Datum: 30.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 22:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:14 Uhr bis 22:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Nahwärmeversorgung Neuenschwand; Gründung einer Genossenschaft; hier: Beitritt der Gemeinde Bodenwöhr
4 Gesundheitsversorgung der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Grundsatzbeschluss zur Planung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
5 Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr;
5.1 Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr; Gemeinderatsbeschluss vom 28.12.2022 zum Abschluss eines Bausparvertrages; hier: Erläuterung der Stellungnahme der Rechtsaufsicht
5.2 Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr; Antrag der BLB-Fraktion; hier: Antrag auf Aushändigung der Vertragsunterlagen des abgeschlossenen Bausparers am 28.12.2022
5.3 Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr; Antrag von Gemeinderat Alois Feldmeier; hier: Antrag auf eine extra Sitzung mit dem Thema "Bausparen"
6 Bauanträge;
6.1 Bauanträge; Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH; hier: Anbau einer Konservenlagerhalle an die bestehende Produktionshalle sowie Neubau einer Überdachung und eines Carports
6.2 Bauanträge; Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH; hier: Neubau einer Lagerhalle für Konserven und leere Glasbehälter sowie Neubau einer Verladerampe
6.3 Bauanträge; Joachim Schikora, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung im UG
6.4 Bauanträge; Justh Patrick, 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe
6.5 Bauanträge; Claudia Knopf, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge
7 Energieversorgung Bodenwöhr;
7.1 Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
7.2 Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2021 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
8 Wasserversorgung Bodenwöhr;
8.1 Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
8.2 Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
9 Neubau der Grundschule Bodenwöhr; Stromversorgung; hier: Auftragsvergabe für Netzanschluss
10 Kirchenverwaltung Taxöldern; hier: Antrag auf Bezuschussung zur Sanieurng der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern
11 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Taxöldern; hier: Wahl des 2. Kommandanten
12 Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand; hier: Vertrag über die Pflege der gemeindlichen Grünflächen am Feuerwehrhaus Neuenschwand
13 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.02.2023 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023.

TOP 2.1 Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bodenwöhr; 
hier: Vergabe der Planungsleistungen Statik
  1. Der Auftrag für die Planungsleistungen Statik zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bodenwöhr wird gem. ermittelten und vorgestellten Vergabevorschlag der Verwaltung und dem Angebot vom 09.02.2023 an das Ingenieurbüro Wellnhofer GmbH, Markplatz 10, 92421 Schwandorf, erteilt. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen

TOP 2.2 Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bodenwöhr; 
hier: Vergabe der Planungsleistungen Elektrotechnik
  1. Der Auftrag für die Planungsleistungen Elektrotechnik zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bodenwöhr wird gem. ermittelten und vorgestellten Vergabevorschlag der Verwaltung und dem Angebot vom 13.02.2023 an das Planungsbüro Meyer Ingenieure GmbH, Blumenstraße 16a, 93055 Regensburg, erteilt. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 

TOP 2.3 Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bodenöwhr; 
hier: Vergabe der Planungsleistungen Heizung, Lüftung und Sanitär
  1. Der Auftrag für die Planungsleistungen Heizung, Lüftung und Sanitär zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bodenwöhr wird gem. ermittelten und vorgestellten Vergabevorschlag der Verwaltung und dem Angebot vom 13.02.2023 an das Planungsbüro Meyer Ingenieure GmbH, Blumenstraße 16a, 93055 Regensburg, erteilt. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. 
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 

TOP 3. Abwasserentsorgung Bodenwöhr; 
Erneuerung der Kanalleitung und Straßensanierung in der Mappenberger Straße; 
hier: Vergabe der Planungsleistungen
  1. Der Auftrag für die Planungen zur Erneuerung der Kanalleitung und Straßensanierung in der Mappenberger Straße wird gem. Honorarangebot für Ingenieurleistungen lt. Angebot vom 13.07.2022, inkl. eines Rabattes von 15 % auf das Grundhonorar der HOAI, Honorarzone II, an das Ingenieurbüro Trossmann aus Wackersdorf vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an das Ingenieurbüro Trossmann aus Wackersdorf zu erteilen.

TOP 4.        Hilfsbetrieb der Verwaltung; 
hier: Auftragsvergabe zur Neuanschaffung eines Baggers für den gemeindlichen Bauhof
  1. Der Auftrag zur Lieferung eines Mobilbagger Janmar B95 W wird an die Firma Atlas Kern GmbH, Gewerbering 3, 94377 Steinach bei Straubing gem. Angebot vom 21.09.2022 zu einem Angebotspreis von 150.535,00 € brutto erteilt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu unterschreiben.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Nahwärmeversorgung Neuenschwand; Gründung einer Genossenschaft; hier: Beitritt der Gemeinde Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Eine Interessengemeinschaft aus Neuenschwandner Bürger hatte am 20.03.2023 zur Gründungsversammlung und der 1. Generalversammlung der Genossenschaft Energiedorf Neuenschwand eG“ eingeladen. 
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Klimaschutzes durch Errichtung und Betrieb eines Nahwärmenetzes in Neuenschwand durch gemeinschaftlichen Wirtschafts- und Geschäftsbetriebes. 
Der einzuzahlende Genossenschaftsanteil je anschließender Liegenschaft beträgt 2.000 Euro. 

Auch die Gemeinde Bodenwöhr hat Interesse daran ihre Liegenschaft „Feuerwehrhaus Neuenschwand“ an diesem Nahwärmenetz anzuschließen. 

Um in der Genossenschaft als Gründungsmitglied zu gelten, hat die Gemeinde Bodenwöhr, vertreten durch den 1. Bürgermeister Hoffmann, bei der Gründungsversammlung Ihren Beitritt zur Genossenschaft erklärt. Ebenfalls wurde die Gemeinde Bodenwöhr als eines von sechs Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat gewählt, um hier gemäß Art. 93 Abs. 2 GO einen angemessenen Einfluss zu sichern. 

Der Beitritt wurde vorbehaltlich eines positiven Gemeinderatsbeschlusses vollzogen, da über die Beteiligung der Kommune an der Genossenschaft aufgrund der entstehenden Rechte (§ 11 der Satzung) und Pflichten (§ 12 der Satzung) der Gemeinderat Bodenwöhr entscheidet. 
Vertreter der Gemeinde Bodenwöhr in der Gesellschafterversammlung ist gem. Art. 93 Abs. 1 GO der 1. Bürgermeister.

Die aktuelle Satzung der Energiedorf Neuenschwand eG finden Sie anbei. 

Gem. Art. 96 Abs. 1 S. 2 GO besteht für die unmittelbare Beteiligung der Gemeinde an der Genossenschaft keine Anzeigepflicht bei der Rechtsaufsicht, wenn die Entscheidung weniger als den zwanzigsten Teil (5%) der Genossenschaft betrifft. 

Zur Gemeinderatssitzung werden die Vorstandsmitglieder der Genossenschaft „Energiedorf Neuenschwand“ anwesend sein und für Fragen des Gemeinderates zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr erklärt sich mit dem Beitritt zur Genossenschaft „Energiedorf Neuenschand eG“ einverstanden.
  2. Die Liegenschaft „Feuerwehrhaus Neuenschwand“ soll an das Nahwärmenetz der Genossenschaft angeschlossen werden. 
  3. Der Genossenschaftsanteil von 2.000 Euro für die Liegenschaft „Feuerwehrhaus Neuenschwand“ ist einzuzahlen. 
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, wenn nötig, den Beitritt zur Genossenschaft der Rechtsaufsicht anzuzeigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Gesundheitsversorgung der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Grundsatzbeschluss zur Planung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Dieser TOP wurde aufgrund der weiten Anreise von Herrn Legler vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit von TOP 5 zu TOP 4 vorgezogen.

Die medizinische Versorgung, vor allem auf dem Land, durchlebt derzeit eine schwierige Phase. Der Personalmangel ist mit voller Härte in den Arztpraxen angekommen, Nachfolger so gut wie gar nicht zu finden und der bürokratische Aufwand für eine selbstständig geführte Praxis um ein Vielfaches angewachsen. Aus diesen Gründen konnten in der jüngsten Vergangenheit viele Patienten keinen Hausarzt in unserer Region mehr finden, nachdem ihre bisherigen Ärzte entweder ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten haben oder die Anzahl der betreuten Patienten enorm reduziert haben.

Auch vor Bodenwöhr macht leider diese Entwicklung nicht Halt.  Zwar konnte der langjährige Arzt Dr. Dickert noch eine Nachfolge für seine Praxis finden, allerdings hat das Ehepaar Dres. Windisch mittlerweile in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass sie unter den oben aufgeführten Rahmenbedingungen eine Praxis so nicht weiterführen können.

Um hier einen Ausweg finden zu können, den Arztstandort Bodenwöhr zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen ist eine andere Art der medizinischen Versorgung zu gestalten.  

Nach Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, dem Landesamt für Gesundheit, den Medizinern vor Ort und der ortsansässigen Apotheke bestätigen alle Beteiligten, dass nur der Weg über ein zu gründendes Medizinisches Versorgungszentrum den Standort Bodenwöhr sichert und langfristig sogar ausbaut. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits reagiert und die Kommunen als mögliche Betreiber eines MVZ neben Krankenhäusern und Ärzten im Sozialgesetzbuch festgelegt.

Betreibt eine Gemeinde ein MVZ so sind mehrere Formen möglich. Denkbar sind eine Kommunal GmbH, ein Zweckverband oder eben ein Eigenbetrieb innerhalb der Verwaltung. Nach Abstimmungen mit der KVB und dem Landesamt für Gesundheit wird zur Gründung ein Eigenbetrieb der Verwaltung empfohlen, später ist ein Zweckverband in der Region Sulzbachtal möglich oder anzustreben.

Die Gemeinde Bodenwöhr hat bereits nach dem erstellten Leitfaden zur Gründung eines MVZs die Vorarbeit aufgenommen. In drei Schritten muss der Weg dazu erarbeitet werden.  Zum Abschluss eines jeden Schrittes ist auch die Einbindung der politischen Gemeinde angedacht.

Schritt 1: Entscheidungsphase - beschäftigt sich den Grundlagen eines MVZs
Schritt 2: Planungsphase - beinhaltet die Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gründung eines MVZs
Schritt 3: Umsetzungsphase -  ist die eigentliche Gründung des MVZs

Dringend anzustrebender Zeitpunkt ist die Sitzung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung im Juni 2023.

Um in die nächste Phase, Vorbereitung der Gründung, einsteigen zu können ist eine Willensbekundung durch den Gemeinderat notwendig, welcher die Verwaltung beauftragt, die Planungen für ein MVZ weiter zu verfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt die Ausführungen zur Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums i. S. d. § 95 Abs. 1a SGB V zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Planung eines MVZs, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde Bodenwöhr zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö 5
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5.1. Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr; Gemeinderatsbeschluss vom 28.12.2022 zum Abschluss eines Bausparvertrages; hier: Erläuterung der Stellungnahme der Rechtsaufsicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Dieser TOP wurde von TOP 4.1 zu TOP 5.1 verschoben.

Mit Schreiben vom 06.03.2023 hat das Sachgebiet 2.1 Kommunale Angelegenheiten, Landratsamt Schwandorf zu dem Antrag auf Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.12.2022 Abschluss eines Bausparvertrages Stellung genommen.

Die Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass „nach inständiger Prüfung […] kein Fehlverhalten der Gemeinde Bodenwöhr [zu erkennen ist]. Dem Gemeinderat wurden keine Informationen vorenthalten und die Angebote wurden vom Kämmerer, Herrn Forster, ordnungsgemäß aufbereitet. Der Beschluss vom 28.12.2022 zum Abschluss eines Bausparvertrages erfolgte demzufolge rechtmäßig“.

Erster Bürgermeister Georg Hoffmann und Fachbereichsleiter Thomas Forster erläutern den Antrag, die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung und die Stellungnahme des Landratsamtes.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und erklärt das Thema „Bausparer“ für ausreichend erläutert und den Vorgang „Abschluss eines Bausparers“ für abgeschlossen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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5.2. Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr; Antrag der BLB-Fraktion; hier: Antrag auf Aushändigung der Vertragsunterlagen des abgeschlossenen Bausparers am 28.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bodenwöhr vom 25.01.2023 (GeschO) wird der mit Schreiben vom 23.02.2023 (bei der Gemeinde Bodenwöhr am 23.02.2023 eingegangen) Antrag der Bürgerliste auf Aushändigung der Vertragsunterlagen des abgeschlossenen Bausparers am 28.12.2022 auf die Tagesordnung gesetzt. Der Antrag wurde durch Herrn Gemeinderatsmitglied Alois Feldmeier im Namen der Bürgerliste eingereicht.

Eine materielle Vorprüfung wurde nach § 22 Abs. 1 Satz 4 der GeschO nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt dem Antrag der BLB-Fraktion, eingereicht durch Gemeinderatsmitglied Alois Feldmeier, auf Aushändigung der Vertragsunterlagen des abgeschlossenen Bausparvertrages am 28.12.2022, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

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5.3. Vollzug der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderat Bodenwöhr; Antrag von Gemeinderat Alois Feldmeier; hier: Antrag auf eine extra Sitzung mit dem Thema "Bausparen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß § 21 Abs. 1 Alt. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bodenwöhr vom 25.01.2023 (GeschO) wird der mit Schreiben vom 10.03.2023 (bei der Gemeinde Bodenwöhr am 10.03.2023 eingegangen) Antrag des Gemeinderatsmitglieds Feldmeier auf Einberufung einer Sondersitzung eingereicht. Im Wortlaut: „[…] möchte ich den Antrag stellen, dass für dieses Thema Bausparen eine extra Sitzung anberaumt wird“.

