Datum: 24.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Foyer der Hammerseehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung bzw. Änderung des öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2024
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2024
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 3.1: Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; Elektroinstallation, Nieder- und Mittelspannungsanlagen; hier: Auftragsvergabe
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Auftrag für die Elektroinstallation, Nieder- und Mittelspannungsanlagen zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Elektro Hägler GmbH, Schmelzweg 1, 92536 Pfreimd zu einem Angebotspreis von 916.079,36 € brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Elektro Hägler GmbH zu erteilen.
TOP 3.2: Neubau der Grundschule in Bodenwöhr; Heizungs- und Wärmeversorgungsanlagen; Gas- Wasser- und Entwässerungsanlagen; Kälte-, Klima- und Raumlufttechnische Anlagen
hier: Auftragsvergabe
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Auftrag für die Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation zum Neubau der Grundschule Bodenwöhr wird an die Firma Gebäudetechnik Stocker GmbH & Co. KG, Kötztinger Straße 1, 93466 Chamerau zu einem Angebotspreis von 980.387,75 € brutto vergeben.
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Gebäudetechnik Stocker GmbH & Co. KG zu erteilen.
Die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2024 gefassten Beschlüsse, dessen Geheimhaltung weggefallen sind, sind wie folgt bekannt zu geben:
TOP 3: Wasserversorgung Bodenwöhr;
Erneuerung der Wasserleitung in der Stifter- u. Seestraße;
hier: Vergabe der Planungsleistung nach Abschnitt 3 HOAI Ingenieurbauwerke (Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenig Zwangspunkten)
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Firma Kehrer Planung GmbH, Lappersdorfer Str. 28, 93059 Regensburg wird mit der Planungsleistung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke beauftragt: Honorarzone II Basissatz, Entwurfsvermessung nach tatsächlichem Aufwand (aktuell auf 2.500,00 € netto geschätzt), zzgl. örtliche Bauüberwachung mit 2,9% bezogen auf den tatsächlichen Herstellungskosten sowie Nebenkosten von 5,0 % aus dem Netto-Honorar.
- Folgende Stundensätze werden für besondere bzw. zusätzliche Leistungen festgesetzt: Auftragnehmer 115,00 € netto, Ingenieure 86,00 € netto und technische Mitarbeiter 72,00 € netto.
- Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird beauftragt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen
Beschluss
Bekanntgabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Bauanträge;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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3 |
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3.1. Düman Deniz; 93149 Nittenau;
hier: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller, Herr Deniz Düman; 93149 Nittenau, hat mit Datum vom 26.03.2024 einen Bauantrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde vom Landratsamt Schwandorf um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Bürgermeister-Wallinger-Straße 7, 92439 Bodenwöhr; Flurnummer 465/7 der Gemarkung Bodenwöhr. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 behandelt. Damals hatte der Gemeinderat das Bauvorhaben auf Anraten der Verwaltung abgelehnt, da der Bauherr ein klassisches Doppelhaus beantragt hatte. Dieses konnte auf der geplanten Grundstückskonstellation jedoch nicht rechtmäßig umgesetzt werden. Der nun eingereichte Grundrissplan stößt jedoch in der Verwaltung ebenso auf große Bedenken.
Das Bauvorhaben bzw. der Baukörper halten sich an die Festsetzungen des Bebauungsplans.
Der Gemeinde Bodenwöhr stehen keine Kompetenzen zur technischen Prüfung eines Bauantrages zu. Zur Vervollständigung wird an dieser Stelle mitgeteilt, dass sich lediglich die Bezeichnungen der Räume sowie der Planname des Bauvorhabens geändert haben. Der Grundrissplanung sind im Grunde genommen keine wesentlichen Änderungen zur alten Form zu entnehmen. Lediglich die Grenzgarage zu Flurnummer 465/9 Gemarkung Bodenwöhr wurde entfernt. Die Verwaltung hat einer Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück nicht zugestimmt. Aus den vorgenannten Gründen regt sich der Verdacht, dass der Bauantragssteller den Bauantrag in der alten Form (Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024) aufrechterhalten möchte, da sich unter anderem auch die Erreichbarkeit des Untergeschosses nicht geändert hat.
