Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan für die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Limbach aufzustellen. Für die Erstellung des Bebauungsplanes, für den landschaftspflegerischen Begleitplan und für den Vorentwurf einer Erschließungsplanung ist die Beauftragung von Planungsleistungen erforderlich.
Für die Erstellung des Bebauungsplanes lagen zwei Honorarangebote vor. Die Verwaltung schlug die Beauftragung des kostengünstigeren Planungsbüros OPLA aus Augsburg zum Angebotspreis in Höhe von 40.840,32 € (inklusive Mehrwertsteuer) vor. Wenn sich im Rahmen der weiteren Planung eine Erhöhung oder Verminderung der für das Angebot zugrunde gelegten Flächen ergibt, wäre das Honorar entsprechend anzupassen.
Für die Überprüfung der möglichen Erschließung lag ein Angebot des Ingenieurbüros Degen in Günzburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 10.000,00 € (inklusive Mehrwertsteuer) vor. Aufgrund des Grundlagenwissens im Bereich Kanal und Wasser schlug die Verwaltung die Beauftragung dieses Büros vor.
Im Laufe der weiteren Planungen können sich noch weitere Planungsleistungen für z. B. Baugrunduntersuchung, Schallberechnung, Vermessung, etc. als erforderlich erweisen.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass seitens des Landrates, Herrn Dr. Hans Reichhart, die Kostenübernahme seitens des Landkreises zugesagt wurde.
Eine Prüfung durch das Landratsamt hat ergeben, dass für die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 288/2 und 288/3 als Gewerbeflächen nun doch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hierzu erforderlich sei. In den beiliegenden Plänen sind der rechtskräftige Flächennutzungsplan und die Erweiterungsfläche dargestellt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wäre vom Stadtrat noch zu fassen.
Ferner wird empfohlen, für diese Planungsleistungen auch das Planungsbüro OPLA aus Augsburg zum Angebotspreis in Höhe von 8.340,89 € (inklusive Mehrwertsteuer) zu beauftragen.
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert bemängelte, dass man bereits über die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt, ohne zuvor darüber diskutiert zu haben, ob dort überhaupt ein Gewerbegebiet entstehen soll.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner entgegnete, dass diese Diskussion bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans kontrovers geführt wurde.
Herr Stadtrat Frank Rupprecht und Herr Stadtrat Manfred Kramer wiesen darauf hin, dass bei der damaligen Aufstellung des Flächennutzungsplanes besprochen wurde, das Gewerbegebiet nicht zu realisieren. Andernfalls hätte das gesamte Verfahren zur Erstellung des Flächennutzungsplanes nochmals neu durchgeführt werden müssen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium gehe es gegenständlich nur um eine Teilfläche der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbefläche. Neben dem Kreisbauhof könnten sich dort maximal noch 1-2 kleinere Unternehmen ansiedeln.