Der Erste Bürgermeister Georg Hoffmann setzt den rechtzeitig eingegangenen Antrag gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 GeschO auf die Tagesordnung. Eine materielle Vorprüfung wurde nach § 22 Abs. 1 Satz 4 der GeschO nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt dem Antrag von Gemeinderatsmitglied Alois Feldmeier, auf das Abhalten einer extra Sitzung mit dem Thema „Bausparen“, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

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6. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö 6
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6.1. Bauanträge; Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH; hier: Anbau einer Konservenlagerhalle an die bestehende Produktionshalle sowie Neubau einer Überdachung und eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 20.12.2022 einen Bauantrag „Anbau einer Konservenlagerhalle an die bestehende Produktionshalle sowie Neubau einer Überdachung und eines Carports“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 645/31 + 645/43 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. 

Nach Übereinkunft mit dem Entwurfsverfasser gingen am 13.01.2023 die Unterlagen für einen Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein. Am 16.01.2023 wurde dem Bauantragssteller die Genehmigungsfreistellung für das o. g. Bauvorhaben erteilt. Grundlage der Genehmigung war der Bebauungsplan des „Gewerbe- und Industriegebietes Blechhammer“ unter dessen Festsetzungen das Bauvorhaben genehmigungsfähig war. 

Nach Rücksprache mit dem Entwurfsverfasser, gab dieser in einer elektronischen Nachricht an, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei einem Sonderbau immer ein Bauantrag zu stellen ist. Der Entwurfsverfasser setzte den Bauherren über den Sachverhalt eigenständig in Kenntnis. Mit Schreiben vom 14.02.2023 teilte die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr dem Bauantragssteller mit, dass die Genehmigungsfreistellung unter den vorliegenden Tatsachen nicht erteilt werden durfte. Mit Datum vom 28.02.2023 bat das Landratsamt Schwandorf über das Online-Portal um eine Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben des Bauantragsstellers.

Zum Bauantrag:
Das geplante Vorhaben liegt in Bodenwöhr im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer.“ Der Bauantragssteller stellte analog mit dem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit folgendem Wortlaut: 
„Gemäß Bebauungsplan ist das Grundstück mit der Flur-Nr.: 665/31 mit einer Baugrenze versehen, welche das Baufenster dieses Grundstücks definiert. Die Überdachung welche die geplante Lagerhalle mit der bestehenden Produktionshalle verbinden soll, überschreitet jedoch besagte Grenze.“

Als Begründung gibt der Bauantragssteller an:
„Um die Lagerflächen optimal nutzen zu können, ist die Überschreitung der Baugrenze nötig.“ 
Der Befreiung kann aus Sicht des Bauantragsstellers zugestimmt werden, da durch die nicht brennbare Überdachung und den Abstand der Gebäude zueinander der Brandschutz eingehalten ist. Auch werden die Abstandsflächen eingehalten, somit ist auch die Belichtung und Belüftung weiterhin gewährleistet. Weitergehende Nachbarschaftsrechte werden nicht eingeschränkt.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Eine Erschließung mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stimmt der Befreiung (hier: Überschreitung der Baugrenze) zum Bauantrag vom 20.12.2022 der Firma Stahl, Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH zu

  1. Gegen den Bauantrag der Firma Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH auf „Anbau einer Konservenlagerhalle an die bestehende Produktionshalle sowie Neubau einer Überdachung und eines Carports“ auf der Grundstücks Fl.-Nr. 665/43 + 665/31 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen auch Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.2. Bauanträge; Stahl Wild, Pilz & Waldfrüchte GmbH; hier: Neubau einer Lagerhalle für Konserven und leere Glasbehälter sowie Neubau einer Verladerampe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat mit Datum vom 17.02.2023 einen Bauantrag auf „Neubau einer Lagerhalle für Konserven und leere Glasbehälter sowie Neubau einer Verladerampe“ auf der Flurnummer 665/44 + 665/91 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr am 13.03.2023 um eine schriftliche Beteiligung zum Bauantrag gebeten. 

Das Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr OT Blechhammer im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer.“

Der Bauantragssteller hat zeitgleich zum Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit folgendem Wortlaut eingereicht:

„Die überbaubare Grundstücksfläche ist im Bebauungsplan durch Baugrenzen festgesetzt. 

Geplant ist der Neubau einer Lagerhalle für Konserven und leere Glasbehälter sowie der Neubau einer Verladerampe. 

Dabei kommt es bei der Verladerampe im Norden zur Überschreitung der Baugrenzen. Auf der Nordseite übereschreitet die Verladerampe von 13,99m Länge die Baugrenze um 2,59 – 2,66m. 

