Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle in Bodenwöhr
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 20:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bahnhof Blechhammer; hier: Genehmigung des Vorentwurfs zur Sanierung des Gebäudes
4 Städtebauförderung; Kommunales Denkmalkonzept Bodenwöhr;
4.1 Taucherkapelle Blechhammer; hier: Präsentation der Ergebnisse aus dem Bürgerforum
4.2 Altes Rathaus (Rathausplatz 1); hier: Vorstellung der Machbarkeitsstudie und des Sanierungskonzepts
5 Bauantrag; Carina und Philipp Haas, 92439 Bodenwöhr hier: Wohnhausneubau mit Garage
6 Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Bodenwöhr; Standsicherheitsüberprüfung; hier: Ersatzbau von 5 Brennstellen
7 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen);
7.1 Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr e.V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von IT-Geräten
7.2 Freiwillige Feuerwehr Erzhäuser e.V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von Vereinsbekleidung
8 Feuerwehrwesen; Ersatzbeschaffung TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit integriertem Wassertank), hier: Vergabe Tragkraftspritze PFPN 10-1.000
9 Wasserversorgung Bodenwöhr; Verlängerung der Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus Brunnen III und IV hier: Auftragserteilung zur Erstellung des Gesamtkonzeptes für den hydrogeologischen Teil
10 Notarielle Urkunde MJK Projektentwicklung GmbH & Co. KG ./. Gemeinde Bodenwöhr
11 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.03.2023 gefasste Beschluss, dessen Geheimhaltung weggefallen ist, ist wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 5. Neubau der Grundschule Bodenwöhr; 
hier: Vergabe der Rückbauarbeiten
  1. Der Auftrag wird mit einem Angebotspreis von 346.485,16 € Brutto an die Fa. Hierold Bau GmbH, Schießtrath 16, 92709 Moosbach, erteilt.
  2. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird bevollmächtigt den Auftrag an die Fa. Hierold Bau GmbH zu erteilen.


Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 1. Genehmigung bzw. Änderung der nichtöffentlichen Protokolle
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023.

TOP 2. Personalangelegenheiten;
hier: Höhergruppierungen 
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, zwei Beschäftigte im Fachbereich 1 der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr gemäß TVöD höherzugruppieren.

TOP 3. Wasserversorgung Bodenwöhr; Wasserleitung Neuenschwand; Netzsanierung Los 11, 
hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten
  1. Die Bauarbeiten zur Netzsanierung Los 11 Wasserleitungsverlegung Neuenschwand werden an die günstigst anbietende Fa. M. Gruber GmbH, Further Str. 33, 93413 Cham zum Angebotspreis von 547.969,12 €, brutto, vergeben.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bahnhof Blechhammer; hier: Genehmigung des Vorentwurfs zur Sanierung des Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Planungen zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes schreiten voran. Die letzten Wochen haben das Architekturbüro, die Projektverantwortlichen und vor allem die Fachplaner an der Ausgestaltung des Entwurfs aus dem Planerauswahlverfahren gearbeitet.

In dieser Phase sind vor allem die Themen Statik, Leitungsführungen, Gebäudetechnik und Brandschutz geklärt und in den Vorentwurf eingearbeitet worden. Die Brandschutzthemen wurden vom Büro Dechant abschließend bewertet.  Die Abwägung zwischen Kosten und Nutzungsmöglichkeiten ergab, dass eine Außentreppe für den zweiten Fluchtweg aus dem Gebäude die sinnvollste Variante darstellt. Die Position der Außentreppe ist nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn nur im Osten des Gebäudes möglich. Architektonisch kann die Treppenanlage gestaltet werden, ohne das Gebäude zu beeinträchtigen. Auch aus der Sachbearbeitung der Städtebauförderung haben wir dafür ein positives Signal erhalten.
Die weiteren Änderungen am Grundriss betreffen überwiegend die optimale Ausnutzung der Gebäudefläche. So ist der Fahrradverleih in eine abschließbare Box unter die Außentreppe gewandert und macht damit Platz für einen Gebäudetechnikraum. Die WC Anlage im Obergeschoss, TEZ-Bereich, wurde mit dem Dachgeschoss zusammengefasst und schafft somit im Bereich des TEZ, Räume für Labore, Büro und Abstellbereiche. Die Anordnung der Räume wurde außerdem bereits auf die künftige Trassenführung von Wasser, Kanal, Elektro und Netzwerk abgestimmt.

