Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle in Bodenwöhr
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Hammersee ohne Blaualgen; Monitoring 2019 bis 2022; hier: Präsentation des Gesamtberichts durch das Büro ÖKON
4 Bauleitplanung;
4.1 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
4.2 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
4.3 Bebauungsplan Nr. 29 Wohnen in der Ziegelzell Taxöldern hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
4.4 Bebauungsplan Nr. 29 Wohnen in der Ziegelzell Taxöldern hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
4.5 Bauleitplanung: 4. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordungsplan SO "Solarpark Kronstetten II" der Gemeinde Wackersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5 Bauanträge;
5.1 Reger Martina und Zant Peter; 92431 Neunburg vorm Wald hier: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage
5.2 Bauanträge; Sabrina und Daniel Roith; 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau des bestehenden Wohnhauses - Errichtung eines neuen Dachgeschosses
6 Vollzug des Immissionsschutzgesetzes; Errichtung einer Flüssiggasanlage - Anlage zum lagern von brennbaren Gasen (weniger als 50t) auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr hier: Antrag der Tremco CPG Germany GmbH, 92439 Bodenwöhr
7 Spielplätze in der Gemeinde Bodenwöhr; Spielplatz in Altenschwand (Am Anger) hier: Auftragsvergabe für neue Spielgeräte
8 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SG Blechhammer am See hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen
9 Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; hier: Vergabe der Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphase 5 - 9
10 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 5.2
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 gefasste Beschluss, dessen Geheimhaltung weggefallen ist, ist wie folgt bekannt zu geben: 


TOP 2: Neubau der Grundschule in Bodenwöhr;
hier:  Vergabe der Aufzugsanlage/Fördertechnik

Beschluss:
  1. Der Auftrag für die Aufzugsarbeiten zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma TK- Aufzüge GmbH Neuanlagen Region Südwest, Strohgäustraße 1, 73765 Neuhausen auf den Fildern zu einem Angebotspreis von 61.564,65 € brutto, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Aufzugsarbeiten zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr an die Firma TK- Aufzüge GmbH Neuanlagen Region Südwest zu erteilen.

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Hammersee ohne Blaualgen; Monitoring 2019 bis 2022; hier: Präsentation des Gesamtberichts durch das Büro ÖKON

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 die Erstellung eines Gesamtberichts und die Präsentation der Monitoring-Ergebnisse durch die Firma Ökon für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen.

Frau Dr. Lengfellner vom Büro Ökon stellt den Gesamtbericht anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der Gesamtbericht des Büros Ökon über das durchgeführte Monitoring von 2019 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen

  1. Für das Jahr 2024 ist eine erneute Untersuchung der Wasserpflanzen im See zu beauftragen.

  1. Die ökologischen Maßnahmen mit dem konstanten Oberflächenabzug, der Förderung des Schilfbewuchses im Uferbereich durch regelmäßiges Schneiden und Ernten sowie die Umstrukturierung des Fischbesatzes zu einem Raubfischbestand sollen weiter ausgebaut werden.

  1. Die Möglichkeit einer kontrollierten Ableitung von verschiedenen Wasserschichten soll geprüft werden.

  1. Nach dem Vorliegen der Erkenntnisse aus der Beprobung der Zuläufe sind diese zusammen mit den möglichen Renaturierungsmaßnahmen dem Gemeinderat vorzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö 4
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4.1. 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern zu ändern.

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt in der Zeit vom 11.02.2021 – 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.  

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 27.05.2021 öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt.

Die am 27.05.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „26. Flächennutzungsplanänderung „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.07.2023 (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2. 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 70 Gemarkung Taxöldern "Wohnen in der Ziegelzell" hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern zugunsten des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ zu ändern.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in Taxöldern zu schaffen, wurde das Ingenieurbüro Pongratz aus Nürnberg mit der Planung des hiesigen Bebauungsplans sowie mit der federführenden Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr beauftragt.

In der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und die Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung vom 11.02.2021 – 12.03.2021 öffentlich ausgelegt. 

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 28.01.2021 durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. 

In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 (öffentlicher Teil) wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung abgehandelt und der Entwurf für die Hauptbeteiligung gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und     § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Unterlagen zum Flächennutzungsplan vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt. 

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Die am 27.05.2021 durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. 

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gemäß Baugesetzbuch festgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.07.2023 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 26. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 27.07.2023

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 26. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.07.2023 gemäß Baugesetzbuch fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 26. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.3. Bebauungsplan Nr. 29 Wohnen in der Ziegelzell Taxöldern hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ aufzustellen. Der Bebauungsplan betrifft überwiegend die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern. Der Geltungsbereich ist in den grafischen Ausführungen des Bebauungsplans aufgeführt. 

Das Ingenieurbüro Pongratz aus Nürnberg wurde mit der Planung und technischen Umsetzung eines Bebauungsplans beauftragt. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung einer Teilfläche des Flächennutzungsplans der Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern im Parallelverfahren notwendig

In der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 25.02.2021 – 26.03.2021 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört. 

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt. 

Die am 27.05.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Hauptbeteiligung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Frau Rebecca Groenewald vom Ingenieurbüro Pongratz stellt die eingegangenen Stellungnahmen der Hauptbeteiligung vor und der Gemeinderat behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 29 ‚Wohnen in der Ziegelzell‘“ in der Fassung vom 27.07.2023“ (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden gegebenenfalls entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.4. Bebauungsplan Nr. 29 Wohnen in der Ziegelzell Taxöldern hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern aufzustellen.

Das Ingenieurbüro Pongratz aus Nürnberg wurde mit der Planung und der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans beauftragt. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung einer Teilfläche der Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig. In der Sitzung vom 27.07.2023 hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 28.01.2021 gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 25.02.2021 bis 26.03.2021 öffentlich ausgelegt. 

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt 

In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 durchzuführen. 

Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt 

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Hauptbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ bekanntzumachen.
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.5. Bauleitplanung: 4. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordungsplan SO "Solarpark Kronstetten II" der Gemeinde Wackersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Wackersdorf beabsichtigt auf der Flurnummer 1139 (Teilfläche) Gemarkung Alberndorf den Flächennutzungsplan zu ändern und auf den betroffenen Flächen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kronstetten II“ zu erlassen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Kronstetten II“ für die Flurnummern 1139 Gemarkung Alberndorf beschlossen. 

Aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 12.07.2023 – 14.08.2023 statt.

Von der nach § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB eröffneten Möglichkeit, die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB zeitlich mit der Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB einzuholen, wird Gebrauch gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet daher ebenfalls in der Zeit vom 12.07.2023 bis 14.08.2023 statt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die geplante 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kronstetten II“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauanträge;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö 5
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5.1. Reger Martina und Zant Peter; 92431 Neunburg vorm Wald hier: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben bei der Bauverwaltung des Landratsamtes Schwandorf einen Bauantrag auf „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage“ gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde am 27.06.2023 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Wirtskellerweg / Wegäcker“, Hauptstraße 30 a auf der Flurnummer 473/57 der Gemarkung Bodenwöhr.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist durch das Vorliegen eines Bebauungsplans gesichert.

Isolierte Befreiung:
Die Bauantragssteller begehren lt. Antrag vom 19.06.2023 eine „isolierte Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Wirtskellerweg / Wegäcker“ hier: Erhöhung der zulässigen Wandhöhe um 0,25 m auf 4,759 m. Laut Bebauungsplan ist bei Gebäuden mit einem steil geneigten Dach lediglich eine Wandhöhe von 4,50 m (über EGFOK) zugelassen. Als Begründung geben der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser an, dass das Fertighaus im Standard mit einer lichten Raumhöhe (im Erdgeschoss) von 2,785 produziert wird und aus diesen Gründen nicht anders ausgeführt werden kann. Durch die Realisierung eines integrierten Wintergartens benötigt der Bauherr einen Kniestock von 1,40 m wodurch sich die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe erschließt. 

Da Überschreitung der zulässigen Wandhöhe lediglich marginal ist kann der „isolierten Befreiung“ aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der eingereichten „isolierten Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Wirtskellerweg / Wegäcker“ (hier: Überschreitung der maximalen Wandhöhe um 0,25 m auf 4,759 Meter) vom 19.06.2023 wird zugestimmt.

  1. Gegen den Bauantrag der Bauantragssteller Martina Reger und Peter Zant auf „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage“ auf der Flurnummer 473/57 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.2. Bauanträge; Sabrina und Daniel Roith; 92439 Bodenwöhr; hier: Umbau des bestehenden Wohnhauses - Errichtung eines neuen Dachgeschosses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 5.2
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben bei der Bauverwaltung des Landratsamtes Schwandorf einen Bauantrag auf „Umbau des bestehenden Wohnhauses – Errichtung eines neuen Dachgeschosses“ gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde am 14.07.2023 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 293/1 der Gemarkung Taxöldern; Pingartener Straße 10, im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes („WA“).

Laut Eingabeplan soll das bestehende Obergeschoss mit Dachstuhl abgetragen werden und mit einer neuen Wohneinheit in Holzständerbauweise ergänzt werden. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. 

Der Gemeinderat Bodenwöhr legt vor allem bei Bauvorhaben in Wohnsiedlungen Wert darauf, dass beim Schaffen von zusätzlichen Wohneinheiten für jede Einheit zwei Stellplätze vorzuhalten sind. Beim Vorhaben der Bauantragsteller Sabrina und Daniel Roith sind 2 Stellplätze für den Bestandsbau und zwei Stellplätze für die neue Einliegerwohnung vorzuhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Neben den für den Bestandsbau notwendigen zwei Stellplätze sind auch für die neu geschaffene Einliegerwohnung zwei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück mit der Flurnummer 293/1 der Gemarkung Taöxldern vorzuhalten.

  1. Gegen den Bauantrag der Eheleute Daniel und Sabrina Roith, Pingartener Straße 10, Taxöldern auf „Umbau des bestehenden Wohnhauses – Errichtung eines neuen Dachgeschosses“ auf der Flurstücknummer 293/1 der Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Immissionsschutzgesetzes; Errichtung einer Flüssiggasanlage - Anlage zum lagern von brennbaren Gasen (weniger als 50t) auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr hier: Antrag der Tremco CPG Germany GmbH, 92439 Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren der Tremco CPG Germany GmbH angehört. Die Tremco CPG Germany GmbH hat einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur „Flüssiggasanlage – Anlage zum Lagern von brennbaren Gasen (weniger als 50t)“ auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt.

Die Tremco CPG Germany GmbH plant die Errichtung einer Flüssiggasversorgunganlage als alternative Versorgung zum derzeit genutzten Erdgasanschluss. Für die Lagerung des Flüssiggases soll ein unterirdischer Lagerbehälter mit einem Nennvolumen von 62.000 l errichtet werden. Der maximale Füllstand des Behälters wird so begrenzt, dass eine Lagermenge von 29 Tonnen nicht überschritten wird.

Als Kurzbeschreibung des Vorhabens werden folgende Maßnahme aufgeführt:

  • erdbedeckter Flüssiggaslagerbehälter mit 62.000 l Nenninhalt
  • Übergabestation für Flüssiggas-Straßentankfahrzeuge
  • Domschacht mit den Behälterarmaturen für alle Leitungsanschlüsse
  • warmwasserbeheizte Verdampferanlage in Container
  • Rohrsystem bis zur Bestandsleitung im Gebäude


Das Landratsamt Schwandorf beteiligt die Gemeinde Bodenwöhr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB i. V. m. § 36 Abs. 1 BauGB über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur ersten Teilgenehmigung am vorliegenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis vom immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Tremco CPG Germany GmbH.

  1. Dem Antrag zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren der Tremco CPG Germany GmbH auf der Flurnummer 665/7 der Gemarkung Bodenwöhr wird zugestimmt.

  1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Spielplätze in der Gemeinde Bodenwöhr; Spielplatz in Altenschwand (Am Anger) hier: Auftragsvergabe für neue Spielgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der Spielplatz „Am Anger“ im Ortsteil Altenschwand soll im Jahr 2024 erneuert werden

  1. Der Auftrag wird an die Firma Maier Spielplatzgeräte mit einer Gesamtangebotssumme 
inkl. Montage und Zusatzspielgeräten von 65.690,74 € brutto erteilt.

  1. Die Haushaltmittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit - Förderung von Investitionen für die Vereinsarbeit (Baumaßnahmen und Beschaffungen); SG Blechhammer am See hier: Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die SG Blechammer am See e.V. hat am 28. Juni 2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen gestellt.

Für die Beschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen sind der SG Blechhammer am See e. V. Kosten in Höhe von 77,89 € entstanden. 

Nach Prüfung des Antrags und gemäß den Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergibt sich folgender Zuschuss:

a) Grundförderung

2,0 %
1,56 €
Grundzuschuss
b) Jugendarbeit

2,0 %
1,56 €
hat Anspruch auf Jugendförderung
c) örtliches Rettungswesen

0,0 % 

Die SG Blechhammer am See e. V. gehört nicht zum örtlichen Rettungswesen.
d) Teilnahme am Bürgerfest in den letzten 4 Jahren

2,0 €
1,56 €
Die SG Blechhammer am See e. V. hat sich am Bürgerfest 2019 und 2022 beteiligt. Ebenso hätte sich der Verein in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
e) Teilnahme am Hammerseefest in den letzten 4 Jahren

0,0 %

Keine Teilnahme.
f) Gemeinnützigkeit

2,0%
1,56 €
Der Bescheid vom Finanzamt liegt vor.
Zuschusshöhe:
6,24 €


Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der SG Blechhammer am See e. V.  Kenntnis und beschließt, für die Anschaffung von Schießbögen und Scheibenauflagen einen Zuschuss (wie von der Verwaltung anhand der Richtlinien berechnet) in Höhe von 6,24 € zu gewähren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein schriftlich darüber zu informieren und den Zuschuss auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; hier: Vergabe der Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphase 5 - 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von der Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO zur Vergabe der Planungsleistungen „Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphase 5 – 9“ an die Firma MAIR Creative Engineering gmbH Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 10
Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr