Datum: 28.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Foyer der Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 20:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle
2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Bayerische Gigabitrichtlinie; Angebote zur Errichtung und Betrieb eines NGA-Netztes in der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Präsentation der Auswahlentscheidung
4 Bauleitplanung; Stadt Nittenau; "Erweiterung Schönek"; hier: Beteiligung der Gemeinde Bodenwöhr als Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Energieversorgung Bodenwöhr;
5.1 Gemeindliche Photovoltaikanlagen und gemeindliche E-Ladesäulen ; Jahresabschluss 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der gemeindlichen E-Ladesäulen ; hier: Feststellung der Jahresergebnisse
5.2 Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses
6 Kommunale Zusammenarbeit; hier: Zweckvereinbarung mit der Stadt Nittenau zu haushaltsrechtlichen Themen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal
7 Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit; hier: Änderung der Richtlinien
8 Bürgerfest Bodenwöhr; hier: Übertragung des Bierausschanks im Jahr 2025
9 Vollzug der Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr
9.1 Ehrenbürger der Gemeinde Bodenwöhr gem. § 2 der Ehrenordnung; hier: Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Pfarrer Johann Trescher
9.2 Träger der Bürgermedaille der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Verleihung der Bürgermedaille an Herrn Günter Makolla
10 Notarielle Urkunde
11 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Genehmigung bzw. Änderung der öffentlichen Protokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 ist vom Gemeinderat Bodenwöhr zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 gefasste Beschluss, dessen Geheimhaltung weggefallen ist, ist wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 4: Vollzug der Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr; 
hier: Verleihung des Ehrenbürgerrechts gem. § 2 der Ehrenordnung

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Herrn Altbürgermeister Albert Bauer wird die Ehrenbürgerwürde ausgesprochen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung den Beschluss zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde vorzulegen. 


Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben: 

TOP 2: FFW Altenschwand; 
Beschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank TSF-W 
hier: Vergabeentscheidung

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und schließt sich den Punkten 1-3 inhaltlich an

  1. Vergabe von Los 1 (Fahrgestell)
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, das Fahrgestell (LOS 1) für das TSF-W der Feuerwehr Altenschwand an die Firma MAN Truck and Bus Deutschland GmbH, Junkerstraße 15, 93055 Regensburg
zu einem Bruttoangebotspreis von 101.745,00 € gemäß Angebot vom 16.02.2024 zu vergeben
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen

  1. Vergabe von LOS 2 (Aufbau)
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, die Aufbauarbeiten für das TSF-W der Feuerwehr Altenschwand an die Firma ADIK Fahrzeugbau, Industriestraße 17, 57555 Mudersbach zu einem Bruttoangebotspreis von 133.244,30 €, gemäß Angebot vom 20.02.2024 zu vergeben. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen

  1. Vergabe von LOS 3 (Beladung)
Der Gemeinderat Bodenwöhr, beschließt, die Beladung für das TSF-W der Feuerwehr Altenschwand an die Firma Kilian Fire & Safety GmbH & Co. KG zu einem Bruttoangebotspreis von 45.326,66 € gemäß Angebot vom 22.02.2024 zu vergeben. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

  1. Absage an die unterlegenen Firmen
Die Verwaltung wird beauftragt, den unterlegenen Firmen für Los 2 (Sturm Feuerschutz GmbH, Esbachgraben 3, 95463 Bindlach) und Los 3 (Furtner & Ammer KG, Kleegartenstraße 52, 94405 Landau a.d. Isar) je ein Absageschreiben gemäß § 134 GWB zu übersenden und sich den Eingang des Schreibens bestätigen zu lassen.



TOP 4: Vollzug der Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr; 
hier: Verleihung des Ehrenbürgerrechts gem. § 2 der Ehrenordnung

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
  1. Herrn Hochwürdigen Pfarrer Johann Trescher wird die Ehrenbürgerwürde ausgesprochen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung den Beschluss zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde vorzulegen. 

Beschluss

Bekanntgabe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bayerische Gigabitrichtlinie; Angebote zur Errichtung und Betrieb eines NGA-Netztes in der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Präsentation der Auswahlentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö informativ 3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Beim Auswahlverfahren der Gemeinde Bodenwöhr für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) gingen für das Gesamtgebiet fristgerecht endgültige Angebote von 4 Netzbetreibern ein. 

Herr Maier von der Breitbandberatung Bayern stellt in seiner nachfolgenden Präsentation alle relevanten Informationen vor und erläutert diese entsprechend. 