Nach der Genehmigung des Entwurfs durch den Gemeinderat, erarbeitete das Architekturbüro Fabi die Bauantragsunterlagen und zusammen mit den Fachplaner die Kostenberechnung als Grundlage für die dann folgenden Ausschreibungen. Die Ausführungsplanung und die Kostenberechnung werden nach Fertigstellung erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Ausführungsplanung werden dann auch die Bewilligungsbescheide aus Städtebauförderung und KFW-Programm erstellt. Für das neue KFW-Programm 264 erhalten Kommunen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden einen Förderkredit mit 0,0 – 0,5 % Zinslast und einen zusätzlichen Tilgungszuschuss bei einem Effizienzgebäude 55 von 15 – 20 %, bei einem Effizienzgebäude 40 von 20 – 25%. Hier ist dringend der Einstieg in das Förderprogramm anzuraten.

Das Architekturbüro Fabi und die Fachplaner des Büros Meyer Ingenieure erläutern den Entwurf und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der Vorentwurf zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes wird in der heutigen Fassung vom  25.05.2023 genehmigt.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Bauantragsunterlagen zusammen mit den Planungsbüros zu erstellen.

  1. Der Bauantrag, die Ausführungsplanung und die damit verbundene Kostenberechnung sind erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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4. Städtebauförderung; Kommunales Denkmalkonzept Bodenwöhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 4
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4.1. Taucherkapelle Blechhammer; hier: Präsentation der Ergebnisse aus dem Bürgerforum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Am 21. April 2023 fand unser 7. Bürgerforum dieses Mal zum Thema „Taucherkapelle“ statt. Im Jahr 2022 arbeiteten das Architekturbüro Wild & Wilnhamer, das Büro ALS-Landgraf und das Büro Fromm am Sanierungskonzept für die Kapelle. Außerdem wurde noch vor Wintereinbruch 2021 eine Notsicherung am Dach der Kapelle vorgenommen. Seither ist die kleine Kirche wieder gegen Wassereinbrüche geschützt. Das Sanierungskonzept ist eine geförderte Maßnahme in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der Gemeinde Bodenwöhr und dem Eigentümer.

Am Bürgerforum wurde den Zuhörern das Konzept erläutert und bei einer anschließenden Besichtigung vor Ort wurden die Schäden und der Zustand der Kapelle analysiert. Nach den Vorträgen beschäftigten sich die Teilnehmer am Forum mit dem weiteren Vorgehen, welches zu einer erfolgreichen Sanierung der Kapelle führen soll.  Wie kann eine Nutzung der Kapelle in der Zukunft aussehen, was muss passieren zur Umsetzung des Konzeptes und wie soll das Umfeld der Taucherkapelle gestaltet werden, waren die Themen der Arbeitskreise.

Die im Anschluss stattgefundene Bewertung der Teilnehmer wurde durch das Büro G.A.S planen bauen forschen durchgeführt und wird in der heutigen Sitzung von Professor Sahner erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ergebnissen des 7. Bürgerforums Kenntnis.


Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Altes Rathaus (Rathausplatz 1); hier: Vorstellung der Machbarkeitsstudie und des Sanierungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In seiner Sitzung am 31.03.2022 hat der Gemeinderat Bodenwöhr das Büro G.A.S planen bauen forschen, Prof. Sahner, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das alte Rathaus beauftragt. Eingeflossen in die Machbarkeitsstudie sind die Ergebnisse des Bürgerforums, die Besprechung zusammen mit dem Gemeinderat am 07.07.2022 und die Anregungen aus der Klausurtagung des Gemeinderats vom 17.09.2022.

Seither hat das Büro G.A.S planen bauen forschen an einer Machbarkeitsstudie in Form eines Sanierungskonzeptes gearbeitet und dabei auch die Wirtschaftlichkeit betrachtet. Die so entstandenen Entwürfe und Konzepte werden dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung von Professor Sahner erläutert und nochmal mit dem Gemeinderat abgestimmt.

Da derzeit zur Sanierung von kommunalen Gebäuden ein neues Förderprogramm der KFW aufgelegt wurde, wie bereits beim TOP 3 (Sanierung Bahnhof) erläutert, ist hier ein zügiges Vorgehen gefordert, da sich die Förderungen aus der Städtebauförderung und der KFW wunderbar kombinieren lassen. Der daraus folgende Eigenanteil der Gemeinde lässt sich dadurch sehr gering halten.

Das Grundkonzept der Studie sieht eine Sanierung des Gebäudes in zwei Abschnitten vor, erledigt die notwendigen Sanierungsaufgaben und schafft Nutzungen und Leben im Gebäude. Außerdem soll das Gebäude in seiner ursprünglichen Form erhalten, aber auch die Gesamtstruktur nicht durch überzogene Anbauten verändert werden. Als ortbildprägendes Gebäude findet dieses Vorgehen auch Zuspruch beim Landesamt für Denkmalpflege und die jüngst im Bildervortrag von Paul Wallinger gezeigten Ansichten decken sich mit diesem Weg.

Nach Beschluss der Machbarkeitsstudie sind die nächsten Schritte die Auswahl eines Architekturbüros, der notwendigen Fachplaner und die Abstimmung mit den Förderstellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Die Machbarkeitsstudie des Büros G.A.S planen bauen forschen wird in der heutigen Fassung vom 25.05.2023 genehmigt. 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ein Auswahlverfahren für ein Architekturbüro und der notwendigen Fachplaner durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Bauantrag; Carina und Philipp Haas, 92439 Bodenwöhr hier: Wohnhausneubau mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Schreiben vom 10.05.2023 von der Kreisverwaltungsbehörde zum Bauantragsverfahren „Wohnhausneubau mit Garage“ der Bauantragssteller Carina und Philipp Haas, 92439 Bodenwöhr angehört. Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 60 der Gemarkung Erzhäuser in einem Kleinsiedlungsgebiet (WS) nach § 2 der BauNVO (Baunutzungsverordnung). 

Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021 wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 21. Dezember 2021 positiv beschieden. Auflage für das Genehmigungsverfahren war unter anderem die Anfertigung eines Freiflächengestaltungsplan. Dieser ist den Antragsunterlagen beigefügt. 

Grundlage für die zu erteilende Baugenehmigung ist zudem der eingereichte Entwässerungsplan vom 05.05.2023.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag der Bauantragssteller Carina und Philipp Haas auf „Wohnhausneubau mit Garage“ auf der Flurnummer 60 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Bodenwöhr; Standsicherheitsüberprüfung; hier: Ersatzbau von 5 Brennstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Bayernwerk hat die Straßenbeleuchtungen im Gemeindegebiet auf die Standsicherheit überprüft. Es wurden 5 Brennstellen als „nicht mehr standsicher eingestuft“. Die Firma Roch Services GmbH Prüflaboratorium zu Standsicherheit von Mastsystemen, wurde zur Überprüfung der Brennstellen im Gemeindegebiet durch das Bayernwerk beauftragt.



Es wurden 
  • die Brennstelle Nr. 3 in der Zengerstraße in Altenschwand 
  • die Brennstelle Nr. 9 in der Ludwigsheide 
  • die Brennstellen Nr. 47 und Nr. 49 in der Hauptstraße
  • die Brennstelle Nr. 65 in der Blumenstraße 
als nicht mehr standsicher bewertet. 

