Anlage aus 2 Heizkesseln, 4 Pufferspeichern und einem Hackschnitzellager mit Förderschnecke.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplante Baumaßnahme keine Bedenken.

Das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Bauantrag zum „Neubau einer Hackschnitzelheizanlage“ Kenntnis und genehmigt diesen.

  1. Gegen den Bauantrag der Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, auf „Neubau einer Hackschnitzelheizanlage“ auf der Flurnummer 643/51 der Gemarkung Bodenwöhr, bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö 5
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5.1. Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Fl.-Nr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bebauungsplan „Klause“ in Bodenwöhr wurde erstmalig am 22.10.1982 aufgestellt. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans am 01.10.2021 wurde dieser durch den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ ersetzt.

Der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr liegt eine Anfrage der „Schießl Wohnbau GmbH“ vor, welche eine erneute Änderung des Bebauungsplans anstrebt. Grund der erneuten Änderung sind planungsrechtliche Schritte der Firma, welche sich in der Vermarktung bzw. technischen Planung des Baugebiets ergeben haben.

Diese umfassen zum einem, dass eine optionale Doppelhausbebauung für die Parzellen 2, 3, 5, 28 und 29 des Baugebiets genehmigungsrechtlich zulässig sind. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Doppelhauses im Sinne der einschlägigen Baugesetze erfordert, dass eine gemeinsame Grundstücksgrenze mit zwei separaten Flurnummern vorhanden ist. Dies war in der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ planungsrechtlich nicht gewünscht. 

Zum anderen soll die EFOK (Erdgeschossrohfußbodenoberkante) aufgrund der endgültigen Gegebenheiten angepasst werden. 

Weiter soll im Quartier A  ein Bungalow-Baustil möglich sein. Es gilt für Wohngebäude mit E oder E+D eine maximale Wandhöhe von 4,50 m je nach Dachtyp, für Gebäude mit E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m je nach Dachtyp.

Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann begrüßt zu diesem Punkt Frau Julia Forster vom Ingenieurbüro „Preihsl + Schwan“ sowie Herrn Peter Goss, die das Vorhaben vorstellen und dem Gemeinderat anfallende Fragen beantworten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Vorhaben der „Schiessl Wohnbau GmbH“ Kenntnis und beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

  1. Die anfallenden Kosten hat der Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.2. Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Fl.-Nr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr hier: Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.

Es handelt sich vorliegend um ein beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Teiländerungsbereich in einem Umfang geändert werden soll, der die Grundzüge der Planung nicht tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren durchzuführen ist.

Der geltende Bebauungsplan soll aufgrund der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Doppelhaushälften auf den Parzellen 2,3,5, 28 und 29 geändert werden. Des Weiteren soll die EFOK (Erdgeschossfußbodenoberkante) aufgrund der endgültigen Straßenplanung angepasst werden. 

Weiter soll im Quartier A  ein Bungalow-Baustil möglich sein. Es gilt für Wohngebäude mit E oder E+D eine maximale Wandhöhe von 4,50 m je nach Dachtyp, für Gebäude mit E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m je nach Dachtyp. 

Frau Julia Forster vom Ingenieurbüro „Preihsl + Schwan“ stellte den ausgearbeiteten Änderungsentwurf in der Gemeinderatsitzung vom 27.07.2022 bereits vor und steht nochmals für eventuell offenen Fragen zur Verfügung. Sollte der Gemeinderat dem Änderungsentwurf inhaltlich zustimmen, wäre dieser zu billigen und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB einer Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange zuzuführen.

Ein beschleunigtes Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 4 BauGB auf die Änderungen eines Bebauungsplans angewendet werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.07.2022 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan gefertigten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 27.07.2022.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.3. Bauleitplanung; Stadt Nittenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Dannerbeck Holzbau"; hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in seiner Sitzung vom 14.06.2022 den Beschluss über die erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Herr Patrick Dannerbeck beabsichtigt im Ortsteil Brunn/Nittenau seinen Gewerbebetrieb neu zu errichten. Im Flächennutzungsplan ist die vorgesehene Fläche bereits als Gewerbefläche dargestellt.

Im Auftrag der Stadt Nittenau wird die Gemeinde Bodenwöhr gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches an dem Verfahren erneut beteiligt. Sofern die Planungen und Aufgaben der Gemeinde Bodenwöhr durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden, wird uns hiermit gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben eine Stellungnahme abzugeben. 

Beschluss

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dannerbeck Holzbau“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.4. Bauleitplanung; Stadt Nittenau; Aufstellung des Bebauungsplans "Annahaid" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Annahaid"; hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in der Sitzung am 10.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Annahaid“ und damit verbunden die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Annahaid“ beschlossen. Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 21.06.2022 wurde gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Aufgrund von § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, frühzeitig am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Annahaid“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans „Annahaid“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.5. Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO "Solarpark Heselbach" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 22.06.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO „Solarpark Heselbach“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB ist bereits am 30.06.2022 erfolgt.

Die Gemeinde Bodenwöhr ist als Nachbargemeinde am Bauleitplanverfahren beteiligt und wird aus diesem Grunde um eine Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SO „Solarpark Heselbach“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Wackersdorf und der Gemeinde Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 20.06.2022 hat das Amt für Digitalisierung und Breitband Nabburg mitgeteilt, dass es auf den Gemeindegebieten Wackersdorf und Bodenwöhr zu einer Gebietsänderung kommt.

Aus dem Gemeindegebiet Wackersdorf wird eine Fläche von 13 Quadratmeter (Flurstück Nr. 2739/1 Gemarkung Wackersdorf) ausgegliedert und der Flurstücknummer 436 der Gemarkung Altenschwand in der Gemeinde Bodenwöhr zugefügt (siehe Lageplan). Es handelt sich hierbei um ein privates Grundstücksgeschäft, öffentliche Flächen der Gemeinde sind nicht betroffen. 

Für diese Gebietsänderung ist dem Landratsamt Schwandorf die entsprechende Genehmigung durch die jeweilige Gemeinde vorzulegen (siehe Schreiben vom 27.06.2022 – Sachgebiet 2.1. Kommunalaufsicht).

Zuständig für diese Genehmigung ist gemäß § 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bodenwöhr der Gemeinderat Bodenwöhr. 

Die Verwaltung schlägt vor, die durch den privaten Kaufvertrag entstandene Veränderung des Gemeindegebietes Bodenwöhr zu genehmigen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass mit der beantragten Gebietsänderung (gemäß Schreiben des Amtes für Digitalisierung und Breitband Nabburg vom 20.06.2022) Einverständnis besteht.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsänderung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Breitband, dem Landratsamt Schwandorf sowie der Gemeinde Wackersdorf zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Bestellung des stellvertretenden Kassenverwalters nach Art. 100 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Aufgrund verschiedener Änderungen des Geschäftsverteilungsplans der Gemeindeverwaltung ist es notwendig, die Stelle des weiteren stellvertretenden Kassenverwalters neu zu besetzen. Bisher waren Herr Thomas Meischner und Frau Ella Kretz die Stellvertreter von Frau Woeckel. Da Herr Thomas Meischner neue Tätigkeiten zugewiesen bekommen hat, schlägt die Verwaltung vor, neben Frau Ella Kretz, Frau Lisa Ziegler zur weiteren Vertreterin der Kassenverwalterin Marion Woeckel zu bestellen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt Frau Lisa Ziegler neben Frau Ella Kretz als weitere Vertreterin der Kassenverwalterin zu bestellen. 

  1. Die am 24.09.2020 beschlossene Bestellung von Herrn Thomas Meischner als weiteren stellvertretenden Kassenverwalter wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Pingarten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö 8
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8.1. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Pingarten; hier: Wahl des 1. Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten am 15.06.2022 wurde Herr Josef Seitz zum Kommandanten gewählt. Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes – BayFwG i. V. m. Nr. 8.2.5 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes - VollzBekBayFwG bedürfen die gewählten Kommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen. 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten ist der Gemeinderat gemäß Art. 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO i. V. m. Art 29 GO zuständig. 

Die Wahl des Kommandanten erfolgte ordnungsgemäß. 
Die Gemeinde Bodenwöhr hat mit Schreiben vom 21.05.2022 rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Kommandanten die Wahl anberaumt. Die Leitung der Wahl übernahm als Beauftragter gemäß Nr. 8.1.1 Satz 2 VollzBekBayFwG i. V. m. Art. 39 GO Herr Thomas Forster, Fachbereichsleiter der Gemeinde Bodenwöhr. Die Wahl wurde nach dem Grundsatz der geheimen Wahl durchgeführt. Eine Niederschrift wurde hierzu erstellt.

Herr Josef Seitz war gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BayFwG wählbar.
Herr Josef Seitz, geboren am 22.03.1987 hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet. Zudem hat der Gewählte bereits mindestens vier Jahre einen Feuerwehrdienst geleistet.

Mit Unterschrift in der Niederschrift über die Wahl des Kommandanten/Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten am 15.06.2022 wurde die Wahl angenommen.

Die gewählte Person muss gemäß Art 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG geeignet sein.
Fachliche, gesundheitliche oder sonstige Gründe zur Versagung der Bestätigung sind nicht bekannt. Zur Eignung gehört auch, dass die gewählte Person die durch § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes -AVBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat (Nr. 8.2.2 Satz 1 zu Art. 8 VollzBekBayFwG). Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 AVBayFwG der Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AVBayFwG der Lehrgang der Gruppenführer. Herr Josef Seitz hat am Lehrgang für Leiter einer Feuerwehr am 05.05.2017 und am Lehrgang für Gruppenführer am 10.03.2017 mit Erfolg teilgenommen. 

Im Benehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Christian Demleitner, Landratsamt Schwandorf vom 28.06.2022, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten die erforderliche Bestätigung durch die Gemeinde Bodenwöhr zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt Herrn Josef Seitz die Bestätigung zur Wahl des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten zu erteilen.

Gemeinderat Andreas Seitz nahm aufgrund seiner persönlichen Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8.2. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Pingarten; hier: Wahl des 2. Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten am 15.06.2022 wurde Herr Jürgen Pöll zum Kommandantenstellvertreter gewählt. Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes – BayFwG i. V. m. Nr. 8.2.5 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes - VollzBekBayFwG bedürfen die gewählten Kommandanten und Kommandantenstellvertreter der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen. 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Gemeinderat gemäß Art. 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO i. V. m. Art 29 GO zuständig. 

Die Wahl der Kommandanten erfolgte ordnungsgemäß. 
Die Gemeinde Bodenwöhr hat mit Schreiben vom 21.05.2022 rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Kommandanten die Wahl anberaumt. Die Leitung der Wahl übernahm als Beauftragter gemäß Nr. 8.1.1 Satz 2 VollzBekBayFwG i. V. m. Art. 39 GO Herr Thomas Forster, Fachbereichsleiter der Gemeinde Bodenwöhr. Die Wahl wurde nach dem Grundsatz der geheimen Wahl durchgeführt. Eine Niederschrift wurde hierzu erstellt.

Herr Jürgen Pöll war gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BayFwG wählbar.
Herr Jürgen Pöll, geboren am 06.06.1976 hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet. Zudem hat der Gewählte bereits mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet.

Mit Unterschrift in der Niederschrift über die Wahl des Kommandanten/Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten am 15.06.2022 wurde die Wahl angenommen.

Die gewählte Person muss gemäß Art 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG geeignet sein.
Fachliche, gesundheitliche oder sonstige Gründe zur Versagung der Bestätigung sind nicht bekannt. Zur Eignung gehört auch, dass die gewählte Person die durch § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes -AVBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat (Nr. 8.2.2 Satz 1 zu Art. 8 VollzBekBayFwG). Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 AVBayFwG der Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AVBayFwG der Lehrgang der Gruppenführer. Herr Jürgen Pöll hat am Lehrgang für Leiter einer Feuerwehr am 03.03.2011 und am Lehrgang für Gruppenführer am 03.06.2017 mit Erfolg teilgenommen.

Im Benehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Christian Demleitner, Landratsamt Schwandorf vom 28.06.2022, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Stellvertreter des 1. Feuerwehrkommandanten die erforderliche Bestätigung durch die Gemeinde Bodenwöhr zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt Herrn Jürgen Pöll die Bestätigung zur Wahl des Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); Wasserwacht OG - Bodenwöhr; hier: Anschaffung von Reanimationsphantomen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Wasserwacht OG – Bodenwöhr hat am 29.06.2022 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss gestellt.

Für die Anschaffung von Reanimationsphantomen die zur Ausbildung, für die Jugendarbeit, die Breitenausbildung und Absicherung der Tourismus- und Badegäste dienen, sind der Wasserwacht OG - Bodenwöhr Kosten in Höhe von 5.914,42 € entstanden.

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:


a) Grundförderung
2 %
118,29 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2 %
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hat Anspruch auf Jugendförderung.
c) örtliches Rettungswesen
2 % 
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr gehört zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2 %
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hat 2018, 2019 mit einer Cocktailbar teilgenommen. Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hätte im Jahre 2020, 2021 wieder teilgenommen.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
2 %
118,29 €
Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hat 2018, 2019 mit einer Cocktailbar teilgenommen. Die Wasserwacht OG - Bodenwöhr hätte im Jahre 2020, 2021 wieder teilgenommen.
f) Gemeinnützigkeit
2 %
118,29 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
709,74


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der Wasserwacht OG – Bodenwöhr Kenntnis und beschließt, den Zuschuss, wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet, zu gewähren. Für die Anschaffung von Reanimationsphantomen erhält die Wasserwacht OG – Bodenwöhr einen Zuschuss in Höhe von 709,74 .
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Bürgermeister Georg Hoffmann teilte mit, dass sich die Firma CPG (Construction Products Group) im Industrie Blechhammer in Richtung Forststraße erweitern wird. Das Grundstück das bisher noch im Besitz der OVEG war, wird an die Firma CPG veräußert.

Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr