Datum: 29.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle Bodenwöhr
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:14 Uhr bis 21:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauleitplanung;
3.1 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB
3.2 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB
3.3 Bebauungsplan Nr. 32 vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Mappenberg" für die Fl.-Nrn. 81, 82,83, 84, 86 und 450/4 der Gem. Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
3.4 Bebauungsplan Nr. 32 vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Mappenberg" für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB
3.5 Stadt Nittenau; Bebauungsplan "Nittenau-Wulkersdorfer Straße III" Sondergebiet Photovoltaik" hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4 Bauanträge;
4.1 Kahlert Klaus und Beate, 93057 Regensburg hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
4.2 Huber Thomas, 92439 Bodenwöhr hier: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Tektur zur Baugenehmigung vom 29.05.2019 (36/20218)
4.3 FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG; 92334 Berching; hier: Errichtung einer zentralen Hackschnitzel-Heizung als Ersatzmaßnahme für die bestehenden Gas- und Heizölheizungen in Bodenwöhr
5 Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2022
6 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SV Erzhäuser-Windmais e. V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von mobilen Jugendfußballtoren
7 Notarielle Urkunden
7.1 Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“
7.2 Baugebiet "Am Birkerl" hier: Messungsanerkennung und Auflassung zum Kauf- und Erschließungsvertrag "Am Birkerl"
8 Informationen des 1. Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.05.2023 gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; 
hier: Vergabe der Baumeisterarbeiten

  1. Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Anton Steininger GmbH; Austraße 20; 92431 Neunburg v.W. zu einem Angebotspreis von 1.093.847,69 € brutto, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Anton Steininger GmbH zu erteilen.


BRK Kindergarten St. Barbara; 
Gruppenräume 1, 3 und 4;
hier: Ersatzbeschaffung von Möbeln

  1. Der Auftrag für die Erneuerung der Möbel in den Gruppenräumen 1, 3 und 4 des BRK Kindergartens St. Barbara wird an die Firma Buch und Spielladen in Burglengenfeld vergeben. Der Angebotspreis beträgt 37.368,45 € brutto.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern und gleichzeitig den Bebauungsplan aufzustellen. 

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigten auf den Grundstücken (Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand) eine Freiflächenphotovoltaikanlage „PV-Anlage Mappenberg“ zu errichten. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurden die Behörden, die sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich mit der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 06.03.2023 bis 10.04.2023 öffentlich ausgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der sonstigen Träger öffentlichen Belange und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.2. 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand; hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern und analog den Bebauungsplan Nr. 32 „PV-Anlage Mappenberg“ aufzustellen.

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigten auf den Grundstücken (Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand) eine Freiflächenphotovoltaikanlage „PV-Anlage Mappenberg“ zu errichten. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  Deshalb wurde nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB die sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich zur Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.03.2023 – 10.04.2023 beteiligt und der Flächennutzungsplan in dieser Zeit öffentlich ausgelegt.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 29.06.2023 zu billigen und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ für die Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 29.06.2023.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß   § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Bebauungsplan Nr. 32 vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Mappenberg" für die Fl.-Nrn. 81, 82,83, 84, 86 und 450/4 der Gem. Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für die Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigten auf den Grundstücken (Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand) eine Freiflächenphotovoltaikanlage „PV-Anlage Mappenberg“ zu errichten. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich mit der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.03.2023 – 10.04.2023 am Verfahren beteiligt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der sonstigen Träger öffentlichen Belange und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:

siehe Abwägungsliste Nr. 1 „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.4. Bebauungsplan Nr. 32 vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Mappenberg" für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 26.11.2020, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 für die Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigten auf den Grundstücken (Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand) eine Freiflächenphotovoltaikanlage „PV-Anlage Mappenberg“ zu errichten. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt.  Deshalb wurden nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB die Behörden und die sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich zur Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.03.2023 – 10.04.2023 beteiligt und der vorhabenbezogene Bebauungsplan in dieser Zeit öffentlich ausgelegt.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 29.06.2023 zu billigen und nach Einarbeitung der Maßnahmen aus dem Blendgutachten die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „PV-Anlage Mappenberg“ für die Flurnummer 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand in der Fassung vom 29.06.2023.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einarbeitung der Maßnahmen aus dem Blendgutachten in den Planentwurf, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß   § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.5. Stadt Nittenau; Bebauungsplan "Nittenau-Wulkersdorfer Straße III" Sondergebiet Photovoltaik" hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 3.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Stadt Nittenau beabsichtigt auf der Flurnummer 1571 (Teilfläche) der Gemarkung Nittenau den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nittenau-Wulkersdorfer Straße III – Sondergebiet Photovoltaik“ zu erlassen. 

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in öffentlichen Sitzung am 23.05.2023 den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wulkersdorfer Straße III – Sondergebiet Photovoltaik“ in der Fassung vom 12.05.2023 auf dem Grundstück Flurnummer 1571 Gemarkung Nittenau gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wulkersdorfer Straße III – Sondergebiet Photovoltaik“ und die Begründung liegen im Rathaus der Stadt Nittenau vom 09.06.2023 – 10.07.2023 auf.

Analog zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im gleichen Zeitraum die Behördenbeteiligung.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nittenau-Wulkersdorfer Straße III“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Kahlert Klaus und Beate, 93057 Regensburg hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Schreiben vom 02.06.2023 von der Kreisverwaltungsbehörde Schwandorf zum Bauantragsverfahren der Bauantragssteller „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ angehört. 

Das Bauvorhaben befindet sich in Erzhäuser, „Alte Straße 9b“ auf der Flurnummer 126/3 der Gemarkung Erzhäuser in einem Mischgebiet (MI).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung des Grundstückes ist nicht gesichert. Eine mögliche verkehrsrechtliche Erschließung kann über die Flurnummer 126/2 der Gemarkung Erzhäuser erfolgen. Die Versorgung des Grundstücks mit einer Wasser- bzw. einer Kanalleitung kann über die Flurnummer 126/4 der Gemarkung Erzhäuser erfolgen. 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Unter Voraussetzung der dinglichen Sicherung von Wasser, Kanal, Zufahrt und Infrastruktur wird das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Erteilung der Baugenehmigung erteilt. 

  1. Gegen Bauantrag des Ehepaares Kahlert Klaus und Beate auf „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flurnummer 126/3 der Gemarkung Erzhäuser bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Huber Thomas, 92439 Bodenwöhr hier: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Tektur zur Baugenehmigung vom 29.05.2019 (36/20218)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr wurde mit Datum vom 04.05.2023 von der Kreisverwaltungsbehörde zum Tekturverfahren des Bauantragsstellers „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ angehört. Das Bauvorhaben als Tekturvorhaben befindet sich in Bodenwöhr „Sandmühlweg 19“ auf der Flurnummer 629/83 der Gemarkung Bodenwöhr. Der Bauantragssteller strebt folgende Änderung seines Bauantrags vom 28.12.2018 (36/2018) an: 
Die Oberkante der Stützmauer zum öffentlichen Weg 629/84 Gemarkung Bodenwöhr (Sandmühlweg) beträgt lt. Genehmigungsbescheid vom 29.05.2019 +2,40 m. Der Bauantragssteller begehrt lt. Bauantragsunterlagen eine Erhöhung der Stützmauer um 0,715 m auf 3,115 (beide Werte gelten ab EGFOK). 

Neue Höhe der Stützmauer ab Höhe Sandmühlweg beträgt somit ca. 3,23 m bzw. 3,535 m. Hinterlieger sind durch die Baumaßnahme nach Ermessen der Gemeindeverwaltung nicht betroffen. 

Es hat bereits ein erstes Vorgespräch zwischen der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Bauantragssteller gegeben. Die Stützmauer ist geplant, um den Höhenunterschied zwischen der Straße „Sandmühlweg“ und dem nördlichen Bereich des Grundstücks des Antragsstellers auszugleichen. Als erste Maßnahme wurde auf dem Grundstück bereits eine Stützmauer errichtet, um das Gartenniveau abzustufen. 

Der Antragssteller hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Stützmauer durch eine äußere Gestaltung (beispielsweise eine Efeuranke) stärker in die Natur einzubinden. Das obere Drittel der Stützwand ist nach den Ausführungen des Bauantragstellers als Brüstung bzw. Absturzsicherung konzipiert. Die Konzeption, dass auf einer niedrigeren Stützmauer ein Gitterstabmattenzaun für ein luft- und lichtdurchflutetes Außenbild errichtet wird, ist für den Bauantragssteller ebenfalls eine mögliche bzw. erweiterte Option. Um das Konzept bildlich darzustellen, wurden vom Entwurfsverfasser verschiedene Alternativen zur Verfügung gestellt. 

Der nunmehr favorisierte Entwurf beinhaltet eine begrünte Stützmauer und hat eine Höhe von 3,23 m bzw. 2,635 m. Auf der Stützmauer wird erweiternd ein Gitterstabmattenzaun errichtet um den in einer Vorbesprechung abgesteckten luft- und lichtdurchflutendem Außenbild gerecht zu werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Laut dem Bauantragssteller befindet sich ein Grenzanlieger im Krankenstand. Er hat also der Nachbarunterschrift nicht explizit widersprochen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben unter den genannten Vorschlägen des Bauantragsstellers keine Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der favorisierte Vorschlag zur Begrünung der Gartenmauer und die optische Abtrennung der Brüstung durch einen Stabmattenzaun ist umzusetzen.

  1. Gegen den Tekturantrag des Bauantragsstellers Herr Thomas Huber, 92439 Bodenwöhr auf „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf der Flurnummer 629/84 Gemarkung Bodenwöhr bestehen keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird  erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG; 92334 Berching; hier: Errichtung einer zentralen Hackschnitzel-Heizung als Ersatzmaßnahme für die bestehenden Gas- und Heizölheizungen in Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat am 19.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr einen Bauantrag (30/2023) auf „Errichtung einer zentralen Hackschnitzel-Heizung als Ersatzmaßnahme für die bestehenden Gas- und Heizölheizungen in Bodenwöhr“ auf der Flurnummer 584 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. 
Zur Ergänzung: der Bauantrag wurde vom Bauantragssteller bei der Gemeindeverwaltung Bodenwöhr abgegeben. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben müssen Bauanträge jedoch bei der jeweiligen Kreisbehörde abgegeben werden. Aus organisatorischen Gründen haben die Verwaltung und der Bürgermeister entschieden, den Bauantrag für die Gemeinderatssitzung vorzubereiten und als Tagesordnungspunkt in die Sitzung mit aufzunehmen.

Laut der Baubeschreibung zum Bauantrag wird das Bauvorhaben aus Fertigteilbetonteilen erstellt. 

Nach der „Projektbeschreibung“ soll der Heizungsneubau die Ökonomie und Ökologie des Bauantragstellers stärken. Die Firma Fischerhaus betreibt auf dem Betriebsgelände aktuell Heizanlagen mit verschiedenen Befeuerungsvarianten. Die entsprechende Infrastruktur wie die entsprechenden Fernheizleitungen, sowie die internen Leitungsnetze für den Betrieb einer Hackschnitzelheizung sind bereits vorhanden. Als Heizmaterial wird das anfallende Restholzmaterial (als Hackschnitzelgut) der Produktion verwendet. Durch die Errichtung des Heizgebäudes aus Betonfertigteilen verringert sich nach den Ausführungen der Projektbeschreibung die Schallemission nach außen. Der erforderliche Strombedarf ist durch die hauseigene Photovoltaikanlage abgedeckt.

Außerdem begründet der Bauantragssteller die Abkehr von fossiler Energie als einen positiven Beitrag zur Energiewende. 

Analog zum Bauantrag hat der Bauantragssteller einen „Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften“ gestellt. Die „isolierte Abweichung“ ist notwendig, da sich nach Art. 6 Abs. 3 BayBO die Abstandsflächen nicht überdecken dürfen. Bei der entsprechenden Gebäudehöhe muss ein Mindestabstand von 3,00 m eingehalten werden. Zu der Werkshalle in südlicher Ausrichtung kann jedoch nur ein Abstand von 2,10 m eingehalten werden. 
Der Bauantragsteller begründet die Verringerung des Abstandes damit, dass die Betriebseinfahrt während der Befüllung des Hackschnitzellagers nicht behindert werden darf.

Das Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr nähe „Am Sulzbach“ bzw. „Rathausplatz“ in einem Gewerbegebiet „GE“ nach § 8 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) ohne Bebauungsplan. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung des Geländes mit Wasser und Abwasser ist vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der eingereichten „isolierten Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften“ (hier: Überdeckung der Abstandsflächen zum Nebengebäude) vom 15.06.2023 wird zugestimmt.

  1. Gegen den Bauantrag der FHB Grundbesitz GmbH & Co. KG auf „Errichtung einer zentralen Hackschnitzelheizung als Ersatzmaßnahme für die bestehenden Gas- und Heizölheizungen in Bodenwöhr“ auf der Flurnummer 584 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Rechnungsprüfung; hier: Bekanntgabe des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der vorläufigen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 Kenntnis und verweist diese an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen, soweit die Maßnahmen nicht bereits durch Beschlüsse des Gemeinderats abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SV Erzhäuser-Windmais e. V. hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von mobilen Jugendfußballtoren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die SV Erzhäuser-Windmais e.V. hat am 10.Mai 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Beschaffung von mobilen Jugendfußballtoren gestellt.

Für die Beschaffung von mobilen Jugendwarttoren sind SV Erzhäuser-Windmais e. V. Kosten in Höhe von 1.950,00 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 195,00 €.

a) Grundförderung

2,0 %
39,00 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit

2,0 %
39,00 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen

0,0 % 

Die SV Erzhäuser-Windmais e. V. gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren

2,0 €
39,00 €
Die SV Erzhäuser-Windmais e. V. hat sich am Bürgerfest 2019 und 2022 beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren

2,0 %
39,00 €
Die SV Erzhäuser-Windmais e. V. hat sich an den Hammerseefesten 2019 und 2022 beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein im Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
f) Gemeinnützigkeit

2,0%
39,00 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
195,00 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag des SV Erzhäuser-Windmais e. V. Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung von mobilen Jugendfußballtoren einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 195,00 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Notarielle Urkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat am 28.02.2022 Vergaberichtlinien für das Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ erlassen. 

Die Verwaltung hat nunmehr weitere Bewerbungen abgearbeitet und es konnten trotz rückläufiger Nachfragen weitere Bauparzellen nach Vorgabe der Richtlinien veräußert werden.

Die erforderlichen Kaufverträge wurden durch das Notariat Dr. Bischoff, Nittenau beurkundet.

Zur Wirksamkeit dieser Urkunden sind die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich. 

Beschluss

Beschluss 1 
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff, Nittenau vom 24.05.2023 – UVZ-Nr. B 615/2023 und genehmigt die Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.

Abstimmung: 13:0


Beschluss 2 
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff, Nittenau vom 15.06.2023 – UVZ-Nr. B 671 /2023 und genehmigt die Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Baugebiet "Am Birkerl" hier: Messungsanerkennung und Auflassung zum Kauf- und Erschließungsvertrag "Am Birkerl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 7.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr hat das Grundstück Flurnummer 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr (Bebauungsplangebiet Am Birkerl) mit Kauf- und Erschließungsvertrag vom 08.02.2021 Urk.Nr. 126 des Notars Dr. Bischoff, Nittenau an die Schiessl Wohnbau GmbH mit Sitz in Regenstauf verkauft.

Die Erschließung des Baugebietes „Am Birkerl“ ist abgeschlossen und die Baustellenabnahme ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Verwaltung hat den Erschließungsvertrag abgearbeitet.

Das Ergebnis der Vermessung ist im Fortführungsnachweis niedergelegt. Demnach werden vom Veräußerer an den Erwerber bestimmte Flächen (zurück)veräußert. Die Flächen sind der Urkunde zu entnehmen.

Bei der Vermessung ergab sich eine Erhöhung der Gesamtnettobaulandfläche gegenüber der Vorurkunde in Höhe von 19 m². 

Zur Rechtmäßigkeit dieser Urkunde bedarf es noch eines Beschlusses durch den Gemeinderat Bodenwöhr, der auch die Grundlage für die entsprechenden Grundbucheintragungen darstellt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. 965 M / 2023
Messungsanerkennung und Auflassung zum Kaufvertrag und Erschließungsvertrag vom 08.02.2021 URNr. 126 des Notars Dr. Marcus Bischoff in Nittenau (Vorurkunde), des Herrn Rüdiger Merkle, Notar in Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 13/I.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Urkunde UVZ-Nr. 965 M / 2023 vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2023. Sitzung des Gemeinderates Juni 29.06.2023 ö beschließend 8
Datenstand vom 30.01.2024 08:48 Uhr