Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Foyer der Hammerseehalle in Bodenwöhr
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:03 Uhr bis 21:21 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bahnhof Bodenwöhr; Sanierung des Bahnhofsgebäudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2023. Sitzung des Gemeinderates "Sondersitzung Bahnhof"
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16.11.2023
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ö
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1 |
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1.1. Bahnhof Bodenwöhr;
Sanierung des Bahnhofsgebäudes;
hier: Beschlussfassung über die Kostenberechnung mit fixieren der Honorare aller beteiligten Planungsbüros
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2023. Sitzung des Gemeinderates "Sondersitzung Bahnhof"
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Nach aktuellem Planstand haben alle Planungsbüros die Leistungsphasen 1-4 erbracht. Am Ende der Leistungsphase 4 wird von allen Fachplanern eine gemeinsame Kostenberechnung erstellt. Nach Kostenberechnung ergibt sich eine sehr detaillierte Aufstellung der Projektkosten. Die Kosten für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes können sich, nach den Ausschreibungen, nochmals ändern.
In seiner Sitzung vom 25.05.2023 hat der Gemeinderat den vom Architekturbüro Fabi vorgestellten Vorentwurf genehmigt. Die anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung durch das Architekturbüro und die eingebundenen Fachplaner konnten die angepeilte Summe von 3.000.000 Euro halten. Der ausgearbeitete Vorentwurf, welcher aus dem geforderten Planer-Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung als Sieger hervorging, beinhaltet bereits alle notwendigen Sanierungsthemen, Brandschutzauflagen und die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die berechneten 3.000.000 Euro bildeten auch die Grundlage für die Bewilligung bei der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz, was zu einer Förderung von 2.300.000 Euro führt.
Die heute vorgestellte Kostenberechnung konkretisiert die anrechenbaren Kosten genauer auf Grundlage von bereits eingeholten Angeboten und weiteren Details der Ausstattung. Die entstandene Differenz der Kosten zwischen Kostenberechnung und Kostenschätzung von rund 480.000 € wird durch die Architekten und die Fachplaner erläutert und dem Gemeinderat vorgestellt.
Die Baukosten gliedern sich nach BKI in die Kostengruppen 100 – 700.
Das Architekturbüro Fabi stellt die Kostenberechnung zusammen mit dem Ingenieurbüro Meyer vor und erläutert die einzelnen Kostengruppen.
Das Honorar der Planungsbüros wird nach Beschluss der Kostenberechnung an die Kostengruppen
Ko. Gr. 300 (Baukonstruktion) 2.356.864,38 € brutto und Ko. Gr. 400 (Technische Anlagen) 1.125.515,93 € brutto gebunden.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die in der heutigen Sitzung vom 16.11.2023 vorgestellte Kostenberechnung wird genehmigt.
- Die Gesamtkosten des Projektes über alle Kostengruppen belaufen sich auf 4.772.129,37 € brutto.
Das städtebauliche Sanierungsprojekt Bahnhof soll auf Basis der heute vorgestellten und genehmigten Kostenberechnung umgesetzt werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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1.2. Bahnhof Bodenwöhr;
Sanierung des Bahnhofsgebäudes;
hier: Freigabe der Eingabeplanung und Aufforderung zur offiziellen Bauantragsstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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10./2023. Sitzung des Gemeinderates "Sondersitzung Bahnhof"
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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1.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Gemeinde Bodenwöhr stellt einen Bauantrag auf „Sanierung und Nutzungsänderung des Bahnhofs-gebäudes Bodenwöhr“.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 693/60 der Gemarkung Bodenwöhr. Das Bauvorhaben befindet sich auf einer Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Im Erdgeschoß des Bahnhofsgebäudes soll ein Bürgerladen und Wartebereich für den Bahnverkehr entstehen. Das 1. Obergeschoß soll dem Landkreis als TEZ bzw. Schulungszentrum zur Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden. Auch die ortsansässigen Vereine können die Räume für ihre Aktivitäten nutzen. Die Flächen im Dachgeschoß sollen als Kombination aus Bürgersaal und zu Schulungszwecken durch das TEZ, die VHS, den Landkreis oder weiterer Nutzer ausgebaut werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen gegen die geplante Baumaßnahme keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der Gemeinde Bodenwöhr, Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr, auf „Sanierung und Nutzungsänderung Bahnhofsgebäude Bodenwöhr“ auf der Flurnummer 693/60 der Gemarkung Bodenwöhr, bestehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
- Der durch das Architekturbüro Fabi vorgestellte Eingabeplan wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
Datenstand vom 01.12.2023 07:34 Uhr