Bauleitplanung der Stadt Burgau Vorberatung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Biogasanlage Großanhausen" sowie über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.07.2023 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 3) die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 04.10.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 3) den Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom 02.09.2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.


A) Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 02.09.2022 hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.11.2022 bis 23.12.2022 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.


B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

Insgesamt wurden 32 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 17.11.2022 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zum Vorentwurf in der Fassung vom 02.09.2022 bis zum 23.12.2022 aufgefordert. 

Folgende 15 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
  • Amt für landl. Entwicklung, Krumbach
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Günzburg
  • EnBW Ostwürttemberg DonauRies, Ellwangen
  • Erdgas Schwaben GmbH, Augsburg 
       bzw. Träger identisch mit schwaben netz Stellungnahme vom 28.11.2022
  • Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
  • Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
  • Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm
  • Kreisheimatpfleger Lkr. Günzburg, Weißenhorn
  • Landesbund für Vogelschutz, Memmingen
  • Pansuevia GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Gersthofen
  • Stadt Günzburg
  • Gemeinde Kammeltal

Es haben 12 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach -Mindelheim, Schreiben vom 06.12.2022
  • Bayerischer Bauernverband Günzburg, Schreiben vom 05.12.2022
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg Schreiben vom 14.12.2022
  • bayernets GmbH, München, Schreiben vom 17.11.2022
  • IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 20.12.2022
  • LEW Verteilnetz GmbH, Schreiben vom 22.12.2022
  • Regionalverband Donau-Iller, Schreiben vom 29.11.2022
  • schwaben netz, Augsburg, Schreiben vom 28.11.2022
  • Markt Jettingen-Scheppach, Schreiben vom 05.12.2022
  • Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Schreiben vom 06.12.2022
  • Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Schreiben vom 08.12.2022
  • Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Schreiben vom 17.11.2022

Folgende 5 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:

-        Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 06.04.2023
-        Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 23.12.2022
-        Regierung von Schwaben, Schreiben vom 18.04.2023
-        Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 23.12.2022
-        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 22.11.2022

Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgt unter den Tagesordnungspunkten Nr. 6.1 bis 6.5.


C) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 6.6.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2023 16:49 Uhr