Herr Deniz Düman hat die Parzelle 17 mit Notarvortrag vom 13.09.2022 erworben und mit der Unterschrift auch die Bau- und Eigennutzungsverpflichtung, Wiederkaufsrecht analog zu den Vergaberichtlinien akzeptiert. Nach der Eigennutzungsverpflichtung muss der Erwerber mindestens 50 % (demnach 51 %) Wohnhauses selbst nutzen und bewohnen. Der vorgelegte Bauplan lässt erhebliche Zweifel an der Umsetzung offen, ob Herr Deniz Düman dieser Vorgabe folgen wird. Die Verwaltung könnte bei der Bewilligung des Bauantrages durch das Landratsamt bzw. nach Fertigstellung des Bauvorhabens vor der Aufgabe stehen, den Notarvertrag aufgrund der Nichteinhaltung der Vergaberichtlinien rückabzuwickeln.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die Gemeinde Bodenwöhr ist für die Flurnummer 465/5 Gemarkung Bodenwöhr (südlich; Parzelle 16) als Eigentümer eingetragen. Die Verwaltung hat das nachbarliche Einvernehmen für das Bauvorhaben bereits verweigert und dies der Bauverwaltung des Landratsamtes mitgeteilt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben aufgrund der weiteren Entwicklung des Bauvorhabens erhebliche Bedenken. Aus Sicht der Verwaltung hat die Gemeinde Bodenwöhr aber keine geeigneten Ansätze das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Sollte der Gemeinderat heute das gemeindliche Einvernehmen verweigern, könnte der Fall eintreten, dass das Landratsamt Schwandorf das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag von Herrn Deniz Düman; 93149 Nittenau auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen auf der Flurnummer 465/7 Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt bzw. verweigert.
- Die Verwaltung erhält den Auftrag zu überprüfen bzw. zu kontrollieren, ob für das beantragte Zweifamilienhaus die Nutzung zwei Wohneinheiten aufgenommen wurde.
- Die Verwaltung erhält den Auftrag bei der planmäßigen Umsetzung des Bauvorhabens und bei Nichteinhaltung der Vergaberichtlinien für das Baugebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“ hier: Eigennutzungsverpflichtung die ersten Schritte für eine Rückabwicklung des Notarvertrages vom 13.09.2022 einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2. Katholische Kirchenstiftung St. Bartholomäus; 92439 Bodenwöhr
hier: Neubau eines Pfarrheims
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragssteller, die katholische Kirchenstiftung „St. Bartholomäus“; 92439 Bodenwöhr vertreten durch Herrn Pfarrer Johann Trescher, hat mit Datum vom 05.04.2024 einen Bauantrag auf „Neubau eines Pfarrheimes“ auf der Flurnummer 31 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde vom Landratsamt Schwandorf um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten.
Das Bauvorhaben befindet sich im OT Neuenschwand, Pfarrweg 9, in einem Gemeinbedarfsflächengebiet und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Das Grundstück ist erschlossen, die Nachbarunterschriften sind vollzählig.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Gegen den Bauantrag der katholischen Kirchenstiftung „St. Bartholomäus“ auf „Neubau eines Pfarrheims“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.3. Wallek Lucia und Sebastian, 92439 Bodenwöhr
hier: Neubau eines Einfamilienhauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
|
ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauantragssteller Lucia und Sebastian Wallek, 92439 Bodenwöhr haben am 05.04.2024 beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf der Flurnummer 56/3 der Gemarkung Taxöldern (siehe Katasterauszug) gestellt. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf der neu ausgemessenen Flurnummer der 56/3 Gemarkung Taxöldern in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Baugrundstück grenzt lediglich an das Regenrückhaltebecken des neu zu erschließenden Baugebiets „Wohnen in der Ziegelzell“ an. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung durch Größe, Kubatur etc. ein.
Die Unterschriften sind vollzählig. Durch die Teilung des Altflurstückes 57 Gemarkung Taxöldern besteht für die neu entstandene Flurnummer 56/3 Gemarkung Taxöldern (Baugrundstück von Lucia und Sebastian Wallek) keine direkte verkehrsrechtliche Anbindung an einen öffentlichen Verkehrsraum (Eichelberg; Hirschbergweg oder Pingartener Straße). Die verkehrsrechtliche Erschließung ist aus diesen Gründen nicht gesichert. Zudem führen Wasser- und Abwasserleitungen durch Flurnummern, welche von der Straße abgetrennt sind. Aus Sicht der Verwaltung kann eine diesbezügliche Erschließung lediglich durch eine Dienstbarkeit auf der betroffenen Flurnummer, in welcher die Wasser- und Kanalleitungen liegen, hergestellt werden. Für eine verkehrsrechtliche Erschließung wird ebenfalls eine Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken benötigt. Diese liegt den Bauantragsunterlagen nicht bei.
Eine Einbindung des Bauvorhabens (verkehrsrechtlich, erschließungstechnisch) in das neu zu erschließende Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ wird abgelehnt. Sollte eine Erschließung aus dem Baugebiet beantragt werden, weißt die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der beschlossenen Erschließungsträgerschaft eine Vereinbarung zur Kostenübernahme des Erschließungskostenanteils zwingend Voraussetzung ist.
Das Baugrundstück hat nach bisherigen Erkenntnissen keine wasser- und abwasserrechtliche Erschließung. Bei einer Genehmigung des Bauantrags durch das Landratsamt Schwandorf hat der Bauherr die anfallenden Kosten für die wasserrechtliche Erschließung in vollem Umfang zu tragen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben aus Gründen der fehlenden verkehrs-, wasser- und kanalrechtlichen Erschließung Bedenken. Vor einer Baugenehmigung durch das Landratsamt Schwandorf ist die Ver- und Entsorgung sowie die verkehrsrechtliche Erschließung des Baugrundstücks sicherzustellen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird unter den oben genannten Vorgaben erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Kosten für die Erschließung des Grundstückes (Wasser und Kanal) müssen von den Bauantragsstellern durch eine Kostenübernahmeerklärung in vollem Umfang übernommen werden.
- Sollte die Zufahrt des Grundstücks über den Anliegerweg im Süden und die Erschließungsstraße zum Baugebiet „In der Ziegelzell“ erfolgen, ist eine Kostenübernahmeerklärung der anteiligen Erschließungskosten zu vereinbaren.
- Gegen den Bauantrag von Lucia und Sebastian Wallek, 92439 Bodenwöhr auf „Errichtung eines Einfamilienhauses“ auf der Flurnummer 56/3 Gemarkung Taxöldern bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken, wenn die Erschließung mit den Infrastrukturversorgungseinrichtungen (Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie verkehrsrechtliche Erschließung) durch Neuvermessung oder durch eine Dienstbarkeit auf den Nachbargrundstücken gesichert wird.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird unter den Erfordernissen des Beschlussvorschlages Nummer 3 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.4. VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz eG; 93047 Regensburg
hier: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die Bauantragstellerin, die VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz eG; 93407 Regensburg hat mit Datum vom 14.03.2024 beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage gestellt“. Die Gemeinde Bodenwöhr wurde vom Landratsamt Schwandorf um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Altes Forstamt – Ludwigsheide“ in der Straße „Am Alten Forstamt“, 92439 Bodenwöhr; Flurnummern 619/11 und 619/21 Gemarkung Bodenwöhr. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 29.02.2024 angesprochen. Der Bauantrag wurde bei der Gemeinde Bodenwöhr als Freisteller im Bebauungsplan „Wohnen am alten Forstamt“ eingereicht. Nach eingehender Prüfung und aufgrund der vielen offenen Punkte wurde der Bauantrag an das Landratsamt Schwandorf weitergeleitet. Ungeklärt ist, ob das betroffene Grundstück eine Erschließung besitzt (verkehrsrechtliche Anbindung an eine öffentliche Straße; Wasser- und Kanalversorgung).
Die Unterschriften sind nicht vollzählig. Die verkehrsrechtliche Erschließung des Bauvorhabens ist aufgrund des fehlenden Erschließungsvertrages nicht gesichert.
Aus den Reihen der Fraktionssprecher wurde erneut die Stellplatzproblematik angesprochen. Hier wurde angeregt die Stellplätze der bestehenden Bauten und des neuen Antrags zu überprüfen, ob die Gesamtanzahl für die künftig 95 Wohneinheiten ausreichend sind.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu errichten bzw. vorzuhalten. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen für künftig 95 Wohneinheiten ist durch das Landratsamt Schwandorf zu überprüfen.
