Bauleitplanung der Stadt Burgau Beratung über den erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße - Betriebserweiterung Firma BSB Metallverformung“ in Burgau nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0523. Sitzung des Stadtrates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö vorberatend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Im Jahr 2016 wurde für die damals vorgesehene Betriebserweiterung der Firma BSB Metallverformung GmbH + Co. Stanzwerk ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 26.01.2016 diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Voraussetzung für die Rechtskraft bzw. den Abschluss war noch ein wasserrechtliches Verfahren, weil sich die Erweiterung teilräumlich im Überschwemmungsgebiet befindet. Dieses Verfahren wurde jedoch bis dato nicht durchgeführt und damit auch nicht abgeschlossen.

Seit 2016 sind die Planungen zum Hochwasserschutz (Rückhaltebecken) und zum Flurbereinigungsverfahren „Flurneuordnung Burgau II“ in diesem Bereich fortgeschritten. Die festgesetzten Kompensations- und Retentionsmaßnahmen (Naturschutz und Retentionsraum) können aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse nicht umgesetzt werden. Der letzte Stand des Bebauungsplanes entspricht einem auf den Satzungsbeschluss abgestimmten Planstand. Das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB ist abgeschlossen.

Geplant ist deshalb die Weiterführung bzw. der Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur zukünftigen Unternehmenserweiterung. Im Vorfeld fand ein Besprechungstermin mit dem Landratsamt Günzburg, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Amt für ländliche Entwicklung statt. Die Ausgleichsflächen und Retentions- / Kompensationsmaßnahmen sind anzupassen bzw. zu überarbeiten.

Das beauftragte Planungsbüro hat daher den vorhabenbezogenen Bebauungsplan angepasst. Den Sitzungsunterlagen wurde die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht inklusive Anlagen und die Vorhaben- und Erschließungsplanung beigefügt.

Für die Kompensation des Ausgleichs (Naturschutz und Retentionsraumvolumen) ist eine Fläche von insgesamt ca. 9.141 m² erforderlich. Hierfür sollen die in unmittelbarer Nähe liegenden Grundstücke mit den Flurstücken Fl.Nrn. 4859 (Teilfläche mit ca. 4.683 m²), 4860 (Gesamtfläche mit ca. 2.931 m²) und 4861 (Teilfläche mit ca. 1.527 m²), jeweils Gemarkung Burgau, mit einer Fläche von ca. 9.141 m² herangezogen werden.

Der Bebauungsplan setzt dazu die naturschutzfachliche Ausgleichsfläche gleichzeitig auch als Fläche für den Retentionsraumvolumenausgleich fest. Mit den Maßnahmen wird der Ausgleich nachweislich erbracht.

Die konkrete Ausführung der Ausgleichsmaßnahme ist Gegenstand des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Um das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren abzuschließen, ist die Billigung des Entwurfs sowie die erneute Beteiligung und Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016 / 27.06.2023 (Datum: Stadtratssitzung) mit der Maßgabe, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden.

Das erneute Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016 / 27.06.2023 wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2023 12:38 Uhr