Antrag zur Wiedererteilung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Antragssteller betreibt auf Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau einen abgrabungsrechtlich genehmigten Trockenabbau mit anschließender Wiederfüllung mit Z0-Material und Rekultivierung. Diese Genehmigung erlischt am 31.12.2024.
Die derzeitige Abbausohle (491 m bis 510 m NHN) liegt rund 6 m bis 25 m über der bereits genehmigten Abbausohle von 485 m ü. NN. Die Verfüll- und Gestaltungsmaßnahmen haben noch nicht stattgefunden. Der Abbau kann daher innerhalb des Genehmigungszeitraums nicht abgeschlossen werden. Es ist daher ein Zeitraum von 12 Jahren zum weiteren Abbau und zur Verfüllung beantragt. Weiterhin ist die Wiederverfüllung mit Material der Zuordnungsstufe Z0 vorgesehen. Nach weiteren 5 Jahren soll die Rekultivierung beendet sein. Die gegenüber der ursprünglichen Genehmigung spätere Wiederaufforstung im BA2 und BA3 soll durch eine Ersatzaufforstung kompensiert werden.
Der Antragssteller hat vor der Abgrabungsbehörde (Landratsamt Günzburg) die Wiedererteilung dieser Abgrabungsgenehmigung mit einer Laufzeit bis 2041 beantragt. Hierzu hat das Landratsamt Günzburg die Stadt nunmehr zur Prüfung und Erteilung des kommunalen Einvernehmens zum aktuell vorliegenden Antrag auf Neuerteilung der bezeichneten Abgrabungsgenehmigung aufgefordert. Hierfür steht für die Stadt eine Frist bis zum 07.08.2023 offen.
Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass zu gleicher Fläche derzeit vom Antragssteller vor der Regierung von Schwaben ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer DK 1-Abfalldeponie betrieben wird.
Der Antrag wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses kontrovers diskutert. Grundsätzlich wurde in der Verlängerung der bestehenden Abbau- und Verfüllgenehmigung kein Problem gesehen. Aufgrund der laufenden Planungen für die Ausweisung einer DK 1-Deponie traf der vorliegende Antrag jedoch auf Unverständnis.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, hat sich bezüglich des vorliegenden Antrages bei der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erkundigt. Diese habe empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zunächst wegen fehlendem Verbescheidungsinteresse nicht zu erteilen und das Landratsamt um Überprüfung desselben in Anbetracht des laufenden Antrages auf Ausweisung einer DK 1-Deponie zu bitten.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH zur Wiedererteilung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau nicht zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsbehörde darauf hinzuweisen und um Stellungnahme zu ersuchen, ob diesem Abgrabungs-Neugenehmigungsantrag in Ansehung des laufenden abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens der RKG ein Verbescheidungsinteresse der RKG fehlt, nachdem das Unternehmen daraus erkennbar keine Abgrabung mehr nach dem Abgrabungsgesetz, sondern einen Deponieneubau und Deponiebetrieb auf gleicher Fläche anstrebt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.09.2023 16:49 Uhr