Datum: 28.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle Bodenwöhr
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bauantrag; DFMG Deutsche Funkturm GmbH; Georg-Elser-Straße 4; 90441 Nürnberg hier: Neubau eines 50m - Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik
4 Verkehrssicherheit; Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel zur Querung der St 2398 in die Schulstraße und barrierefreier Ausbau des Zuwegs mit einer Auffahrrampe entlang des Grundstücks Fl.Nr. 653/33 Gemarkung Bodenwöhr hier: Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach
5 Vollzug der Haushaltswirtschaft; Bürgerhaushalt Bodenwöhr
5.1 Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen im Jahr 2023
5.2 Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Bürgerhaushalt für das Jahr 2024
6 Beförderung der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen; hier: Anpassung des Elternbeitrages für die Beförderung
7 Feuerwehrwesen; hier: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr
8 Generationenbeirat Bodenwöhr; hier: Neubestellung von Beiratsmitgliedern für die Wahlperiode 2022 - 2026
9 Notarielle Urkunde
10 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen ist, ist wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 2: Personalangelegenheiten; 
Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile; 
hier: monatliche Nachzahlungsbeträge

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr als Dienstherr der gemeindlichen Beamten beschließt eine Nachzahlung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile an die Berechtigten für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2023 gemäß Art. 109 Abs. 1 Satz 1 BayBesG, soweit sich durch die Neuberechnung nach den Vorschriften des Art. 109 Abs. 1 und 2 BayBesG Verbesserungen ergeben. 

  1. Überdies wird allgemein auf die zeitnahe Geltendmachung für diese Ansprüche für die Haushaltsjahre 2020, 2021, 2022 und bis zum 31.03.2023 verzichtet. 

TOP 3: Gemeindestraßen;
Sanierung des Fischwegs in Taxöldern; 
hier: Vergabe der Asphaltierungsarbeiten

  1. Der Auftrag für die Oberbauverstärkung der Gemeindeverbindungsstraße „Fischweg“ in Taxöldern wird an die Firma Strabag AG aus Maxhütte-Haidhof mit einem Angebotspreis von 113.664,11 € brutto vergeben.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Strabag AG aus Maxhütte-Haidhof zu erteilen.


TOP 4: Sanierung des Bahnhofsgebäudes in Blechhammer
TOP 4.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo); 
hier: Auftragsvergabe

  1. Der Auftrag SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) wird an die Fa.PREIHSL + SCHWAN – Beraten und Planen GmbH; Kreuzbergweg 1 a, 93133 Burglengenfeld zu einem Angebotspreis von 14.400,00€ netto (17.136,00 € brutto) vergeben.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag SiGeKo an die Fa. PREIHSL + SCHWAN – Beraten und Planen GmbH zu erteilen.   



TOP 4.2 Energieberatung und Bauphysik; 
hier: Auftragsvergabe

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Position 1 Bauphysikalische Leistungen – Wärmeschutz (Nachweis nach DIN 18599 – GEG Nachweis und KfW-Antrag, Erstellen einer BzA-Nummer) an das Büro G.A.S. Prof. Sahner Architekten BDA, Haldenäckerstraße 8, 70565 Stuttgart zur vergeben. Der Angebotspreis beträgt nach Kostenschätzung in der Honorarzone III unten und 7% Nebenkosten 7.561,72€ brutto. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Position 2 Baubegleitung gemäß KfW 264/464 Programm (Antrag auf KfW-Zuschuss nach KfW 264/464 Programm Kredit sowie Beratung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung der technischen Systeme, Standard KfW 40 EE mit 25% Zuschuss bei Kreditbegleitung gemäß KfW-Energieberater, inkl. mind. 10 Baustellentermine) an das Büro G.A.S. Prof. Sahner Architekten BDA, Haldenäckerstraße 8, 70565 Stuttgart mit einem Pauschalangebotspreis von 11.778,03 € brutto zu vergeben.