Die durch die Gemeinde Bodenwöhr bereits eingebauten Lehrrohrverbände (z. B. Fußweg Erzhäuser, Schwandorfer Straße) sollen im Zuge der Kooperationsvertragsunterzeichnung und der damit verbundenen Ausbauplanung berücksichtigt werden. Der Wert des Lehrrohrverbunds beträgt die Ausbaukosten der Gemeinde Bodenwöhr zuzüglich einer Planungskostenpauschale der jeweiligen Planungsbüros. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt Kenntnis von der Präsentation zum Auswahlverfahren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Stadt Nittenau; "Erweiterung Schönek"; hier: Beteiligung der Gemeinde Bodenwöhr als Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat Nittenau hat in seiner Sitzung vom 23.05.2023 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Schönek“ und die Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern 1035/20 und Teilflächen der Flurnummern 1035, 1037, 1038/11 und 1038/12 der Gemarkung Bleich gefasst. Auf der Flurnummer 1035/20 sowie den Teilflächen der Flurnummern 1035, 1037, 1038/11 und 1038/12 der Gemarkung Bleich sollen Flächen für die Erweiterung der Firma Schönek ausgewiesen werden. Parallel dazu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB erfolgte von 29.09.2023 bis 31.10.2023. 

Die Gemeinde Bodenwöhr ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Hauptbeteiligung als Träger der öffentlichen Belange am Verfahren beteiligt. Die Stadt Nittenau bittet um die Abgabe einer Stellungnahme, wenn die Belange der Gemeinde Bodenwöhr durch das Bauleitplanverfahren berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Schönek“ der G. Schönek GmbH + Co. KG bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune Einwände und Bedenken.

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr weist darauf hin, dass die angedachte Ausgleichsfläche in Taxöldern auf der Fl.Nr. 274 Gemarkung Taxöldern Bestandteil des Gewässer- und Wegeplans für das kommende Verfahren der Flurneuordnung Taxöldern/Pingarten ist und die dort angedachte Wegeplanung überprüft werden muss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Energieversorgung Bodenwöhr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö 5
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5.1. Gemeindliche Photovoltaikanlagen und gemeindliche E-Ladesäulen ; Jahresabschluss 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der gemeindlichen E-Ladesäulen ; hier: Feststellung der Jahresergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Steuerberater Dipl.-Kfm. (Univ.) Andreas Eckl hat im Februar 2024 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen) für das Jahr 2022 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 7.323,51 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zu Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 12.612,80 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 7.323,51 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2022 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 12.612,80 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.2. Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Steuerberater Dipl.-Kfm. (Univ.) Andreas Eckl hat im Februar 2024 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) für das Jahr 2022 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2022 wird mit der Bilanzsumme von 5.115.527,31 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 39.562,35 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Zukünftige Jahresgewinne werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiter marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sin.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2022 wird mit der Bilanzsumme von 5.115.527,31 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 39.562,35 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Zukünftige Jahresgewinne werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenekapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kommunale Zusammenarbeit; hier: Zweckvereinbarung mit der Stadt Nittenau zu haushaltsrechtlichen Themen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Nach Antrag auf Entlassung des Kämmerers der Stadt Nittenau zum 01. März 2024 sollen die haushaltsrechtlichen Themen für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal bis auf weiteres durch die Gemeinde Bodenwöhr übernommen werden. Fachbereichsleiter 1, Thomas Forster hat sich bereiterklärt, die erforderlichen Tätigkeiten in seinem Aufgabenbereich zu erledigen.

Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, ist eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Stadt Nittenau zu vereinbaren. Gegenstand der Vereinbarung sind folgende Aufgaben:

  • Erstellung und Ausfertigung des Haushaltsplanes
  • Erstellung und Ausfertigung der Jahresrechnung
  • Kreditbeschaffung
  • Durchführung der Rechnungsprüfung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien
  • Begleitung der Verbandssitzungen in haushaltsrechtlichen Fragestellungen
  • Berechnung der Betriebskosten- und Investitionskostenumlage


Weitere Einzelheiten können dem Entwurf der Zweckvereinbarung entnommen werden. Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat in der Sitzung vom 07.03.2024 bereits der Zweckvereinbarung einstimmig zugestimmt.  

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Nittenau zu haushaltsrechtlichen Themen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal gemäß Art. 7 ff. KommZG in der vorliegenden Fassung wird genehmigt.

  1. Die Stundensätze der Arbeitskraft von der Gemeinde Bodenwöhr sind dem Gemeinderat mitzuteilen.

  1. Die Gesamtkosten durch die übernommene Aufgabe aus der Vereinbarung sind jährlich dem Gemeinderat mitzuteilen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung gemäß Art. 7 ff. KommZG in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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7. Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit; hier: Änderung der Richtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit haben sich mittlerweile bei den ortsansässigen Vereinen als gutes Unterstützungswerkzeug entwickelt. Immer wieder befinden sich Anträge zur Gewährung von Zuschüssen auf den Sitzungen des Gemeinderats. In der Sitzung im 27.07.2023 kam aus den Reihen des Gemeinderats die Anregung, die Richtlinien zu überprüfen, da eigentlich diese Anträge als Aufgabe der Verwaltung abgearbeitet werden könnten.

Die Verwaltung hat die Richtlinien überarbeitet. Vor allem die zeitlich festgesetzte Antragsfrist hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Anträge dem Gemeinderat vorgelegt werden müssen.

Diese und ein paar andere Abschnitte wurden von der Verwaltung in den Richtlinien angepasst und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung aufbereitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die überarbeiteten Richtlinien zur Bezuschussung der Vereinsarbeit mit den eingebrachten Änderungswünschen aus der heutigen Sitzung in der Fassung vom 28.03.2024 werden genehmigt und sind Bestandteil der Niederschrift. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderten Richtlinien zur Bezuschussung der Vereinsarbeit bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bürgerfest Bodenwöhr; hier: Übertragung des Bierausschanks im Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Für den Bierausschank 2025 gingen bei der Verwaltung nur zwei Bewerbungen ein. Aufgrund nachfolgender Punkterangliste ist der Bierausschank für das Bürgerfest 2025 aufgrund der sich daraus ergebenden Punkterangliste der FF Erzhäuser zu übertragen.

1. FF Erzhäuser                                                        10,5         Punkte
2. SV Erzhäuser-Windmais                                        8,5        Punkte
3. FF Bodenwöhr                                                7           Punkte
4. SV Alten- und Neuenschwand                                4,5         Punkte

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

Der Bierausschank beim Bürgerfest 2025 wird an die Freiwillige Feuerwehr Erzhäuser übertragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Vollzug der Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö 9
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9.1. Ehrenbürger der Gemeinde Bodenwöhr gem. § 2 der Ehrenordnung; hier: Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Pfarrer Johann Trescher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 9.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Im Juli 2024 wird Herr Pfarrer Trescher in den Ruhestand versetzt. Da es bisher Tradition war, dass alle kirchlichen Würdeträger der Gemeinde Bodenwöhr zu Ehrenbürgern ernannt werden, schlägt die Verwaltung vor, dass auch Herr Hochwürdigen Pfarrer Johann Trescher aufgrund seiner verdienstvollen Tätigkeit in der Gemeinde Bodenwöhr zum Ehrenbürger der Gemeinde Bodenwöhr ernannt wird.

Pfarrer Johann Trescher trat am 1. September 2012 nicht nur die Nachfolge von Pfarrer Konrad Friedrich in der Pfarrei Bodenwöhr an, sondern er war auch Nachfolger für Pfarrer Georg Grimm aus der Pfarrei Alten-/Neuenschwand, welcher seinen Ruhestand angetreten hatte. Bereits damals standen die Zeichen der Zeit auf Veränderungen in der Struktur der kirchlichen Gemeinden und seine erste Aufgabe war es, die beiden eigenständigen Pfarreien zu einer Pfarreiengemeinschaft Bodenwöhr, Alten- und Neuenschwand zusammenzuführen. Blickt man heute zurück, so ist es ganz allein sein Verdienst aus vielen unterschiedlichen Charakteren ein Gemeinschaftsteam zu formen, ohne dass dabei die Tradition der Ortsteile verloren ging.  Ohne Zweifel hat Pfarrer Johann Trescher damit einen enormen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gemeinde Bodenwöhr geleistet. Plötzlich war es für die Bürgerinnen und Bürger kein Thema mehr, einmal einen Gottesdienst in Bodenwöhr und ein anderes Mal in Neuenschwand oder umgekehrt zu besuchen. 
In den vergangenen 12 Jahren gab es keine Aufgabe, welche für Pfarrer Trescher nicht lösbar war. Er hat die Kirchengemeinde mit neuem Leben gefüllt, viele Bürgerinnen und Bürger zurück in die Kirche geholt, vor allem in der Bodenwöhrer Pfarrei. Er hat das kirchliche Ehrenamt mit Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung, Arbeitsgemeinschaften und Glaubensgruppen wieder neu mit Leben gefüllt. Sein Bestreben auch die Jugend an den katholischen Glauben heranzuführen spiegelt sich in der Anzahl der Ministranten wieder. Ehrenamt und Vereine sind ihm seit jeher ein Anliegen. So unterstützt er aktiv sogar als 1. Vorstand den Krankenpflegeverein und gründete zusammen mit der Gemeinde Bodenwöhr den Hauptpfeiler des sozialen Miteinanders, die Bürgerhilfe Bodenwöhr, in der er zusätzlich Aufgaben als 2. Vorstand übernimmt. 


Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.02.2024 über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Pfarrer Johann Trescher beraten und beschlossen, dass ihm die Ehrenbürgerwürde ausgesprochen werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Herrn Pfarrer Johann Trescher wird die Ehrenbürgerwürde ausgesprochen.

  1. Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Pfarrer Johann Trescher findet am 12.04.2024 im Rahmen des Ehrenamtsempfangs der Gemeinde Bodenwöhr statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9.2. Träger der Bürgermedaille der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Verleihung der Bürgermedaille an Herrn Günter Makolla

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 9.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bürgerliste Bodenwöhr und die Bürgerhilfe in der Gemeinde Bodenwöhr e. V. schlagen vor, dass Herrn Günter Makolla die Bürgermedaille der Gemeinde Bodenwöhr verliehen werden soll. 
Begründet wird der Vorschlag von beiden Vereinen damit, dass Herr Günter Makolla von 2008 bis 2022 in den unterschiedlichsten Funktionen (Sprecher, Schriftführer u.a.).  und mit hohem persönlichen Einsatz im Seniorenbeirat und im Generationenbeirat tätig war. Seit der Gründung der Bürgerhilfe im Jahr 2013 ist Herr Günter Makolla als Koordinator tätig. Besonders hervorzuheben ist dabei die Errichtung und Betreuung der Flüchtlingsunterkunft in Bodenwöhr. Ebenso leistet Herr Makolla unzählige Hilfseinsätze für Bedürfte Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Bodenwöhr. 
Seit 2018 ist Herr Makolla Mitglied im Orga-Team der Arbeitsgruppe „Gesund älter werden in der Oberpfalz“ und leistet auch dort wertvolle Arbeit.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Günter Makolla aufgrund seiner verdienstvollen Tätigkeit in der Gemeinde Bodenwöhr und um seine enge Bindung zu den Bürgerinnen und Bürger zu unterstreichen, mit der Bürgermedaille der Gemeinde Bodenwöhr auszuzeichnen. Die Verleihung der Bürgermedaille soll am geplanten Ehrenamtsempfang der Gemeinde Bodenwöhr am 12. April 2024 stattfinden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Herrn Günter Makolla wird die Bürgermedaille der Gemeinde Bodenwöhr verliehen.

  1. Die Verleihung der Bürgermedaille an Herrn Günter Makolla findet am 12.04.2024 im Rahmen des Ehrenamtsempfangs der Gemeinde Bodenwöhr statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Notarielle Urkunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat am 28.02.2022 Vergaberichtlinien für das Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ erlassen.

Die Verwaltung hat die Bewerberliste entsprechend abgearbeitet und es konnte ein weiteres Grundstücksgeschäft zum Abschluss gebracht werden.

Mit Urkunde UVZ-Nr. B 284-2024 des Notariats Dr. Bischoff, Nittenau, wurde das Grundstück Parzelle 10 mit den Flurstücknummern 465/8 und 464/7 Gemarkung Bodenwöhr verkauft.

Stand heute gibt es noch vier freie Parzellen im Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ wobei eine Parzelle reserviert ist und der Kaufvertragsentwurf bereits beim Notariat Dr. Bischoff beauftragt wurde.
Die Parzellen 8, 11 und 16 sind noch käuflich zu erwerben.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff in Nittenau vom 26.02.2024 – UVZ-Nr. B 284/2024 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2024. Sitzung des Gemeinderates März 2024 28.03.2024 ö beschließend 11
Datenstand vom 26.04.2024 07:51 Uhr