Der Befreiung kann aus Sicht des Entwurfsverfassers zugestimmt werden, da aus städtebaulicher Sicht das Maß der baulichen Nutzung eingehalten wird. Des Weiteren werden keinerlei Nachbarschaftsrechte eingeschränkt. Der Bebauungsplan wurde am 28.09.2007 genehmigt und anerkannt. Die Baugrenzen wurden so geplant, dass sich auf den einzelnen Grundstücken jeweils ein Betrieb befindet. Aufgrund der neuen Erschließung der Flurnummer 665/91, können die Flurnummern 665/29, 665/31, 665/43, 665/44, 665/88 und 665/91 dem Industriekomplex (des Antragsstellers) zugeordnet werden. Durch die neue Grundstückssituation sind die Baugrenzen nicht mehr zeitgemäß.“

Das geplante Bauvorhaben überschreitet die eingezeichneten Baugrenzen der Flurnummer 665/44 Gemarkung Bodenwöhr und entfaltet auf den Flurnummern 665/30 Gemarkung Bodenwöhr; 665/29 Gemarkung Bodenwöhr sowie 665/43 Gemarkung Bodenwöhr abstandstechnische und -rechtliche Wirkung auf die Nachbargrundstücke. Die Flurnummern 665/29 sowie 665/43 Gemarkung Bodenwöhr befinden sich im Besitz des Bauherrn. Die Flurnummer 665/30 befindet sich im Besitz des Herrn Michael Gleixner. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung der involvierten Grundstücksbesitzer liegt vor. Eine Baugrenze dient in erster Linie dem Nachbarschutz bzw. auch dem präventiven Brandschutz. Einer geringfügigen Überschneidung der Baugrenze kann auch aus den sonstigen Gründen erteilt werden, da sich im Übrigen die Abstandsflächen der Gebäude nicht beeinträchtigen bzw. nicht überschneiden.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Eine verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Flurnummer 665/29 der Gemarkung Bodenwöhr. Die wasserrechtliche Erschließung des Bauvorhabens ist aufgrund des Gebäudecharakters bzw. der Gebäudenutzung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Anfallendes Oberflächenwasser muss laut Satzung im Erdboden der Flurnummer 665/44 der Gemarkung Bodenwöhr versickern.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der eingereichten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (hier: Überschreitung der Baugrenze im nördlichen Bereich) wird zugestimmt. 

  1. Gegen den Bauantrag der Firma Stahl, Wild Pilz & Waldfrüchte GmbH auf „Neubau einer Lagerhalle für Konserven und leere Glasbehälter sowie Neubau einer Verladerampe“ auf dem Flurnummer 665/44 + 665/91 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.3. Bauanträge; Joachim Schikora, 92439 Bodenwöhr; hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung im UG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragsteller hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung“ auf der Flurnummer 641/17 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr am 17.02.2023 um Stellungnahme gebeten. 

Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Neunburger Straße 26“ im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes ohne Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert. 

Der Gemeinderat Bodenwöhr legt vor allem bei Bauvorhaben in Wohnsiedlungen Wert darauf, dass beim Schaffen von zusätzlichen Wohneinheiten für jede zwei Stellplätze vorzuhalten sind. Beim Vorhaben des Bauherrn sind 2 Stellplätze für den Bestandsbau und zwei Stellplätze für die neue Einliegerwohnung vorzuhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Neben den für den Bestandsbau notwendigen zwei Stellplätzen sind auch für die neu geschaffene Einliegerwohnung zwei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück mit der Flurnummer 641/17 vorzuhalten.

  2. Gegen den Bauantrag von Herr Joachim Schikora auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung“ auf der Flurnummer 641/17 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.4. Bauanträge; Justh Patrick, 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 6.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe“ auf der Flurnummer 35/3 der Gemarkung Taxöldern eingereicht. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Datum vom 17.03.2023 am Bauantragsverfahren des Landratsamtes Schwandorf beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich in Taxöldern, Hirschbergweg 7, in einem Gebiet der Charakteristik Mischgebiet Dorf (MD) ohne gültigen Bebauungsplan.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.

Der Gemeinderat Bodenwöhr legt vor allem bei Bauvorhaben in Wohnsiedlungen Wert darauf, dass beim Schaffen von zusätzlichen Wohneinheiten für jede Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten sind. Beim Bauvorhaben der Bauherren sind zwei Stellplätze für den Bestandsbau und zwei Stellplätze für die neue Einliegerwohnung vorzuhalten. Vor allem die beengten Straßenverhältnisse im Hirschbergweg machen ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück notwendig,

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Neben den für den Bestandsbau notwendigen zwei Stellplätzen sind auch für die neu geschaffene Einliegerwohnung zwei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück mit der Flurnummer 641/17 vorzuhalten.

  2. Gegen den Bauantrag von Herr Patrick Justh auf „Umbau eines Wohnhauses mit Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit und Balkonanlage mit Aussentreppe“ auf der Flurnummer 35/3 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.5. Bauanträge; Claudia Knopf, 92439 Bodenwöhr; hier: Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 6.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsstellerin hat am 20.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr einen Bauantrag auf „Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge“ auf der Flurnummer 344/1 der Gemarkung Altenschwand gestellt. Der Gemeinderat Bodenwöhr wird im Vorfeld, vor der Einreichung des Bauantrags beim Landratsamt Schwandorf um eine Stellungnahme gebeten. Die Bauantragsstellerin wurde darauf hingewiesen, den Bauantrag unverzüglich beim Landratsamt Schwandorf einzureichen.

Laut der Baubeschreibung zum Bauantrag soll das Bauvorhaben in einer Holzkunstruktion, mit einer Holz- Deckelschalung auf einem Betonfundament errichtet werden. Das ungedämmte Dach soll mit einem Trapezblech eingedeckt werden. 

Das Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr OT Altenschwand in der Straße „Am Sportplatz“ in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im planungsrechtlichen Außenbereich. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Eine Erschließung mit Wasser- und Abwasser ist nicht erforderlich. Eine Zufahrt zum Grundstück ist vorhanden.

Das geplante Bauvorhaben in Altenschwand liegt im Außenbereich, eine Privilegierung ist nicht ersichtlich und vorhanden. Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in der Novembersitzung 2021 des Gemeinderates Bodenwöhr im Rahmen einer Bauvoranfrage behandelt und mit einer positiven Stellungnahme abgehandelt. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umfeld des Bauvorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag von Frau Claudia Knopf auf „Errichtung eines Schuppens zum Unterstellen von Anhänger; Holzspalter und Kreissäge“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 344/1 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Energieversorgung Bodenwöhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö 7
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7.1. Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2022 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen) für das Jahr 2020 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 1.770,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2020 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 1.770,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.2. Energieversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2021 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 7.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im März 2023 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen) für das Jahr 2021 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Die Gewinnermittlung 2021 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 2.056,00 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zu Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2021 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 2.941,23 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gewinnermittlung 2021 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 2.056,00 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zu Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2021 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 2.941,23 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Wasserversorgung Bodenwöhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö 8
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8.1. Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 8.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Februar 2022 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2020 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt. 

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2020 wird mit der Bilanzsumme von 4.639.669,00 EUR und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 40.580,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2020 wird mit der Bilanzsumme von 4.639.669,00 EUR und dem ausgewiesenen Jahresgewinn von 40.580,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn verbleibt im Eigenkapital der Wasserversorgung und wird in Folgejahren entsprechend § 8 Abs. 2 EBV behandelt.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8.2. Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 8.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im März 2023 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2021 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt. 

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2021 wird mit der Bilanzsumme von 4.477.427,94 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 899,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird aus Gewinnen der Vorjahre ausgeglichen.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2021 wird mit der Bilanzsumme von 4.477.427,94 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 899,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird aus Gewinnen der Vorjahre ausgeglichen

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenekapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Neubau der Grundschule Bodenwöhr; Stromversorgung; hier: Auftragsvergabe für Netzanschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Da im Zuge des Grundschulneubaus eine PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von 80 kWp geplant ist muss die Hausanschlussleistung erhöht werden. Um die PV-Anlage möglichst effektiv für den Eigenverbrauch nutzen zu können muss auch die Hammerseehalle über den gleichen Hausanschluss angeschlossen werden. Derzeit ist die Hammerseehalle über die Buchberger Straße erschlossen, der aktuelle Hausanschluss wird im Zuge der Neubaumaßnahme Grundschule rückgebaut.

Mit der geplanten PV-Anlage werden künftig die Grundschule, die Hammerseehalle und die Hackschnitzelheizanlage mit Strom versorgt. Der überschüssig produzierte Strom wird in das Stromnetz des Bayernwerks eingespeist und entsprechend vergütet.

