Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich auf dem Grundstück "Kammelmahd", Nähe Nußlacherhof 2, Fl.Nr. 387/3 der Gemarkung Großanhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich auf dem Grundstück „Kammelmahd“, Nähe Nußlacherhof 2, Fl.Nr. 387/3 der Gemarkung Großanhausen.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und richtet sich deshalb nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und eine sog. Privilegierung vorliegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Der Begriff der Landwirtschaft ist in § 201 BauGB definiert; darunter fallen u. a. der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung.
Von einer landwirtschaftlichen Privilegierung kann aus Sicht der Verwaltung ausgegangen werden, da das geplante Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die für das Vorhaben erforderliche Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich auf dem Grundstück „Kammelmahd“, Nähe Nußlacherhof 2, Fl.Nr. 387/3 der Gemarkung Großanhausen, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2023 17:08 Uhr