Die jeweiligen Peitschenmasten werden abgebaut und durch Siteco LED Masten ersetzt.
Für den Betrieb und den Unterhalt der Straßenbeleuchtungsanlage(n) gelten die im Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Bayernwerk AG und der Gemeinde Bodenwöhr getroffenen Vereinbarungen.
Das Bayernwerk Schwandorf hat für den Austausch der Masten ein Angebot ausgearbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Ersatzneubau von 5 Brennstellen im Gemeindegebiet laut der Mängelliste, die durch die Überprüfung als „nicht mehr standsicher eingestuft wurden“ zu einem Bruttoangebotspreis von 20.280,22 €.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö 7
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7.1. Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr e.V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von IT-Geräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr e.V. hat am 17. April 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Beschaffung von IT-Geräten gestellt.

Der Computer und Laptop im Feuerwehrhaus sind nun sechs Jahre alt und die Programme laufen entsprechend langsam. Die FF Bodenwöhr hat jetzt nur ein neues Gerät anstatt zwei neue Geräte angeschafft, da es auch mobil eingesetzt werden kann. Ebenso wurde ein neuer Multifunktionsdrucker angeschafft, da der über 25 Jahre alte Kopierer nicht mehr funktioniert hat. Für die Beschaffung von IT-Geräten der FF Bodenwöhr e. V. sind Kosten in Höhe von 3.205,70 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2,0 %
64,11 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2,0 %
64,11 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen
2,0 % 
64,11 €
Die FF Bodenwöhr gehört zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2,0 €
64,11 €
Die FF Bodenwöhr hat sich am Bürgerfest 2019 und 2022 mit den Ausgaben verschiedener Speisen beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
2,0 %
64,11 €
Die FF Bodenwöhr hat sich am Hammerseefest 2019 und2022 mit den Ausgaben verschiedener Speisen beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
f) Gemeinnützigkeit
2,0%
64,11 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
384,66 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag von der FF Bodenwöhr e. V. Kenntnis und beschließt, für die Beschaffung der IT-Geräten (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 384,66 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.2. Freiwillige Feuerwehr Erzhäuser e.V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von Vereinsbekleidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 7.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Freiwillige Feuerwehr Erzhäuser e.V. hat am 19. April 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Beschaffung von Vereinsbekleidung gestellt.

Für die Beschaffung der Vereinsbekleidung ist der FF Erzhäuser e. V. Kosten in Höhe von 1.811,66€ entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung
2,0 %
36,23 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit
2,0 %
36,23 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen
2,0 % 
36,23 €
Die FF Erzhäuser e. V. gehört zum örtlichen Rettungswesen
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren
2,0 €
36,23 €
Die FF Erzhäuser hat sich am Bürgerfest 2019 und 2022 beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren
0,0 %
0,00 €
Keine Teilnahme an Hammerseefest.
f) Gemeinnützigkeit
2 ,0%
36,23 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
181,15 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag von der Freiwilligen Feuerwehr Erzhäuser e. V. Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung der Vereinskleidung einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 181,15 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Feuerwehrwesen; Ersatzbeschaffung TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit integriertem Wassertank), hier: Vergabe Tragkraftspritze PFPN 10-1.000

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Beschluss des Gemeinderates Bodenwöhr vom 27.10.2023 wurde die Beschaffung eines TSF-W für die Feuerwehr Altenschwand beschlossen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschaffung eine Tragkraftspritze PFPN 10-1.000 notwendig.

Nach der Angebotsanforderung vom 18.04.2023 wurden bis zum 15.05.2023 zwei Angebote abgegeben, wobei ein Angebot ungeeignet war. Das Angebot erfüllte die Mindestanforderung der Motorleistung von 48 kW nicht.

Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot der Firma Ludwig Feuerschutz GmbH, Postfach 1148, 95461 Bindlach mit einer Angebotssumme von 20.915,44 EUR brutto anzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Auftrag für die Beschaffung einer PFPN 10-1.000 für die FW Altenschwand wird an die Firma Ludwig Feuerschutz GmbH vergeben. Der Bruttoangebotspreis beträgt 20.915,44 EUR.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Wasserversorgung Bodenwöhr; Verlängerung der Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus Brunnen III und IV hier: Auftragserteilung zur Erstellung des Gesamtkonzeptes für den hydrogeologischen Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr betreibt die Brunnen 3 und 4 zur Trinkwasserversorgung. Die Brunnen 1 und
2 wurden bereits vor längerer Zeit außer Betrieb genommen.  Das Wasserrecht war bis Ende 2022 befristet und soll neu beantragt werden. Zwischenzeitlich wurde beim Landratsamt Schwandorf ein Antrag auf beschränkte Erlaubnis zur Bewirtschaftung des Brunnen 3 erwirkt. Dafür wurde vom WWA ein Gesamtkonzept für die zukünftige Wasserversorgung gefordert. Die Inhalte des Gesamtkonzeptes wurden in der Besprechung vom 23.11.2022 mit dem WWA Weiden abgestimmt. Auf dieser Grundlage werden die Leistungen für den hydrogeologischen Teil angeboten. Das Landratsamt Schwandorf stellte die Auflage, dass bis spätestens 30.11.2023 die vollständigen und prüffähigen Antragsunterlagen vorliegen sollen.

Die Markterkundung zur Generierung von prüffähigen Angeboten gestaltete sich aus verschiedenen Gründen als schwierig. Zum einem ist die Auswahl an Ingenieurbüros für hydrogeologische Gutachten sehr begrenzt. Das bayerische Landesamt für Umwelt hat mit Stand vom 01.03.2023 eine „Liste aller privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW), geordnet nach Postleitzahlen“ zur Verfügung gestellt. Es wurde stichprobenartig bei verschiedenen Büros im Regierungsbezirk Oberpfalz angefragt, welche ein Gesamtkonzept für eine Wasserversorgung erstellen können. Die Rückmeldungen waren leider nicht erfolgsversprechend. Die Firmen gaben an, dass zum Teil keine freien Kapazitäten zur Verfügung sind bzw. dass die Büros keine entsprechenden Kompetenzen vorweisen können. 

Es erschien wenig zielführend, alle Sachverständigenbüros (38 Seiten bzw. 78 in Frage kommende Büros) einzeln zu kontaktieren. Von der Firma Anders & Raum wurden auch bereits elementare, kostenpflichtige Vorarbeiten im Rahmen einer Voruntersuchung an den entsprechenden Brunnen geleistet. 
Sollte nun eine andere Firma den Zuschlag für das Projekt erhalten, stünden grundlegende Voruntersuchungsergebnisse nicht zur Verfügung und müssten ggf. neu untersucht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der Auftrag zur Erstellung eines „Gesamtkonzeptes für die Wasserversorgung; hydrogeologischer Teil“ wird an die Firma Anders & Raum; Hintelsberg 2, 84149 Velden, zum Bruttoangebotspreis von 18.309,34 € erteilt. Grundlage ist das Angebot vom 10.02.2023

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Notarielle Urkunde MJK Projektentwicklung GmbH & Co. KG ./. Gemeinde Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die MJK Projektentwicklung GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Michael Kraus, hat der Gemeinde Bodenwöhr die Grundstücke: 

Flurstücknummer 221 Gemarkung Taxöldern, (Haarbügel) Landwirtschaftsfläche zu 1.770 m²
Flurstücknummer 240 Gemarkung Taxöldern, (Haidäcker) Landwirtschaftsfläche zu 2.590 m²
Flurstücknummer 452 Gemarkung Mitterdorf, Untere Au, Ackerland zu 1.752 m²

angeboten. Die Grundstücke werden unentgeltlich an die Gemeinde Bodenwöhr abgegeben.
Sie dienen laut Auskunft des Eigentümers als Ausgleichsfläche für die Erschließung von Baugebieten. 
Die Flächen sind nicht verpachtet.

Das Grundstücksgeschäft wurde am 16.05.2023 beim Notariat Dr. Bischoff, Nittenau, UVZ-Nr. B 565/2023 beurkundet. Zur Wirksamkeit der Urkunde ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 16.05.2023 – 
UVZ-Nr. B 565/2023 und genehmigt den Inhalt dieser Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05./2023. Sitzung des Gemeinderates Mai 25.05.2023 ö beschließend 11
Datenstand vom 30.01.2024 08:45 Uhr