Durch die beiden Hausschlüsse Grundschule und Hammerseehalle ergibt sich eine Anschlussleistung von zusammen 80kW mit der PV-Anlage erhöht sich die benötigte Leistung auf 100kW. Da die Leistung nicht direkt aus dem verlegten Stromnetz generiert werden kann muss ein neues Anschlusskabel NAY2Y-J 4 x 240 qmm verlegt werden. Entsprechend werden im Angebot die Tiefbauarbeiten zum bestehenden Transformatorhaus aufgeführt. Weiter werden der Baukostenzuschuss (BKZ) für Niederspannung >30kW, der Rückbau der bestehenden Hausanschlüsse, der neue Anschluss der Turnhalle und ein Wandlerschrank 250 A mit kompletter Vorbereitung inklusive Zählertragplatt und Beschriftung angeboten. Die Gesamtkosten der Anschlussarbeiten belaufen sich laut Netzanschlussvertrag vom 27.02.2023 auf 23.365,55 € Brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Auftrag zur Errichtung eines neuen Hausanschlusses für die neue Grundschule und die Hammerseehalle im Rahmen der Neuerrichtung einer PV-Anlage im Grundschulneubau wird an die Bayernwerk Netz GmbH, Ettmannsdorfer Straße 38/40, 92421 Schwandorf zum Gesamtangebotspreis von 23.365,55 € brutto, erteilt. 
  2. Der 1. Bürgermeister Hoffmann wird beauftragt, den Netzanschlussvertrag zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Kirchenverwaltung Taxöldern; hier: Antrag auf Bezuschussung zur Sanieurng der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 01.02.2023 beantragt die Kirchenverwaltung Taxöldern einen Zuschuss zur Sanierung der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern. Der schriftliche Antrag liegt zur Kenntnisnahme anbei.

Lt. der von der Kirchenverwaltung bei der Fa. ALS beauftragten Kostenberechnung kommen für die Sanierung und Instandsetzung der Kirchhofmauer Gesamtkosten von 225.000 EUR brutto zustande. 
Ein Finanzierungsplan liegt seitens der Kirchenverwaltung Taxöldern noch nicht vor. 

Da im Ortsteil Taxöldern aktuell Vorbereitungen für Flur- und Dorfneuordnungsverfahren laufen, mit dessen Beginn Ende 2024 zu rechnen ist, hat die Gemeindeverwaltung beim Amt für ländliche Entwicklung nachgefragt, ob es möglich ist die Sanierung der Kirchenmauer evtl. im Rahmen dieses Verfahrens fördern zu lassen. 

Leider erhielten wir vom Amt für ländliche Entwicklung die Auskunft, dass dies aktuell nicht möglich sei.

Maßnahmen der Dorferneuerungen können nur im Rahmen von laufenden Vorhaben/ Verfahren der einfachen oder der umfassenden Dorferneuerungen nach den geltenden Richtlinien zur Dorferneuerung gefördert werden. Das setzt voraus, dass diese, Bestandteil des im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses erarbeiteten Dorferneuerungskonzeptes ist.
 
Bauliche Anlagen im Eigentum der Kirche werden zudem nur (anteilig) mit gefördert, wenn diese im direkten Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen der Dorferneuerung stehen. Das können Sicherungsmaßnahmen, Stabilisierungsmaßnahmen oder auch zum Teil Restaurierungsmaßnahmen sein. Wichtig ist dabei, dass die baulichen Anlagen einen ortsbildprägenden Charakter haben und somit die Ziele der Dorferneuerung unterstützen.

Auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wäre für die Ausführung der Maßnahme nicht möglich. Lediglich die Planungen bis Leistungsphase 7 wären als solches nicht förderschädlich.
Die Beauftragung der Bauleistungen und der Baubetreuungsleistungen oder auch der Erwerb von Materialien würde zur Förderschädlichkeit führen. 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass als aufgenommene Maßnahme, im Rahmen der oben aufgeführten Förderrichtlinien in der Dorferneuerung, vorbehaltlich einer Förderzusage durch das ALE, Zuschüsse von ca. 50 % möglich sind. 

Nachrichtlich teilt die Verwaltung mit, dass die Kirchenverwaltung St. Barbara Bodenwöhr im Jahr 2013 einen Zuschuss zur Außensanierung der Pfarrkirche St. Barbara von 40.000 € erhalten hat. Das Kath. Pfarramt Neukirchen-Balbini hat im Jahr 2017 für die Außensanierung der Pfarrkirche Penting einen Zuschuss von 6.000 € erhalten. Das Kath. Pfarramt Neuenschwand hat für die Errichtung der neuen Urnengräberanlage am Friedhof Neuenschwand im Jahr 2020 einen Zuschuss von 10.000 € erhalten. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dem Antrag der Kirchenverwaltung Taxöldern, vertreten durch Herrn Pfarrer Walter Hofmann, vom 01.02.2023 auf Bezuschussung zur Sanierung der historischen Kirchhofmauer in Taxöldern, statt zu geben. 
  2. Als Sanierungszuschuss werden 20.000 € gewährt. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Summe im Haushalt 2024 einzuplanen und nach der Genehmigung des Haushalts 2024 auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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11. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Freiwillige Feuerwehr Taxöldern; hier: Wahl des 2. Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Taxöldern am 12.03.2023 wurde Herr Alexander Beer zum Kommandantenstellvertreter gewählt. Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes – BayFwG i. V. m. Nr. 8.2.5 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes - VollzBekBayFwG bedürfen die gewählten Kommandanten und Kommandantenstellvertreter der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen. 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Gemeinderat gemäß Art. 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO i. V. m. Art 29 GO zuständig. 

