Datum: 26.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hammerseehalle Bodenwöhr
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Grundstücksangelegenheiten; Baugebiet "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Entscheidung über eine Erschließungsträgerschaft
4 Bauleitplanung
4.1 Stadt Nittenau; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Erweiterung Schönek" hier: Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4.2 Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO "Solarpark Kronstetten II" sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.3 Freiflächenphotovoltaikanlage "PV-Anlage Mappenberg"; hier: Einführung einer Bürgerbeteiligungsmöglichkeit
4.4 Freiflächenphotovoltaikanlage "PV-Anlage Mappenberg" hier: Genehmigung des Durchführungsvertrages
4.5 25. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
4.6 25. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand "PV-Anlage Mappenberg" hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
4.7 Bebauungsplan Nr. 32 "PV-Anlage Mappenberg" hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
4.8 Bebauungsplan Nr. 32 "PV-Anlage Mappenberg" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
5 Städtebauförderung; Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2024 für die Regierung d. OPf.
6 Bürgerwindenergieanlage Neunburg v. Wald; hier: Finanzielle Beteiligung der Kommune gem. EEG
7 Örtliche Rechnungsprüfung; hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2022 mit Entlastungsbeschluss
8 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen ist, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 2: Personalangelegenheiten; 
TOP 2.1  - TOP 2.3; hier:  Höhergruppierungen

Der Gemeinderat beschließt 3 Beschäftigte im Fachbereich 1 gemäß TVöD und nach Stellenbewertung höherzugruppieren. Die Stellen sind im Stellenplan 2024 einzuplanen.



TOP 2.4 Vollzug des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG);
hier: Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit eines Beschäftigten im Fachbereich 2

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag eines Beschäftigten im Fachbereich 2 auf Bewilligung von Altersteilzeit gem. Art. 91 BayBG ab 01.06.2024 Kenntnis und genehmigt diesen vorbehaltlich des Gleichbleibens der derzeitigen Sach- und Rechtslage.
  2. Der Altersteilzeitzuschlag nimmt an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil.
  3. Die Altersteilzeit wird ab dem 01.06.2024 im Haushalts- und Stellenplan berücksichtigt.


TOP 3. Neubau der Grundschule in Bodenwöhr;
hier: Vergabe der Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten

  1. Der Auftrag für die Zimmerer-, Dachdecker-, und Fassadenarbeiten zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Zimmerei Kainz GmbH; Ebenäcker 11; 94121 Salzweg zu einem Angebotspreis von 1.225.087,15 € Brutto, vergeben.
  2. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Zimmerei Kainz GmbH zu erteilen.

TOP 4. Kindertageseinrichtungen;
hier: Ersatzbeschaffung eines Kindergartenbusses

  1. Der Auftrag für die Beschaffung des 9-Sitzer-PKW für die Beförderung der Kindergartenkinder wird an die Firma Autohaus Bauriedl GmbH, Bacher Str. 8, 92542 Dieterskirchen vergeben. 
Der Angebotspreis beträgt 43.200,00 € brutto.
  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 


TOP 6. Schülerbeförderung; 
hier: Anpassung des Schülerbeförderungsvertrages mit dem Busunternehmen Hauck, Bodenwöhr

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Vertrag über die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bodenwöhr mit der Firma AUTO-HAUCK in der vorgelegten Fassung.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Beförderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bodenwöhr und der Firma AUTO-HAUCK zu unterzeichnen. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Grundstücksangelegenheiten; Baugebiet "Wohnen in der Ziegelzell"; hier: Entscheidung über eine Erschließungsträgerschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr hat das Bauleitplanverfahren für das Baugebiet „In der Ziegelzell“ mit dem Satzungsbeschluss am 27.07.2023 erfolgreich zum Abschluss gebracht. Nach den guten Erfahrungen hinsichtlich einer Erschließungsträgerschaft beim Baugebiet „Wirtskellerweg / Wegäcker“ würde die Verwaltung vorschlagen, auch das Baugebiet in Taxöldern über eine Erschließungsträgerschaft abzuwickeln.

Dazu hat die Gemeindeverwaltung bereits bei mehreren Ingenieurbüros nachgefragt bzw. um Abgabe eines Angebotes gebeten. Die Vorteile einer Erschließungsträgerschaft liegen darin, dass die gesamte Abwicklung durch den Erschließungsträger erfolgt, das Baugebiet nicht aufwendig nach Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet werden muss und der Gemeinderat die Möglichkeit hat, auf die Finanzierungskosten sowie die Erschließungsfläche des Baugebiets Einfluss zu nehmen. Beim Baugebiet „Wirtskellerweg / Wegäcker“ konnte somit eine moderate Baupreislösung gefunden werden. 

Die Finanzierung läuft extern über ein Kontokorrentkonto und die Abrechnung mit den Grundstückskäufern wird in Form eines privatrechtlichen Ablösevertrags abgewickelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

Das gemeindeeigene Baugebiet „Wohnen In der Ziegelzell“ im Ortsteil Taxöldern wird im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö 4
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4.1. Stadt Nittenau; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Erweiterung Schönek" hier: Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat Nittenau hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Schönek“ gefasst. Analog dazu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans.

Der Vorhabenträger, die Firma „G. Schönek GmbH + Co. KG“ möchte ihren Betriebssitz in Nittenau in südlicher Richtung erweitern. Zu diesem Zweck muss der Flächennutzungsplan geändert werden und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens auf den Weg gebracht werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Flächennutzungsplanänderung liegt bis zum 31.10.2023 bei der Stadt Nittenau zur öffentlichen Einsichtnahme aus. In dieser Zeit haben beteiligte Behörden die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Schönek“ der G. Schönek GmbH + Co. KG bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO "Solarpark Kronstetten II" sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Kronstetten II“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitpläne frühzeitig beteiligt werden. Die Trägerbeteiligung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Kronstetten II“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplans fand ebenfalls in der Zeit vom 12.07.2023 – 14.08.2023 statt.

Die Abwägung und Billigung des Entwurfs fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 statt. 

Von der nach § 4a Abs.2 Halbsatz 2 BauGB eröffneten Möglichkeit die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuholen wird Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund erfolgt die nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, in der Zeit vom 12.10.2023 – 13.11.2023. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf, sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Solarpark Kronstetten II“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3. Freiflächenphotovoltaikanlage "PV-Anlage Mappenberg"; hier: Einführung einer Bürgerbeteiligungsmöglichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach beabsichtigt auf dem Mappenberg eine Freiflächenphoto-voltaikanlage (PV-Anlage Mappenberg) zu errichten. Um in der Bevölkerung eine bestmögliche Akzeptanz des Projekts zu erreichen, hat die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr bzw. der Gemeinderat Bodenwöhr bereits zum Aufstellungsbeschluss im Jahr 2020 angeregt und gefordert, dass sich die Bürger im Rahmen einer Bürgerbeteiligung finanziell an dem Großprojekt beteiligen können und aus ihrer persönlicher Einlage eine jährliche Rendite abschöpfen können. 

Die Beteiligungsform der Bürger erfolgt aller Voraussicht nach im Rahmen eines sogenannten qualifizierten Nachrangdarlehns. 

Herr Hans Westner bzw. Herr Martin Bichler von der Energiebauern GmbH stellen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vor und stehen dem Gemeinderat für offene Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen über die Bürgerbeteiligung Kenntnis.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, das Konzept der Bürgerbeteiligung der „Energietechnik Bichler GmbH“ auf die zu errichtende „PV-Anlage Mappenberg“ anzuwenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.4. Freiflächenphotovoltaikanlage "PV-Anlage Mappenberg" hier: Genehmigung des Durchführungsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die „Energiebauern GmbH“ aus Sielenbach beabsichtigt in Altenschwand (Mappenberger Straße) eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Um neben bauleitplanungstechnischen Grundlagen (textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Bebauungsplan etc.) auch privatrechtliche, vertragliche Grundlagen zu vereinbaren, wird die Gemeinde Bodenwöhr mit der Energiebauern GmbH einen Durchführungsvertrag abschließen.

Im Durchführungsvertrag sind keine baurechtlichen Maßgaben, sondern beispielsweise Fragen zur Erschließung der Photovoltaikanlage, die Durchführung der Maßnahme, Regelungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, den Unterhalt oder den Rückbau der Photovoltaikanlage geregelt.

Der Initiator der Freiflächenphotovoltaikanlage plant außerdem eine Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger können also aktiv in die erneuerbaren Energien als Kapitalanlage investieren.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt den Durchführungsvertrag Nr. 234-20 (530) in der Fassung vom 26.10.2023.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4.5. 25. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in einer Sitzung vom 26.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand zu ändern. 

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und in der Zeit vom 06.03. – 10.04.2023 öffentlich ausgelegt. 

Die am 25.01.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 angehört.

Frau Elke Felmann von der Energiebauern GmbH stellte die eingegangen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat Bodenwöhr behandelte diese jeweils im Einzelnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 2 „Hauptbeteiligung zur 25. Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 26.10.2023 (Bestandteil der Niederschrift)“

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eingegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.6. 25. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nrn. 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand "PV-Anlage Mappenberg" hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 Gemarkung Altenschwand zugunsten des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ zu ändern. 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in Altenschwand; Mappenberger Straße; zu schaffen, muss der geltende Flächennutzungsplan in ein „Sondergebiet PV“ umgeändert werden. Die Energiebauern GmbH aus Sielenbach haben daher ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr angestoßen.

In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 öffentlicher Teil wurde der Vorentwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und in der Zeit vom 06.03. – 10.04.2023 öffentlich ausgelegt. 

Die am 25.01.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023, öffentlicher Teil wurde der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Deshalb wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 angehört.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. 

Die am 29.06.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitlich am Verfahren beteiligt.

Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat gemäß Baugesetzbuch festgestellt werden.  Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß Baugesetzbuch festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den Ausführungen zur 25. Flächennutzungsplanänderung Kenntnis und genehmigt den Änderungsvorschlag in der Fassung vom 26.10.2023.

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr stellt den Änderungsvorschlag zur 25. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß BauGB fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 25. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Schwandorf zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.7. Bebauungsplan Nr. 32 "PV-Anlage Mappenberg" hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ aufzustellen. Der Bebauungsplan betrifft die Flurnummern 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand. Der Geltungsbereich ist in den grafischen Ausführungen des Bebauungsplans aufgeführt. 

Das Ingenieurbüro „Energiebauern GmbH“ aus Sielenbach hat als Initiator des Vorhabens die Planung der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans übernommen. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Flurnummer 81, 82, 83, 84 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand im Parallelverfahren notwendig. In der Sitzung vom 26.10.2023 wurde zur 25. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst.

In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 06.03. – 10.04.2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört. 

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 öffentlich ausgelegt. 

Frau Elke Felmann vom Büro der Energiebauern GmbH stellte die eingegangenen Stellungnahmen der Hauptbeteiligung vor und der Gemeinderat behandelte diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 32; ‚PV-Anlage Mappenberg‘“ in der Fassung vom 26.10.2023“ (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eigegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.8. Bebauungsplan Nr. 32 "PV-Anlage Mappenberg" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 4.8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand aufzustellen.

Das Ingenieurbüro „Energiebauern GmbH“ aus Sielenbach hat als Initiator des Vorhabens die Planung der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans übernommen. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern 81, 82, 83, 84, 86 und 450/4 der Gemarkung Altenschwand im Parallelverfahren notwendig. In der Sitzung vom 26.10.2023 hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 06.03. – 10.04.2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört. 

Die am 25.01.2023 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 07.08. – 18.09.2023 öffentlich ausgelegt. 

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Hauptbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die aktuelle Fassung vom 26.10.2023 soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gemäß Baugesetzbeuch als Satzung beschlossen werden.

Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr schlägt vor, den Entwurf Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Anlage Mappenberg“ in der Fassung vom 26.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für den Bebauungsplan „PV-Anlage Mappenberg“ bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Städtebauförderung; Entwicklung der Ortsmitte; hier: Beratung und Genehmigung der Jahresmeldung 2024 für die Regierung d. OPf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Bodenwöhr kann für das Haushaltsjahr 2024 Fördergelder aus dem Förderprogramm der Städtebauförderung abrufen. Ein wichtiger Baustein um die geplanten Projekte in der Gemeinde Bodenwöhr voranzubringen. 

Die Meldung der geplanten Maßnahmen (siehe Anlage) hat einmal jährlich, zum 01.12.2023 an die Regierung der Oberpfalz zu erfolgen. Die Jahresmeldung aus den vergangen beiden Jahren ist dabei fortzuschreiben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Die Jahresmeldung für die Städtebauförderung 2024 in der Fassung vom 26.10.2023 wird genehmigt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresmeldung 2024 bei der Regierung der Oberpfalz (Städtebauförderung) einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bürgerwindenergieanlage Neunburg v. Wald; hier: Finanzielle Beteiligung der Kommune gem. EEG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bürgerwindenergie Neunburg v. Wald GmbH & Co. KG aus Erlbach betreibt einen Windpark auf dem Gemeindegebiet Neunburg v. Wald. Im näheren Umgriff der Windenergieanlage befindet sich das Gemeindegebiet von Neukirchen-Balbini und Bodenwöhr innerhalb einer Radius von 2,5 km.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sollen die Betreiber die betroffenen Gemeinden an den Erträgen finanziell beteiligen.  Der festgesetzte Betrag liegt bei 0,2 ct/kwH. Der in einer errechneten Prognose ermittelte Betrag für die Gemeinde Bodenwöhr im Jahr 2023 würde 2.119,24 € betragen (siehe Anlage 2).

Es handelt sich um eine einseitige Zuwendung des Betreibers an die Gemeinde Bodenwöhr ohne Gegenleistung.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist ein Gemeinderatsbeschluss nicht erforderlich, jedoch sollte es gerade auch im Hinblick auf die Akzeptanz der baulichen Anlage öffentlich dargelegt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) zwischen der Bürgerwindenergie Neunburg vorm Wald GmbH & Co. KG , vertreten durch Geschäftsführer Erich Wust und der Gemeinde Bodenwöhr  in der Fassung vom 10.08.2023 zu unterzeichnen.
Die erste Beteiligung würde dann noch rückwirkend für das Jahr 2023 ausbezahlt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des Vertrages zwischen der Bürgerwindenergie Neunburg v. W. und der Gemeinde Bodenwöhr und genehmigt diesen vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Örtliche Rechnungsprüfung; hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2022 mit Entlastungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2022 am 11.09.2023 geprüft.

Die für die Öffentlichkeit bestimmten Punkte aus dem Gesamtprotokoll der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 und die Feststellung der Jahresrechnung 2022 werden vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Da keine weiteren Sachverhalte mehr bestehen für die ein weiterer Aufklärungsbedarf veranlasst ist, wurde am 11.09.2023 im Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig der Beschluss gefasst, dass dem Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr empfohlen wird, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 zu erteilen. 

Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Bericht vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch, über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022, wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Zahlen festgestellt:

Verwaltungshaushalt
Einnahmen: 11.541.315,77 €
Ausgaben: 11.541.315,77 €

Vermögenshaushalt
Einnahmen: 3.382.925,82 €
Ausgaben: 3.282.925,82 €

  1. Für die Jahresrechnung des Rechnungsjahres 2022 der Gemeinde Bodenwöhr wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung die Entlastung erteilt.


Nach der Abstimmung übergab der 2. Bürgermeister Albert Krieger die Sitzungsleitung wieder an den        1. Bürgermeister Georg Hoffmann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09./2023. Sitzung des Gemeinderates Oktober 26.10.2023 ö beschließend 8
Datenstand vom 30.01.2024 09:05 Uhr