- Gegen den Bauantrag der VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz; 93047 Regensburg auf „Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage“ auf den Flurnummern 619/11 und 619/21 der Gemarkung Bodenwöhr (Am alten Forstamt) bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr Bedenken
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu Erteilung der Baugenehmigung wird nicht erteilt
- Der Bauantrag ist nach den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan „Altes Forstamt-Ludwigsheide, Plangebiet West, Ziffer 10.2. mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf, zum Schutz des Denkmals Einstellhalle Forstmaschinenbetrieb und des Ensembles Ludwigsheide, abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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4. Bauleitplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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4 |
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4.1. 3. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; Flurnummer 618/119 Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
|
24.04.2024
|
ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass für das Plangebiet „Quartier B“ die festgelegte Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Festlegung der zur Verfügung stellenden Parkplätze geändert bzw. angepasst werden sollte.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 13.03.2024 – 15.04.2024 ausgelegt. Die Behörden und Träger der öffentlichen Belange waren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz1 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Herr Patrick Brindl vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan vom Büro Beraten und Planen stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und der Gemeinderat behandelt diese jeweils im Einzelnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe Abwägungsliste Nr. 1 „3. Änderung des Bebauungsplans ‚Wohnen am Birkerl““ in der Fassung vom 24.04.2024 (Bestandteil der Niederschrift)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.2. 3. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl";
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass auf der Parzelle 618/119 („Quartier B“) die Geschossflächenzahl von 1,0 auf 1,6 geändert werden soll. Zum anderen soll die Anzahl der vorzuhaltenden Stellplätze angepasst werden. In der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 öffentlicher Teil wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den dazugehörigen Unterlagen in der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB i. V. m § 4a Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.03.2024 – 15.04.2024 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und Träger der öffentlichen Belange waren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Im vorherigen Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024 wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Planfassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gemäß Baugesetzbuch als Satzung beschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 24.04.2024 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 24.04.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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5. Kiosk und Bootsverleih am Badeplatz "Im Seewinkl" in Bodenwöhr;
hier: Neuverpachtung des Kiosks und des Bootsverleihs für die Badesaison 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Die bisherige Pächterin des Kiosks am Badeplatz „Im Seewinkl“ Frau Stefanidou Kyriaki hat den Betrieb des Kiosks und den Verleih des Bootsverleihs für die Badesaison 2024 aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.
Die Verwaltung hat die Neuverpachtung des Kiosks und des Bootsverleihs im Regentalanzeiger und in den sozialen Medien ausgeschrieben. Daraufhin haben sich Herr Christos Misailidis, Waldschmittweg 8, 93149 Nittenau und Frau Katharina Rack, Neue Heide 23, 92439 Bodenwöhr beworben.
In einem persönlichen Gespräch teilten diese 2 Bewerber mit, dass sie den Kiosk und den Bootsverleih am Badeplatz „Im Seewinkl“ zusammen übernehmen würden.
Herr Missailidis betreibt zurzeit die Taverna Metropolis in Nittenau und den Kiosk im Freibad in
Nittenau.
In einem Vor-Ort-Termin wurde der Kiosk, die Umkleiden und die WC-Anlage besichtigt und die Vertragsdetails besprochen.
Damit der Pächter noch pünktlich zum Start der Badesaison die gaststättenrechtliche Konzession erhält, hat die Verwaltung den Vertrag ausgearbeitet und dem Pächter zur Unterschrift vorgelegt. Die Vertragskonditionen wurden unverändert von der Vorpächterin übernommen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
Der Kiosk am Badeplatz „Im Seewinkl“ in Bodenwöhr und der Kahn- und Bootsverleih sowie der Verleih der Stand-Up-Paddle Boarde wird für die Badesaison 2024 (Mai bis September) an Herrn Christos Missailidis, Waldschmittweg 8, 93149 Nittenau verpachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Notarielle Urkunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat am 28.02.2022 Vergaberichtlinien für das Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ erlassen.
Die Verwaltung hat die Bewerberliste entsprechend abgearbeitet und es konnte ein weiteres Grund-stücksgeschäft zum Abschluss gebracht werden.
Mit Urkunde UVZ-Nr. B 541/2024 vom 11.04.2024 des Notariats Dr. Bischoff, Nittenau, wurde das Grundstück Parzelle 7 mit der Flurstücknummer 473/60 Gemarkung Bodenwöhr verkauft.
Stand heute gibt es noch drei freie Parzellen im Baugebiet „Wirtskellerweg-Wegäcker“ wobei eine Par-zelle (16) reserviert ist und der Kaufvertragsentwurf bereits beim Notariat Dr. Bischoff beauftragt wurde.
Die Parzellen 8 und 11 sind noch käuflich zu erwerben.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notariats Dr. Bischoff in Nittenau vom 11.04.2024 – UVZ-Nr. B 541/2024 und genehmigt den Inhalt der Urkunde ohne Vorbehalt in allen Teilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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04./2024. Sitzung des Gemeinderates April 2024
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24.04.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Datenstand vom 02.02.2025 15:42 Uhr