Die Wahl der Kommandanten erfolgte ordnungsgemäß. 
Die Gemeinde Bodenwöhr hat mit Schreiben vom 28.01.2023 rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Kommandanten die Wahl anberaumt. Die Leitung der Wahl übernahm als Beauftragter gemäß Nr. 8.1.1 Satz 2 VollzBekBayFwG i. V. m. Art. 39 GO Herr Thomas Forster, Fachbereichsleiter der Gemeinde Bodenwöhr. Die Wahl wurde nach dem Grundsatz der geheimen Wahl durchgeführt. Eine Niederschrift wurde hierzu erstellt.

Herr Alexander Beer war gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BayFwG wählbar.
Herr Alexander Beer, geboren am 26.01.2001 hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet. Zudem hat der Gewählte bereits mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet.

Mit Unterschrift in der Niederschrift über die Wahl des Kommandanten/Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Taxöldern am 12.03.2023 wurde die Wahl angenommen.

Die gewählte Person muss gemäß Art 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG geeignet sein.
Fachliche, gesundheitliche oder sonstige Gründe zur Versagung der Bestätigung sind nicht bekannt. Zur Eignung gehört auch, dass die gewählte Person die durch § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes -AVBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat (Nr. 8.2.2 Satz 1 zu Art. 8 VollzBekBayFwG). Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 AVBayFwG der Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AVBayFwG der Lehrgang der Gruppenführer. Herr Alexander Beer hat die Lehrgänge derzeit noch nicht belegt. Eine Lehrgangsanmeldung erfolgt alsbald möglich.

Im Benehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Christian Demleitner, Landratsamt Schwandorf vom 28.06.2022, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Stellvertreter des 1. Feuerwehrkommandanten die erforderliche Bestätigung durch die Gemeinde Bodenwöhr zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt Herrn Alexander Beer die Bestätigung zur Wahl des Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Taxöldern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand; hier: Vertrag über die Pflege der gemeindlichen Grünflächen am Feuerwehrhaus Neuenschwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Neuenschwand e.V. hat am 12. Januar 2023 angefragt, ob die Pflegearbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Neuenschwand durch den Verein veranlasst werden kann. Die Pflegearbeite werden derzeit durch den gemeindlichen Bauhof geleistet.

Die Grünfläche erstreckt sich auf dem gemeindlichen Grundstück (Teilfläche aus Flurstück 75 Gemarkung Bodenwöhr) über ca. 800 m².  Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,60 EUR/m² jährlich (entspricht 480,- EUR) vorgeschlagen.

Weitere Vertragsdetails können der Anlage entnommen werden.

Eine entsprechende Handhabung mit gleicher Aufwandsentschädigung erfolgt für die Grünanlage „am Kolm“ mit der Freiwilligen Feuerwehr Pingarten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass ein Vertrag über die Pflege der gemeindlichen Grundstücksfläche „Gerätehaus FF Neuenschwand“ im Ortsteil Neuenschwand mit der der Freiwilligen Feuerwehr Neuenschwand e.V. entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage vereinbart wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

1. Bürgermeister Hoffmann gibt die eingegangenen Spenden anlässlich seines 50igsten Geburtstags bekannt. Insgesamt ist eine Summe von 11.390,50 € gespendet worden. 

In der Hauptausschusssitzung am 15.11.2022 wurde auf Antrag von Herrn Arsim Leka hin beschlossen, die Hecke an der St. 2398 gegenüber der Pizzeria Bella Rosa nach Rücksprache mit dem Landratsamt Schwandorf wenn möglich zu entfernen. 
Auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung teilte das Landratsamt Schwandorf, Team Naturschutz, mit Email vom 03.03.2023 mit, dass diese aus naturschutzfachlicher Sicht ablehnen, dass die Hecke ohne triftigen Grund entfernt wird. Auch wenn es sich hierbei nur um eine Schnitthecke handle, so bietet auch diese Vögeln und anderen Tieren Schutz. 
Ebenfalls lehnte mit E-Mail vom 06.03.2023 auch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach die Entfernung der Hecke ab. Die Hecke stellt eine Straßenbegleitpflanzung dar und ist nach aktuellem Stand weder für den Straßenbetriebsdienst hinderlich, noch stellt sie eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar. Hiermit folge man den aktuellen Vorgaben der Staatsregierung verstärkt Gehölze zu pflanzen und Straßennebenflächen ökologisch aufzuwerten. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr