Datum: 27.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:03 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:59 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.09.2022 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.09.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.09.2022 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022.
TOP 2. Personalangelegenheiten;
hier: Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses der ILE-Umsetzungsbegleitung
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von dem Sachvortrag Kenntnis und stimmt der Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses der ILE-Umsetzungsbegleitung zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Kostenanteil durchgehend im kommunalen Haushalt einzuplanen.
TOP 3. Grundstücksangelegenheiten;
hier: Beratung und Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (BauGB) über eine Teilfläche zur Fl.-Nr. 609/12 Gemarkung Bodenwöhr
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Anfrage zur Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 609/12 Gemarkung Bodenwöhr, zur UVZ-Nr. 3145/2022 vom 04.08.2022 zwischen den Ehegatten Dr. Silvia Sperl und Robert Sperl, Einsiedel 1, 93149 Nittenau-Waldhaus und Herrn Fritz Kaiser, Am Hammersee 9, 92439 Bodenwöhr, Kenntnis und beschließt das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nicht auszuüben.
TOP 4. Baugebiet "Wirtskellerweg Wegäcker";
hier: Bewerberliste September 2022
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von der aktuellen Situation in Sachen Grundstücksvergabe der Bauparzellen im Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“.
Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt der Vergabe an die drei Bewerber für die Bauparzellen
13, 16 und 19 zu. Die verbleibenden Parzellen werden nach erreichter Punktezahl aufgeteilt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerber zu informieren und die Kaufverträge über das Notariat Dr. Bischoff, Nittenau abzuwickeln.
TOP 5. Notarielle Urkunden;
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 25.07.2022 – UVZ-Nr. B 821/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 25.07.2022 – UVZ-Nr. B 819/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 25.07.2022 – UVZ-Nr. B 822/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 02.08.2022 – UVZ-Nr. B 865/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 13.09.2022 – UVZ-Nr. B 1007/2022 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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3 |
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3.1. Bauleitplanung;
2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl", Flnr. 618/1 Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass auf den Parzellen 2,3,5,28 und 29 des Baugebiets eine (optionale) Doppelhausbebauung zulässig ist. Dies war in der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ nicht gewünscht.
Weiterführend wurde aufgrund der aktualisierten bautechnischen Gegebenheiten die EFOK (Erdgeschossfußbodenoberkante) neu angepasst.
Vom Planungsbüro wurde außerdem angeregt, im Quartier A einen Bungalow-Stil zu ermöglichen. Für Wohngebäude mit E oder E+D gilt eine maximale Wandhöhe von 4,50 m (je nach Dachtyp). Für Gebäude E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m (je nach Dachtyp).
In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.08.2022 – 08.09.2022 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Frau B. Eng. Julia Forster vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan – Beraten und Planen GmbH stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 12.09.2022 (Bestandteil der Niederschrift)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.2. Bauleitplanung;
2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl";
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass auf den Parzellen 2,3,5,28 und 29 des Baugebiets eine (optionale) Doppelhausbebauung zulässig ist. Dies war in der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ nicht gewünscht.
Weiterführend wurde aufgrund der aktualisierten bautechnischen Gegebenheiten die EFOK (Erdgeschossfußbodenoberkante) neu angepasst.
Vom Planungsbüro wurde außerdem angeregt, im Quartier A einen Bungalow-Stil zu ermöglichen. Für Wohngebäude mit E oder E+D gilt eine maximale Wandhöhe von 4,50 m (je nach Dachtyp). Für Gebäude E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m (je nach Dachtyp).
In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.08.2022 – 08.09.2022 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gemäß Baugesetzbuch als Satzung beschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.10.2022 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bahnhof Bodenwöhr;
hier: Vorstellung des Ergebnisses des Planerauswahlverfahrens und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr beabsichtigt, die Sanierung des Bahnhofsgebäudes. In dem bestehenden Bahnhofgebäude sollen ein Dorfladen, ein Café mit Wartebereich, ein sogenanntes MINT Haus und ein Bürgersaal entstehen.
Um in den Planungsprozess einsteigen zu können muss als erstes ein Architekturbüro gefunden werden, welches uns kompetent durch die Sanierung begleitet. Somit wurden erste Bestrebungen, ein Architekturbüro, nach den Grundzügen der Wirtschaftlichkeit auszuwählen, unternommen.
Nach ersten Abstimmungen mit der Städtebauförderung, in Abstimmung mit Frau Fett, Regierung der Opf., hat sich folgendes ergeben.
Die Gemeinde Bodenwöhr soll zur Sicherstellung der Qualität nach der „Leistungsphase 1“ einen Wettbewerb oder ein Planerauswahlverfahren auf den Weg bringen.
Für den Planerwettbewerb wurde bei der Städtebauförderung ein Zuwendungsantrag über 80 % der Gesamtkosten von ca. 40.000 Euro gestellt. Eine Zustimmung durch die Regierung der Oberpfalz zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt bereits vor. Da nur drei aufgeforderte Büros am Wettbewerb teilgenommen haben, reduziert sich der Gesamtaufwand um ein Preisgeld. Nach Abzug der Förderung trägt die Gemeinde einen Eigenanteil von ca. 6.800 €
In diesem Zuge wurde das Architekturbüro GAS-Sahner damit beauftragt, die entsprechenden Unterlagen für das von der Regierung gewünschte Planerauswahlverfahren zu erstellen. Insgesamt werden 4 Architekturbüros aufgefordert an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Als Vergütung für die Leistungsphase 1 werden 5.000 € netto angesetzt. Der Sieger des Planerauswahlverfahrens muss die 5.000 € netto in seinem Honorar verrechnen.
Die Städtebauförderung hat für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes 80 % Zuschuss in Aussicht gestellt. Gleiches gilt für den Grunderwerb beim Ankauf des Gebäudes. Auch dafür liegt bereits der vorzeitige Maßnahmengewinn vor. Sobald der Regierung der Oberpfalz die Vergabe an den Siegerentwurf vorliegt, können die Bewilligungen ausgesprochen werden.
Aufgabenstellung im Planerauswahlverfahren:
Das Bahnhofsgebäude soll für die bereits beschriebenen Nutzungen kostengünstig im Standard KfW 55 EE saniert werden. Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt. Die Hauskante ist auch Grundstücksgrenze, so dass die Außenterrasse mit einem angedachten Café auf fremden Grundstück liegen wird. Ein Stellplatznachweis ist nicht erforderlich, da bereits Planungen zu Parkplätzen beidseitig der Bahnhofstrasse entstehen.
Zur Abgabe wurden folgende Büros auf aufgefordert (die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit der Regierung):
1. Parsberg Architekten
Alte Seer Straße 2
92331 Parsberg
2. Schüller Architekten GmbH
Dachelhofer Straße 12
92421 Schwandorf
3. fabi architekten bda
Glockengasse 10
93047 Regensburg
4. Berschneider + Berschneider Architekten BDA
Hauptstraße 10
92367 Pilsach
Folgende Büros haben Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung abgegeben:
- Schüller Architekten GmbH
- fabi architekten bda
- Berschneider + Berschneider Architekten BDA
Die Entwürfe werden wie folgt bewertet:
1. Funktionale Erfüllung der Aufgabe
2. Gestalterisch anspruchsvolle Architektur
3. Kostenbewusst und orientiert an den Grundsätzen des ökologischen Dreisprungs (Suffizienz,
Energieeffizienz, Konsistenz)
4. Städtebauliche Wirksamkeit
Das Verfahren wird durch eine Jury beurteilt:
Herr Bürgermeister G. Hoffmann
Herr A. Biehler, Gemeinde Bodenwöhr, Bauverwaltung
Herr Dr. Ing. H. Schmid, Leitender Baudirektor Regierung der Opf. Regensburg
Frau W. Fett, Regierung der Opf. Regensburg (beratend für Dr. Schmid)
Herr Dipl.-Ing. Martin Köstlbacher, Regensburg
Die Preisgerichtssitzung fand am 07.10.2022 statt. Die eingereichten Arbeiten wurden im Einzelnen anhand der Beurteilungskriterien ausführlich diskutiert und anschließend bewertet
Aus der gemeinsamen Wertung geht das Büro fabi architekten bda als Sieger hervor. In einem Protokoll wurde die schriftliche Bewertung aller Entwürfe erfasst. Die Entscheidung erfolgte einvernehmlich und das Protokoll wurde von allen bestätigt.
Professor Sahner und Frau Fett von der Regierung der Oberpfalz erläutern in der Sitzung den Vorgang und stehen im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von dem durchgeführten Planerauswahlverfahren Kenntnis und genehmigt dieses in seinem vollen Umfang.
Die angesetzte Vergütung von 5.950 € brutto ist an die teilnehmenden Büros Schüller Architekten GmbH, Schwandorf, fabi architekten bda, Regensburg, Berschneider + Berschneider Architekten BDA, Pilsach, auszubezahlen.
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Entwurf des Büros fabi architekten bda, Glockengasse 10, 93047 Regensburg und billigt diesen, nach Wertung der Jury im Planerauswahlverfahrens, als Siegerentwurf.
Der Siegerentwurf des Büros fabi architekten bda soll in einen Vorentwurf überführt werden und mit einer Kostenschätzung erneut dem Gemeinderat Bodenwöhr zur Entscheidung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Städtebauförderung;
Entwicklung der Ortsmitte;
hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2023 für die Regierung d. OPf.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr kann für das Haushaltsjahr 2023 Fördergelder aus dem Förderprogramm der Städtebauförderung abrufen. Ein wichtiger Baustein um die geplanten Projekte in der Gemeinde Bodenwöhr voranzubringen.
Für das Jahr 2023 stehen die Fortführung der Planungen und Konzepte, welche sich aus dem erstellten INSEK ergeben haben, weiter auf der Tagesordnung.
In Zusammenarbeit mit Herrn Professor Sahner hat die Gemeindeverwaltung den Antrag an die Städtebauförderung für 2023 verfasst. Die Positionen werden von Herrn Prof. Sahner erläutert.
Die Meldung der geplanten Maßnahmen hat einmal jährlich, zum 01.12.2022 an die Regierung der Oberpfalz zu erfolgen. Die Jahresmeldung aus den vergangen beiden Jahren ist dabei fortzuschreiben.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Jahresmeldung für die Städtebauförderung 2023 in der Fassung vom 27.10.2022 wird genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresmeldung 2023 bei der Regierung der Oberpfalz (Städtebauförderung) einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bauanträge;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Bauantrag;
Sarah und Sebastian Bauer; 93077 Bad Abbach;
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
|
27.10.2022
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ö
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beschließend
|
6.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauantragssteller haben einen Bauantrag auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 359/11 der Gemarkung Altenschwand eingereicht.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Altenschwand, „Schlagfeld 4a“, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. Abstandsflächen müssen gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO auf dem eigenen Grundstück liegen. Das geplante Bauvorhaben überschneidet sich mit dem Grenzverlauf der Flurnummer 359/8. Die Eigentümerin des Grundstücks hat der Übernahme der Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO zugestimmt.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag des Eheleute Sarah und Sebastian Bauer auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Flurstücknummer 359/11 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6.2. Bauantrag;
Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH, Dachelhofener Straße 75b, 92421 Schwandorf;
hier: Aufbau einer Reklametafel in der Bahnhofstraße; Werbeträgerart: Großfläche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
|
ö
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beschließend
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6.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller hat am 05.10.2022 einen Bauantrag auf „Aufbau einer Reklametafel“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 649/46 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht. Der Eigentümer des Grundstücks ist die Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, gegenüber der Einfahrt in die Forststraße in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Reklametafeln werden als Ersatz der Rückwand für ein neu realisiertes Buswartehäuschen aufgestellt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung des Grundstücks ist aufgrund der Nutzungseigenschaften des Bauvorhabens nicht nötig.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Der Bauantrag der Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH auf „Aufbau einer Reklametafel“ auf der Flurstücksnummer 666/141 der Gemarkung Bodenwöhr wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6.3. Bauantrag;
Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH, Dachelhofener Straße 75b, 92421 Schwandorf;
hier: Aufbau einer Reklametafel in der Taucherstraße; Werbeträgerart: Großfläche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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6.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller hat am 05.10.2022 einen Bauantrag auf „Aufbau einer Reklametafel“ auf dem Grundstück Fl-Nr. 649/46 der Gemarkung Bodenwöhr eingereicht. Der Eigentümer des Grundstücks ist die Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Blechhammer, gegenüber der Einfahrt in die Forststraße in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Reklametafeln werden als Ersatz der Rückwand für ein neu realisiertes Buswartehäuschen aufgestellt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung des Grundstücks ist aufgrund der Nutzungseigenschaften des Bauvorhabens nicht nötig.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Gegen den Bauantrag der Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH auf „Aufbau einer Reklametafel“ auf der Flurstücksnummer 649/46 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Beratung und Beschluss einer neuen Satzung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 04.03.2009 die Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr beschlossen.
Aufgrund einiger rechtlicher sowie inhaltlicher Anpassungen soll nun die alte Ehrenordnung außer Kraft gesetzt werden und eine neue Ehrenordnung beschlossen werden.
Den Gemeinderäten liegt sowohl der neue Satzungsentwurf der Gemeinde Bodenwöhr, als auch als Beispiel die Satzung zur Ehrenordnung der Stadt Neunburg v.W. vor.
Der Entwurf soll in der Gemeinderatssitzung diskutiert und auf Wunsch, z.B. mit einer extra erwähnten sozialen Komponente, ergänzt werden.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt gem. Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung die Satzung über Ehrungen und Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten und sonstiger Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppierungen durch die Gemeinde Bodenwöhr (Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr) in der heute vorliegenden Fassung (als Anlage beigefügt) mit folgender Ergänzung zu § 8 Nr. 2:
Die Auszeichnung erfolgt mit einer Dankesurkunde und einer Ehrengabe in Form von Hüttenwerkskohle im Wert von 100,00 €.
- Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Bürgerfest Bodenwöhr;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
|
ö
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8 |
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8.1. Bürgerfest Bodenwöhr;
hier: Übertragung des Bierausschanks im Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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8.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Aufgrund nachfolgender Punkterangliste ist der Bierausschank aufgrund der sich daraus ergebenden Punkterangliste dem TV Bodenwöhr zu übertragen.
1. TV Bodenwöhr 16 Punkte
2. FF Bodenwöhr 13 Punkte
3. Stammtisch „Gemütliche Runde“ Erzhäuser e. V. 12,5 Punkte
4. SV Alten- und Neuenschwand 11,5 Punkte
5. FF Erzhäuser 9 Punkte
6. SV Erzhäuser-Windmais e. V. 5 Punkte
Der TV Bodenwöhr wurde telefonisch über die Übertragung des Bierausschanks im Jahr 2023 informiert. Der Verwaltung wurde in dem Gespräch mitgeteilt, dass der Bierausschank im Jahr 2023 nicht geleistet werden kann und dieser daher einem anderen Verein zur Verfügung gestellt wird.
Der 1. Vorsitzende des FF Bodenwöhr Herr Andreas Woeckel wurde daraufhin informiert, ob der Bierausschank durch die FF Bodenwöhr erfolgen könnte. Es erfolgte Zustimmung durch den 1. Vorsitzenden in Absprache mit der Vorstandschaft.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr überträgt der FF Bodenwöhr den Bierausschank beim Bürgerfest 2023. Die Bewerbungspunkte des TV Bodenwöhr verfallen nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8.2. Bürgerfest Bodenwöhr;
hier Übertragung des Bierausschanks im Jahr 2024
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
|
ö
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beschließend
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8.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Für den Bierausschank 2024 gingen bei der Verwaltung nur zwei Bewerbungen ein. Aufgrund nachfolgender Punkterangliste ist der Bierausschank aufgrund der sich daraus ergebenden Punkterangliste dem SV Alten- und Neuenschwand zu übertragen.
1. SV Alten- und Neuenschwand 13 Punkte
2. FF Bodenwöhr 5,5 Punkte
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr überträgt dem SV Alten- und Neuenschwand den Bierausschank beim Bürgerfest 2024.
- Die verspätet eingegangenen oder eingehenden Bewerbungen sollen in der Jahrespunkteliste noch nachberechnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Generationenbeirat Bodenwöhr;
hier: Neubestellung eines Beiratsmitglieds für die Wahlperiode 2022 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
In der letzten Generationenbeiratssitzung vom 20.09.2022 teilte Frau Barbara Ebensberger schriftlich mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit im Generationenbeirat nicht mehr schafft und deswegen ihr Amt niederlegen muss.
Dies wurde vom Generationenbeirat zur Kenntnis genommen.
Auch wurde bereits mit Herrn Günter Wunderlich ein Nachrücker für Frau Ebensberger im Generationenbeirat gefunden.
Herr Wunderlich erklärte sich bereit, dem Generationenbeirat Bodenwöhr für die Wahlperiode 2022-2026 beizutreten, ihn mit seiner Mitarbeit zu unterstützen und auch die Funktion des Schriftführers zu übernehmen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, das der Gemeinderat Bodenwöhr Herrn Günter Wunderlich zum Mitglied in den Generationenbeirat beruft.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, Herrn Günter Wunderlich für die Legislaturperiode 2022 – 2026 zum Mitglied des Generationenbeirats zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Hammersee ohne Blaualgen;
Regenerationsprojekt;
hier: Ablauf der Miete für das Anlagensystem der Firma Aquamotec
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Seit März 2021 sind die 5 Regenerationssysteme Typ 2-SI und die Hauptanlage Typ 6-SI der Firma Aquamotec im Hammersee in Betrieb. Die Hauptanlage wurde von der Gemeinde Bodenwöhr käuflich erworben. Die zur Unterstützung eingesetzten 5 kleineren Anlagen wurden für einen Mietpreis von 1.500 pro Monat angemietet.
Auf der Klausurtagung im September 2021 wurde mit den anwesenden Räten besprochen, die angemieteten Systeme der Fa. Aquamotec auch für das Monitoringprojekt 2022 noch weiter im See zu belassen, falls der Mietpreis von der Fa. Aquamotec gehalten werden kann. Erst dann soll entschieden werden, ob auch die kleineren Anlagen von der Gemeinde Bodenwöhr angekauft werden.
Der Mietvertrag für die Anlagen mit der Fa. Aquamotec läuft nun parallel zum Ende des Monitoringprojekts 2022 aus.
Aufgrund dessen haben wir von der Fa. Ökon einen Kurzbericht zur Auswertung der Sondenmessungen der Aquamotec-Anlagen angefordert.
Kurz zusammengefasst ist zu sagen, dass ein klarer Effekt der Anlage aus den Messungen nicht abgeleitet werden kann, d.h. dass sich vor allem keine deutlich erkennbare Sauerstoffanreicherung der tieferen Wasserschichten um die Anlage herum zeigt.
Die Ergebnisse der Wasserprobenanalyse deuten ebenfalls für die meisten Chemieparameter an, dass sich direkt an der Anlage im laufenden Betrieb, das Tiefenwasser von der oberen Wasserschicht chemisch nur geringfügig unterscheidet.
Augenscheinlich tragen die Anlagen also nicht zu einer ausreichenden Verbesserung der Sauerstoffverhältnisse am Grund bei.
Folgendes Angebot hat die Fa. Aquamotec nun zum Ankauf der Anlagen unterbreitet:
Von den von uns geleitsteten 18 Mietraten von jeweils 1.500 € netto werden 15 Raten gegengerechnet und von der Gesamtsumme abgezogen.
Gesamtkaufpreis netto (5 Anlagen) 83.137,50 €
abzgl. geleisteter Zahlungen 22.500,00 €
Gesamtkaufpreis netto 60.637,50 €
zzgl. Mwst. 11.521,13 €
Kaufpreis brutto 72.158,63 €
Da in den 2 Jahren der Testphase keine effektiven und eindeutig positiven Verbesserungen des Sauerstoffgehalts im See zu erkennen ist, empfiehlt die Verwaltung, die kleineren Anlagen des Typ-2-Sl nicht anzukaufen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Ein Ankauf der 5 Anlagen Typ 2-SI von der Fa. Aquamotec zum Angebotspreis von 72.158,63 € brutto wird abgelehnt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Mietzahlungen für die 5 Anlagen Typ 2-SI zu beenden.
- Die Firma Aquamotec ist zu beauftragen die 5 Anlagen aus dem Hammersee zu entfernen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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11. Freiwillige Feuerwehr Altenschwand;
hier: Antrag auf Ersatzbeschaffung zugunsten eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit integriertem Wassertank)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Mit Schreiben vom 18.06.2022 beantragte die FF Altenschwand, vertreten durch den 1. Kommandanten Helmut Knopf, sowie dem 2. Kommandanten Martin Bollwein bei der Gemeinde Bodenwöhr die Ersatzbeschaffung des aus dem Jahr 1996 stammenden TSF.
Das bisherige Fahrzeug leistete in den letzten Jahren hervorragende Dienste im Aufgabenbereich der FF Altenschwand. Zwischenzeitlich nagt jedoch der Zahn der Zeit am Fahrzeug und altersbedingte Schäden treten vermehrt auf.
Die FF Altenschwand beantragt als Ersatzbeschaffung ein TSF-W. Dieser Fahrzeugtyp führt 500 Liter Wasser mit, und ist mit vier Atemschutzgeräten bestückt. Dies lässt einen möglichen Zimmerbrand effektiv und schnell bekämpfen, sichert die Einsatzfähigkeit bei Flächenbränden und verbessert damit erheblich die Hilfsfristen im Zuständigkeitsbereich.
Das neue Fahrzeug aktualisiert die Sicherheit- und Technikausrüstung, Verbessert die Lichtversorgung an den Einsatzstellen und bietet damit vor allem für die Kameradinnen und Kammeraden einen hohen Schutz.
Die Gemeindeverwaltung unterstützt die im Antrag der Kommandanten aufgeführten Argumente und sieht in der Ersatzbeschaffung einen Mehrwert für die Feuerwehrdienstleistenden und den Zuständigkeitsbereich der FF Altenschwand. Mehr Sicherheit am Fahrzeug, kürzere Hilfsfristen im Gemeindebereich und eine Ausrüstung des Fahrzeugs auf den Stand der Technik gehören zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde.
In seiner Klausurtagung im September sprach sich auch der Gemeinderat dafür aus, den Antrag der FF Altenschwand zu unterstützten. Das Fahrzeug soll für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant werden. Für die Beschaffung eines TSF-W ist aktuell mit Kosten in Höhe von 275.000 € zu rechnen.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits die Förderkulisse vorgeprüft. Hier ist mit einem Zuschuss in Höhe von 54.910 € zu rechnen der sich aus einem Anteil der Regierung der Oberpfalz i. H. v. 42.700 € und dem Landratsamt Schwandorf i.H.v. 12.210 € zusammensetzt.
Die Lieferzeiten des Fahrzeugs belaufen sich auf ca. 24. Monate.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag vom 18.06.2022 auf Ersatzbeschaffung eines neuen TSF-W für die FF Altenschwand Kenntnis.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, im Jahr 2024 ein TSF-W für die FF Altenschwand zu beschaffen.
- Die Mittel sind im Finanzplan und im Haushaltsplan entsprechend zu veranschlagen.
- Eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Beschaffung des TSF-W soll angestrebt werden.
- Die noch intakte Ausstattung aus den alten Fahrzeugen soll nach Möglichkeit in das neue Fahrzeug übernommen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt fristgerecht einen Zuwendungsantrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen und Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12. Breitbandförderung;
hier: Ergebnis der Markterkundung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr erarbeitet sich im Rahmen des Förderverfahrens zur Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern ihre Förderunterstützung. In diesem sehr umfangreichen Richtlinienpaket werden durch den Freistaat Fördersätze von bis zu 90 % in Aussicht gestellt. Die drei Hauptbestandteile des Richtlinienpaktes sind eine erneute Bitratenanalyse im Gemeindegebiet, die Markterkundung des Versorgungsgebietes und die Aufbereitung der Ausschreibungsunterlagen. Im ersten Halbjahr 2022 führte das begleitende Büro Breitbandberatung Bayern GmbH den Projektbestandteil Markterkundung durch.
Herr Maier von der Breitbandberatung Bayern präsentiert die Ergebnisse der Markterkundung, die möglichen Erschließungsgebiete und erläutert die weitere Vorgehensweise.
In der heutigen Sitzung soll der Gemeinderat Bodenwöhr die Festlegung der Förderkulisse sowie die Definition der Ausschreibung und deren Rahmenbedingungen beraten und festlegen.
Aufgrund der hohen Investitionssumme ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung der Abschnittsweise Ausbau in mehreren Losen die beste Alternative.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ergebnissen der Markterkundung Kenntnis.
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt die in der heutigen Sitzung vorgestellte Förderkulisse für das weitere Verfahren mit den 7 Erschließungsgebieten
Taxöldern EG1
Pingarten, Erzhäuser, Windmais EG2
Altenschwand EG3
Neuenschwand EG4
Bodenwöhr Nord EG5
Blechhammer EG6
Bodenwöhr Ost EG7
Ortsmitte Bodenwöhr EG8 = alle förderfähigen Adressen
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Ausbau mit den folgenden Ausschreibungskriterien durchzuführen:
- ein Los für alle Erschließungsgebiete
- den Wertungskriterien wie in der Tabelle Wertungskriterien vorgestellt (Bestandteil der
Niederschrift)
- einer Ausschreibungsobergrenze von 4.000.000 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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13. Regionale Windenergieplanung in der Planungsregion Oberpfalz-Nord;
hier: Meldung von geeigneten Flächenvorschlägen für Windenergieanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Mit Schreiben vom 05.07.2022 teilt der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord mit, dass aufgrund der zu erwartenden Änderungen bei den bundes- und landesweiten Rahmenbedingungen (u.A. „Wind-an-Land-Gesetz“, Windflächenbedarfsgesetz, „10-H-Abstandsregelung, etc.), sie die Arbeiten für ein regionales Steuerungskonzept „Windenergie“ erneut aufnehmen.
In einem ersten Schritt sollen Potenzialräume für Windenergieanlagen ermittelt werden.
Um auch die örtlichen Situationen und Planungen bzw. Überlegungen für Windenergievorhaben angemessen berücksichtigen zu können, sollen auch von den Gemeinden Flächenvorschläge hierzu eingeholt werden. Um Rückmeldung wird bis zum 31.10.2022 gebeten.
Hierzu findet am Montag, den 25.10.2022 eine Vorbesprechung der Fraktionssprecher mit den Fraktionssprechern des Markt Bruck i.d.OPf. statt, um die Anfrage des Planungsverbandes im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung in Zusammenarbeit mit dem Markt Bruck abzuarbeiten bzw. zu besprechen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, keine Fläche an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord für potentielle Flächen für Windenergieanlagen, zu melden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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14. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
GR Lutter weist auf das bestehende Problem hin, dass Bodenwöhrer Bürger aufgrund der Aufgabe der Arztpraxis Dr. Scholl in Bruck, keinen neuen Hausarzt mehr finden. Die Ärzte in Bodenwöhr und Bruck können keine Patienten mehr aufnehmen. Auch für die kommenden Neubürger aus den neuen Baugebieten wird die ärztliche Versorgung zukünftig ein Problem darstellen.
1. Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass er sich diesem Problem bewusst ist, aber in diesem Fall der Gemeinde Bodenwöhr die Hände gebunden sind. Selbst wenn ein weiterer Arzt für die Gemeinde gefunden werden würde, würde in Bodenwöhr nicht der benötigte Arztsitz zur Verfügung stehen, damit dieser auch praktizieren dürfte. Dieses Problem sollte von den einzelnen Fraktionen an die Politik herangetragen werden, damit diese veralteten Konstrukte aufgelöst werden.
Aus sicherer Quelle wüsste er, dass die Arztpraxen in Nittenau noch Patienten aufnehmen würden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr