Datum: 23.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Hammersee ohne Blaualgen; Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023; hier: Auftragserteilung zur Fortführung der Begleituntersuchungen
4 Vollzug der Haushaltswirtschaft; Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 - 2020 der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Rechnungsprüfungsbericht mit Entlastungsbeschluss
5 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); FF Pingarten e. V.; hier: Anschaffung eines Faltpavillons
6 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffenltichen Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben:

TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022.

TOP 2. Notarielle Urkunde;
hier: Genehmigung Rückauflassung eines Grundstückskaufvertrages Baugebiet Wirtskellerweg/Wegäcker
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff, Nittenau vom 28.11.2022 – UVZ-Nr. B 1288/2022 und genehmigt den Inhalt dieser Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.

TOP 3.1 Wärmeversorgung; 
Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage zur Wärmeversorgung des Schulareals; 
hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten
  1. Der Auftrag, Tiefbauarbeiten für den Neubau einer Hackschnitzelheizanlage, wird an die Firma Weindl Bau GmbH, Chamer Straße 18, 93473 Arnschwang mit einer Angebotssumme von 126.471,53 € Brutto erteilt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Weindl Bau GmbH zu erteilen.

TOP 3.2 Wärmeversorgung; 
Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage zur Wärmeversorgung des Schulareals; 
hier: Vergabe der Lieferung und Installation der Anlagentechnik Hackschnitzelanlage und Wärmenetz
  1. Der Auftrag, zur Lieferung und Installation der Anlagentechnik für die Hackschnitzelanlage und des Wärmenetzes, wird an die Firma Willibald Stoiber GmbH, Woppmannsdorf 12, 93185 Michelsneukirchen mit einer Angebotssumme von 687.066,59 € Brutto erteilt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Willibald Stoiber GmbH zu erteilen. 

TOP 3.3 Wärmeversorgung; 
Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage zur Wärmeversorgung des Schulareals; 
hier: Vergabe der Elektroarbeiten zum Anschluss der Hackschnitzelheizanlage
  1. Zur Absicherung der Hackschnitzelheizanlage soll die Möglichkeit einer Notstromversorgung geprüft werden. 
  2. Der Auftrag, für die Elektroarbeiten zum Anschluss der Hackschnitzelheizanlage, wird an die Firma Elektrotechnik Reiger, Paul-Hindemith- Straße 5, 92442 Wackersdorf mit einer Angebotssumme von 10.994,41 € Brutto erteilt.
  3. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Elektrotechnik Reiger zu erteilen. 

TOP 3.4 Wärmeversorgung;
Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage zur Wärmeversorgung des Schulareals; 
hier: Vergabe der Gebäudeautomatisierungstechnik zur Steuerung der Hackschnitzelanlage und Hammerseehalle
  1. Der Auftrag für die Gebäudeautomatisierungstechnik zur Steuerung der Hackschnitzelheizanlage und der Hammerseehalle, wird an die Firma tesaro Gebäudeleittechnik GmbH, Hollerithstr. 5a, 81829 München mit einer Angebotssumme von 104.269,09 € Brutto erteilt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma tesaro Gebäudeleittechnik GmbH zu erteilen.  

TOP 4. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); 
hier: Bekanntgabe und Genehmigung der erhaltenen Spenden im Jahr 2022
  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Spendenaufstellung 2022 Kenntnis und genehmigt diese.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt diese Spendenliste dem Landratsamt Schwandorf zur Kenntnis vorzulegen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Hammersee ohne Blaualgen; Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023; hier: Auftragserteilung zur Fortführung der Begleituntersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 die Fortführung der Begleituntersuchungen 2022 im Hammersee Bodenwöhr und die Erstellung eines Gesamtberichts zu den Ergebnissen 2019 bis 2022 durch die Fa. Ökon beschlossen. Der Gesamtbericht befindet sich gerade in der Erstellung und wird voraussichtlich Ende März fertig sein und dem Gemeinderat vorgestellt. 

Auch im Jahr 2023 sollten die Begleituntersuchungen fortgeführt werden. Zusätzlich wäre es sinnvoll nun auch die Zuläufe des Hammersees untersuchen zu lassen. Letztmalig wurde dies 2013/2014 durchgeführt und sollte eigentlich in einem 5-jährigen Turnus stattfinden, um zu dokumentieren, ob und wie sich Veränderungen und Maßnahmen im Einzugsgebiet des Hammersees auf die Wasserchemie auswirken. 

Das Konzept da Fa. Ökon sieht hierbei, basierend auf den Untersuchungen aus 2014, eine monatliche Untersuchung des Hammersees und seiner zentralen Zuläufe Z1-Z5 und Z19, des Ablaufs A1 und den Überläufen Weichselbrunner Weiher, Warbrucker Weiher und nördlicher Weiher bei Blechhammer, über ein gesamtes Jahr vor (siehe Abbildung). Dies soll eine Einschätzung ermöglichen, aus welchem Einzugsbereich der Hammersee aktuell welche Nährstofffrachten erhält und wie sich die Situation zur letztmaligen Untersuchung 2013/2014 verändert hat.


Da 2022 der Unterschied der Untersuchungsergebnisse der drei Probestellen (S1, S2, S3) relativ gering ausfiel, schlägt die Fa. Ökon vor, beim Monitoring 2023 sich auf eine Probestelle gegenüber dem Ablauf des Hammersees (S2) zu konzentrieren, aber diese dafür monatlich (12 Termine) zu beproben (Reduziertes Seemonitoring). Die Reduzierung der Probestellen stellt eine kosteneffiziente und voraussichtlich gleichzeitig aussagekräftige Option zum bisherigen Monitoring dar. 
Ein möglichst früher Beginn des Monitorings, spätestens Ende Februar oder Anfang März, ist für die Beprobung des Hammersees entscheidend, da zur Überprüfung des Nährstoffzustandes des Sees mindestens eine Probenahme im volldurchmischten und damit nährstoffreichen Zustand nach der Wintersaison stattfinden muss. 

Das Angebot der Fa. Ökon enthält die erwähnten Probeentnahmen, sowie die Laboranalysen der Wasserchemie (Seewasser-ungeschichtet), der Wasserchemie (Zuläufe), des Phytoplanktons, des Zooplanktons, die Auswertung der Fischdaten, die Datenauswertung und die Erstellung eines Kurzberichts zu den Ergebnissen. 

Damit ergibt sich lt. Angebot vom 26.01.2023 eine Gesamtangebotssumme von 70.551,77 € brutto, ohne der Leistungen die nach Aufwand berechnet werden. 

Sollte sich gegen das Monitoring der Zuläufe entschieden werden ergeben sich folgende Einzelsummen: 
Angebotssumme „Monitoring See“ – Reduziertes Seemonitoring (nur S2)                28.387,39 €/ brutto
Angebotssumme „Monitoring Zuläufe“                                                        42.164,38 €/ brutto 

Sollte das Monitoring wie im Jahr 2022 auch wieder auf die Probenahmestellen S1 und S3 ausgeweitet werden sind mit zusätzlichen Kosten von 30.223,31 €/ brutto zu rechnen. 

Anbei erhalten Sie das Angebot der Fa. Ökon zur Kenntnisnahme. Hier finden Sie bei Bedarf noch nähere Erläuterungen zu den Untersuchungen. 

Nachrichtlich teilt die Verwaltung mit, dass beim Haushaltsansatz 2023 für das Monitoring 45.000 € eingeplant sind. 

Beschluss

  1. Der Auftrag für die Fortführung der Begleituntersuchungen 2023 im Hammersee Bodenwöhr (Monitoring See – reduziertes Seemonitoring) zu einer Angebotssumme von 28.387,39 €/brutto und die Untersuchung der zentralen Zuläufe (Monitoring Zuläufe) zu einer Angebotssumme von 42.164,38 €/ brutto, wird an das Büro Ökon, Raffastraße 40, 93142 Maxhütte-Haidhof, auf der Grundlage des Angebotes vom 26.01.2023 zu einer Gesamtangebotssumme von 70.551,77 €/ brutto erteilt.

  1. Die Probenstelle Z 1 soll um eine weitere Messstelle erweitert werden, damit die Nährstoffeinträge der Zuläufe aus der östlichen Region beziffern werden können. 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr erteilt seine Zustimmung zu den überplanmäßigen Ausgaben, die durch die Auftragserteilung an die Fa. Ökon entstehen. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, je nach Bedarf und Notwendigkeit eine zusätzliche Beprobung und deren Auswertung zu beauftragen.  

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. Ökon zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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4. Vollzug der Haushaltswirtschaft; Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 - 2020 der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Rechnungsprüfungsbericht mit Entlastungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schwandorf hat der Rechtsaufsichtsbehörde den Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2016-2020 und der Kasse der Gemeinde Bodenwöhr vorgelegt. 

Der Bericht wird dem Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinderatsmitglieder den Prüfbericht gemäß Art. 102 Abs. 4 GO jederzeit einsehen können.
n
Der Kämmerer wird die Prüfungsfeststellungen erläutern. Der Prüfbericht für die Jahre 2016 bis 2020 umfasst 40 Prüffeststellungen. Insgesamt wurde von der Rechnungsprüfung versucht, Zusammenhänge aufzuzeigen und brauchbare Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Die Textziffern werden in den folgenden Monaten von der Gemeindeverwaltung abgearbeitet, bzw. wurden zum Teil bereits abgearbeitet. 

Teilweise beinhaltet der Prüfbericht Textziffern, welche eine Entscheidung durch den Gemeinderat Bodenwöhr erfordern. Diese werden von der Verwaltung aufbereitet und ebenfalls in den kommenden Monaten zur Entscheidung vorgelegt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Prüfbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle der Jahresrechnungen 2016 – 2020 des Landratsamts Schwandorf vom 13.10.2022 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); FF Pingarten e. V.; hier: Anschaffung eines Faltpavillons

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die FF Pingarten e.V. hat am 28.November 2022 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung eines Faltpavillions gestellt.

Für die Anschaffung eines Faltpavillions, welches ausschließlich für die Vereinsarbeit genutzt wird, sind Kosten in Höhe von 1.067,88 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2,0 %
21,36€
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2,0 %
21,36€
hat Anspruch auf Jugendförderung.
c) örtliches Rettungswesen
2,0 % 
21,36€
Die FF Pingarten e. V. gehört zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
0,0 %
-
Keine Beteiligung.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
0,0 %
-
Keine Beteiligung.
f) Gemeinnützigkeit
2 ,0%
21,36€
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
85,43 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der FF Pingarten e. V. Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung eines Faltpavillions einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 85,43 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2023. Sitzung des Gemeinderates Februar 23.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

1. Bürgermeister Hoffmann teilte mit, dass die dringend benötigte Abbiegespur auf der St. 2398 zum Gewerbegebiet Blechhammer nun sicher gebaut wird. Baubeginn wird voraussichtlich im September 2023 sein. 
Des Weiteren gab er bekannt, dass der Kindergarten St. Barbara mit Frau Dobler-Eisenhut ab 01.03.2023 eine neue Leitung habe. Stellvertretung der Leitung übernimmt Frau Becher. 

Gemeinderat Feldmeier fragte nach, ob es stimmt, dass der gemeindliche Wasserwart Herr Vitzthum aufhören möchte. 
1. Bürgermeister Hoffmann teilte dazu mit, dass dies nicht stimmt, allerdings unser neuer Wasserwart ein Stellenangebot in seinem Heimatort erhalten hat und deswegen wieder bei der Gemeinde Bodenwöhr aufhört. Aus diesem Grund ist auch bereits eine neue Stellenausschreibung veröffentlicht. 

Gemeinderat Pöll weißt nochmal auf die Möglichkeit hin gem. § 24 der Geschäftsordnung die Tagesordnung auf Antrag zu erweitern. 
1. Bürgermeister Hoffmann erklärte nochmals, dass dies nur für dringliche und unaufschiebbare Angelegenheiten gilt und dies bei den gestellten Anträgen nicht zutrifft. 

Gemeinderat Feldmeier stieg anschließend wieder in eine Diskussion zum Thema „Bausparer“ ein. 
1. Bürgermeister Hoffmann stellte dazu fest, dass Gemeinderat Feldmeier die Angelegenheit zur Überprüfung an die Rechtsaufsicht des Landratsamt Schwandorfs weitergegeben hat. Die Verwaltung werde sich deshalb an den vorgesehenen Weg halten und bis zu abschließenden Klärung durch die Rechtsaufsicht, sich auf keine weiteren Diskussionen einlassen. Dies hat Kämmerer Forster auch bereits nachrichtlich allen Gemeinderäten mitgeteilt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:52 Uhr