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Position 3 Sonderleistung des sommerlichen Wärmeschutzes (Simulation) und Feuchteschutz an das G.A.S. Prof. Sahner Architekten BDA, Haldenäckerstraße 8, 70565 Stuttgart mit einem Pauschalangebotspreis von 11.510,63 € brutto zu vergeben. 


TOP 5: Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; 
Offene Ganztagsschule; 
Bürocontainer als Übergangslösung während der Bauphase aufgrund des stark angewachsenen Bedarfs;  hier: Auftragsvergabe 

  1. Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Bürocontainer wird an die Fa. PHU DAMPOL ul. Gliwicha 20a; 42-677 Czekanow, Polska zu einem Angebotspreis von 74.494,00 € brutto vergeben. Die Lieferung umfasst 2 Bürocontainer mit einer Größe von je 9 Meter x 6 Meter.

  1. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung und Montage von 2 Bürocontainern an die Fa. PHU DAMPOL zu erteilen.


TOP 6: Hilfsbetriebe der Verwaltung; 
Gemeindliches Gebäudemanagement; 
hier: Auftragsvergabe zur Neuanschaffung eines Fahrzeugs

  1. Der Auftrag für die Beschaffung des Kastenwagen-LKW wird an die Firma Karl Stauner AG, 93413 Cham, am Taschinger Berg 5, 93413 Cham vergeben. Der Angebotspreis beträgt 17.588,20 € brutto.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauantrag; DFMG Deutsche Funkturm GmbH; Georg-Elser-Straße 4; 90441 Nürnberg hier: Neubau eines 50m - Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bauantragssteller hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Neubau eines 50 m – Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik“ zur Genehmigung eingereicht. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde am 07.09.2023 um Stellungnahme gebeten. 

Das Bauvorhaben (Sonderbau) befindet sich auf der Flurnummer 911 der Gemarkung Altenschwand im planerischen Außenbereich.  Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind Vorhaben die der Telekommunikationsdienstleistung dienen, privilegiert.

Eine Verpflichtungserklärung gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, welche die Rückbauverpflichtung für das Bauvorhaben nach Stilllegung etc. gewährleistet, ist der Bauakte beigefügt.

Der Mast soll westlich der Gemeindeverbindungsstraße Bodenwöhr in Fahrtrichtung Taxöldern auf Höhe der Eisenbahnbrücke (Bahnlinie Schwandorf – Furth im Wald) nördlich des Böslweihers errichtet werden. Laut Bauantrag bemisst sich die Höhe des Funkmastes auf 49,97 m ab Erdboden.

Eine Abgabe der Nachbarunterschriften ist aus den Bauantragsunterlagen nicht ersichtlich. Nachbarn sind die DB Netz Aktiengesellschaft, die Forstverwaltung des Freistaates Bayern sowie die Gemeinde Bodenwöhr.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. 
Eine Erschließung für Wasserversorgung oder Grundstücksentwässerung ist nicht erforderlich.

Beschluss

  1. Gegen den Bauantrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Georg-Elser-Straße 4, 90441 Nürnberg auf „Neubau eines 50m – Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik“ auf der Flurstücknummer 911 der Gemarkung Altenschwand bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.  

  1. Der neugebaute Funkmast soll dann allen Mobilfunkanbietern zur Verfügung gestellt werden. 

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verkehrssicherheit; Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel zur Querung der St 2398 in die Schulstraße und barrierefreier Ausbau des Zuwegs mit einer Auffahrrampe entlang des Grundstücks Fl.Nr. 653/33 Gemarkung Bodenwöhr hier: Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung von der St 2398 in die Schulstraße wurde von den Eltern der Schülerinnen und Schülern an unserer Grundschule und dem Elternbeirat beantragt. Deshalb fand bereits im Dezember 2021 im Rahmen einer Verkehrsschau die Abstimmung zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde Bodenwöhr statt. Auch hier brachten die Eltern noch einmal mit Nachdruck ihr Anliegen vor. Hierbei sprachen sich die Fachstellen grundsätzlich für eine Fußgängerbedarfsampel am Ort des jetzigen Überweges aus. Im Juni 2022 folgte ein Fachstellentermin am Landratsamt Schwandorf, bei dem über die Errichtung einer Bedarfsampel positiv entschieden wurde. 
Mit Unterstützung des Landrats konnte so die Grundlage für die Aufnahme der nun folgenden Planung geschaffen werden.  
Durch die beengten Platzverhältnisse sind zur Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel Anpassungen am Gehweg und am Einmündungsbereich der Schulstraße erforderlich:
  • Die Verbreiterung des nördlichen und südlichen Gehwegs erfolgt in die Fahrbahn hinein. Hierdurch verringert sich die Fahrbahnbreite der St 2398 in diesem Bereich auf 6,50 Meter. 
  • Die Einmündungsradien der Schulstraße müssen aufgrund des verbreiterten Gehwegs angepasst werden
  • Die barrierefreie Anbindung des Gehwegs an die „Weihersiedlung“. Zur Überwindung eines Höhenunterschieds von ca. 2,0 Meter ist eine Rampenanlage notwendig. 
Für die Errichtung der Rampenanlage ist der Erwerb einer Grundstücksteilfläche aus der Fl.Nr. 653/33 Gemarkung Bodenwöhr erforderlich. Dieser Erwerb wurde bereits mit der Grundstückseigentümerin vereinbart und an das Notariat Dr. Bischoff zur notariellen Beurkundung weitergegeben.
Die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel mit Anpassung des Gehwegs und die Errichtung einer Rampenanlage ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach. Es ist beabsichtigt, dass die Baumaßnahme komplett durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach ausgeschrieben wird. Die Baunebenkosten werden im Verhältnis der jeweiligen Kostenanteile aufgeteilt. 
Für die Rampenanlage und dem westlichen Gehwegbereich wurden Fördermittel nach Art. 13 c BayFAG in Höhe von ca. 55 % in Aussicht gestellt. 

Für den Bereich der Bushaltestelle wurde von der Regierung der Oberpfalz eine Förderung von  BayÖPNVG-Fördergeldern in Aussicht gestellt.

Herr Letz vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach erläutert die Baumaßnahme und stellt die Kostenübernahmevereinbarung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von dem in der Sitzung am 28.09.2023 vorgestellten Erläuterungsbericht und der Planung des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach zur Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel mit Anpassung des Gehwegs, Erneuerung der Bushaltestelle und der Errichtung einer Rampenanlage Kenntnis und genehmigt diese.

  1. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt nur vorbehaltlich der Förderzusagen von der Regierung der Oberpfalz. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten Erläuterungsberichts eine Vereinbarung zwischen dem staatlichen Bauamt und der Gemeinde Bodenwöhr zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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5. Vollzug der Haushaltswirtschaft; Bürgerhaushalt Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö 5
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5.1. Bürgerhaushalt Bodenwöhr; hier: Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In seiner Sitzung am 31.03.2022 hat der Gemeinderat Bodenwöhr beschlossen, im Bürgerhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 einen Betrag von 15.000 € bereitzustellen. 

Aufgrund der durchgeführten Bürgerumfrage sind insgesamt 19 wertbare Vorschläge eingegangen.

Die Verwaltung hat die Vorschläge ausgewertet, nach Bereichen sortiert und die Kosten der Umsetzung geschätzt. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt aus den eingegangenen Vorschlägen zum Bürgerhaushalt 2023 folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Errichtung von Ruhbänken am Wanderweg Hirschbergweg
  • Umgestaltung des Dorfplatzes im Baugebiet Frauenäcker in Altenschwand 
(Begrünung und Bänke)
  • Errichtung einer Dusche am Badeplatz „Am Kolm“ 
  • Erneuerung der Beschilderung am Schloßberglehrpfad

  1. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen und die Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Vollzug der Haushaltswirtschaft; hier: Bürgerhaushalt für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Bereits viermal wurde den Bürger/-innen von Bodenwöhr durch den Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € die Gelegenheit gegeben, Vorschläge für Investitionen in Bodenwöhr einzubringen. 

Obwohl die Möglichkeit von den Bürgerinnen und Bürgern rückläufig genutzt wurde, empfiehlt die Verwaltung, für das kommende Haushaltsjahr 2024 wieder den Bürgerinnen und Bürgern ein Budget zur Verfügung zu stellen.   

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt für das Jahr 2024 den Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerhaushalt mit einem Budget von 15.000 € zur Verfügung zu stellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, noch 2023 eine Bürgerumfrage durchzuführen, um zu erfahren, welche Maßnahmen von den Bürgern vorgeschlagen werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, 15.000 € im Haushalt 2024 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Beförderung der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen; hier: Anpassung des Elternbeitrages für die Beförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Gemeinderatssitzung vom 05.06.2003 beschloss der Gemeinderat Bodenwöhr die Beförderung der Kindergartenkinder weiterhin in eigener Regie durchzuführen. Es wurde eine Beförderungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR pro Kind monatlich festgelegt. Für jedes zweite oder weitere Kind aus einer Familie, welches die Beförderung in Anspruch nimmt, wird nur die Hälfte der Fahrkosten verlangt. Mit dem Beschluss wurde eine Kostendeckung angestrebt.

Die Gemeinde Bodenwöhr organisiert nach wie vor die Kindergartenkinderbeförderung aus den Ortsteilen von Bodenwöhr. Hierzu werden zwei Kindergartenbusse eingesetzt. Die Abrechnung erfolgt über den BRK-Kreisverband Schwandorf. 

In den vergangenen Jahren wurden folgende Einnahmen durch den Elternbeitrag erzielt:

Jahr
Einnahmen
2022
10.765,00 EUR
2021
6.282,50 EUR
2020
7.629,50 EUR
Durchschnitt
2020-2022
8.225,66 EUR


Die jährlichen Ausgaben an „variablen Kosten“ (Löhne, Kraftstoff- und Reparaturkosten) können wie folgt zusammengefasst werden:

Jahr
Variable Kosten
Abschreibungen
Gesamtkosten
2024
85.000,00 EUR
3.966,66 EUR
88.966,66 EUR
2023
85.000,00 EUR
1.366,66 EUR
86.366,66 EUR
2022
87.646,72 EUR
1.366,66 EUR
89.013,38 EUR
2021
47.565,51 EUR
1.366,66 EUR
48.932,17 EUR
2020
47.065,75 EUR
1.366,66 EUR
48.432,41 EUR
Durchschnitt
2020 - 2022
60.759,32 EUR
1.366,66 EUR
62.125,98 EUR

Folglich erwirtschaftet die Gemeinde Bodenwöhr mit der Kindergartenbusbeförderung eine durchschnittliche (2020-2022) jährliche Unterdeckung in Höhe von 53.900,32 EUR. Für die kommenden Jahre wird eine Unterdeckung in Höhe von ca. 79.000,00 EUR erwartet.

Es gibt, anders als bei der Schülerbeförderung, kein Recht auf kostenfreie Beförderung der Kindergartenkinder. Der Kindergartenbus ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen für ein sparsames und wirtschaftliches Planen belastet dieses Angebot die Gemeinde finanziell. Hier muss eine Rangfolge von Pflichtaufgaben vor freiwilligen Ausgaben kritisch geprüft werden. Vor allem die stetig voranschreitende Inflation lässt das Delta zwischen Ausgaben und Einnahmen immer weiter anwachsen. Gemäß der historischen Inflationsrate entsprechen 35,00 EUR im Jahr 2003 zum jetzigen Zeitpunkt 2023 49,87 EUR.

Die Verwaltung gibt zu bedenken, ob der Kindergartenbusbeitrag noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht oder ob eine Anpassung erfolgen soll. 

Die Verwaltung schlägt vor, ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 eine Anpassung auf mindestens 50,00 EUR durchzuführen. Mit diesem Betrag würden jährliche Einnahmen (geschätzt mit der aktuellen Anzahl an beförderten Kindern) in Höhe von 18.000 EUR erzielt werden. Somit würde die Unterdeckung auf ca. 71.000 EUR sinken. Bei einer Anhebung auf 75,00 EUR wird eine Unterdeckung in Höhe von ca. 62.000 EUR erwartet.

Eine Kostendeckung kann künftig nur bei einem monatlichen Elternbeitrag in Höhe von ca. 247,00 EUR erreicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Elternbeitrag für die Beförderung der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 auf 75,00 EUR festzulegen.

Im neuen Kindergartenjahr 2025/2026 soll der Beitrag nochmals überarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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7. Feuerwehrwesen; hier: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) werden für die Einsätze der Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr Pauschalsätze zum Ersatz der Kosten, welche durch einen Feuerwehreinsatz entstehen, durch Satzung festgelegt. Die aktuelle Satzung trat zum 01.01.2018 in Kraft und ersetzte die Satzung vom 02.03.2007.

Im Jahr 2023 wurde das in die Jahre gekommene TLF durch ein HLF10 ersetzt. Ein HLF10 ist in der aktuellen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Bodenwöhr (Feuerwehrsatzung) nicht erfasst. Der Fahrzeugtyp muss aufgenommen werden.

Der Bayerische Landesfeuerwehrverband veröffentlicht regelmäßig eine Musterkalkulation zur Orientierung. Die letzte Veröffentlichung erfolgte im September 2020. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Kommune auf der Basis der örtlichen Zahlen die Berechnung ihrer individuellen Pauschalsätze vorzunehmen hat. Die Gemeindeverwaltung ist dieser Aufforderung nachgekommen und kann die Berechnungen vergleichen.

In der Berechnung der Gemeindeverwaltung wurde eine Eigenbeteiligung an den Abschreibungskosten der Gemeinde von 10% und den tatsächlich angefallenen Einsatzstunden, mindestens jedoch 30 Stunden jährlich zum Ansatz gebracht. Bei den Streckenkosten wird die tatsächliche Fahrleistung in Kilometer angesetzt.

In der Berechnung des Landesfeuerwehrverbandes wurde eine Eigenbeteiligung an den Abschreibungskosten der Gemeinde von 10% und jährlich 80 Ausrückestunden zum Ansatz gebracht. Bei den Streckenkosten werden 1.000 km jährlich berechnet.


Im Vergleich der aktuellen Pauschalsätze, den berechneten Gebührensätzen der Gemeindeverwaltung und der Musterkalkulation des Feuerwehrverbandes ergeben sich folgende Werte:


Streckenkosten

Fahrzeugtyp
Aktuelle 
Pauschalsätze
Gemeinde 
Bodenwöhr
Feuerwehrverband
Mannschaftstransportwagen MTW
2,80 EUR
0,42 EUR
3,94 EUR
Mehrzweckfahrzeug 
MZF
3,17 EUR
1,48 EUR
4,75 EUR
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
3,57 EUR
3,13 EUR
2,72 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug HLF10

9,92 EUR
5,74 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug HLF20
7,94 EUR
10,73 EUR
7,91 EUR







Ausrückestundenkosten

Fahrzeugtyp
Aktuelle 
Pauschalsätze
Gemeinde 
Bodenwöhr
Feuerwehrverband
Mannschaftstransportwagen MTW
23,25 EUR
0,49 EUR
40,82 EUR
Mehrzweckfahrzeug 
MZF
27,94 EUR
67,83 EUR
49,01 EUR
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
71,64 EUR
94,67 EUR
69,10 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug 
HLF10

187,93 EUR
164,58 EUR
Hilfeleistungsfahrzeug HLF20
143,15 EUR
177,94 EUR
184,02 EUR

Personalkosten


Aktuelle 
Pauschalsätze
Gemeinde 
Bodenwöhr
Feuerwehrverband
Ehrenamtliche 
Feuerwehrdienstleistende
24,00 EUR

28,00 EUR


Sicherheitswache

Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung gemäß §11 Abs. 5 AVBayFwG (ab 01.12.2022 16,90 EUR).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Gemeinde Bodenwöhr laut Anlage in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Generationenbeirat Bodenwöhr; hier: Neubestellung von Beiratsmitgliedern für die Wahlperiode 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 21.07.2023 teilte Herr Günter Makolla mit, dass er seine Aktivität im Generationenbeirat zum 31.07.2023 beenden möchte. Ebenso teilte Frau Andrea Graf mit, dass auch Sie ihre Tätigkeit im Generationenbeirat beenden möchte. Der Generationenbeirat hat davon Kenntnis genommen. 

Die Mitglieder des Generationenbeirats haben sich auf die Suche gemacht und haben als Ersatz für die ausgeschiedenen Mitglieder Frau Safaa Darwish, Kolpingstraße 2 gefunden. Weiter möchten Frau Anneliese Stangl, Klause 2 , Frau Auguste Weindler, Am Hammersee 8a und Frau Veronika Gruber, Zengerstraße 39, als zusätzliche Mitglieder im Generationenbeirat tätig sein. 

Nachdem die Aufgaben des Generationenbeirats sehr vielseitig sind und von den berufenen Mitgliedern aufgrund eigener Berufstätigkeit und Verpflichtungen nicht in vollem Umfang erfüllt werden können, haben die Mitglieder des Generationenbeirats vorgeschlagen, die 3 zusätzlichen Mitglieder in den Generationenbeirat aufzunehmen. 

Frau Safaa Darwish, Frau Anneliese Stangl, Frau Auguste Weindler und Frau Veronika Gruber haben sich bereits bereit erklärt, den Generationenbeirat Bodenwöhr mit ihrer Mitarbeit zu unterstützen. 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat Bodenwöhr Frau Safaa Darwish, Frau Anneliese Stangl, Frau Auguste Weindler und Frau Veronika Gruber als Mitglieder in den Generationenbeirat beruft. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Die vorgeschlagenen Personen Frau Safaa Darwish, Frau Anneliese Stangl, Frau Auguste Weindler und Frau Veronika Gruber werden als Mitglieder in den Generationenbeirat bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 berufen. 

Gemeinderat Michael Weindler hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO  an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Notarielle Urkunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 28.10.2022 Vergaberichtlinien für die Grund-stücksvergabe im Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ beschlossen. Die Verwaltung hat daraufhin das Vergabeverfahren für das Baugebiet auf Grundlage dieser Vergaberichtlinien durchgeführt.  
Die Bewerberrangliste wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.01.2022 zur Kenntnis genommen und der 1. Bürgermeister wurde beauftragt, die einzelnen Kaufverträge mit den Grundstücksbewerbern aufgrund dieser Rangliste abzuschließen. 

Die Gemeinde Bodenwöhr verkauft nun das Grundstück Fl.-Nr. 464/4 Gemarkung Bodenwöhr (Parzelle 18 Baugebiet Wirtskellerweg-Wegäcker) Zur Wirksamkeit dieser Urkunde ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Das Notariat Dr. Bischoff, Nittenau, schlägt vor, folgenden Beschluss zur Genehmigung der Urkunde zu fassen:

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Nittenau vom 04.08.2023 – UVZ-Nr. B 893/2023 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2023. Sitzung des Gemeinderates September 28.09.2023 ö beschließend 10
Datenstand vom 30.01.2024 09:03 Uhr